12.12.2022Bericht über die Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2021

12.12.2022Bericht - (2022/2153(INI))


Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Angelika Winzig


Verfahren : 2022/2153(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0294/2022
Eingereichte Texte :
A9-0294/2022
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2021

(2022/2153(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den am 27. Januar 2022 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit dem Titel „Innovation als Antwort“,

 unter Hinweis auf den Finanzbericht 2021 der EIB und den Bericht der EIB über die Finanzierungs- und Anleihetätigkeiten 2021, die beide am 5. Mai 2022 veröffentlicht wurden,

 unter Hinweis auf den am 20. Januar 2021 veröffentlichten operativen Plan der EIB-Gruppe für das Jahr 2021,

 unter Hinweis auf den am 21. Januar 2021 veröffentlichten Investitionsbericht 2020/2021 der EIB mit dem Titel: „Building a smart and green Europe in the COVID-19 era“ (Ein intelligentes und grünes Europa im Zeitalter der COVID-19-Krise aufbauen),

 unter Hinweis auf den Umsetzungsplan für den Klimabank-Fahrplan 2021-2025 der EIB-Gruppe, der am 14. November 2020 vom Verwaltungsrat der EIB angenommen und am 14. Dezember 2020 veröffentlicht wurde,

 unter Hinweis auf die im November 2020 angenommene und am 15. November 2020 veröffentlichte Klimastrategie der EIB,

 unter Hinweis auf den am 6. Juli 2022 veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht 2021 der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf den am 2. Februar 2022 angenommenen Rahmen der EIB-Gruppe für ökologische und soziale Nachhaltigkeit,

 unter Hinweis auf die am 21. Juli 2022 veröffentlichten Jahresberichte des Prüfungsausschusses der EIB über das Geschäftsjahr 2021,

 unter Hinweis auf den am 7. Juli 2022 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 der Abteilung Betrugsbekämpfung der EIB,

 unter Hinweis auf den am 7. April 2022 veröffentlichten Jahresbericht 2021 der Tätigkeit im Bereich Auftragsvergabebeschwerden und des Ausschusses für Auftragsvergabebeschwerden der Europäischen Investitionsbank,

 unter Hinweis auf die von der EIB, dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft am 7. Dezember 2021 unterzeichnete Arbeitsvereinbarung,

 unter Hinweis auf den am 25. August 2022 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 der Direktion Compliance der EIB,

 unter Hinweis auf den am 26. Oktober 2021 veröffentlichten PATH-Rahmen der EIB-Gruppe – Unterstützung für Geschäftspartner bei der Paris-Ausrichtung (Rahmen für die Paris-Ausrichtung von Geschäftspartnern),

 unter Hinweis auf die am 5. August 2021 veröffentlichten Betrugsbekämpfungsleitlinien der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf den am 8. April 2022 veröffentlichten Jahresbericht 2020 des Ethik- und Compliance-Ausschusses der EIB und auf die Grundsätze für die Tätigkeit des Ausschusses,

 unter Hinweis auf die Verhaltenskodizes für das Personal der EIB-Gruppe, für die Mitglieder des Prüfungsausschusses und für das Direktorium,

 unter Hinweis auf den am 9. August 2022 veröffentlichten Bericht 2021 über die Offenlegung des Risikomanagements der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf die Geschäftsordnung der EIB,

 unter Hinweis auf die Drei-Parteien-Vereinbarung zwischen der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank („Drei-Parteien-Vereinbarung“), die im November 2021 in Kraft getreten ist,

 unter Hinweis auf die am 18. November 2021 veröffentlichten Transparenzleitlinien der EIB-Gruppe und ihre am 24. November 2021 veröffentlichte Strategie zur Meldung von Missständen,

 unter Hinweis auf die am 13. Oktober 2021 veröffentlichte neue kohäsionspolitische Orientierung der EIB für den Zeitraum 2021-2027,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2022 zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2020[1],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0294/2022),

A. in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe aus der EIB und dem EIF besteht, das größte multilaterale Finanzinstitut der Welt bildet und einer der größten Geber im Bereich der Klimaschutzfinanzierung ist; in der Erwägung, dass sich die EIB auf die Schwerpunktbereiche Klima und Umwelt, Entwicklung, Innovation und Kompetenzen, kleine und mittlere Unternehmen, Infrastruktur und Kohäsion konzentriert; in der Erwägung, dass der EIF kleine und mittlere Unternehmen mit Finanzierungsmitteln für Unternehmertum, Wachstum, Innovation und Forschung, Beschäftigung sowie regionale Entwicklung unterstützt;

B. in der Erwägung, dass die EIB gemäß den Verträgen verpflichtet ist, zur Integration in die EU sowie zur ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarkts beizutragen und dabei politische Ziele wie den sozialen Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung zu berücksichtigen, um Ungleichheiten zu beseitigen, indem bessere Bedingungen für den Zugang zu Arbeitsplätzen und Bildungsmöglichkeiten, öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen geboten und eine gesunde und nachhaltige Umwelt gefördert werden;

C. in der Erwägung, dass die EIB der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unterliegt; in der Erwägung, dass die Grundsätze der Menschenrechte bei ihren Verfahren und Normen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, einschließlich öffentlich zugänglicher Ex-ante-Bewertungen, Berücksichtigung finden;

D. in der Erwägung, dass über EIB-Investitionen der soziale Bereich, darunter Gesundheit, Bildung und Wohnung, unterstützt werden kann;

E. in der Erwägung, dass der territoriale und soziale Zusammenhalt, die nachhaltige Entwicklung und die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung im Mittelpunkt der Tätigkeit der EIB stehen sollten; in der Erwägung, dass die Nachhaltigkeit bei sämtlichen Darlehens-, Anleihe- und Beratungstätigkeiten berücksichtigt werden muss, da es Aufgabe der EIB ist, nachhaltiges Wachstum innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu fördern; in der Erwägung, dass die Unterstützung des Zusammenhalts in der Satzung der EIB verankert ist und mit den Investitionen der EIB zu einer ausgewogenen und stetigen Entwicklung des Binnenmarkts beigetragen werden sollte;

