BERICHT über die Umsetzung der zivilen GSVP und sonstige die zivile Sicherheit betreffende Unterstützung durch die EU
28.3.2023 - (2022/2196(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Alviina Alametsä
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Umsetzung der zivilen GSVP und sonstiger die zivile Sicherheit betreffende Unterstützung durch die EU
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Kapitel 2, Abschnitt 2 mit Bestimmungen über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP),
– unter Hinweis auf die auf der Tagung des Europäischen Rates am 19. und 20. Juni 2000 in Santa Maria da Feira angenommenen Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates,
– unter Hinweis auf das am 17. Dezember 2004 vom Europäischen Rat gebilligte Zivile Planziel 2008,
– unter Hinweis auf das am 19. November 2007 vom Europäischen Rat gebilligte neue Zivile Planziel 2008,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 11. Dezember 2013 mit dem Titel „EU-Gesamtkonzept für externe Konflikte und Krisen“ (JOIN(2013)0030),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Januar 2018 zum integrierten Ansatz für externe Konflikte und Krisen,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. November 2018 zur Schaffung eines Pakts für die zivile GSVP,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2018 zu Frauen, Frieden und Sicherheit,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. November 2022 zu Frauen, Frieden und Sicherheit,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. November 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III – Eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ (JOIN(2020)0017), auf den strategischen Ansatz der EU zu Frauen, Frieden und Sicherheit vom 10. Dezember 2018 und den dazugehörigen Aktionsplan vom 4. Juli 2019 sowie auf die Strategie und den Aktionsplan des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zur Erhöhung der Beteiligung von Frauen an zivilen GSVP-Missionen 2021-2024 vom 21. Dezember 2021,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2020 zum Thema „Die Jugend im auswärtigen Handeln“,
– unter Hinweis auf den am 9. November 2020 vom Rat angenommenen Fahrplan Klimawandel und Verteidigung,
– unter Hinweis auf das Konzept des Rates vom 5. Oktober 2021 für einen integrierten Ansatz für Klima und Sicherheit,
– unter Hinweis auf die dritte Jahreskonferenz zur Überprüfung des Pakts für die zivile GSVP, die am 19. November 2021 in Brüssel stattfand,
– unter Hinweis auf die vierte und letzte Jahreskonferenz zur Überprüfung des Pakts für die zivile GSVP, die am 16. November 2022 stattfand,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2021 zum Pakt für die zivile GSVP,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates[1] (NDICI-Verordnung),
– unter Hinweis auf den „Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 21. März 2022 vom Rat und am 25. März 2022 vom Europäischen Rat gebilligt wurde,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2022 zum Pakt für die zivile GSVP,
– unter Hinweis auf den Bericht des EAD vom 30. März 2022 über die Folgestudie zu den Basisszenarien zur Integration von Menschenrechten und Geschlechtergleichstellung in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0091/2023),
A. in der Erwägung, dass sich die zivile Krisenbewältigung in den Bereichen Konfliktprävention, Stabilisierung und Förderung eines dauerhaften Friedens seit 1999 als eine zentrale Säule der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU etabliert hat; in der Erwägung, dass die allererste GSVP-Mission, bei der es sich um die zivile im Jahr 2003 gestartete Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (EUPM) handelt, mittlerweile 20 Jahre zurückliegt; in der Erwägung, dass die Grundlage der zivilen Krisenbewältigung die Verträge und die im Jahr 2000 in Feira vereinbarten Prioritäten sind; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 42 EUV für die Bereitstellung der Fähigkeiten verantwortlich sind, die die Missionen erfordern; in der Erwägung, dass die EU derzeit zwölf zivile Missionen unterhält und in ihrer zwanzigjährigen Geschichte der zivilen Krisenbewältigung 24 Missionen auf drei Kontinenten eingeleitet hat, was zeigt, dass die Nachfrage nach ziviler Krisenbewältigung zugenommen hat, auch infolge des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine; in der Erwägung, dass zivile Missionen im Rahmen der umfassenderen Reaktion der EU auf Sicherheitsherausforderungen mit nichtmilitärischen Mitteln von entscheidender Bedeutung sind und wirksame Ausbildungs- und Einsatzkapazitäten erfordern, um mit dem sich entwickelnden Bedrohungsumfeld östlich und südlich Europas Schritt halten zu können; in der Erwägung, dass das sich verschlechternde Sicherheitsumfeld und die humanitären Krisen in der Europäischen Union und ihrer Nachbarschaft zu höheren Anforderungen an GSVP-Missionen geführt haben, wodurch der Haushalt für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erheblich belastet wird;
B. in der Erwägung, dass eines der Ziele des Strategischen Kompasses der EU darin besteht, die zivilen und militärischen GSVP-Missionen und -Operationen der EU zu stärken, indem sie mit robusteren und flexibleren Mandaten ausgestattet werden, eine rasche und flexiblere Beschlussfassung gefördert und eine größere finanzielle Solidarität sichergestellt wird; in der Erwägung, dass die EU aufgrund der europäischen Dimension der GSVP-Missionen als rechtmäßige zivile Macht gestärkt wird; in der Erwägung, dass die EU entschlossen ist, zu einem selbstbewussteren und bestimmter auftretenden Bereitsteller von Sicherheit zu werden, der besser auf die Bewältigung aktueller und künftiger Bedrohungen und Herausforderungen vorbereitet ist, und gemeinsam mit ihren Partnern die europäische und globale Sicherheitsordnung zu verteidigen; in der Erwägung, dass die zivile GSVP ein einzigartiges Instrument ist, mit dem die EU mit zivilen Mitteln auf besonders akute Krisen reagieren kann; in der Erwägung, dass die GSVP aufgrund ihres Zugangs zu Planung, Ressourcen und Logistik das Potenzial hat, in Notfällen zum wichtigsten Akteur in der zivilen Krisenbewältigung zu werden, und in der Erwägung, dass sie sowohl bei vom Menschen verursachten Katastrophen als auch bei Naturkatastrophen als praxisrelevanter Knotenpunkt für die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft und den Wiederaufbau genutzt werden sollte; in der Erwägung, dass die GSVP ihre Missionen und Operationen rasch an neue Bedrohungen und Herausforderungen anpassen und ihre Wirksamkeit erhöhen können sollte, auch angesichts des neuen Sicherheitskontexts und der zunehmenden Präsenz strategischer Wettbewerber in den Einsatzgebieten; in der Erwägung, dass es im gegenwärtigen geopolitischen Kontext dringend einer wirksameren zivilen GSVP bedarf; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten vereinbart haben, die zivile GSVP durch einen neuen Pakt zu stärken, der die raschere Entsendung auch in komplexe Umgebungen ermöglicht;
