BERICHT über die Europäische Zentralbank – Jahresbericht 2022
6.2.2023 - (2022/2037(INI))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter Rasmus Andresen
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Europäischen Zentralbank – Jahresbericht 2022
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Jahresbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) 2021,
– unter Hinweis auf die Rückmeldung der EZB vom 28. April 2022 auf die Ausführungen des Europäischen Parlaments im Rahmen seiner Entschließung zum Jahresbericht der EZB für das Jahr 2020,
– unter Hinweis auf den Klimaaktionsplan der EZB vom 4. Juli 2022 zur weiteren Berücksichtigung des Klimawandels bei ihren geld- und währungspolitischen Maßnahmen,
– unter Hinweis auf die von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom 8. September 2022,
– unter Hinweis auf die Schnellschätzung von Eurostat vom 30. September 2022,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des Klimarisiko-Stresstests der EZB vom 8. Juli 2022,
– unter Hinweis auf die Wirtschaftsprognose der Kommission für den Sommer 2022,
– unter Hinweis auf den Weltwirtschaftsausblick des Internationalen Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2022,
– unter Hinweis auf die Eurobarometer-Umfrage von Juni/Juli 2022,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene[1],
– unter Hinweis auf das gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris,
– unter Hinweis auf Artikel 123 Absatz 1, Artikel 125, Artikel 127 Absätze 1 und 2, Artikel 130, Artikel 282 Absatz 2 und Artikel 284 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf die geld- und währungspolitischen Dialoge mit der Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, vom 7. Februar, 20. Juni, 26. September und 28. November 2022,
– unter Hinweis auf die Billigung des Transmissionsschutzinstruments durch den EZB-Rat am 21. Juli 2022,
– unter Hinweis auf die geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rates, die Zinssätze der EZB im Juli, September, November und Dezember 2022 anzuheben,
– unter Hinweis auf den Bericht der EZB vom 29. September 2022 über die Fortschritte bei der Untersuchungsphase zum digitalen Euro,
– unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2022 zu den Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU – Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU[2],
– gestützt auf die Artikel 3 und 13 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),
– gestützt auf Artikel 142 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0022/2023),
A. in der Erwägung, dass das Wirtschaftswachstum den Basisprognosen der EZB vom September 2022 zufolge von 3,1 % im Jahr 2022 auf 0,9 % im Jahr 2023 zurückgehen wird, bevor es sich im Jahr 2024 mit 1,9 % im Basisszenario wieder erholen wird; in der Erwägung, dass einige Grundannahmen dieser Prognose bereits veraltet sind; in der Erwägung, dass die Konjunkturaussichten im Euro-Währungsgebiet zwischen den einzelnen Ländern äußerst heterogen ausfallen und mit einem hohen Maß an Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Fortgang des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise behaftet sind, wobei eine Reihe unabhängiger Prognosen eine Rezession voraussagen;
B. in der Erwägung, dass der unprovozierte, unmoralische und ungerechtfertigte Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine das Vertrauen schwer erschüttert, die Energie- und Lebensmittelpreise in die Höhe getrieben und in Verbindung mit anderen angebotsseitigen Störungen in China den bestehenden Druck auf die Lieferketten verschärft hat;
C. in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der EZB darin besteht, die Preisstabilität aufrechtzuerhalten, die sie als mittelfristiges Inflationsziel von 2 % definiert hat;
D. in der Erwägung, dass die Gesamtinflation den Prognosen der EZB vom September 2022 zufolge von 8,1 % im Jahr 2022 auf 5,5 % im Jahr 2023 und 2,3 % im Jahr 2024 zurückgehen dürfte; in der Erwägung, dass der Wert von 2,3 % noch immer leicht über dem Zielwert der EZB liegt;
E. in der Erwägung, dass nach Angaben von Eurostat die Arbeitslosenquote im Juli 2022 bei 6 % in der EU und 6,6 % im Euro-Währungsgebiet lag, wobei die Arbeitslosenzahlen in der EU und innerhalb der Mitgliedstaaten ungleich verteilt waren und es bei jungen Menschen nach wie vor deutlich höhere Arbeitslosenquoten gab (14 % in der EU und 14,2 % im Euro-Währungsgebiet); in der Erwägung, dass die hohe Jugendarbeitslosenquote in der EU weiterhin ein schwerwiegendes Problem ist, wogegen vorgegangen werden muss;