F. in der Erwägung, dass die EIB als EU-Klimabank eine zentrale Bedeutung bei der Bekämpfung der weltweiten durch den Klimawandel hervorgerufenen Krisen, der Umweltzerstörung und des Verlusts der biologischen Vielfalt hat; in der Erwägung, dass sich die EIB verpflichtet hat, alle ihre Tätigkeiten an dem Übereinkommen von Paris auszurichten, um die jährliche Finanzierung für Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit bis 2025 auf mehr als 50 % der Gesamtdarlehen zu erhöhen; in der Erwägung, dass sie sich verpflichtet hat, sich dafür einzusetzen, dass in den nächsten zehn Jahren mindestens 1 Bio. EUR in die Finanzierung des Klimaschutzes investiert werden;

G. in der Erwägung, dass die Garantievereinbarung mit der EIB-Gruppe (EIB und EIF) im Rahmen von InvestEU 2021 bzw. Anfang 2022 ausgehandelt und am 7. März 2022 unterzeichnet wurde;

H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten die EIB mit der Umsetzung von Finanzierungsinstrumenten betrauen können, mit denen sie Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in förderfähige Projekte investieren; in der Erwägung, dass die EIB den Mitgliedstaaten weitere Finanzierungsmöglichkeiten und gezielte Beratung bei der Investition ihrer Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität anbieten kann;

I. in der Erwägung, dass die EIB zur Umsetzung der politischen und wirtschaftlichen Ziele der Europäischen Union beiträgt und die Prioritäten des auswärtigen Handelns der Union in allen Regionen der Welt, auch in politisch sensiblen Ländern in der östlichen Nachbarschaft und im Mittelmeerraum, unterstützt;

J. in der Erwägung, dass die EIB der größte multilaterale Kreditgeber in den Nachbarschaftsregionen der EU ist, die die Länder der östlichen Nachbarschaft, den Westbalkan, den Nahen Osten und Nordafrika umfassen; in der Erwägung, dass die EIB außerhalb der Europäischen Union über ein Netz von fast 30 Außenbüros in Afrika, Lateinamerika und Asien verfügt;

K. in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe eng mit den Organen der EU und anderen Partnern zusammenarbeitet, um die Ziele und politischen Prioritäten der Union zu unterstützen; in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe insbesondere im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 mit der Kommission sowie mit nationalen Förderbanken und ‑instituten sowie Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen zusammenarbeitet; in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zusammengearbeitet hat, um die Grundsätze und Ziele des Übereinkommens von Paris bis Ende 2020 zu verwirklichen;

L. in der Erwägung, dass die EIB bei der Bewältigung der COVID-19-Krise in der Europäischen Union an vorderster Front steht und erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zusätzliche Unterstützung zu bieten, wozu sie den neuen Paneuropäischen Garantiefonds (EGF) eingerichtet hat, um Kapital für KMU bereitzustellen, die von den Auswirkungen der Krise besonders hart getroffen wurden;

M. in der Erwägung, dass das AAA-Rating der EIB notwendig ist, damit geeignete Finanzierungsquellen am Markt zu den günstigsten Zinssätzen gesichert werden können, und daher bewahrt werden muss;

N. in der Erwägung, dass das Geschäftsmodell der EIB ein Höchstmaß an Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht und verantwortungsvoller Führung sowie angemessene Maßnahmen zur wirksamen und effizienten Bekämpfung aller Formen der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung, der organisierten Kriminalität und schädlicher Steuerpraktiken sowie der untersagten Verhaltensweisen, die in ihren kürzlich überarbeiteten Betrugsbekämpfungsleitlinien ermittelt wurden, erfordert;

Leistung bei den Finanzgeschäften der EIB

1. betont, dass die EIB ein führender Emittent ist und kontinuierlich zu Innovationen und Entwicklungen auf den Kapitalmärkten beiträgt und sich gleichzeitig für besonders strenge Normen einsetzt;

2. stellt fest, dass sich die Bilanzsumme der EIB-Gruppe am 31. Dezember 2021 auf insgesamt 568 Mrd. EUR belief, was gegenüber dem 31. Dezember 2020 einen Anstieg um 11,9 Mrd. EUR bedeutet;

3. stellt fest, dass sich die neuen Darlehensunterzeichnungen der Bank im Jahr 2021 auf 65,4 Mrd. EUR beliefen, was den im operativen Plan für 2021 festgelegten Zielvorgaben und annähernd den Ergebnissen der Vorjahre entspricht (66,1 Mrd. EUR im Jahr 2020 und 63,3 Mrd. EUR im Jahr 2019); stellt fest, dass 54,3 Mrd. EUR dieses Betrags unter die Eigenmittel der Bank fielen (gegenüber 64,6 Mrd. EUR im Jahr 2020 aus den Eigenmitteln der Bank);

4. weist darauf hin, dass wie in den Vorjahren der größte Anteil auf Italien, Frankreich und Spanien entfiel (16 %, 14 % bzw. 12 % aller unterzeichneten Mittel) und dass die Bereiche Verkehr, globale Darlehen und Energie wie in den vergangenen Jahren auch die größten Anteile erhielten (30,2 %, 18,5 % bzw. 14,8 %);

5. stellt ferner fest, dass sich die Auszahlungen auf insgesamt 41,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 – davon 40,4 Mrd. EUR aus Eigenmitteln der EIB – beliefen (gegenüber 58,3 Mrd. EUR im Jahr 2020, davon 56,8 Mrd. EUR aus Eigenmitteln der EIB);

6. nimmt zur Kenntnis, dass das ausstehende Volumen der unterzeichneten Darlehen seit dem 31. Dezember 2021 leicht auf 556,4 Mrd. EUR zurückgegangen ist (von 558,7 Mrd. EUR im Jahr 2020 bzw. 560,3 Mrd. EUR im Jahr 2019), wovon 82 % auf Projekte in der EU entfielen (82,2 % im Jahr 2020 und 81,4 % im Jahr 2019); stellt fest, dass sich das Portfolio an ausgezahlten Darlehen bei der EIB auf 433,4 Mrd. EUR belief, verglichen mit 444,6 Mrd. EUR Ende 2020 bzw. 447,5 Mrd. EUR Ende 2019;

7. betont, dass dieser Finanzierungstrend im Jahr 2021 die zunehmende Konzentration der EIB auf die Nutzung von Drittmitteln in der Europäischen Union widerspiegelt, wozu Transaktionen im Rahmen des EGF und dezentrale Finanzierungsinstrumente gehören, mit denen die Eigenmittel der EIB ergänzt werden und die es ihr ermöglichen, das Gesamtvolumen von Transaktionen mit größerem Risiko zu erhöhen; weist darauf hin, dass die EIB in Übereinstimmung mit ihrer Risikobereitschaft und ihrem öffentlichen Auftrag nur die Übernahme von Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken akzeptiert;