C. in der Erwägung, dass der Europäische Rat im Jahr 2001in Göteborg beschlossen hat, 200 Richter und Staatsanwälte sowie einen Pool von Experten im Bereich der Zivilverwaltung und Katastrophenschutzteams von bis zu 2 000 Personen einzusetzen; in der Erwägung, dass mit dem Zivilen Planziel 2010 285 Experten für Konfliktanalyse, Übergangsjustiz und Dialog und die Schaffung von zivilen Krisenreaktionsteams (CRT), d. h. eines 100 Personen starken Expertenpools, aufgenommen wurden;
D. in der Erwägung, dass die zivile GSVP in Bereichen wie Polizeiarbeit, Rechtsstaatlichkeit, zivile Verwaltung, Reform des Sicherheitssektors und Überwachung, die im Einklang mit den Artikeln 42 und 43 EUV stehen, zum integrierten Ansatz für externe Konflikte und Krisen beiträgt und von ergänzenden Maßnahmen begleitet wird, die im Rahmen des Instruments der EU „NDICI/Europa in der Welt“ umgesetzt werden, wodurch die internationale Sicherheit gestärkt wird;
E. in der Erwägung, dass die Annahme des Pakts für die zivile GSVP im Jahr 2018 ein wichtiger Schritt war, wenn es darum geht, die Kapazität der EU für die zivile Krisenbewältigung zu stärken und dafür zu sorgen, dass sich die Mitgliedstaaten stärker engagieren, mehr Verantwortung übernehmen und umfassendere Ressourcen beitragen; in der Erwägung, dass es für die Verwirklichung der noch umzusetzenden vereinbarten Ziele und die Stärkung der Legitimität dieser Missionen eines stärkeren politischen und technischen Engagements und mehr personeller und wirtschaftlicher Ressourcen der Mitgliedstaaten bedarf;
F. in der Erwägung, dass die Aufgaben der zivilen GSVP im Laufe der Jahre unter anderem auf die Bereiche Übergangsjustiz, Vermittlung, Dialog und Konfliktanalyse, Unterstützung der Umsetzung von Reformen durch praktische Beratung sowie Ausbildung und Ausrüstung ausgeweitet wurden, und in der Erwägung, dass sie umgehend an neue und aufkommende Herausforderungen wie hybride Bedrohungen, zu denen auch Cyberangriffe gehören, die Instrumentalisierung der Migration, ausländische Einmischung, Einflussnahme und Manipulation von Informationen, Terrorismus und Radikalisierung, maritime Sicherheit, organisierte Kriminalität und Schutz des Kulturerbes angepasst werden müssen; in der Erwägung, dass GSVP-Missionen und -Operationen der EU auch Ziel hybrider Bedrohungen, einschließlich Desinformation, sind, wodurch ihre Wirksamkeit bei der Stabilisierung des Landes, in dem sie durchgeführt werden, gefährdet wird; in der Erwägung, dass der Klimawandel und die Umweltzerstörung das Einsatzumfeld der Krisenbewältigung stark beeinträchtigen und bei der Planung und Durchführung ziviler Missionen immer stärker berücksichtigt werden müssen;
G. in der Erwägung, dass in zahlreichen von Konflikten betroffenen Gebieten viele junge Menschen leben; in der Erwägung, dass sich junge Menschen aktiv an der Schaffung von dauerhaftem Frieden und Sicherheit beteiligen sollten, wodurch sie zur Konfliktprävention und Friedenskonsolidierung, einschließlich der Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und Aussöhnung, beitragen; in der Erwägung, dass sich die EU verpflichtet hat, in ihrem auswärtigen Handeln die Rechte des Kindes zu fördern, diese Verpflichtung im Rahmen der GSVP jedoch noch nicht umgesetzt wird;
H. in der Erwägung, dass die EU entschlossen ist, die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit in den Mittelpunkt ihrer GASP zu stellen, und die Mitgliedstaaten entschlossen sind, eine bessere Vertretung von Frauen in GSVP-Missionen zu fördern, dass jedoch im Pakt für die zivile GSVP von 2018 weder ein konkretes Ziel für die Vertretung von Frauen in zivilen Missionen festgelegt noch auf die Geschlechterparität Bezug genommen wird;
I. in der Erwägung, dass die Vertretung von Frauen in GSVP-Missionen und -Operationen im Fünfjahreszeitraum von 2015 bis 2020 unverändert geblieben ist; in der Erwägung, dass Frauen in den zivilen Strukturen des Hauptquartiers – in der Direktion Integrierter Ansatz für Sicherheit und Frieden (ISPD), in der Direktion Sicherheits- und Verteidigungspolitik (SECDEFPOL) und im Zivilen Planungs- und Durchführungsstab (CPCC) – etwa 50 % aller Bediensteten ausmachen und dass sie in Führungspositionen jedoch nach wie vor unterrepräsentiert sind (30 %);
J. in der Erwägung, dass seit 2017 alle Bediensteten zwingend an einer Schulung zur Vorbereitung auf den Einsatz teilnehmen müssen, in der Aspekte der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter behandelt werden; in der Erwägung, dass über ein Drittel der Personen, die im Zusammenhang mit dem Bericht des EAD über die Folgestudie zu den Basisszenarien zur Integration von Menschenrechten und Geschlechtergleichstellung in die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union befragt wurden, keine derartige Schulung erhalten haben;
K. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten bis Mai 2023 einen neuen Pakt für die zivile GSVP annehmen sollen, um die Bemühungen um wirksamere und mit mehr und besseren Fähigkeiten ausgestattete zivile GSVP-Missionen fortzusetzen, wobei insbesondere die zunehmenden Sicherheitsherausforderungen auf globaler Ebene zu berücksichtigen sind; in der Erwägung, dass die sich wandelnde geopolitische Landschaft und das sich wandelnde Sicherheitsumfeld auch aufgrund der Konflikte in der Nachbarschaft der Europäischen Union und auf europäischem Boden sowie der grundlose und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, Desinformation, Terrorismus und hybride und böswillige Bedrohungen das uneingeschränkte Eintreten für die Stärkung der zivilen GSVP durch einen neuen Pakt für die zivile GSVP erfordern;
Verbesserung der strategischen Vision für die zivile Krisenbewältigung
1. betont, dass die zivile Krisenbewältigung der EU einen wichtigen Beitrag zum Weltfrieden und zur internationalen Sicherheit leistet und sie für die Umsetzung des integrierten Ansatzes der EU für externe Konflikte und Krisen von zentraler Bedeutung ist;
2. weist erneut darauf hin, dass die Krisenbewältigung im Mittelpunkt der GSVP der EU steht, insbesondere durch ihre militärischen und zivilen Missionen und Operationen; weist darauf hin, dass eine wichtige Erkenntnis aus der Bedrohungsanalyse von 2020 darin besteht, dass die Fähigkeit der EU, rasch auf Krisen zu reagieren, gestärkt und ihre allgemeine Bereitschaft verbessert werden muss; betont, dass die dem bei zivilen GSVP-Missionen eingesetzten Personal übertragenen Aufgaben demzufolge äußerst wichtig sind und die Mitgliedstaaten daher einschlägige Profile bereitstellen müssen, um die nationalen Beiträge zu den zivilen GSVP-Missionen zu erhöhen, und dass der EAD eine umsichtige Personalpolitik umsetzen muss; weist darauf hin, dass der EU auch große Bedeutung bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für internationale und örtliche Mitarbeiter zukommt;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, den neuen Pakt für die zivile GSVP zu nutzen, um ihre strategische Vision der zivilen Krisenbewältigung zu stärken, indem die Rolle, die Wirksamkeit und der Mehrwert der zivilen GSVP konkret dargelegt und gemeinsame Zielvorgaben für die zivile Krisenbewältigung festgelegt werden;
4. weist erneut darauf hin, dass die der Annahme des Strategischen Kompasses im Jahr 2022 vorausgehende Bedrohungsanalyse als einzigartige Anstrengung zu sehen ist, bei der es darum ging, die Grundsätze der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung zu aktualisieren; fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, die Analyse in ihren Gesprächen über die Zukunft der zivilen Krisenbewältigung und den vorgesehenen Einsatz des Instruments der zivilen GSVP zu nutzen;