F. in der Erwägung, dass sich die EZB im Rahmen ihres Mandats dafür einsetzt, zu den Zielen des Übereinkommens von Paris beizutragen; in der Erwägung, dass durch den Klimawandel die Wirksamkeit der Geldpolitik gemindert und das Wachstum beeinträchtigt werden kann und die Preisinstabilität und die makroökonomische Instabilität erhöht werden können;
G. in der Erwägung, dass die Funktionsfähigkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus eine Voraussetzung dafür ist, dass die EZB ihr Preisstabilitätsmandat erfüllen kann;
H. in der Erwägung, dass sich der Außenwert des Euro im Vergleich zum US-Dollar in den letzten Monaten erheblich verschlechtert hat; in der Erwägung, dass Energie und Energiederivate in US-Dollar gehandelt werden und dass die Entwertung des Wechselkurses des Euro gegenüber dem Dollar die Inflation weiter antreibt;
I. in der Erwägung, dass sich laut der Eurobarometer-Umfrage vom Juni/Juli 2022 die Unterstützung der Öffentlichkeit für die europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit einer einheitlichen Währung, dem Euro, auf den höchsten jemals verzeichneten Stand befand, nämlich bei 80 % im Euro-Währungsgebiet und bei 72 % in der EU insgesamt;
J. in der Erwägung, dass die EZB gegenüber dem Europäischen Parlament als Organ, das die Bürgerinnen und Bürger der EU vertritt, rechenschaftspflichtig ist;
Allgemeiner Überblick
1. ist zutiefst besorgt über den unprovozierten russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine und über dessen schwerwiegenden, unvorhersehbaren und lang anhaltenden Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere auf die anfälligsten und schutzbedürftigsten Gruppen, beispielsweise auf kleine und mittlere Unternehme (KMU) und auf Haushalte mit niedrigem Einkommen;
2. betont, dass beispiellose Krisen beispiellose, innovative und mutige geldpolitische Entscheidungen erfordern;
3. versteht, dass die Geldpolitik von Unsicherheit und einem komplexen Umfeld getrieben wird; zeigt sich zutiefst besorgt über die Inflation, die einen historischen Höchststand erreicht hat; begrüßt die entschlossene Bereitschaft der EZB, die zur Sicherung der Finanzstabilität erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;
4. weist darauf hin, dass das vorrangige Mandat der EZB darin besteht, die Preisstabilität sicherzustellen;
5. erkennt an, dass die EZB die Preise senken könnte, indem sie die Gesamtnachfrage über ihre geldpolitischen Instrumente deutlich verringert, räumt jedoch zugleich ein, dass dies das Risiko negativer Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung erhöhen würde;
6. stellt fest, dass die derzeitige Inflation hauptsächlich angebotsgetrieben ist, insbesondere durch die Energie- und Nahrungsmittelpreise, die sich nun auf die Kerninflation auswirken;
7. stellt ferner fest, dass herkömmliche geldpolitische Instrumente nur begrenzten Einfluss auf die überwiegend angebotsgetriebene Inflation haben;
8. betont, dass die satzungsgemäße und in den Verträgen verankerte Unabhängigkeit der EZB eine Voraussetzung für die Erfüllung ihres Mandats ist;
9. begrüßt, dass die Republik Kroatien seit Januar 2023 dem Euro-Währungsgebiet als 20. Mitgliedstaat beigetreten ist;
10. stellt fest, dass sich die Finanz- und Währungspolitik während der Pandemie gegenseitig gestärkt haben, wobei alle EU-Organe und Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Mandate zusammenarbeiten, damit sich die Erfahrungen bei der Finanzkrise aus dem Jahr 2008 nicht wiederholen, und weist auf die Lehren hin, die aus den Ursachen gezogen wurden, sowie auf die entsprechende Reaktion; betont, dass die Wahrung der Preisstabilität heute eine noch engere Koordinierung der Finanz- und Geldpolitik erfordert, zumal für die Bewältigung angebotsseitiger Schocks eine größere Widerstandsfähigkeit der Lieferkette, Reformen im Energiebereich, darunter ein Übergang zu erneuerbaren Energieträgern, und ein berechenbarerer Investitionsrahmen notwendig sind; stimmt in die Warnung von Präsidentin Lagarde mit ein, wonach „es von entscheidender Bedeutung ist, dass die finanzpolitische Unterstützung, mit der [...] Haushalte vor den Auswirkungen der höheren Preise geschützt werden sollen, zeitlich begrenzt und gezielt eingesetzt wird. Auf diese Weise wird das Risiko des Anheizens des Inflationsdrucks begrenzt, was auch die Aufgabe der Geldpolitik erleichtert, Preisstabilität zu gewährleisten und zur Wahrung der Tragfähigkeit der Schulden beizutragen“[3];