8. stellt fest, dass die EIB im Jahr 2021 unter den multilateralen Entwicklungsbanken der größte Emittent grüner und nachhaltigkeitswirksamer Anleihen mit Erlösverwendung war, wodurch ihre führende Rolle auf den globalen Märkten für grüne und nachhaltigkeitswirksame Anleihen bestätigt wurde, mit einem neuen Rekordwert von 11,5 Mrd. EUR an Klimaschutzanleihen (Climate Awareness Bonds – CAB) und Nachhaltigkeitsanleihen (Sustainability Awareness Bonds – SAB) (bei einer äquivalenten Emission von nachhaltigkeitswirksamen Schuldtiteln im Jahr 2020 in Höhe von 10,5 Mrd. EUR); stellt ferner fest, dass dadurch der Anteil der Nachhaltigkeitsfinanzierung an der Gesamtfinanzierung der EIB von 15 % im Jahr 2020 auf nun 21 % erhöht wurde (wobei sowohl CAB als auch SAB berücksichtigt wurden);

9. begrüßt den Bericht mit dem Titel „Evaluierung der Klimaschutzanleihen der EIB“, der im März 2021 vom Verwaltungsrat der EIB angenommen wurde; geht davon aus, dass die CAB und SAB schrittweise an den bevorstehenden EU-Standard für grüne Anleihen angepasst werden;

10. ist sich bewusst, dass die EIB langfristige Mittel durch die Emission von Anleihen auf den internationalen Kapitalmärkten aufnimmt, um ihren Kreditbedarf zu decken; stellt fest, dass die EIB im Jahr 2021 Anleihen in 21 Währungen mit einem Gegenwert von 55,3 Mrd. EUR aufgenommen hat;

11. stellt fest, dass die EIB ihre Erträge durch die Finanzierung großer Darlehensvolumina mit geringer Marge erzielt und sie am 31. Dezember 2021 einen Nettogewinn von 2,5 Mrd. EUR vermelden konnte, bei dem im Vergleich zu 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2020 und 2,4 Mrd. EUR im Jahr 2019 ein Anstieg zu verzeichnen ist;

12. weist darauf hin, dass die anhaltende Rentabilität der Bank dazu geführt hat, dass im Laufe der Jahre beträchtliche Rücklagen aufgebaut wurden, da Gewinne zur Unterstützung der Tätigkeit der EIB einbehalten werden; begrüßt, dass die Reserven von 73,5 Mrd. EUR Ende 2020 auf 76,1 Mrd. EUR Ende 2021 gestiegen sind;

13. stellt fest, dass das gesamte Darlehensportfolio mit nur 0,3 % an wertgeminderten Krediten Ende 2021 (im Vergleich zu 0,4 % Ende 2020 und 2019) weiterhin gute Leistungen erbrachte; stellt fest, dass der Anteil der seit mehr als 90 Tagen überfälligen Zahlungen weiterhin sehr gering ist und sich Ende 2021 auf 116,3 Mio. EUR belief (gegenüber 117,1 Mio. EUR Ende 2020 und 146,0 Mio. EUR Ende 2019) und wie in den Vorjahren nur 0,03 % des Risikoportfolios ausmachte;

14. begrüßt, dass der Verwaltungsrat am 15. Dezember 2021 den operativen Plan 2022-2024 der EIB-Gruppe gebilligt hat; ist erfreut, dass mit dem neuen operativen Plan die Ausrichtung der EIB auf die politischen Prioritäten der EU und ihre Zusage bestätigt werden, sich verstärkt für den digitalen und den ökologischen Wandel einzusetzen;

15. stellt fest, dass im operativen Plan die erwartete Mittelaufnahme berücksichtigt wird, die zur Verwirklichung seiner operativen Ziele erforderlich ist, und dass der Verwaltungsrat für 2022 eine globale Kreditaufnahme von bis zu 50 Mrd. EUR genehmigt hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die EIB ein Finanzierungsprogramm angekündigt hat, das sich auf 45 Mrd. EUR belaufen soll;

16. fordert die EIB auf, Projekte aktiv zu unterstützen, mit denen ein gerechter Übergang gefördert wird, etwa in den Bereichen Forschung, Innovation und Digitalisierung, Zugang von KMU zu Finanzierungsmitteln sowie soziale Investitionen und Kompetenzen;

Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

17. hebt hervor, dass der langfristige Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 (1,2 Bio. EUR zu jeweiligen Preisen) zusammen mit dem befristeten Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ (806,9 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen) beispiellose und einzigartige Maßnahmen sind, mit denen dazu beigetragen werden soll, die durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen und sozialen Schäden zu beheben und den digitalen und ökologischen Wandel zu erleichtern;

18. stellt fest, dass die verschiedenen Pandemiewellen 2021 die Tätigkeiten zahlreicher Kunden der Bank, darunter KMU und Großunternehmen sowie Finanzinstitute, beeinträchtigt haben, was zu einer Verringerung des Volumens und der Auszahlungen geführt hat;

19. stellt fest, dass die Qualität des Darlehensportfolios der EIB dank ihrer Kreditrisikomanagementstrategie keine wesentliche Beeinträchtigung durch die COVID-19-Pandemie erfahren hat;

20. stellt anerkennend fest, dass die EIB trotz der allgemeinen Unsicherheit auf den globalen Finanzmärkten aufgrund der COVID-19-Pandemie nach wie vor eine robuste Liquiditätsposition und die höchste Bonitätseinstufung aufweist;

21. stellt fest, dass die EIB im Jahr 2021 insgesamt 109 eigenständige Transaktionen genehmigt hat, mit denen direkt auf die COVID-19-Krise reagiert werden sollte und die sich zusammen auf 12,9 Mrd. EUR beliefen (von einem genehmigten Gesamtvolumen von 55,8 Mrd. EUR); weist darauf hin, dass die EIB-Gruppe seit Beginn der COVID-19-Pandemie fast 72 Mrd. EUR zur gezielten Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Lieferung von Impfstoffen und der von der Krise schwer getroffenen Unternehmen bewilligt hat;

22. hebt hervor, dass mit der erheblichen Unterstützung, die die EIB über den EGF leistet, andere auf der Ebene der EU ergriffene Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie und der Krisen nach der Pandemie ergänzt werden; begrüßt, dass diese Unterstützung einen Anreiz für Finanzintermediäre darstellt, mehr Kredite an Unternehmen bzw. Kredite zu besseren Konditionen zu vergeben und so den Unternehmen zu helfen, rasch Zugang zu günstigen Finanzierungen zu erhalten, um pandemiebedingte Probleme zu bewältigen;