5. vertritt die Auffassung, dass traditionelle zivile GSVP-Aufgaben wie Polizeiarbeit, Rechtsstaatlichkeit, zivile Verwaltung, Reform des Sicherheitssektors, Überwachung, Abrüstung und Demobilisierung wichtiger denn je sind, um den Sicherheitssektor und die Justiz zu stabilisieren und zu modernisieren; betont, dass die Aufgaben angesichts der neu eingetretenen Risiken und Bedrohungen, die zu einem neuen Sicherheitsumfeld geführt haben, im Rahmen des integrierten Ansatzes und der Verträge weiter aktualisiert und ausgeweitet werden müssen; betont, dass Querschnittsthemen einbezogen und einen höheren Stellenwert erhalten müssen, insbesondere:
a) die menschliche Sicherheit,
b) die Sicherheitsbedürfnisse und die Eigenverantwortung der Regierungen des Aufnahmestaats sowie der Bevölkerung vor Ort,
c) Geschlechtersensibilität, Gleichstellung und die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit,
d) die Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit, das Thema „Kinder und bewaffnete Konflikte“,
e) Vermittlung, Dialog und Aussöhnung,
f) eine substanzielle Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft,
g) der Zusammenhang von Sicherheit und Klima,
h) die zivil-militärische Zusammenarbeit durch die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Rechenschaftspflicht, unter anderem durch die Stärkung des Justizsystems und der Kapazitäten, mit denen wirksam auf Sicherheitsherausforderungen reagiert werden kann,
i) die zivilen Aspekte der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration,
j) Korruptionsbekämpfung,
k) die Überwachung und Bekämpfung von Desinformationskampagnen,
l) der Schutz und die Erhaltung des Kulturerbes;
6. betont, dass die Konzepte der menschlichen Sicherheit, der Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung vor Ort, der Geschlechtersensibilität, der parlamentarischen Kontrolle, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht des lokalen Sicherheitssektors im Mandat und in den Operationen der Mission gezielter durchgängig berücksichtigt werden müssen;
7. betont, dass der Erfolg einer zivilen GSVP-Mission in hohem Maße davon abhängt, dass sie offen für die Sichtweisen und die Eigenverantwortung des Aufnahmestaats ist; fordert die Verfolgung maßgeschneiderter Ansätze, die aktive Einbeziehung der Regierung des Aufnahmestaats, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung vor Ort sowie die Zusammenarbeit mit ihnen; betont daher die Bedeutung lokaler Eigenverantwortung während der gesamten Ausführung des Mandats einer Mission, von der Konzeption über die Ausführung bis hin zur Überwachung und Bewertung; betont, dass das Personal ziviler GSVP-Missionen auf Vertrauen beruhende Beziehungen zu den Regierungen der Aufnahmestaaten, der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung vor Ort aufbauen muss, was Situationsbewusstsein, kulturelles Verständnis und Kenntnis der lokalen Sprachen erfordert; begrüßt die operativen Leitlinien des EAD zur proaktiven Einbeziehung der Zivilgesellschaft in GSVP-Missionen; weist darauf hin, dass bei zivilen Missionen besonderes Augenmerk auf die Konfliktdynamik und eine solide Risikobewertung und -minderung gelegt werden muss und dass sie eine stärker wirkungsorientierte Überwachung und Bewertung von GSVP-Einsätzen sowie mehr Mechanismen für die Konsultation und Rückmeldung umfassen müssen; empfiehlt die Einrichtung sicherer formeller, informeller und anonymer Kanäle für Rückmeldungen zu Missionen und Beschwerden aus der Zivilgesellschaft, um die EU dabei zu unterstützen, ein besseres Verständnis der Wirksamkeit ihrer Operationen zu entwickeln;
8. weist darauf hin, dass der Erfolg ziviler GSVP-Missionen in einigen Fällen dadurch gefährdet wird, dass die Regierungen der Aufnahmestaaten ihren Reformverpflichtungen nicht nachkommen; fordert daher, dass verstärkt mit den Aufnahmestaaten zusammengearbeitet wird und Ausbildung und institutionelle Reformen genauso wichtig genommen werden; fordert, dass der integrierte Ansatz der EU, der zivile GSVP-Missionen und Entwicklungshilfe umfasst, genutzt wird, um zivilen GSVP-Missionen die erforderliche Hebelwirkung zu verleihen, um sicherzustellen, dass die Regierungen der Aufnahmestaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und der Achtung der Grundfreiheiten und Menschenrechte auf Kurs bleiben; betont, dass es wichtig ist, dass die zivilen GSVP-Missionen sich mit internationalen Partnern abstimmen, die vergleichbare Aktivitäten im Aufnahmestaat durchführen; weist darauf hin, dass zivile GSVP-Missionen häufig in Ländern und Regionen durchgeführt werden, die von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren umkämpft werden, die bereit sind, die Fähigkeit und Glaubwürdigkeit der EU als Bereitsteller von Sicherheit zu untergraben; betont diesbezüglich, dass jedes Engagement der EU in den Augen der lokalen und regionalen Bevölkerung und Behörden glaubwürdig sein und auf einer engen und aufrichtigen Zusammenarbeit mit den Aufnahmestaaten aufbauen muss und bei dem Engagement ein häufiger Austausch zwischen dem Missionspersonal, den nationalen Behörden und der breiten Bevölkerung aufrechterhalten werden muss; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten daher auf, ihre strategische Kommunikation über die zivile Krisenbewältigung zu verbessern, um politische Unterstützung in der EU und in den Ländern zu erhalten, in denen Missionen durchgeführt werden, wobei eine strategische Kommunikation erfolgt, die auf die jeweilige Mission zugeschnitten ist und bei der die Ziele und Werte der Mission und der Nutzen für die Bevölkerung vor Ort hervorgehoben werden und durch die eine wirksamere Rekrutierung von qualifiziertem Personal für zivile GSVP-Missionen, auch von Frauen, gefördert wird;
9. ist der Auffassung, dass die zivile GSVP Teil einer umfassenderen politischen Strategie sein sollte, mit der die Ursachen von Konflikten bewältigt werden sollen, einschließlich des Klimawandels; weist erneut darauf hin, dass sich die Missionen auf klimasensible Konfliktanalysen stützen sollten, und fordert eine weitergehende Berücksichtigung des Klimawandels und der Umweltzerstörung bei der zivilen Krisenbewältigung; betont, dass der Zusammenhang zwischen Sicherheit und Klima in den Pakt 2.0 aufgenommen werden muss, wobei klar darzulegen ist, wie er im Rahmen der zivilen Krisenbewältigung operativ umgesetzt werden kann; bekräftigt die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2022 geäußerte Forderung, dass konkrete Schritte zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der Missionen und Operationen ergriffen werden, um im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen;