11. begrüßt die Erklärung von Präsidentin Lagarde, wonach die derzeitige geopolitische Krise es erfordert, Fortschritte bei der fiskalpolitischen Integration der EU zu erzielen; begrüßt die langjährige Unterstützung der EZB für die rasche Vollendung der Bankenunion und hebt die Risiken hervor, die durch erhebliche Verzögerungen entstehen; nimmt die Unterstützung der EZB für die Einrichtung eines eigenständigen europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) zur Kenntnis; nimmt zur Kenntnis, dass Risikoteilung und Risikominderung miteinander verbunden sind und dass institutsbezogene Sicherungssysteme eine zentrale Rolle beim Schutz und bei der Stabilisierung von Mitgliedsinstituten spielen; begrüßt die bisherigen Fortschritte beim Abbau notleidender Kredite;
12. fordert die EZB auf, die Entwicklungen weiterhin zu beobachten und regelmäßig Informationen über die internationale Rolle des Euro zu veröffentlichen; betont, dass die Stärkung der Rolle des Euro die Vertiefung und Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erfordert, um die tatsächliche und wahrgenommene Anfälligkeit des Euro-Währungsgebiets gegenüber wirtschaftlichen Schocks zu verringern; stellt fest, dass nicht nur die internationale Nutzung des Euro weiter gefördert werden kann, indem dafür Sorge getragen wird, dass der Euro als Reservewährung attraktiver wird, sondern dass so auch die Fähigkeit der EU gesteigert werden kann, unabhängig einen Rahmen für ihren politischen Kurs festzulegen, was für die Wahrung der europäischen Wirtschaftssouveränität wesentlich ist;
Währungspolitik
13. ist beunruhigt darüber, dass die Inflation im Euro-Währungsgebiet mit einer durchschnittlichen Inflationsrate von 8,4 % im Jahr 2022 Rekordwerte erreicht hat; betont, dass die Gesamtinflation im Oktober 2022 auf ein Rekordhoch von 10,6 % gestiegen und bis Dezember 2022 auf 9,2 % gesunken ist; betont, dass Energie der bei Weitem wichtigste Faktor für die Inflation ist (40,8 %) – gefolgt von den Nahrungsmittelpreisen (11,8 %); stellt fest, dass die EZB von einer Gesamtinflationsrate von 6,3 % im Jahr 2023, 3,4 % im Jahr 2023 und 2,3 % im Jahr 2025 ausgeht, wobei hauptsächlich aufgrund von Unterbrechungen der Energie- und Nahrungsmittelversorgung Aufwärtsrisiken bestehen; stellt fest, dass die Inflation derzeit weit über dem Zielwert der EZB von 2 % liegt; stellt fest, dass die Kerninflation derzeit 5,2 % beträgt; weist darauf hin, dass das vorrangige Mandat der EZB darin besteht, die Preisstabilität sicherzustellen;
14. weist darauf hin, dass im Rahmen der Überprüfung der EZB-Strategie die mittelfristige Ausrichtung des Inflationsziels erneut bestätigt und mittelfristig ein symmetrisches Inflationsziel von 2 % festgelegt wurde; fordert die EZB auf, die Inflation auch in der derzeitigen Krise genau an diesem mittelfristigen Zeithorizont auszurichten; fordert die EZB auf, den Begriff „mittelfristig“ zu definieren;
15. nimmt die jüngsten geldpolitischen Entscheidungen der EZB zur Kenntnis, die Leitzinsen im Jahr 2022 im Juli um 50 Basispunkte, im September um 75 Basispunkte, im November um 75 Basispunkte und im Dezember um 50 Basispunkte anzuheben; stellt fest, dass der derzeitige Zinssatz bei 2,5 % liegt; nimmt die Erklärung von Präsidentin Lagarde zur Kenntnis, wonach die EZB beabsichtigt, die Zinssätze bei mehreren anstehenden Sitzungen weiter anzuheben, bis die Inflation auf ihr Zielniveau gesunken ist; stellt fest, dass die nominalen Zinssätze nach wie vor unterhalb des neutralen Zinssatzes liegen;
16. stellt fest, dass der EZB Instrumente zur Verfügung stehen, um die Gesamtnachfrage zu verringern, damit die Inflation mittelfristig auf ihr Zielniveau gesenkt werden kann; ist besorgt über die Auswirkungen solcher politischen Entscheidungen auf Wachstum und Beschäftigung, womit man sich im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsbewertung befassen müsste; fordert die EZB auf, angesichts des hohen Maßes an Unsicherheit über eine ausgewogenere und schrittweise Anpassung der Politik nachzudenken; fordert, dass künftige Entscheidungen über Leitzinssätze besser begründet werden;