23. stellt fest, dass die EIB-Gruppe durch den EGF in die Lage versetzt wurde, ihre Unterstützung für überwiegend europäische KMU auszuweiten und zusätzliche Finanzierungsmittel in Höhe von bis zu 200 Mrd. EUR bereitzustellen; beglückwünscht die EIB-Gruppe dazu, dass sie zahlreiche Unternehmen in der gesamten Europäischen Union erreicht hat; hebt hervor, dass Projekte in Höhe von insgesamt 23,2 Mrd. EUR seit dem 31. Dezember 2021 genehmigt wurden (davon wurden bereits 18,1 Mrd. EUR unterzeichnet) und dass damit Investitionen in Höhe von insgesamt 174,4 Mrd. EUR mobilisiert werden dürften;

24. ist erfreut, dass die Aufstockung der EIB-Mittel für das Gesundheitswesen um 6,0 Mrd. EUR Investitionen in diese Branche und medizinische Infrastrukturen sowie die Finanzierung von Forschung, Impfstoffen und Behandlungen ermöglicht hat; stellt fest, dass sich die im Rahmen dieser Förderlinie unterzeichneten Darlehen am 31. Dezember 2021 auf 5,4 Mrd. EUR beliefen, von denen ein Teil für die Erforschung von COVID-19-Impfstoffen verwendet wurde;

Unterstützung wichtiger Politikbereiche durch die EIB

25. stellt fest, dass das Programm „InvestEU“, das der Nachfolger des Europäischen Fonds für strategische Investitionen ist, im Rahmen des MFR 2021-2027 der Europäischen Union zum Einsatz kommen soll und dass die EIB auch der wichtigste Durchführungspartner sein wird, der für die Verwaltung von 75 % des Gesamthaushalts des Auftrags verantwortlich ist; geht davon aus, dass die mit 26,2 Mrd. EUR ausgestattete und aus dem MFR und dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ dotierte InvestEU-Garantie im Zeitraum 2021-2027 voraussichtlich mehr als 372 Mrd. EUR an zusätzlichen privaten und öffentlichen Investitionen in der EU mobilisieren wird, vor allem für eine nachhaltige Infrastruktur, Forschungsinnovation, Digitalisierung, den Zugang von KMU zu Finanzierung, soziale Investitionen und Kompetenzen;

26. fordert die EIB auf, die im Rahmen des Programms „InvestEU“ unterstützten Prioritäten der EU zu achten und für einen starken Schutz der finanziellen Interessen der EU zu sorgen; erwartet von der EIB, dass sie dem Parlament im Jahr 2022 über ihre Tätigkeiten und Investitionen im Zusammenhang mit dem Programm „InvestEU“ Bericht erstattet;

27. betont, dass die 23 Millionen kleineren Unternehmen in Europa 99,8 % der nichtfinanziellen Unternehmen ausmachen und etwa zwei Drittel aller Arbeitsplätze stellen; hebt hervor, dass KMU eine treibende Kraft für die wirtschaftliche Entwicklung in der ganzen Welt und auch ein wichtiger Motor für Innovationen sind; geht davon aus, dass die Kosten der Digitalisierung und der Klimaschutzmaßnahmen während der COVID-19-Pandemie ihren Höhepunkt erreicht und zusätzlichen Druck auf die KMU ausgeübt haben, wobei diese von der EIB hauptsächlich durch das COVID-19-Finanzierungspaket und den EGF unterstützt wurden;

28. äußert sich lobend über die EIB-Gruppe, die 2021 mehr als 431 000 KMU und Midcap-Unternehmen finanziell unterstützt und damit 4,5 Millionen Arbeitsplätze erhalten hat; weist darauf hin, dass die Unterstützung der EIB für KMU 47 % des von der EIB unterzeichneten Gesamtfinanzierungsvolumens ausmacht und nahezu alle Tätigkeiten des EIF betrifft; weist darauf hin, dass sich die KMU-Finanzierung im Jahr 2021 in absoluten Zahlen auf 45 Mrd. EUR des Darlehensvolumens der EIB-Gruppe in Höhe von insgesamt 94,9 Mrd. EUR belief, wobei diese Finanzierung zu günstigen Konditionen in Form von niedrigeren Zinssätzen und/oder längeren Laufzeiten sowie von Beratungsdiensten angeboten wurde; fordert die EIB auf, ihre Maßnahmen fortzusetzen und die Unterstützung durch zusätzliches Wachstumskapital auszuweiten, um KMU in die Lage zu versetzen, ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten;

29. ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die derzeit hohen Energiepreise die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen KMU enorm beeinträchtigen; fordert die EIB auf, zu bewerten, ob die derzeitige Unterstützung für KMU angesichts der hohen Energiepreise und der steigenden Rohstoffkosten ausreichend ist, und dem Parlament mitzuteilen, wie sie ihre Maßnahmen mit Blick auf die Bewältigung dieser neuen Herausforderungen anzupassen gedenkt;

30. bekräftigt seine Forderung nach einer gerechten und transparenten geografischen Verteilung von Projekten und Investitionen mit einem Schwerpunkt auf weniger entwickelten Regionen, insbesondere in den Bereichen Innovation, Digitalisierung und Infrastruktur, um integratives Wachstum sowie wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz und Kohäsion zu fördern; fordert die EIB auf, aktiver gegen wiederkehrende Mängel vorzugehen, aufgrund derer bestimmte Regionen und Länder die Finanzierungstätigkeiten der EIB nicht voll und ganz nutzen können;

31. stellt fest, dass sich die Kluft zwischen den wirtschaftlichen Gegebenheiten und den Kapazitäten der Mitgliedstaaten in der gegenwärtigen schwierigen Situation (die Krise im Nachfeld der Pandemie und die russische Aggression gegen die Ukraine) vertieft hat, und betont, dass die am stärksten betroffenen Regionen und Länder sich an diese neuen Umstände anpassen müssen, damit niemand zurückgelassen wird;

32. fordert die EIB erneut auf, mehr in bahnbrechende Innovationen zu investieren, um den digitalen und ökologischen Wandel zu begünstigen;

