EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
13.1.2023 - (10092/2022 – C9‑0288/2022 – 2022/0157(NLE)) - ***
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Annalisa Tardino
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden
(10092/2022 – C9‑0288/2022 – 2022/0157(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (10092/2022),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden (9269/2022),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 16 Absatz 2, Artikel 88 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0288/2022),
– unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 10. Juli 2020[1] zu dem derzeit verhandelten Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden,
– gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0003/2023),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Neuseelands zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Der Vorschlag betrifft das Ersuchen um Billigung des Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Abkommens über die strategische Zusammenarbeit beim Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität, einschließlich schwerer Kriminalität und Terrorismus, zuständigen neuseeländischen Behörden, zu dem die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist.
Ziel des Abkommens ist es, die Übermittlung personenbezogener Daten zu ermöglichen, um die Tätigkeit der zuständigen Behörden der EU und Neuseelands sowie ihre Zusammenarbeit untereinander im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung von Straftaten, einschließlich schwerer Kriminalität und Terrorismus, die zunehmend grenzüberschreitend und sogar global werden, zu verstärken und gleichzeitig angemessene Garantien in Bezug auf die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes, wie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt, sicherzustellen.
Da die Europäische Union und Neuseeland seit einigen Jahren vor ähnlichen Sicherheitsherausforderungen stehen, wird die Ansicht vertreten, dass die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Verhütung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, Drogenhandel, Cyberkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und irreguläre Migration für beide Seiten von großem Nutzen sein kann und im Interesse der Europäischen Union liegt.
Insgesamt wird das erzielte Abkommen für zufriedenstellend gehalten, da mit dem Abkommen die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Europol und den zuständigen neuseeländischen Behörden ermöglicht wird und gleichzeitig angemessene Garantien für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz sichergestellt werden.
Es wird begrüßt, dass die Empfehlungen aus der am 10. Juli 2022 angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments (2020/2048(INI)) angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen über den Anwendungsbereich des Abkommens, den Grundsatz der Begrenzung der Vorratsdatenspeicherung sowie die Verpflichtung zur Benachrichtigung der betroffenen Personen.
Darüber hinaus wird betont, dass Neuseeland über eine gut etablierte Datenschutzgesetzgebung und eine unabhängige Datenschutzbehörde verfügt.
Schließlich sei darauf hingewiesen, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) in seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens ebenfalls bestätigt hat, dass es auch als Muster für künftige Abkommen über den Austausch personenbezogener Daten zu Strafverfolgungszwecken verwendet werden kann.
Es wird daher empfohlen, dass das Europäische Parlament dem Abschluss des Abkommens zustimmt.
MINDERHEITENANSICHT
Gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Geschäftsordnung
Fabienne Keller (Renew Europe)
Als proeuropäisches Mitglied des Europäischen Parlaments, das von dem Interesse und dem Stellenwert der Zusammenarbeit zwischen der EU und Neuseeland zur Förderung der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus überzeugt ist, unterstütze ich uneingeschränkt den Vorschlag der Kommission für den Abschluss eines neuen Abkommens über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden. In diesem Sinne habe ich den Legislativbericht unterstützt, in dem der Abschluss des Abkommens gebilligt wurde. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass meine Unterstützung für diesen Bericht, dessen Berichterstatterin der ID-Fraktion angehört, keinesfalls bedeutet, dass eine Verbindung zwischen mir und dieser Fraktion und den von ihr vertretenen euroskeptischen Standpunkten, die ich entschieden ablehne, besteht.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
10092/2022 – C9-0288/2022 – 2022/0157(NLE) |
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Datum der Anhörung oder des Ersuchens um Zustimmung |
18.7.2022 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 12.9.2022 |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Annalisa Tardino 13.7.2022 |
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Prüfung im Ausschuss |
16.6.2022 |
27.6.2022 |
25.10.2022 |
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Datum der Annahme |
12.1.2023 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
50 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Abir Al-Sahlani, Vladimír Bilčík, Malin Björk, Vasile Blaga, Patrick Breyer, Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Patricia Chagnon, Clare Daly, Lena Düpont, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Laura Ferrara, Andrzej Halicki, Sophia in ‘t Veld, Patryk Jaki, Marina Kaljurand, Fabienne Keller, Łukasz Kohut, Moritz Körner, Alice Kuhnke, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Lukas Mandl, Erik Marquardt, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Paulo Rangel, Karlo Ressler, Isabel Santos, Sara Skyttedal, Vincenzo Sofo, Ramona Strugariu, Yana Toom, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Elena Yoncheva |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Loucas Fourlas, Beata Kempa, Ondřej Kovařík, Alessandra Mussolini, Sira Rego, Domènec Ruiz Devesa, Loránt Vincze, Petar Vitanov, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Asim Ademov, Gunnar Beck, Isabel Benjumea Benjumea, Marian-Jean Marinescu, René Repasi, Antonio Maria Rinaldi, Mounir Satouri, Jörgen Warborn |
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Datum der Einreichung |
13.1.2023 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
50 |
+ |
ECR |
Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Patryk Jaki, Beata Kempa, Vincenzo Sofo |
ID |
Gunnar Beck, Patricia Chagnon, Antonio Maria Rinaldi, Tom Vandendriessche |
NI |
Laura Ferrara |
PPE |
Asim Ademov, Isabel Benjumea Benjumea, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Lena Düpont, Loucas Fourlas, Andrzej Halicki, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Marian-Jean Marinescu, Nadine Morano, Alessandra Mussolini, Paulo Rangel, Karlo Ressler, Sara Skyttedal, Loránt Vincze, Jörgen Warborn, Tomáš Zdechovský |
Renew |
Abir Al-Sahlani, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Sophia in 't Veld, Fabienne Keller, Moritz Körner, Ondřej Kovařík, Maite Pagazaurtundúa, Ramona Strugariu, Yana Toom |
S&D |
Marina Kaljurand, Łukasz Kohut, Juan Fernando López Aguilar, Javier Moreno Sánchez, René Repasi, Domènec Ruiz Devesa, Petar Vitanov, Elena Yoncheva |
The Left |
Malin Björk |
Verts/ALE |
Patrick Breyer, Alice Kuhnke, Erik Marquardt, Mounir Satouri |
3 |
- |
S&D |
Isabel Santos |
The Left |
Clare Daly, Sira Rego |
1 |
0 |
NI |
Milan Uhrík |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 371 vom 15.9.2021, S. 71.