10. betont, dass die Bemühungen der zivilen GSVP in bestimmten Bereichen bewertet werden müssen, insbesondere bei der Bewältigung der neuen und aufkommenden Sicherheitsherausforderungen wie die Instrumentalisierung der Migration, maritime Sicherheit und organisierte Kriminalität; bedauert die aktuellen Defizite bei der Fähigkeit der EU, hybriden Bedrohungen, insbesondere der Manipulation von Informationen, zuvorzukommen und sie aufzudecken, zumal sie den Erfolg ziviler GSVP-Missionen unmittelbar beeinträchtigen; begrüßt unter diesem Aspekt die Entscheidung, ein EU-Instrumentarium zur koordinierten Abwehr hybrider Kampagnen zu entwickeln; begrüßt ferner die Gemeinsame Mitteilung über eine EU-Cyberabwehrpolitik, in der auf die Bedeutung der Cyberresilienz für GSVP-Missionen hingewiesen wird und in der betont wird, dass die Cyberabwehrpolitik und die Cyberabwehrfähigkeiten der EU weiter ausgebaut werden müssen, einschließlich der Einrichtung von Teams für die rasche Reaktion auf Cybervorfälle und die Ausweitung ihrer Aufgaben auf die Unterstützung ziviler GSVP-Missionen; bekräftigt, dass ihre Fähigkeiten zur strategischen Kommunikation dringend ausgebaut werden müssen, wozu auch sichere Kommunikationssysteme, die sich auf das EU-Programm für sichere Konnektivität stützen, und eine gemeinsame Plattform für den Wissensaustausch zwischen dem Zivilen Planungs- und Durchführungsstab (CPCC) und den Operationen vor Ort gehören, wobei technologische Innovationen genutzt und zugleich das Cyberbewusstsein und die Cyberresilienz von GSVP-Missionen gestärkt werden; fordert die Verbesserung der Cyberresilienz der gesamten Strukturen des CPCC und der GSVP-Missionen;
11. fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, gegen die ständigen und zunehmenden Bedrohungen für den Schutz und die Erhaltung des kulturellen Erbes vorzugehen und den Schmuggel von Kulturgütern, insbesondere in Konfliktgebieten, entschieden zu bekämpfen;
12. fordert, dass der neue Pakt für die zivile GSVP genutzt wird, um die uneingeschränkte, gleichberechtigte und substanzielle Beteiligung von Frauen an der zivilen GSVP anzustreben; betont, dass Frauen erheblich zum Erfolg von GSVP-Missionen und ‑Operationen beitragen und ihr Beitrag der Glaubwürdigkeit der EU als weltweiter Verfechterin der Gleichberechtigung von Männern und Frauen förderlich ist; weist auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III (2020-2024) hin, in dem eine systematische Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Politikbereiche der EU und ihr gesamtes auswärtiges Handeln, einschließlich der GSVP, gefordert wird; fordert die Mitgliedstaaten und den EAD nachdrücklich auf, sich für die Erhöhung der Anzahl von Frauen bei GSVP-Operationen einzusetzen und u. a. – als einen ersten Schritt – anzustreben, die Beteiligung von Frauen bei allen Missionen und auf allen Ebenen bis 2024 auf mindestens 40 % zu erhöhen; empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die Strategie und den Aktionsplan des CPCC zur Erhöhung der Beteiligung von Frauen an zivilen GSVP-Missionen 2021-2024 billigen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, sich zu verpflichten, bei der Ernennung von Missionsleitern und der Besetzung weiterer hochrangiger Führungspositionen schrittweise Geschlechterparität zu erreichen; befürwortet ihre enge Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren der Zivilgesellschaft bei der Förderung und durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter, wo immer dies möglich ist;
13. fordert, dass bei der zivilen Krisenbewältigung der Schutz des Kindes und die Agenda „Kinder in bewaffneten Konflikten“ sowie die Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit wirksam umgesetzt werden, um junge Menschen aktiv in die Konzipierung und Durchführung von Missionen und Operationen einzubeziehen sowie bei der Konfliktanalyse einen Ansatz unter Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen zu verfolgen;
14. betont, dass die Antizipation künftiger Veränderungen im Sicherheitsumfeld von entscheidender Bedeutung ist, wenn es darum geht, die strategischen Ziele der zivilen Krisenbewältigung zu verwirklichen; fordert, dass im Rahmen des neuen Pakts für die zivile GSVP eine Planung, die in größerem Maße auf typischen Szenarien beruht, eine strategische Vorausschau und Konfliktanalyse sowie eine Frühwarnung bei der Beschlussfassung über Missionen und Mandate umgesetzt werden;
15. fordert den CPCC, den EU-Militärausschuss und den Militärstab der EU auf, ein Modell für die Generierung bewährter Verfahren mit Blick auf Konzepte für die Planung von Kampagnen bzw. Missionen und für den Austausch darüber zu entwickeln, wobei diese Konzepte zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Partnern geteilt werden, die für den Erfolg von Kampagnen von maßgeblicher Bedeutung sind;
16. fordert den CPCC und den Militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) der EU auf, einen Fokus auf die zivil-militärische Berufsausbildung aller Mitarbeiter von GSVP-Missionen zu legen, indem sie das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg nutzen, um Zivil- und Verteidigungsfachleuten Fachwissen zu vermitteln und so sicherzustellen, dass das GSVP-Personal die Komplexität der Sicherheitsherausforderungen in den Ländern, in denen es eingesetzt wird, besser erkennen und besser darauf reagieren kann;
17. fordert den EAD, den MPCC, den CPCC und die GSVP-Stäbe auf, eine neue Kultur des Verständnisses zwischen zivilen und militärischen Partnern auf der Grundlage verstärkter institutioneller Beziehungen und eines gemeinsamen Bewusstseins und einer gemeinsamen Bewertung zu fördern, um einen umfassenden Planungsrahmen und eine umfassende Planungskultur zu schaffen;
18. fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und den EAD nachdrücklich auf, einen konkreten Plan für die Umsetzung des integrierten Ansatzes auszuarbeiten und sicherzustellen, dass sämtliche einschlägigen Instrumente der EU und der Mitgliedsstaaten (die militärische GSVP, das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“, das Instrument für Heranführungshilfe) kohärent angewandt werden und auf effizientere Weise die Verwirklichung der allgemeinen Ziele der EU bewirken; fordert weitere Anstrengungen, um den Übergang zwischen den unterschiedlichen politischen und technischen Instrumenten der EU zu bewerkstelligen;
19. betont die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Partnern wie den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der NATO bei der Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Sicherheitsbedrohungen und ‑herausforderungen, was auch eine engere Abstimmung über die Mandate umfasst;
20. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Bewerberländer im Hinblick auf die EU-Mitgliedschaft von Fall zu Fall einzubeziehen und dazu einzuladen, zu zivilen GSVP-Missionen beizutragen und sich an ihnen zu beteiligen; fordert Unterstützung für interessierte Länder, um sie für eine derartige Beteiligung auszubilden und entsprechend vorzubereiten; weist in diesem Zusammenhang auf den Mehrwert hin, den Partnerschaften mit Drittländern für zivile GSVP-Missionen erbringen können; begrüßt die Unterstützung von Drittländern in Bezug auf die Ukraine und weist darauf hin, dass auch Länder wie Norwegen, Island, Australien, die Schweiz, die Vereinigten Staaten, Kanada, Neuseeland und das Vereinigte Königreich beträchtliche politische und finanzielle Ressourcen für die zivilen GSVP-Missionen bereitstellen könnten; fordert die Kommission auf, ihren Rahmen für Beteiligungsabkommen mit Partnerdrittstaaten zu überdenken, da die Zahl der abgeordneten Sachverständigen aus Drittländern seit 2010 von 200 auf 10 zurückgegangen ist;