33. bekräftigt, dass alle Finanzströme der EIB vollständig mit dem Ziel der Emissionsneutralität bis spätestens 2050 und mit dem erweiterten Klimaziel der EU für 2030 im Einklang stehen sollten; fordert eindringlich, dass die Klimawende inklusiv und fair sein muss und dass grüne Investitionen tragfähig sein müssen; weist erneut darauf hin, dass von der EIB erwartet wird, dass sie ihre Darlehen, Finanzierungsinstrumente, technische Hilfe und Beratungsdienste einsetzt, um Bürger sowie Unternehmen zu unterstützen, die die sozioökonomischen Herausforderungen des Wandels hin zu einer CO2-neutralen Wirtschaft bewältigen müssen;

34. fordert erneut den Ausbau der technischen Unterstützung und der Finanzexpertise lokaler und regionaler Behörden, insbesondere in Regionen mit geringer Investitionskapazität und bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse für mehrere Mitgliedstaaten, die so groß oder so beschaffen sind, dass sie mit den verschiedenen in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Mitteln nicht vollständig finanziert werden können, und zwar vor der Projektgenehmigung, um die Zugänglichkeit der EIB-Mittel zu verbessern;

35. bekräftigt seine Forderung, dass die EIB in der Vorbereitungsphase aller Projekte ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt und die Menschenrechte und die Rechte indigener Gemeinschaften sorgfältig beachtet und wahrt;

36. betont, dass der Zugang von KMU zu Finanzierungsmitteln erleichtert werden muss, indem Finanzintermediäre und Unternehmen, die zu den Kunden zählen, verpflichtet werden, so bald wie möglich, spätestens jedoch bis Ende 2025 Dekarbonisierungspläne zu erstellen; stellt fest, dass es sich dabei jedoch angesichts der Bestrebungen der EIB, zur Klimabank der EU zu werden und einen Anteil von mindestens 50 % an Finanzierungen für grüne und nachhaltige Projekte zu erreichen, um eine unerlässliche Voraussetzung handelt;

37. fordert eine Konzentration auf die Glaubwürdigkeit kurzfristiger Dekarbonisierungspläne, auf ihre strikte Umsetzung und auf Ziele bezüglich der Verringerung von Treibhausgasemissionen sowie eine Bewertung, um zu ermitteln, ob diese als Klauseln in die Verträge zwischen der EIB und ihren Kunden aufgenommen werden können;

38. ist sich bewusst, dass bei den Maßnahmen der EIB die Aspekte Klima, Innovation und Entwicklung miteinander verbunden werden, und stellt fest, dass Innovation und Technologie zentrale Faktoren für den Übergang zu einer emissionsfreien Wirtschaft sind; begrüßt die Partnerschaft zwischen der Kommission und dem Programm „Breakthrough Energy Catalyst“, mit der im Zeitraum 2022-2026 bis zu 1 Mrd. USD mobilisiert werden sollen, um die Einführung und Vermarktung innovativer Technologien zu beschleunigen, die zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Klimaziele der Europäischen Union für 2030 beitragen werden;

39. betont, dass ein angemessenes Maß an Energieversorgungssicherheit erreicht werden muss, damit eine rasche und stabile Unabhängigkeit der europäischen Länder gesichert werden kann;

40. fordert die EIB auf, mehr Finanzierungsmittel vorzusehen, um den technologischen Wandel voranzutreiben, KMU Mittel für langfristige Forschung und Innovation zur Verfügung zu stellen, die Entwicklung von Kompetenzen zu unterstützen, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt sind, und Investitionen in die digitalen Kompetenzen von Arbeitnehmern und Unternehmern, die digitale Infrastruktur und den Kapazitätsaufbau mit Blick auf den digitalen Wandel zu fördern; betont, dass die europäischen KMU bei der Nutzung digitaler Technologien im Rückstand sind, da nur 55 % der KMU in der EU über zumindest ein grundlegendes Maß an Digitalisierung verfügen;

41. stellt fest, dass der gemeldete Anteil der EIB-Unterzeichnungen im Zusammenhang mit dem horizontalen politischen Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und der Konvergenz in der EU von 34,5 % im Jahr 2020 auf 41,5 % im Jahr 2021 gestiegen ist; begrüßt das Ziel der EIB, das sie in ihrem neuen Papier zur kohäsionspolitischen Orientierung für den Zeitraum 2021-2027 formuliert hat, nämlich eine Erhöhung der Finanzierungen der EIB-Gruppe für Kohäsion, wobei 40 % der Finanzierungen in der EU für das Jahr 2022 (45 % bis 2025) angestrebt werden, wovon 20 % für weniger entwickelte Regionen (23 % bis 2025) vorgesehen sind; fordert die EIB auf, den Kohäsionsregionen weiterhin Beratungsdienste anzubieten, die ihnen helfen, das Investitionsangebot besser zu nutzen;

42. fordert die EIB auf, Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur, die Aus- und Weiterbildung des Personals und die Qualität der Gesundheitsdienste weiterhin Vorrang einzuräumen, um die Ungleichheit zwischen den Ländern zu verringern;

43. begrüßt den Beschluss des Verwaltungsrats der EIB vom September 2021, mit dem die Gründung der EIB Global genehmigt wurde, die seit dem 1. Januar 2022 für alle Tätigkeiten der EIB in der EU-Beitrittsregion und in den Ländern der östlichen und südlichen Nachbarschaft der Europäischen Union sowie in den Ländern Afrikas südlich der Sahara, Asiens, Lateinamerikas, der Karibik und des Pazifischen Ozeans zuständig ist;

44. ist der Ansicht, dass die EIB Global über die operative Autonomie verfügen sollte, die erforderlich ist, um die EU-Politik erfolgreich umzusetzen, wobei sie die Unternehmenskultur, die einer Entwicklungsbank eigen ist, bei sich einführen, aber auch den Rechtsrahmen der Bank nutzen und dieselbe Politik und dieselben hohen Standards anwenden sollte;

45. hebt die entscheidende Rolle der EIB bei der Verwirklichung der Ziele des Mechanismus für einen gerechten Übergang hervor und fordert diesbezüglich eine stärkere Einbeziehung und konkrete Maßnahmen;