17. weist darauf hin, dass die russische Aggression in der Ukraine und die Abhängigkeit von eingeführten fossilen Brennstoffen für einen Großteil des deutlichen Preisanstiegs in letzter Zeit verantwortlich sind, wobei die Gesamtinflation den starken Anstieg der Erdöl- und Erdgaspreise widerspiegelt; stellt fest, dass die derzeitige Inflation hauptsächlich angebotsgetrieben ist; stellt ferner fest, dass herkömmliche geldpolitische Instrumente nur begrenzten Einfluss auf die Bekämpfung von Inflation haben, wenn diese hauptsächlich auf Energie- und Nahrungsmittelpreise zurückzuführen ist; stellt fest, dass die EZB wiederholt bestätigt hat, dass eine Anhebung der Zinssätze weder zu einer Senkung der Energiepreise führt noch sich kurzfristig auf die Inflation auswirkt;
18. ist zutiefst besorgt über die Gefahr einer Fragmentierung angesichts der Unterschiede bei den Inflationsraten zwischen den Ländern des Euro-Währungsgebiets – angefangen bei 25,2 % in Estland bis zu 6,6 % in Frankreich im August 2022; ist der Ansicht, dass dies die Einheitlichkeit der Geldpolitik der EZB und ihrer Transmission gefährdet;
19. ist besorgt darüber, dass nach Aussage von Isabel Schnabel, Mitglied des Direktoriums, Gewinne in letzter Zeit – stärker noch als in der Vergangenheit – wesentlich zur hausgemachten Inflation beigetragen haben[4]; fordert die EZB auf, regelmäßig Daten über den Beitrag der Gewinne zur Inflation zu veröffentlichen; stellt fest, dass die Geldpolitik nicht die richtige Antwort auf diesen Inflationsfaktor, nämlich die übermäßige Marktmacht, ist, gegen die besser durch andere Maßnahmen vorgegangen werden sollte;
20. fordert die EZB auf, eine glaubwürdige Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die durch rasche und konkrete Maßnahmen flankiert wird, um den EU-Bürgern zu signalisieren, dass die Inflation mittelfristig sinken wird; ist zutiefst besorgt darüber, dass die Inflationserwartungen der Verbraucher für die nächsten zwölf Monate und der Median der Inflationserwartungen für die nächsten drei Jahre deutlich über dem Zielwert von 5,0 % bzw. 2,9 % liegen[5]; stellt mit Besorgnis fest, dass dies darauf hindeutet, dass die Inflationserwartungen vom Ziel der EZB losgelöst werden; stellt fest, dass die Beeinflussung der Inflationserwartungen einer der Hauptgründe für die Zinserhöhung durch die EZB ist; fordert die EZB auf, weiter zu prüfen, welche Rolle die Inflationserwartungen spielen und wie sie von den Ankündigungen und Maßnahmen der EZB beeinflusst werden;
21. stellt fest, dass es keinen wissenschaftlichen Konsens darüber gibt, wie sich die Inflationserwartungen auf die Inflationsergebnisse auswirken;
22. ist insbesondere besorgt darüber, dass der gegenwärtig sinkende Euro/US-Dollar-Wechselkurs zu einem wichtigen Faktor für die Inflation bei den Energiepreisen geworden ist; stellt fest, dass die Inflation bei den Energiepreisen unter anderem auf die jüngste Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar zurückzuführen ist, da Energiederivate in US-Dollar gehandelt werden;
23. stellt fest, dass der IWF in seinem Weltwirtschaftsausblick 2022 zu dem Schluss gekommen ist, dass die Risiken einer Lohnspirale begrenzt sind; stellt fest, dass widerstandsfähige Arbeitsmärkte und ein gewisser Aufholprozess zum Ausgleich von Kaufkraftverlusten wahrscheinlich zu einem starken Lohnwachstum beitragen werden; fordert die EZB auf, dieses Risiko sehr aufmerksam im Auge zu behalten;
24. ist besorgt darüber, dass sich die EZB in ihrem Sicherheitenrahmen bei Länderratings weiterhin auf private Ratingagenturen stützt; fordert die EZB erneut auf, diese Abhängigkeit zu beenden;
25. betont, dass eine einheitliche Transmission der Geldpolitik für die Erfüllung des Preisstabilitätsmandats der EZB von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass übermäßige Divergenzen bei den Renditen von Staatsanleihen dazu führen, dass Kreditkonditionen nicht mit der einheitlichen Transmission der Geldpolitik vereinbar sind; nimmt die Entscheidung der EZB vom 15. Juni 2022 zur Kenntnis, bei der Wiederanlage der Tilgungsbeträge, die im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms fällig werden, flexibel zu agieren; nimmt Kenntnis von der Einführung des Transmissionsschutzinstruments zur Unterstützung einer wirksamen Transmission der Geldpolitik im gesamten Euro-Währungsgebiet;
26. stellt fest, dass die Kombination aus kostengünstigen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) und höheren Zinssätzen das Risiko hat entstehen lassen, dass es europäischen Banken möglich ist, zusätzliche Gewinne in Milliardenhöhe zu erzielen; begrüßt die in ihrer Sitzung vom Oktober getroffene Entscheidung der EZB, diese Arbitrage zu unterbinden;