Umsetzung des Pakts
21. nimmt die Erfolge zur Kenntnis, die mit dem Pakt von 2018 insofern erzielt wurden, als er bewirkt hat, dass sich die Mitgliedstaaten mit der Ausarbeitung ihrer nationalen Umsetzungspläne befasst haben, unter anderem durch einen strukturierten Dialog und den Austausch über bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnisse, und dass auf den nationalen Umsetzungsplänen durch strukturierte und zu vereinbarende regelmäßige Prozesse zur Weiterentwicklung der Fähigkeiten weiter aufgebaut wird und dass die regionale Zusammenarbeit und gemeinsame Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden;
22. unterstützt Initiativen, die auf die Entwicklung eines Ausbildungs- und Ausrüstungsinstruments für zivile Missionen abzielen, um die Fähigkeit der EU zu verbessern, Drittstaaten zu unterstützen und auf deren konkreten Erwartungen und Bedürfnisse einzugehen; fordert daher, dass diese Bemühungen fortgesetzt werden, mehr zahlenmäßige Zielvorgaben festgelegt werden und für sämtliche Maßnahmen, darunter die Ermittlung der zuständigen Stellen, Zeitpläne aufgestellt werden;
23. hebt die Herausforderungen hervor, die zivile GSVP-Missionen zu bewältigen haben, wie die Verfügbarkeit von Fähigkeiten und Ressourcen, die Reaktionsfähigkeit, fehlende wesentliche Leistungsindikatoren, eine zügigere Beschlussfassung und skalierbarere, anpassungsfähigere und stärker modular ausgerichtete Missionen sowie eindeutigere Mandate, und betont, dass diese Herausforderungen bereits im ersten Pakt hervorgehoben wurden, der zwar eine stärkere Konzentration auf die zivile GSVP, nicht aber eine vollständige Umsetzung und die entsprechende Zunahme der Beteiligung und Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten bewirkt hat, und dass die Beteiligung und Eigenverantwortung im neuen Pakt für die zivile GSVP unbedingt behandelt werden müssen;
24. nimmt die Anzahl der lang anhaltenden zivilen GSVP-Missionen zur Kenntnis, die deutlich macht, dass klar definierte politische und operative Ziele, Ausstiegsstrategien und eine Bewertung der Missionen erforderlich sind; fordert die Einführung von Ausstiegsstrategien für zivile Missionen, einschließlich Parametern für die Messung ihres Erfolgs, die eine zügigere Beendigung von Missionen ermöglichen, wenn die operativen und politischen Ziele erreicht wurden und auch wenn sie nicht erreicht wurden oder wenn im jeweiligen Land die einschlägigen Sicherheits-, politischen oder strategischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden können; fordert daher eine ehrliche politische Debatte über die Beendigung von Missionen, die nicht die gewünschte Wirkung erzielen, zumal dies das Risiko birgt, dass der Mangel an Fortschritten im Aufnahmestaat legitimiert wird;
25. weist darauf hin, dass die einzigen Bewertungen der Mandate der zivilen GSVP-Missionen derzeit strategische Überprüfungen sind, die Einfluss auf die Erneuerung, Anpassung oder Beendigung der Missionen haben; erachtet es als besonders wichtig, dass ein System und eine Methode geschaffen und eingeführt werden, mit denen die Leistung, die Wirksamkeit und das Finanzmanagement der Missionen bewertet werden können; erachtet unter diesem Aspekt einen unparteiischen und unabhängigen Mechanismus zur Bewertung der Auswirkungen von Missionen als dringend geboten; begrüßt das zu diesem Zweck vom EAD vorgelegte Optionenpapier zur Bewertung; weist darauf hin, dass die Bewertung ziviler GSVP-Missionen und ihrer Wirksamkeit die Ausstattung mit angemessenen Ressourcen erfordert und dass systematische Bewertungen in die politische Beschlussfassung sowohl in Bezug auf laufende als auch auf künftige Missionen einfließen sollten;
26. begrüßt die operativen Leitlinien des CPCC des EAD, mit denen zivilen GSVP-Missionen Instrumente an die Hand gegeben werden sollen, um proaktiv mit Akteuren der Zivilgesellschaft als wichtigen Partnern auf sämtlichen Ebenen und in allen Phasen von Prozessen zusammenzuarbeiten; begrüßt die operativen Leitlinien des EAD zur durchgängigen Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen und zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte und fordert ihre wirksame Umsetzung, insbesondere durch die Festlegung klarer interner Verfahren für den Umgang mit menschenrechtsbezogenen Risiken im Zusammenhang mit der Unterstützung des Sicherheitssektors;
Ausbau und Bereitstellung der Fähigkeiten, um den Zielvorgaben des Pakts gerecht zu werden
27. fordert den EAD auf, gemeinsam mit den einschlägigen Dienststellen der Kommission und den Mitgliedstaaten einen strukturierten und regelmäßigen Prozess zur Entwicklung ziviler Fähigkeiten zu erarbeiten, um die Verfügbarkeiten des Bedarfs der Mitgliedstaaten an Fähigkeiten zu bewerten, Anforderungen auszuarbeiten, eine Lückenanalyse durchzuführen und den Fortschritt regelmäßig zu überprüfen; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, die Möglichkeit zu prüfen, finanzielle Anreize vorzusehen, um die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Fähigkeitenentwicklung zu unterstützen, wie im Pakt für die zivile GSVP von 2018 dargelegt, und weist die Mitgliedstaaten erneut darauf hin, sich im neuen Pakt weiterhin dazu zu verpflichten, das gesamte Spektrum an Fähigkeiten zu entwickeln, die für die Durchführung und Aufrechterhaltung ziviler Missionen zur Krisenbewältigung erforderlich sind;
28. bedauert, dass die zivilen GSVP-Missionen immer wieder darunter zu leiden haben, dass die Mitgliedstaaten ihren Zusagen, ausreichend Personal bereitzustellen, nicht nachkommen, obwohl dies eine der zentralen Verpflichtungen war, die im Pakt eingegangen wurden, wobei derzeit zehn Mitgliedstaaten 78 % des abgeordneten Personals und 17 Mitgliedstaaten lediglich 22 % des abgeordneten Personals stellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich im neuen Pakt weiterhin dazu zu verpflichten, die Zahl und den Anteil des abgeordneten Personals in allen Missionen und auf allen Ebenen gemeinsam zu erhöhen, wobei anzustreben ist, Personal für die Besetzung von 100 % der operativen Stellen und mindestens 60 % der nicht operativen Stellen abzuordnen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Abordnung von Personal zu harmonisieren, um die störenden Auswirkungen eines unkoordinierten Personalwechsels bei den Missionen zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, dafür zu sorgen, dass abgeordnetes Personal für seine Teilnahme an EU-Missionen durch Maßnahmen zur Laufbahnentwicklung belohnt wird; fordert den EAD auf, die aktuelle Situation zu überprüfen und Indikatoren für die Mitgliedstaaten festzulegen, anhand derer die Quoten in Bezug auf den Personalwechsel und die Stellenbesetzung unter Berücksichtigung der Berufskategorien und Beschäftigungsformen gemessen werden;