46. betont, dass Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei wichtige Akteure für Wachstum und Entwicklung im ländlichen Raum sind; fordert die EIB auf, in diesen einschlägigen Bereichen, die erheblich zur Ernährungssicherheit beitragen können, bessere Unterstützung zu leisten und Innovationen zu unterstützen; unterstreicht, dass der Finanzbedarf von Landwirten, insbesondere Junglandwirten und neuen Marktteilnehmern, erheblich ist und Landwirte und Betriebe in dieser Branche eine niedrigere Erfolgsquote bei der Beantragung von Finanzmitteln haben; fordert die EIB auf, verstärkt an neuen Finanzierungsinstrumenten zu arbeiten, mit denen der Zugang zur Finanzierung für die Landwirtschaft gefördert wird;

47. verurteilt die rechtswidrige, unprovozierte und ungerechtfertigte militärische Aggression und Invasion der Ukraine durch die Russische Föderation; unterstreicht, dass der Krieg zu einer schweren humanitären Krise geführt und die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage in der EU und ihrer Nachbarschaft maßgeblich beeinflusst hat, was sich in den Tätigkeiten und Investitionsplänen der EIB umfassend widerspiegeln muss;

48. ist besorgt über die Abhängigkeit und Anfälligkeit der Republik Moldau im Bereich der Energie, die sich durch die derzeitige Energiekrise verschärft haben; fordert die EIB nachdrücklich auf, Investitionen in die langfristige Energieautonomie und Diversifizierung der Energieversorgung der Republik Moldau zu unterstützen;

Compliance, Transparenz und Rechenschaftspflicht der EIB

49. in der Erwägung, dass das AAA-Rating der EIB notwendig ist, damit geeignete Finanzierungsquellen am Markt gesichert werden können, und daher bewahrt werden muss; ist der Ansicht, dass Finanzkraft, verantwortungsvolle Führung, konservative Risikobereitschaft, langfristige Nachhaltigkeit und die Unterstützung durch die EU grundlegende Komponenten sowie wesentliche Eigenschaften ihres erfolgreichen Geschäftsmodells sind;

50. nimmt die Bemerkungen und Empfehlungen des Prüfungsausschusses der EIB an die Bank für 2021 zur Kenntnis; fordert die EIB auf, diese Empfehlungen umzusetzen und die Umsetzung der Empfehlungen der Vorjahre abzuschließen;

51. teilt die Auffassung des Prüfungsausschusses der EIB, wonach eine verstärkte Überwachung, Steuerung und Beaufsichtigung der operationellen und technologischen Risiken, einschließlich der Cyberrisiken und anderer nichtfinanzieller Risiken, erforderlich ist;

52. begrüßt, dass sich die EIB auf die Digitalisierungsstrategie, das Risikomanagement im Bereich der Informationssicherheit und die Cybersicherheit konzentriert und dass die EIB-Gruppe im Mai 2021 ihre Digitalstrategie (IKT) angenommen hat; weist darauf hin, dass Cyberangriffe zu operationellen Risiken, Reputationsrisiken und rechtlichen Risiken führen können; erwartet, dass die EIB einen Aktionsplan annimmt, der sowohl die Abwehr als auch die Bewältigung von Cyberangriffen umfasst, konkrete Zielvorgaben und klare Indikatoren vorsieht und eine starke Cybersicherheitskultur unter den Beschäftigten fördert;

53. stellt fest, dass die EIB, die Kommission und der Rechnungshof die Drei-Parteien-Vereinbarung am 11. November 2021 erneuert haben; bedauert, dass die überarbeitete Vereinbarung nicht die vom Parlament geforderte umfassende Lösung bietet; begrüßt jedoch, dass durch die neue Vereinbarung ein erweiterter Zugang zu geprüften EIB-Dokumenten und eine bessere Organisation dieser Dokumente ermöglicht wird; bekräftigt, dass der Rechnungshof uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen im Zusammenhang mit EIB-Finanzierungen haben sollte, die ausschließlich für die Umsetzung der EU-Politik bestimmt sind;

54. stellt fest, dass im Jahr 2021 im Rahmen des Beschwerdemechanismus der EIB 64 neue Fälle (gegenüber 77 Fällen im Jahr 2020) registriert, 107 Fälle bearbeitet (gegenüber 137 Fällen im Jahr 2020) und 64 Fälle (gegenüber 94 Fällen im Jahr 2020) abgeschlossen wurden; fordert die EIB auf, die Empfehlungen im Rahmen des Beschwerdemechanismus zu überwachen und sich intensiv darum zu bemühen, die Interessenträger zu erreichen und maßgeschneiderte Angebote zu unterbreiten;

55. ist sich bewusst, dass es sich bei der Abteilung Betrugsbekämpfung der Generalinspektion (IG/IN) der EIB um eine interne Abteilung handelt, die Untersuchungen zu den in der Betrugsbekämpfungspolitik definierten Arten von Fehlverhalten einleitet, um der EIB-Gruppe relevante Fakten und Empfehlungen als Grundlage für den Entscheidungsprozess der EIB zur Verfügung zu stellen;

56. stellt fest, dass sich die Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie – im zweiten Jahr in Folge – auf die Tätigkeiten der zuständigen Abteilung der Generalinspektion ausgewirkt haben, was dazu führte, dass weniger Verdachtsmeldungen eingingen (174 im Jahr 2021 und 183 im Jahr 2020), weniger Untersuchungen durchgeführt wurden (fünf im Jahr 2021 und zehn im Jahr 2020) und weniger Empfehlungen und Stellungnahmen abgegeben wurden (45 im Jahr 2021 und 52 im Jahr 2020 gegenüber einer größeren Zahl abgeschlossener Fälle, nämlich 204 im Jahr 2021 und 195 im Jahr 2020);

57. stellt fest, dass die Zahl der Fälle, in denen sich die Anschuldigungen nach der Untersuchung als begründet erwiesen, im Jahr 2021 stark zurückgegangen ist (17 bestätigte Fälle bei 67 im Jahr 2021 eingeleiteten Untersuchungen und 37 bestätigte Fälle bei 91 im Jahr 2020 eingeleiteten Untersuchungen, was einem Rückgang von 41 % auf 25 % entspricht);

58. begrüßt, dass die EIB und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) am 29. Oktober 2021 eine Arbeitsvereinbarung unterzeichnet haben, die den Weg für eine wirksamere Prävention und Erkennung von Risiken im Zusammenhang mit den Finanzierungen der EIB-Gruppe ebnen sollte;