27. ist besorgt über die mangelnde Koordinierung der Geldpolitik zwischen den großen Zentralbanken weltweit; befürchtet ferner, dass ein gleichzeitiger Zyklus von Zinserhöhungen weltweit zu einer beispiellosen Verschärfung der geldpolitischen Bedingungen führen wird; fordert die EZB auf, einen internationalen Dialog mit anderen Zentralbanken aufzunehmen;
Sekundäre Ziele
28. erinnert daran, dass die EZB-Präsidentin im Rahmen des geld- und währungspolitischen Dialogs vom November 2021 Folgendes erklärt hat: „Im Rahmen unserer sekundären Ziele gibt es natürlich die wirtschaftliche Entwicklung, wir haben den Schutz der Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels und so weiter, und so fort. All das muss natürlich berücksichtigt werden, besonders dann, wenn diese sekundären Ziele ganz klar von den anderen Institutionen und insbesondere vom Europäischen Parlament genannt werden“; schlägt vor, diese Entschließung zu nutzen, um der EZB Beiträge zu den sekundären Zielen zu liefern[6];
29. weist darauf hin, dass die EZB gemäß dem AEUV verpflichtet ist, unbeschadet des Ziels der Preisstabilität die allgemeine Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen, wie in Artikel 3 EUV festgelegt ist; weist darauf hin, dass es zwischen den Zielen der EZB eine klare Hierarchie gibt;
30. stellt fest, dass die Geldpolitik der EZB, die auf die Erfüllung ihres primären Mandats abzielt, einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt; stellt fest, dass bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung die Auswirkungen geldpolitischer Maßnahmen auf die allgemeine Wirtschafts- und Wirtschaftspolitik berücksichtigt werden, worauf in diesem Abschnitt eingegangen wird; betont, dass die EZB, wenn sie eine Wahl zwischen verschiedenen politischen Optionen hat, die der Preisstabilität gleichermaßen förderlich sind, diejenigen wählen wird, die die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU am besten unterstützen[7];
31. fordert die EZB auf, in ihrem Jahresbericht ein gesondertes Kapitel der Frage zu widmen, wie sie ihre Nebenziele ausgelegt und umgesetzt hat, und die Wirkungen ihrer Geldpolitik auf die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU zu erläutern;
32. ist der Ansicht, dass ein hohes Maß an sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltigem Wachstum und eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung abzielt, zentrale wirtschaftliche Ziele sind; erinnert an die Bedeutung der europäischen Säule sozialer Rechte; betont, dass sich diese Ziele am besten erreichen lassen, wenn der freie Markt in einem stabilen makroökonomischen Umfeld auf der Grundlage eines vorhersehbaren Preisniveaus funktioniert;
33. hebt hervor, dass KMU für die Wirtschaft der EU, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz und die Beschäftigung sowie für die Umsetzung des parallelen (digitalen und ökologischen) Wandels eine zentrale Rolle spielen;
34. schlägt vor, dass die EZB im Rahmen ihrer Verhältnismäßigkeitsprüfung berücksichtigen sollte, dass die Kosten ihrer geldpolitischen Operationen nicht unverhältnismäßig von den niedrigeren Einkommensschichten und den am stärksten gefährdeten Gruppen getragen werden sollten, und die Auswirkungen ihrer geldpolitischen Operationen auf diese Gruppen bewerten sollte, wobei sie berücksichtigen sollte, dass Vermögens- und Einkommensungleichheiten die Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission beeinträchtigen[8];
35. fordert die EZB als unabhängige Institution auf, bei der Wahrnehmung ihres Mandats weiterhin von politisch motivierten Entscheidungen abzusehen;
Maßnahmen gegen den Klimawandel
36. stellt fest, dass Preisstabilität und ein stabiles makroökonomisches Umfeld erforderlich sind, um grüne Investitionen zu fördern, und unter anderem dazu beitragen würden, die richtigen Bedingungen für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris zu schaffen; ersucht die EZB, zu bewerten, inwieweit der Klimawandel ihre Fähigkeit beeinträchtigt, die Preise stabil zu halten;
37. weist darauf hin, dass die EZB als Organ der EU an die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Paris gebunden ist;
38. nimmt den Beschluss des EZB-Rates zur Kenntnis, weitere Schritte zu unternehmen, damit Klimaschutzerwägungen in den geldpolitischen Rahmen des Eurosystems aufgenommen werden;
