EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden

13.1.2023 - (10092/2022 – C9‑0288/2022 – 2022/0157(NLE)) - ***

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Annalisa Tardino

Verfahren : 2022/0157(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0003/2023
Eingereichte Texte :
A9-0003/2023
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden

(10092/2022 – C9‑0288/2022 – 2022/0157(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (10092/2022),

 unter Hinweis auf den Entwurf des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden (9269/2022),

 unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 16 Absatz 2, Artikel 88 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9‑0288/2022),

 unter Hinweis auf seine nichtlegislative Entschließung vom 10. Juli 2020[1] zu dem derzeit verhandelten Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden,

 gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0003/2023),

1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Neuseelands zu übermitteln.


 

BEGRÜNDUNG

Der Vorschlag betrifft das Ersuchen um Billigung des Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Abkommens über die strategische Zusammenarbeit beim Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität, einschließlich schwerer Kriminalität und Terrorismus, zuständigen neuseeländischen Behörden, zu dem die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist.

Ziel des Abkommens ist es, die Übermittlung personenbezogener Daten zu ermöglichen, um die Tätigkeit der zuständigen Behörden der EU und Neuseelands sowie ihre Zusammenarbeit untereinander im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung von Straftaten, einschließlich schwerer Kriminalität und Terrorismus, die zunehmend grenzüberschreitend und sogar global werden, zu verstärken und gleichzeitig angemessene Garantien in Bezug auf die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes, wie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt, sicherzustellen.

Da die Europäische Union und Neuseeland seit einigen Jahren vor ähnlichen Sicherheitsherausforderungen stehen, wird die Ansicht vertreten, dass die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Verhütung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption, Drogenhandel, Cyberkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und irreguläre Migration für beide Seiten von großem Nutzen sein kann und im Interesse der Europäischen Union liegt.

Insgesamt wird das erzielte Abkommen für zufriedenstellend gehalten, da mit dem Abkommen die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Europol und den zuständigen neuseeländischen Behörden ermöglicht wird und gleichzeitig angemessene Garantien für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz sichergestellt werden.

Es wird begrüßt, dass die Empfehlungen aus der am 10. Juli 2022 angenommenen Entschließung des Europäischen Parlaments (2020/2048(INI)) angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen über den Anwendungsbereich des Abkommens, den Grundsatz der Begrenzung der Vorratsdatenspeicherung sowie die Verpflichtung zur Benachrichtigung der betroffenen Personen.

Darüber hinaus wird betont, dass Neuseeland über eine gut etablierte Datenschutzgesetzgebung und eine unabhängige Datenschutzbehörde verfügt.

Schließlich sei darauf hingewiesen, dass der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) in seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens ebenfalls bestätigt hat, dass es auch als Muster für künftige Abkommen über den Austausch personenbezogener Daten zu Strafverfolgungszwecken verwendet werden kann.

Es wird daher empfohlen, dass das Europäische Parlament dem Abschluss des Abkommens zustimmt.


MINDERHEITENANSICHT

Gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Geschäftsordnung

Fabienne Keller (Renew Europe)

 

Als proeuropäisches Mitglied des Europäischen Parlaments, das von dem Interesse und dem Stellenwert der Zusammenarbeit zwischen der EU und Neuseeland zur Förderung der Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus überzeugt ist, unterstütze ich uneingeschränkt den Vorschlag der Kommission für den Abschluss eines neuen Abkommens über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden. In diesem Sinne habe ich den Legislativbericht unterstützt, in dem der Abschluss des Abkommens gebilligt wurde. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass meine Unterstützung für diesen Bericht, dessen Berichterstatterin der ID-Fraktion angehört, keinesfalls bedeutet, dass eine Verbindung zwischen mir und dieser Fraktion und den von ihr vertretenen euroskeptischen Standpunkten, die ich entschieden ablehne, besteht.


VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und Neuseeland andererseits über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen neuseeländischen Behörden

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

10092/2022 – C9-0288/2022 – 2022/0157(NLE)

Datum der Anhörung oder des Ersuchens um Zustimmung

18.7.2022

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

12.9.2022

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

 Datum der Benennung

Annalisa Tardino

13.7.2022

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

16.6.2022

27.6.2022

25.10.2022

 

Datum der Annahme

12.1.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Abir Al-Sahlani, Vladimír Bilčík, Malin Björk, Vasile Blaga, Patrick Breyer, Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Patricia Chagnon, Clare Daly, Lena Düpont, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Laura Ferrara, Andrzej Halicki, Sophia in ‘t Veld, Patryk Jaki, Marina Kaljurand, Fabienne Keller, Łukasz Kohut, Moritz Körner, Alice Kuhnke, Jeroen Lenaers, Juan Fernando López Aguilar, Lukas Mandl, Erik Marquardt, Nadine Morano, Javier Moreno Sánchez, Maite Pagazaurtundúa, Paulo Rangel, Karlo Ressler, Isabel Santos, Sara Skyttedal, Vincenzo Sofo, Ramona Strugariu, Yana Toom, Milan Uhrík, Tom Vandendriessche, Elena Yoncheva

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Loucas Fourlas, Beata Kempa, Ondřej Kovařík, Alessandra Mussolini, Sira Rego, Domènec Ruiz Devesa, Loránt Vincze, Petar Vitanov, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Asim Ademov, Gunnar Beck, Isabel Benjumea Benjumea, Marian-Jean Marinescu, René Repasi, Antonio Maria Rinaldi, Mounir Satouri, Jörgen Warborn

Datum der Einreichung

13.1.2023

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

50

+

ECR

Joachim Stanisław Brudziński, Jorge Buxadé Villalba, Patryk Jaki, Beata Kempa, Vincenzo Sofo

ID

Gunnar Beck, Patricia Chagnon, Antonio Maria Rinaldi, Tom Vandendriessche

NI

Laura Ferrara

PPE

Asim Ademov, Isabel Benjumea Benjumea, Vladimír Bilčík, Vasile Blaga, Lena Düpont, Loucas Fourlas, Andrzej Halicki, Jeroen Lenaers, Lukas Mandl, Marian-Jean Marinescu, Nadine Morano, Alessandra Mussolini, Paulo Rangel, Karlo Ressler, Sara Skyttedal, Loránt Vincze, Jörgen Warborn, Tomáš Zdechovský

Renew

Abir Al-Sahlani, Lucia Ďuriš Nicholsonová, Sophia in 't Veld, Fabienne Keller, Moritz Körner, Ondřej Kovařík, Maite Pagazaurtundúa, Ramona Strugariu, Yana Toom

S&D

Marina Kaljurand, Łukasz Kohut, Juan Fernando López Aguilar, Javier Moreno Sánchez, René Repasi, Domènec Ruiz Devesa, Petar Vitanov, Elena Yoncheva

The Left

Malin Björk

Verts/ALE

Patrick Breyer, Alice Kuhnke, Erik Marquardt, Mounir Satouri

 

3

-

S&D

Isabel Santos

The Left

Clare Daly, Sira Rego

 

1

0

NI

Milan Uhrík

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2023
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