59. begrüßt, dass ein neues System für die Weiterverfolgung von Empfehlungen und Stellungnahmen sowie eine diesbezügliche Berichterstattung eingerichtet wurden; fordert die IG/IN der EIB auf, dem Parlament ausführlicher über das Ergebnis ihrer Untersuchungen Bericht zu erstatten; fordert, dass der Jahresbericht der IG/IN der EIB die finanziellen Auswirkungen der von ihr untersuchten Fälle abdeckt und über die reine Darstellung von Fallstudien hinausgeht, sodass wertvolle Erkenntnisse für die Bewertung des Schutzes der finanziellen Interessen geliefert werden;

60. würdigt die kontinuierliche Arbeit des Referats „Proaktive Integritätsüberprüfungen“ und spricht sich für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den für Ausschlüsse zuständigen Funktionen der EIB, dem Früherkennungs- und Ausschlusssystem der Kommission und anderen einschlägigen Akteuren – wie dem Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem Risikobewertungsinstrument Arachne – aus, um die Betrugsprävention und ‑aufdeckung zu verbessern, die für den Schutz der finanziellen Interessen der Union von wesentlicher Bedeutung ist;

61. weist die EIB darauf hin, dass aufgrund ihrer Doppelnatur (Einrichtung der EU und Finanzinstitut) ihre Ausrichtung am EU-Recht umso wichtiger ist und dass angemessene Leitungsstrukturen, Prozesse und Mechanismen konsequent im Einklang mit den Normen und Kriterien der Union konzipiert, umgesetzt und eingehalten werden sollten, wobei ein gutes Zusammenspiel mit anderen Dienststellen der Europäischen Union, mit denen die EIB häufig interagiert, anzustreben ist;

62. nimmt zur Kenntnis, dass die Verhaltenskodizes für das Direktorium und den Verwaltungsrat der EIB im August 2021 aktualisiert wurden; begrüßt die Einführung einer längeren Karenzzeit bei Beschäftigungswechsel für die Mitglieder des Direktoriums (24 statt zwölf Monate) und für die Mitglieder des Verwaltungsrats (zwölf statt sechs Monate); bedauert jedoch, dass es keine Bestimmung gibt, wonach die Vizepräsidenten von der Überwachung von Operationen in ihren Herkunftsländern und der Beschlussfassung über derartige Operationen ausgeschlossen würden, und betont, dass dieses Thema bei der nächsten Überprüfung behandelt werden muss;

63. vertraut darauf, dass Projektbewertungen, die für Finanzhilfebeschlüsse relevant sind, in Übereinstimmung mit objektiven technischen, finanziellen und wirtschaftlichen Indikatoren erstellt werden und dass die Projektqualität dabei der entscheidende Faktor ist; ist der Ansicht, dass das vom Rat der Gouverneure im August 2021 angenommene Governance-Paket, das neue Verhaltenskodizes für den Verwaltungsrat, das Direktorium und den Prüfungsausschuss umfasst, zusammen mit den überarbeiteten Grundsätzen für die Tätigkeit des Ethik- und Compliance-Ausschusses den Ethikrahmen der EIB stärkt, da darin strengere Vorschriften für Tätigkeiten nach der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses vorgesehen werden; bekräftigt seine Forderung, bei der nächsten Überarbeitung des Verhaltenskodex des Direktoriums die verbleibenden Mängel in Bezug auf die Vermeidung von Interessenkonflikten zu beheben;

64. ist besorgt über die Mängel bei der ersten und zweiten Verteidigungslinie beim EIF, die dem Prüfungsausschuss der EIB in internen Prüfberichten im Dezember 2021 und Januar 2022 gemeldet wurden; fordert die EIB auf, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und das Parlament über entsprechende Maßnahmen zu unterrichten;

65. begrüßt die überarbeiteten Whistleblowing-Leitlinien der EIB-Gruppe von November 2021, nach denen auch Hinweisgebern, die keine Mitarbeiter der EIB sind, Schutz gewährt wird;

66. stellt fest, dass Menschenrechte, Inklusivität und Nachhaltigkeit Grundpfeiler der Tätigkeiten und Geschäfte der EIB-Gruppe sind; begrüßt die Fortschritte, die im Jahr 2021 bei der Überarbeitung und Annahme des Rahmens für ökologische und soziale Nachhaltigkeit (abgeschlossen im Februar 2022) erzielt wurden; ist sich bewusst, dass der neue Rahmen aus der überarbeiteten Umwelt- und Sozialpolitik der EIB-Gruppe und den Umwelt- und Sozialstandards der EIB besteht und dass die Erkenntnisse, die aus den beim Beschwerdeverfahren und beim Europäischen Bürgerbeauftragten eingereichten Beschwerden gewonnen wurden, gebührend in diese Überprüfung einfließen;

67. vertritt die Auffassung, dass eine verstärkte Betrugsbekämpfungspolitik wirksame Wege aufzeigen sollte, um Fehlverhalten zu korrigieren und Risiken zu mindern, und eine Reihe von Instrumenten bereitstellen sollte, die mit dem Rechtsrahmen vereinbar sind, um Projekte, bei denen ein glaubhafter Verdacht besteht, erfolgreich einzufrieren und Verträge mit nicht vorschriftsmäßig handelnden Kunden zu kündigen;

68. bekräftigt seine Besorgnis angesichts mehrerer Fälle, die das OLAF im Jahr 2020 abgeschlossen hat, bei denen es in erster Linie um Erziehungszulagen ging, die Bediensteten der EIB zu Unrecht gewährt wurden; begrüßt die Überarbeitung und Reform des Vergütungssystems durch die EIB und die Korrektur zahlreicher Fehler, die vom OLAF aufgedeckt wurden, darunter auch Schritte zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge; fordert die EIB erneut auf, dem Parlament über die Ergebnisse der Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen des OLAF Bericht zu erstatten;

69. begrüßt die überarbeiteten Transparenzleitlinien der EIB-Gruppe, die am 17. November 2021 im Anschluss an eine umfassende öffentliche Konsultation angenommen wurden; stellt fest, dass diese Leitlinien Bestimmungen für die proaktive Veröffentlichung von Informationen und Dokumenten sowie für deren Offenlegung auf Anfrage enthalten;

70. fordert die EIB auf, ihre Transparenzleitlinien besser umzusetzen und den Empfehlungen der Bürgerbeauftragten, die in den drei am 21. April 2022 veröffentlichten Beschlüssen enthalten sind, zu folgen, mit denen die EIB aufgefordert wurde, im Einklang mit den Transparenzvorschriften der EU eine anspruchsvollere Offenlegungspraxis zu verfolgen und mehrere Transparenzmaßnahmen zu ergreifen;