39. stellt fest, dass das Konzept der Marktneutralität mit dem Grundsatz einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ zusammenhängt; fordert die EZB auf, unter Achtung ihrer Unabhängigkeit gegen Markversagen vorzugehen und für den effizienten Einsatz der Ressourcen auf lange Sicht zu sorgen, dabei aber möglichst unpolitisch zu bleiben und den Grundsatz der Marktneutralität zu achten; stellt fest, dass die EZB bereits mehrfach von der Marktneutralität abgewichen ist; unterstreicht, dass solche Beschlüsse nicht auf Kosten der Erreichung des vorrangigen Ziels der EZB gehen dürfen;
40. nimmt die Ankündigung der EZB zur Kenntnis, ihre Bestände an Unternehmensanleihen durch Umwidmung des Portfolios zu dekarbonisieren; betont, dass die Programme der EZB zum Ankauf von Vermögenswerten eine unkonventionelle Geldpolitik darstellen, die nur unter außergewöhnlichen wirtschaftlichen Umständen verfolgt werden sollte; betont außerdem, dass diese Positionen ein Nebenprodukt des bisherigen Kampfes gegen die niedrige Inflation sind und dass Investitionen kein Ziel von Geldpolitik darstellen;
41. nimmt ferner die Ankündigung zur Ökologisierung des Sicherheitenrahmens der EZB zur Kenntnis, die dazu beitragen wird, das finanzielle Risiko in der Bilanz der EZB zu verringern;
42. begrüßt die Ankündigung der EZB, die Risikobewertungsinstrumente und ‑kapazitäten des Eurosystems weiter zu verbessern, um klima- und umweltbezogene Risiken besser einzubeziehen, z. B. durch ihre internen Systeme zur Bonitätsbewertung; begrüßt insbesondere die Zusammenarbeit der EZB mit den Ratingagenturen, um mehr Transparenz dahingehend zu schaffen, wie sie Klimarisiken in ihre Ratings einbeziehen, sowie über ihre Bestrebungen in Bezug auf die Verpflichtungen zur Offenlegung von Klimarisiken;
43. begrüßt den Aktionsplan der EZB und ihren ausführlichen Fahrplan zu Klimaschutzmaßnahmen, damit Überlegungen in Bezug auf den Klimawandel stärker in ihren politischen Handlungsrahmen und ihre entsprechenden Modelle einbezogen werden;
44. begrüßt den Klimarisiko-Stresstests der EZB, der ausgearbeitet wurde, um die Widerstandsfähigkeit von Banken und Unternehmen im Hinblick auf das Risiko der Klimawende zu bewerten; stellt fest, dass aus den am 8. Juli 2022 veröffentlichten Ergebnissen hervorgeht, dass die meisten Banken keine robusten Rahmen für Klimarisiko-Stresstests haben und nicht über einschlägige Daten verfügen; fordert die EZB auf, praktikable Leitlinien bereitzustellen und Bürokratie abzubauen; stellt fest, dass die Bankenaufsicht risikobasiert sein und nicht auf sekundären Erwägungen beruhen sollte; fordert Banken auf, ihre Anstrengungen zur Messung und Bewältigung von Klimarisiken zu verstärken;
45. begrüßt, dass die EZB ihre CO2-Emissionen zwischen 2020 und 2021 um 10,7 % senken konnte;
Transparenz, Rechenschaftspflicht, Gleichstellung der Geschlechter und weitere Aspekte
46. betont, dass bei den Vorkehrungen der EZB in Bezug auf Rechenschaftspflicht und Transparenz noch Verbesserungsbedarf besteht; stellt fest, dass die EZB zwar ihr Instrumentarium und ihre Ziele über die Preisstabilität hinaus ausgeweitet hat, ihre Verfahren der Rechenschaftspflicht jedoch nur teilweise weiterentwickelt wurden; sieht der schriftlichen Formalisierung der derzeitigen Verfahren der Rechenschaftspflicht zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament erwartungsvoll entgegen; fordert die EZB erneut auf, ihre Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament zu stärken;
47. begrüßt, dass die EZB eine umfassende, detaillierte Rückmeldung zu der Entschließung des Parlaments zum Jahresbericht der EZB 2020 vorgelegt hat; fordert die EZB auf, sich auch künftig für die Einhaltung der Rechenschaftspflicht einzusetzen und ihre schriftliche Rückmeldung zu den Entschließungen des Parlaments zu den Jahresberichten der EZB jedes Jahr zu veröffentlichen;
48. fordert die EZB auf, besser über die Standpunkte der EZB im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Bericht zu erstatten, auch in schriftlicher Form;
49. begrüßt die neue Kommunikationspolitik der EZB, die leichter zugängliche Wege zur Erläuterung und Darstellung der politischen Beschlüsse der EZB für die Bürgerinnen und Bürger und die Interessengruppen umfasst;
50. begrüßt, dass die EZB den Risiken von Cyberangriffen Aufmerksamkeit widmet; fordert die EZB auf, diese Aufmerksamkeit beizubehalten, insbesondere vor dem Hintergrund des geopolitischen Kontextes;