29. betont, dass die Personalpolitik und das System der Personalverwaltung reformiert werden müssen und dafür gesorgt werden muss, dass die Arbeitsbedingungen in zivilen GSVP-Missionen zu einem sichereren und inklusiveren Umfeld beitragen, insbesondere für Frauen; begrüßt die Bemühungen des EAD, Schwachstellen bei der Unterstützung des im Rahmen von Missionen eingesetzten Personals zu beheben, wobei zu diesen Bemühungen auch die Überarbeitung des Verhaltenskodexes unter besonderer Berücksichtigung von Menschenrechtsgrundsätzen zählt, und begrüßt seine Bemühungen, ein Modell für die Entwicklung bewährter Verfahren mit Blick auf Konzepte für die Planung von Kampagnen bzw. Missionen und den Austausch darüber zu entwickeln; betont, dass ein Netz von Vertrauenspersonen eingerichtet werden muss; fordert eine formelle, substanzielle und systematische Konsultation der Vertreter des Personals, das in zivilen Sicherheitsmissionen der EU eingesetzt wird; fordert den EAD auf, Möglichkeiten zu prüfen, den Personalwechsel und den Anteil unbesetzter Stellen zu verringern, unter anderem durch die Verlängerung der Einsatzzeiten;
30. bedauert, dass die Ressourcen, die dem EAD einschließlich des CPCC im Bereich der zivilen GSVP im Allgemeinen zur Verfügung stehen, knapp sind, wobei der CPCC derzeit mit gerade einmal 110 Bediensteten 12 Missionen mit 2200 Mitarbeitern unterstützt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die rasche Entwicklung des CPCC zu einem voll funktionsfähigen operativen Hauptquartier sicherzustellen, indem dafür gesorgt wird, dass ihm Mittel, Personal und Fachwissen im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen; betont, dass der MPCC alle militärischen Missionen mit einer klaren Befehlskette planen und durchführen und mit dem erforderlichen Personal, den erforderlichen Mitteln und der erforderlichen Infrastruktur ausgestattet werden muss; betont, dass die zivil-militärische Koordinierung und das zivil-militärische Zusammenwirken auf der Ebene der EU ausgebaut werden müssen und die Komplementarität und die Synergieeffekte mit der militärischen GSVP verbessert werden müssen, wobei die zivilen Weisungsketten und die militärischen Befehlsketten voneinander getrennt bleiben müssen;
31. betont, dass Ausbildung für die Wirksamkeit von zentraler Bedeutung ist, die wiederum für erfolgreiche zivile GSVP-Missionen unerlässlich ist; fordert eine umfassende Bewertung der Gesamtarchitektur der Ausbildung für die zivile GSVP, um den Bedarf sowie die Lücken und Überschneidungen bei der Ausbildung in den Mitgliedstaaten zu ermitteln, damit die EU-Strategie zur Ausbildung für GSVP-Missionen verbessert und harmonisiert wird, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Bedürfnissen der Bevölkerung vor Ort liegen sollte; ist der Auffassung, dass zentrale Aspekte und Konzepte der Menschenrechte und der durchgängigen Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung systematisch in die einsatzvorbereitende und die einführende Ausbildung aufgenommen werden sollten; weist erneut darauf hin, dass das Personal durch die Ausbildung im Zusammenhang mit zivilen GSVP-Missionen mit den Kenntnissen, dem Verständnis, den Fertigkeiten und der Einstellung ausgestattet werden muss, die in einem komplexen kulturellen Umfeld, auch in Bezug auf die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort, erforderlich sind, und dass die Ausbildung daher Unterrichtseinheiten zum humanitären Völkerrecht, zu den Menschenrechten, zur Gleichstellung der Geschlechter, zur zivil-militärischen Zusammenarbeit, zur menschlichen Sicherheit, zur Konfliktsensitivität, zur Rassismusbekämpfung und zur interkulturellen Kommunikation umfassen sollte;
32. fordert die Kommission, den EAD, den CPCC und den MPCC auf, sich besser auf den Aufbau von interinstitutionellen Arbeitsgruppen einzustellen und Übungen und Ausbildungsmaßnahmen dazu zu nutzen, zur Entwicklung bewährter Verfahren, zum Ausbau der interinstitutionellen Zusammenarbeit und zum Aufbau stabiler funktionsübergreifender persönlicher Beziehungen beizutragen, die für erfolgreiche zivil-militärische Partnerschaften an Orten wie den Ländern der Östlichen Partnerschaft von entscheidender Bedeutung sind;
33. betont, dass gegen schädliche Desinformation, die gegen zivile GSVP-Missionen gerichtet ist, vorgegangen werden muss; fordert des Weiteren eine bessere Ausbildung des Personals der Missionen, was die Fähigkeit betrifft, hybriden Bedrohungen, insbesondere der Manipulation von Informationen, zuvorzukommen, sie zu erkennen und zu bekämpfen; nimmt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der für die strategische Kommunikation zuständigen Dienststelle des EAD und den EU-Missionen zur Kenntnis, die darauf abzielt, gegen die Missionen gerichtete Desinformationskampagnen abzuwehren; fordert, dass alle EU-Missionen im Ausland in diese Zusammenarbeit einbezogen werden und dafür gesorgt wird, dass bei jeder Mission gut ausgebildetes Personal bereitgestellt wird, das für die Überwachung, Meldung und Bekämpfung von Desinformation zuständig ist, soweit dies möglich ist; ist der Auffassung, dass der Strategie der groß angelegten Desinformation durch einen umfassenden, effizienten und koordinierten Aktionsplan des EAD und der EU mit aktiver Unterstützung der Missionen und Delegationen entgegengewirkt werden sollte;
34. fordert, wo dies möglich und erforderlich ist, einen nachhaltigen und langfristigen Kapazitätsaufbau und entsprechende Ausbildung umzusetzen, etwa Programme zur „Ausbildung der Ausbilder“, um die langfristige Funktionsfähigkeit und den dauerhaften Erfolg der Missionen sicherzustellen; fordert, dass die Mandate der GSVP-Missionen Aufgaben in den Bereichen Beratung und Ausbildung in Bezug auf den Umgang mit neu entstehenden Technologien umfassen;
35. weist darauf hin, dass das Wissensmanagement von entscheidender Bedeutung ist und einen wesentlichen Bestandteil der operativen Umsetzung des integrierten Ansatzes darstellt; betont, dass eine Architektur für das Wissensmanagement geschaffen werden muss, um auf systematischere Weise Fachwissen zu bewahren, bewährte Verfahren zu fördern und Erkenntnisse zu gewinnen sowie unter dem Personal, das mit zivilen GSVP-Missionen befasst oder bei ihnen eingesetzt ist, eine Kultur des Lernens zu fördern; begrüßt die derzeitigen diesbezüglichen Bemühungen des EAD und des CPCC; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einsetzung von Sachverständigen eigens für das Wissensmanagement und die Bewertung vor Ort und im CPCC zu unterstützen;
Ausrichtung mit einem neuen und besonderen Fokus auf die laufenden Missionen
36. begrüßt die Überarbeitung des Mandats der EU-Beratungsmission für die Ukraine, wobei das Ziel verfolgt wird, angesichts des Angriffskriegs Russlands neue Aufgaben zur Unterstützung der Ukraine zu verfolgen; weist erneut darauf hin, dass eine ausgeprägte Unterstützung der zivilen Sicherheit in der Ukraine für ihren Wiederaufbau und den Weg zur EU-Mitgliedschaft äußerst wichtig sein wird; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für die Entwicklung ziviler Fähigkeiten in der Ukraine weiter auszubauen, wozu auch die Bekämpfung von Korruption, die Schaffung eines wirksamen Systems der Rechtstaatlichkeit und die Stärkung der Cyberresilienz und der Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen gehören; würdigt die Arbeit der 79 Mitarbeiter der zivilen Mission der EU (EUAM) in der Ukraine und ihre physische Präsenz im ukrainischen Hoheitsgebiet; fordert die Mission auf, ihre Arbeit zur Unterstützung der Ukraine bei der Dokumentation und Untersuchung von Kriegsverbrechen fortzusetzen; fordert die Kommission im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine auf, so bald wie möglich mit der EUAM Ukraine zusammenzuarbeiten, um auf ihrer Erfahrung in Sicherheitsfragen, ihrer seit Langem bestehenden Partnerschaft mit den ukrainischen staatlichen Stellen und ihrer starken Präsenz vor Ort aufzubauen; hebt die bedeutende Unterstützung hervor, die die Mission im Bereich der strafrechtlichen Ermittlungen leistet;