71. fordert die EIB nachdrücklich auf, den Forderungen der Bürgerbeauftragten rasch nachzukommen, damit die Öffentlichkeit die potenziellen Umweltauswirkungen der von ihr finanzierten Projekte leichter erkennen kann;

72. bekräftigt seine Forderung, gegenüber dem Parlament mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht zu zeigen; weist insbesondere erneut darauf hin, dass das Parlament unbedingt die Beschlüsse des Verwaltungsrats der EIB stärker kontrollieren muss und dass die Kommission transparenter hinsichtlich der Standpunkte agieren muss, die sie in den Sitzungen des Verwaltungsrats der EIB einnimmt; fordert in diesem Zusammenhang, zu prüfen, ob dem Parlament die Teilnahme als Beobachter an den Sitzungen des Verwaltungsrats gestattet werden kann;

73. ist der Ansicht, dass die Kommission mehr Transparenz hinsichtlich ihre Stellungnahmen zu den von der EIB finanzierten Projekten walten lassen muss, da dies dazu beitragen würde, ihre Rolle im Hinblick auf die politischen Ziele der Union zu verdeutlichen;

74. ist sich bewusst, dass die Forderungen nach mehr Transparenz nicht zu einem geringeren Schutz der legitimen finanziellen Interessen der Kunden führen dürfen und sich innerhalb des geltenden Rechtsrahmens und der Datenschutzregelung bewegen müssen;

75. fordert die Vertreter der Bank auf, den Austausch und die Interaktion mit dem Parlament zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der Finanzierungstätigkeiten;

76. stellt mit Besorgnis fest, dass die in der Strategie für Diversität und Inklusion 2018-2021 festgelegten Ziele nicht vollständig erreicht wurden; fordert die EIB auf, konkrete Anstrengungen zu unternehmen, um das Geschlechterverhältnis bei ihren Mitarbeitern, insbesondere auf der Führungsebene und auf der Ebene der höheren Beamten, zu verbessern;

77. ist sich darüber im Klaren, dass der Rückgang der Einstellungen während der COVID-19-Pandemie, die besondere Art der von der Bank gesuchten Profile (in den Bereichen Risikomanagement, Compliance und IT – eingestellt zumeist aus dem Bankensektor und spezialisierten Branchen, die selbst nicht unbedingt vielfältig sind) und die Konkurrenz des Arbeitsmarktes in Luxemburg Gründe für die Einschränkungen sind, die bei der Bewertung der Gesamtsituation zu berücksichtigen sind;

78. räumt ein, dass es seit Langem Bedenken und Beschwerden hinsichtlich des großen Gehaltsgefälles zwischen Verwaltungs- und Fachkräften gibt; weist auf die hohen Lebenshaltungskosten in Luxemburg hin und darauf, dass der Berichtigungskoeffizient für Luxemburg auf 100 % festgesetzt wurde, obwohl er höher ausfallen sollte; weist auf die Herausforderungen hin, mit denen die in der Kategorie Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter konfrontiert sind, und darauf, dass sich dies negativ auf die Attraktivität der Arbeit bei der EIB sowie auf den Lebensstandard der Mitarbeiter auswirken kann;

79. fordert die Bank auf, auch künftig Maßnahmen zu ergreifen, um innerhalb ihrer Organisation ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu erreichen;

80. begrüßt, dass die EIB kontinuierlich auf die geografische Ausgewogenheit achtet und entsprechende Daten bei laufenden und künftigen Einstellungsverfahren berücksichtigt werden;

81. fordert die EIB erneut auf, für eine angemessene geografische Vertretung aller Mitgliedstaaten in ihrer Verwaltung zu sorgen und dabei die Kompetenzen und Verdienste der Kandidaten zu berücksichtigen; fordert die EIB auf, für höhere und mittlere Führungspositionen jährlich eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit zu veröffentlichen;

82. nimmt die beiden Vorschläge für einen Rahmen für das Recht auf Streik und einen Rahmen für die Anerkennung von Gewerkschaften zur Kenntnis und geht davon aus, dass diese Rahmen zeitnah durch das Direktorium angenommen werden;

83. fordert die Bank auf, auch weiterhin über die Durchführungsmaßnahmen Bericht zu erstatten, die auf der Grundlage der Erhebung über Gesundheit und Wohlbefinden 2021 ergriffen wurden;

Weiterverfolgung der Empfehlungen des Parlaments

84. fordert die EIB auf, auch künftig über den Sachstand und den Status früherer Empfehlungen zu berichten, die das Parlament in seinen jährlichen Entschließungen unterbreitet hat, und zwar insbesondere mit Blick auf

a) die – wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen – Auswirkungen ihrer Investitionsstrategie und die Ergebnisse, die im Rahmen des Beitrags zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarktes im Interesse der Union erzielt wurden,

b) die Maßnahmen, die zur besseren Bekämpfung von Fehlverhalten und Interessenkonflikten, Steuervermeidung, Betrug und Korruption ergriffen wurden,

c) die Maßnahmen zur Stärkung der Unterstützung von KMU und förderfähigen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen der Umsetzung der Politik der EU und zur Vermeidung neuer Anforderung, die zu einem höheren Verwaltungsaufwand für KMU führen,

d) die Folgemaßnahmen, die zu den in dieser Entschließung geäußerten Forderungen ergriffen wurden;

°

° °

85. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Rat und dem Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank zur Diskussion zu übermitteln.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.12.2022

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Gilles Boyer, Caterina Chinnici, Corina Crețu, José Manuel Fernandes, Daniel Freund, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs, Alin Mituța, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Eleni Stavrou, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marian-Jean Marinescu, Mikuláš Peksa, Sabrina Pignedoli, Simone Schmiedtbauer, Ramona Strugariu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Attila Ara-Kovács, Margrete Auken

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

19

+

NI

Sabrina Pignedoli

PPE

José Manuel Fernandes, Monika Hohlmeier, Marian-Jean Marinescu, Jan Olbrycht, Markus Pieper, Simone Schmiedtbauer, Eleni Stavrou, Angelika Winzig

RENEW

Gilles Boyer, Alin Mituța, Ramona Strugariu

S&D

Attila Ara-Kovács, Caterina Chinnici, Corina Crețu, Isabel García Muñoz

VERTS/ALE

Margrete Auken, Daniel Freund, Mikuláš Peksa

 

2

-

ID

Jean-François Jalkh, Joachim Kuhs

 

1

0

ID

Matteo Adinolfi

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 11. Januar 2023
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