51. fordert die EZB auf, die Entwicklung von Kryptowährungen und die damit verbundenen Risiken in Bezug auf Cybersicherheit, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anonymität von Kryptowerten stärker zu überwachen; nimmt in diesem Zusammenhang das Inkrafttreten der Verordnung über Märkte für Kryptowerte zur Kenntnis;
52. bedauert, dass nur zwei Mitglieder des EZB-Direktoriums und des EZB-Rates Frauen sind; bekräftigt, dass bei den Nominierungen für das Direktorium ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis herrschen sollte und dass die Auswahllisten dem Parlament vorgelegt werden sollten; bedauert zutiefst, dass die Mitgliedstaaten vor kurzem eine Anzahl von Kandidaten nominiert haben, die der Zahl der freien Stellen entsprach, anstatt Auswahllisten vorzulegen; weist erneut darauf hin, dass das Parlament sich zuvor verpflichtet hat, im Einklang mit seiner Entschließung zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene keine Auswahllisten in Betracht zu ziehen, bei denen der Grundsatz des ausgewogenen Verhältnisses von Frauen und Männern nicht beachtet wird; fordert die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets auf, das Ihre zu tun und den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter in ihren Ernennungsverfahren uneingeschränkt zu berücksichtigen, um für Chancengleichheit aller Geschlechter in Bezug auf das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten der nationalen Zentralbanken zu sorgen;
53. bedauert, dass das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern auch in der gesamten Organisationsstruktur der EZB fortbesteht, insbesondere was den Anteil von Frauen in Führungspositionen betrifft; stellt fest, dass die jüngsten verfügbaren Statistiken dazu aus dem Jahr 2019 stammen und aus ihnen hervorgeht, dass der Anteil von Frauen in allen Führungspositionen der EZB auf 30,3 % und in der höheren Führungsebene auf 30,8 % gestiegen ist; begrüßt die neue Strategie der EZB zur Verbesserung des Geschlechtergleichgewichts, einschließlich des Ziels, den Frauenanteil bis 2026 auf zwischen 40 % und 51 % zu erhöhen; fordert die EZB auf, im Rahmen ihres Jahresberichts über die Fortschritte in diesem Bereich Bericht zu erstatten;
54. unterstützt das Ziel der EZB, den Anteil von Frauen zu erhöhen, indem sie Frauen ermutigt, in diesem Bereich voranzukommen; begrüßt daher Initiativen wie das Stipendium der EZB für Frauen in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen;
55. nimmt die Personalvorschriften der EZB zu potenziellen Interessenkonflikten zur Kenntnis und fordert die ehrgeizige Anwendung dieser Vorschriften; nimmt ferner die laufende Überprüfung ihres Ethikrahmens zur Kenntnis; hebt die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 26. Oktober 2022 hervor, in der diesbezügliche Empfehlungen abgegeben werden, insbesondere in Bezug auf „Drehtüreffekte“ bei der EZB, nachdem kürzlich ein leitender Wirtschaftswissenschaftler zu einer amerikanischen Investmentbank gewechselt war[9]; fordert die EZB auf, die Karenzzeit für höhere Gehaltsgruppen auch auf Beschäftigte in niedrigeren Gehaltsgruppen auszuweiten;
56. fordert die EZB auf, eine Strategie für den Umgang mit Lobbyisten auszuarbeiten und die Transparenz der Kontakte auf Mitarbeiterebene über den Rat der EZB hinaus zu erhöhen;
57. begrüßt den Umstand, dass die Zahl der gefälschten Euro-Banknoten im Jahr 2021 auf den niedrigsten Stand seit 2003 (12 ppm) gesunken ist; fordert die EZB auf, den Kampf gegen Fälschungen sowie ihre Zusammenarbeit mit Europol, Interpol und der Kommission bei diesem Ziel zu verstärken; fordert die EZB auf, unbeschadet der Vorrechte der Mitgliedstaaten ein System einzurichten, um im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität große Transaktionen besser zu überwachen;
58. begrüßt die Fortschritte der EZB beim Projekt zum digitalen Euro sowie den diesbezüglichen Dialog mit dem Parlament; sieht dem Abschluss der 24-monatigen Untersuchungsphase des Projekts zum digitalen Euro und der Entscheidung des EZB-Rates über den Beginn der Einführung des digitalen Euro, sobald von den Mitgesetzgebern auf der Grundlage des anstehenden Vorschlags der Kommission die Rechtsgrundlage dafür geschaffen wird, erwartungsvoll entgegen;
59. hebt die erwarteten Vorteile wie Effizienzgewinne und eine stärkere finanzielle Inklusion hervor; schließt sich der Auffassung der EZB an, dass ein digitaler Euro eine ganze Palette von Mindestanforderungen, wie Stabilität, Sicherheit, Effizienz und Schutz der Privatsphäre, erfüllen müsste; betont, dass ein digitaler Euro Bargeld als Zahlungsmittel ergänzen könnte, aber nicht ersetzen darf;