37. begrüßt die rasche Entsendung von Beobachtern der Beobachtermission der Europäischen Union (EUMM) in Georgien an die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan als wichtige Stabilisierungsmaßnahme zum Abbau der Spannungen zwischen den beiden Ländern; fordert den EAD auf, Möglichkeiten für eine weitere ähnliche Zusammenarbeit zwischen zivilen GSVP-Missionen zu prüfen; hält dies für ein positives Beispiel für modulare und skalierbare Mandate, wie sie im Strategischen Kompass befürwortet werden, die durch die Nutzung von Instrumenten für eine rasche Reaktion wie spezialisierte Teams und Gastexperten weiter verbessert werden könnten; betont, dass all diese Innovationen und eine verbesserte Flexibilität auf einem vollständig integrierten Ansatz für Krisenreaktionsmaßnahmen beruhen müssen, um die Wirkung vor Ort zu maximieren und die effiziente Verwendung der Haushaltsmittel sicherzustellen;
38. begrüßt, dass vor Kurzem die zivile Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) mit dem Ziel einreichtet wurde, zur Stabilität in den Grenzgebieten Armeniens beizutragen, vor Ort Vertrauen aufzubauen und für ein Umfeld zu sorgen, das den Bemühungen um eine Normalisierung der Beziehungen zwischen Armenien und Aserbaidschan förderlich ist; fordert, dass die Mission zu jeglichen Dialogen und Initiativen beiträgt, die mehr Frieden und mehr Sicherheit in der Region bewirken; fordert die staatlichen Stellen Aserbaidschans auf, der EUMA Zugang zum Latschin-Korridor zu gewähren, damit sie die Lage vor Ort bewerten und zu ihrer Klärung beitragen kann;
39. stellt fest, dass die wichtige Unterstützung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) im Kosovo in letzter Zeit dazu beigetragen hat, Spannungen abzubauen und das Vertrauen im Norden des Kosovos wiederherzustellen; fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Mission weiterhin zu unterstützen, indem sie vor Ort dringend benötigte geschlossene Polizeieinheiten mobilisieren und entsenden;
40. betont die Bedeutung der EUAM Iraq, der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM) in Rafah und der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS), die derzeit im Nahen Osten eingesetzt sind; fordert, dass alle möglichen Synergieeffekte zwischen den beiden in Palästina eingesetzten Missionen geschaffen werden;
41. bringt seine Besorgnis über die politischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Libyen zum Ausdruck; fordert die staatlichen Stellen Libyens nachdrücklich auf, die Arbeit der EUBAM Libyen bei der Erfüllung ihres Mandats und allen ihren Aufgaben zu erleichtern;
42. bringt seine Wertschätzung für die Leistung der fünf zivilen GSVP-Missionen in Afrika zum Ausdruck und fordert die weitere Ausführung ihrer Mandate; fordert den EAD auf, angesichts der Verschlechterung der politischen Lage und der Sicherheitslage alle Optionen in Bezug auf die Mission der Europäischen Union zum Aufbau von Kapazitäten in Mali (EUCAP Sahel Mali) und die Beratungsmission der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA) zu prüfen, was auch die Option einschließt, ihre Beendigung zu beschließen; nimmt mit Besorgnis die sicherheitspolitischen Entwicklungen in der Sahelzone und im Golf von Guinea zur Kenntnis; verurteilt die zunehmende Präsenz der vom Kreml unterstützten Wagner-Gruppe in der Region und ihre Strategie, die darauf abzielt, die Vermögenswerte der Länder, in denen die Gruppe tätig ist, zum Nachteil der Bevölkerung an sich zu reißen, und verurteilt die Gräueltaten, die an der lokalen Bevölkerung begangen werden; fordert die Schaffung eines Netzes von Sicherheitsberatern in den GSVP-Missionen in den afrikanischen Ländern, die bereit sind, mit der EU in Militär- und Sicherheitsangelegenheiten zusammenzuarbeiten;
43. erinnert an das im Jahr 2000 auf der Tagung des Rates in Feira vereinbarte hochgesteckte Ziel, 5 000 Polizisten bereitzustellen, und nimmt den Wert der für den Zeitraum ab 2008 vereinbarten Zivilen Planziele zur Kenntnis; fordert die rasche Erfüllung dieser Ziele, insbesondere im Hinblick auf eine Soforteinsatzkapazität und den Einsatz multinationaler Verbände im Zusammenhang mit Artikel 44 EUV; hält es für dringend geboten, dass die im Strategischen Kompass im Hinblick auf die zivile GSVP festgelegten Ziele (unter anderem die Fähigkeit, innerhalb von 30 Tagen 200 Experten zu entsenden) vollständig umgesetzt werden, indem auf den in letzter Zeit unternommenen Bemühungen der EU, agiler, reaktiver und koordinierter zu handeln, aufgebaut wird; begrüßt in diesem Zusammenhang die rasche Beschlussfassung zur Überwachungskapazität der EU in Armenien und deren zügige Einrichtung; betont, dass die Beschlussfassungsverfahren geändert werden müssen, wobei auch der Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit bei bestimmten Aspekten der Missionen zu prüfen ist; betont, dass im Vorgriff auf potenzielle Notsituationen, in denen die Schnelleingreifkapazität benötigt werden könnte, Notfallpläne für jede zivile GSVP-Mission in Abstimmung mit dem MPCC, dem CPCC und der Schnelleingreifkapazität erstellt werden müssen;
Aufstockung der Mittel, um den Zielen gerecht zu werden
44. bedauert, dass die Haushaltsmittel im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) für zivile GSVP-Missionen im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 gegenüber dem MFR 2014-2020 lediglich geringfügig aufgestockt wurden (bei einem Ausgangsbetrag von etwa 350 Mio. EUR pro Jahr), während gleichzeitig die Anzahl der Missionen gestiegen ist und deren Aufgaben zugenommen haben, das Sicherheitsumfeld schwieriger geworden ist, die Kosten der Operationen und die Inflation gestiegen sind und der Umfang des Vertragspersonals zugenommen hat, wodurch das Potenzial für eine Ausweitung der Mandate der derzeitigen Missionen oder gegebenenfalls die Einrichtung neuer Missionen, um auf vordringliche Sicherheitserfordernisse zu reagieren, eingeschränkt ist; fordert ferner, dass die Struktur des GASP-Haushalts geändert wird und für jede zivile GSVP-Mission eine Haushaltslinie vorgesehen wird, um eine bessere Kontrolle und mehr Transparenz zu ermöglichen;
45. hebt hervor, dass ein GASP-Haushalt, der solider und realistischer ist und dem Bedarf neuer und laufender ziviler GSVP-Missionen entspricht, sichergestellt werden muss; fordert eine erhebliche Aufstockung der Mittel für den GASP-Haushalt unter Sicherstellung der effizienten Verwendung der den zivilen GSVP-Missionen zugewiesenen Mittel, damit die GSVP-Missionen wirksam auf Krisensituationen und unvorhergesehene Ereignisse reagieren können, und verlangt, dass aktiv ermittelt wird, wo ergänzende Projekte und Programme mit anderen einschlägigen Haushaltsmitteln der EU finanziert werden könnten, wobei eine wirtschaftliche Haushaltsführung und eine sorgfältige Priorisierung der vorhandenen Ressourcen sicherzustellen sind;
46. ist der Ansicht, dass eine solide Politik in Bezug auf die erforderlichen Ausrüstungsgüter und Dienste, die von Partnerländern benötigt werden, in denen zivile GSVP-Missionen durchgeführt werden, festgelegt werden muss; fordert die Einrichtung einer eigenen GASP-Haushaltslinie in einem insgesamt aufgestockten GASP-Haushalt oder einer „zivilen Unterstützungsfazilität“, um Partnerländern Ausrüstungsgüter und Dienste zur Verbesserung ihrer zivilen Fähigkeiten bereitzustellen;
47. begrüßt, dass die Ausgaben der EU für Verteidigung aufgrund der aktuellen sehr instabilen geopolitischen Lage und der Rückkehr des Kriegs nach Europa in letzter Zeit erheblich gestiegen sind, bedauert jedoch, dass die Mittel für die zivile GSVP nicht aufgestockt wurden;
48. fordert den EAD und die Dienststellen der Kommission auf, mehrjährige Haushaltsprognosen, eine Bewertung der laufenden Tätigkeiten und eindeutige Schätzungen der Mittelausschöpfungsquoten der Missionen vorzulegen; betont, dass derartige Maßnahmen erforderlich sind, um die Vorbereitung von Beschlüssen zur Herabstufung nicht wirksamer Tätigkeiten zu unterstützen, die Wirksamkeit und Flexibilität durch eindeutige Mandate zu verbessern und klar definierte Übergangs- und Ausstiegsstrategien bereitzustellen; weist erneut darauf hin, dass die Einsatzplanung und die finanzielle Planung von Missionen von Anfang an Hand in Hand gehen sollten; fordert konkrete Zusagen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung von Personal in den Anfangsphasen der Genehmigung einer Mission;
49. fordert, dass die GSVP-Missionen durch den neuen Strategischen Kompass mit den politischen und strategischen Zielvorgaben, den Fähigkeiten und den Ressourcen ausgestattet werden, die benötigt werden, um positive Veränderungen zu bewirken; bekräftigt das Ziel des Strategischen Kompasses, eine positive Wirkung im Hinblick auf die Schnelligkeit und Robustheit einer gemeinsamen Reaktion auf globale Konflikte zu erzielen;
50. betont, dass das Parlament als Haushaltsbehörde und bei der Kontrolle der GSVP, einschließlich ziviler GSVP-Missionen, eine grundlegende Funktion hat; fordert daher eine stärkere Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Beschlussfassung zu zivilen GSVP-Missionen; besteht nachdrücklich darauf, dass ihm sämtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Einklang mit den Verträgen und gegenüber seinen Bürgern erforderlich sind; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die derzeitige Bereitstellung von Informationen für das Europäische Parlament nicht ausreicht, damit es seine Befugnisse wahrnehmen kann, bis die interinstitutionelle Vereinbarung von 2002, die den Zugang des Parlaments zu Informationen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik betrifft, überarbeitet wurde;
°
° °
51. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
MINDERHEITENANSICHT
gemäß Artikel 55 Absatz 4 der Geschäftsordnung
Clare Daly, Özlem Demirel, Mick Wallace
Zu den augenscheinlichen Zielen der zivilen GSVP gehören die Konfliktlösung, Krisenbewältigung und Abrüstung, die für die Sicherheit der Menschen und Gemeinschaften weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Die objektive Rolle der zivilen GSVP der EU ist jedoch untrennbar mit den geopolitischen Bestrebungen der EU verbunden, die in ihrer GASP zum Ausdruck kommen.
Dieser Bericht enthält zahlreiche positive Aspekte, jedoch werden Forderungen nach Verbesserungen der zivilen GSVP in den Kontext eines geopolitischen Konflikts mit „strategischen Wettbewerbern“ gestellt. Zudem wird die Migration als Sicherheitsbedrohung dargestellt, und es werden eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben, eine stärkere zivil-militärische Zusammenarbeit, mehr Synergien mit der militärischen GSVP, eine enge Abstimmung mit der NATO und der Einsatz von Entwicklungshilfe als Mittel der Einflussnahme auf die Regierungspolitik der Aufnahmeländer gefordert.
In dem Bericht wird immer noch das Modell der Reform des Sicherheitssektors zur Konfliktverhütung unterstützt, obwohl historisch belegt ist, dass es in Theorie und Praxis gescheitert ist. Durch diese Verpflichtungen wird die Rolle der zivilen GSVP beeinträchtigt und der Verfolgung strategischer Interessen der EU im Ausland untergeordnet, nicht aber den Interessen der Aufnahmebevölkerung und -gemeinschaften.
Die Fraktion Die Linke fordert eine Außenpolitik, die von den Grundsätzen der Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit geleitet wird, sowie die Unterbindung einer Instrumentalisierung der zivilen GSVP bei der Förderung von strategischen, militärischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Zielen, die der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und der Erfüllung der Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung zuwiderlaufen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
22.3.2023 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
49 8 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alviina Alametsä, Alexander Alexandrov Yordanov, François Alfonsi, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Włodzimierz Cimoszewicz, Michael Gahler, Kinga Gál, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Sandra Kalniete, Dietmar Köster, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, David Lega, Miriam Lexmann, Leopoldo López Gil, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, Pedro Marques, Fulvio Martusciello, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Matjaž Nemec, Gheorghe-Vlad Nistor, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Manu Pineda, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Mounir Satouri, Jordi Solé, Sergei Stanishev, Tineke Strik, Hermann Tertsch, Dragoş Tudorache, Thomas Waitz, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Bernhard Zimniok |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Engin Eroglu, Georgios Kyrtsos, Sergey Lagodinsky, Erik Marquardt, Pina Picierno, Mick Wallace, Elena Yoncheva, Javier Zarzalejos, Milan Zver |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Annika Bruna, Clare Daly, Margarida Marques, Javier Moreno Sánchez |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
49 |
+ |
PPE |
Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Michael Gahler, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Leopoldo López Gil, Antonio López‑Istúriz White, Lukas Mandl, Fulvio Martusciello, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Gheorghe‑Vlad Nistor, Isabel Wiseler‑Lima, Javier Zarzalejos, Milan Zver |
Renew |
Petras Auštrevičius, Engin Eroglu, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Georgios Kyrtsos, Ilhan Kyuchyuk, Dragoş Tudorache, Salima Yenbou |
S&D |
Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Dietmar Köster, Margarida Marques, Pedro Marques, Sven Mikser, Javier Moreno Sánchez, Matjaž Nemec, Demetris Papadakis, Pina Picierno, Tonino Picula, Thijs Reuten, Isabel Santos, Sergei Stanishev, Nacho Sánchez Amor, Elena Yoncheva |
Verts/ALE |
Alviina Alametsä, François Alfonsi, Sergey Lagodinsky, Erik Marquardt, Mounir Satouri, Jordi Solé, Tineke Strik, Thomas Waitz |
8 |
- |
ECR |
Hermann Tertsch, Charlie Weimers |
ID |
Annika Bruna, Bernhard Zimniok |
NI |
Kostas Papadakis |
The Left |
Clare Daly, Manu Pineda, Mick Wallace |
1 |
0 |
NI |
Kinga Gál |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 209 vom 14.6.2021, S. 1.