60. fordert die EZB auf, bei der Gestaltung des digitalen Euro die Risiken für den Bankensektor und die Kreditvergabe an die Realwirtschaft insgesamt gebührend zu berücksichtigen;
61. bedauert zutiefst die Entscheidung der EZB, Amazon in die Erprobung von Prototypschnittstellen für einen digitalen Euro einzubeziehen; betont, dass dieses Unternehmen ein potenzieller Konkurrent in diesem Bereich ist und daher nicht in eine solche Position versetzt werden sollte, zumal es für diese Aufgabe keinen finanziellen Ausgleich erhält; betont ferner, dass die Auslagerung der Infrastruktur für den digitalen Euro an ein US-amerikanisches Technologieunternehmen die strategische Autonomie der EU schwächt;
62. fordert, dass der interne Rahmen der EZB für die Meldung von Missständen weiter verbessert und mit der EU-Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern in Einklang gebracht wird;
63. schlägt die Einrichtung eines unabhängigen Bewertungsbüros nach dem Vorbild des IWF vor, das Bewertungen der EZB-Politik durchführen und Folgenabschätzungen zu verschiedenen politischen Optionen durchführen könnte, ohne die Unabhängigkeit der EZB zu beeinträchtigen;
°
° °
64. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
31.1.2023 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
44 9 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Rasmus Andresen, Anna-Michelle Asimakopoulou, Gunnar Beck, Marek Belka, Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Gilles Boyer, Markus Ferber, Jonás Fernández, Giuseppe Ferrandino, Frances Fitzgerald, Claude Gruffat, José Gusmão, Enikő Győri, Eero Heinäluoma, Michiel Hoogeveen, Danuta Maria Hübner, Stasys Jakeliūnas, France Jamet, Ondřej Kovařík, Georgios Kyrtsos, Aušra Maldeikienė, Csaba Molnár, Siegfried Mureşan, Caroline Nagtegaal, Luděk Niedermayer, Lefteris Nikolaou-Alavanos, Piernicola Pedicini, Kira Marie Peter-Hansen, Sirpa Pietikäinen, Eva Maria Poptcheva, Evelyn Regner, Antonio Maria Rinaldi, Dorien Rookmaker, Alfred Sant, Joachim Schuster, Ralf Seekatz, Pedro Silva Pereira, Paul Tang, Irene Tinagli, Inese Vaidere, Johan Van Overtveldt, Marco Zanni |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Nicola Beer, Damien Carême, Margarida Marques, Eva Maydell, Andżelika Anna Możdżanowska, Mikuláš Peksa, Jessica Polfjärd, Erik Poulsen |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Andreas Glück, Camilla Laureti, Leopoldo López Gil, Mick Wallace |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
44 |
+ |
NI |
Enikő Győri |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Markus Ferber, Frances Fitzgerald, Danuta Maria Hübner, Leopoldo López Gil, Aušra Maldeikienė, Eva Maydell, Siegfried Mureşan, Luděk Niedermayer, Sirpa Pietikäinen, Jessica Polfjärd, Ralf Seekatz, Inese Vaidere |
Renew |
Nicola Beer, Gilles Boyer, Giuseppe Ferrandino, Andreas Glück, Ondřej Kovařík, Georgios Kyrtsos, Caroline Nagtegaal, Eva Maria Poptcheva, Erik Poulsen |
S&D |
Marek Belka, Jonás Fernández, Eero Heinäluoma, Camilla Laureti, Margarida Marques, Csaba Molnár, Evelyn Regner, Alfred Sant, Joachim Schuster, Pedro Silva Pereira, Paul Tang, Irene Tinagli |
Verts/ALE |
Rasmus Andresen, Damien Carême, Claude Gruffat, Stasys Jakeliūnas, Piernicola Pedicini, Mikuláš Peksa, Kira Marie Peter-Hansen |
9 |
- |
ECR |
Michiel Hoogeveen, Andżelika Anna Możdżanowska, Dorien Rookmaker, Johan Van Overtveldt |
ID |
Gunnar Beck, France Jamet |
NI |
Lefteris Nikolaou-Alavanos |
The Left |
José Gusmão, Mick Wallace |
2 |
0 |
ID |
Antonio Maria Rinaldi, Marco Zanni |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 105.
- [2] ABl. C 479 vom 16.12.2022, S. 75.
- [4] Rede von Isabel Schnabel zum Thema Globalisierung der Inflation: https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2022/html/ecb.sp220511_1~e9ba02e127.en.html.
- [5] https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2023/html/ecb.pr230112~6cfbeda491.en.html.
- [6] Seite 17 der Niederschrift des geld- währungspolitischen Dialogs vom November 2021: https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/243260/1243808-3_DE.pdf.
- [7] https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2022/html/ecb.sp220324~61c5afb6b9.en.html.
- [8] https://www.bis.org/publ/othp50.htm.
- [9] hthttps://www.ombudsman.europa.eu/en/decision/de/162341.