BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vorübergehende Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
28.4.2023 - (COM(2023)0106 – C9‑0027/2023 – 2023/0051(COD)) - ***I
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin:Sandra Kalniete
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vorübergehende Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
(COM(2023)0106 – C9‑0027/2023 – 2023/0051(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2023)0106),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0027/2023),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0165/2023),
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung über die vorübergehende Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Union und der Ukraine angenommen.
Die Kommission schlägt eine Verordnung über die Verlängerung der Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels vor, die ab dem Auslaufen der geltenden Maßnahmen für einen Zeitraum von einem Jahr gelten soll. Die geltenden Maßnahmen laufen am 6. Juni 2023 aus. Der Vorschlag sieht die vorübergehende Aussetzung aller ausstehenden Zölle gemäß Titel IV des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine zur Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone vor. Das betrifft Obst und Gemüse sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, für die Zollkontingente gelten.
Dieser Vorschlag ähnelt der derzeit geltenden Verordnung, wobei jedoch die Bestimmungen für gewerbliche Waren aufgehoben werden, da sie seit dem 1. Januar 2023 ohnehin zollfrei sind. Mit dem Vorschlag werden auf der Grundlage einer regelmäßigen Überwachung beschleunigte Verfahren für Schutzmaßnahmen eingeführt, die eine etwaige Wiedereinführung von Zöllen ermöglichen.
Der Vorschlag der Kommission wird unterstützt, und es ist zu betonen, dass das Europäische Parlament die Ukraine wirtschaftlich und politisch weiter unterstützen muss. Da der Ukraine im Juni 2022 der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt wurde, besteht die Verpflichtung des Europäischen Parlaments seither darin, die enge Verbindung zu diesem Land zu pflegen und es bei der notwendigen Aufrechterhaltung seiner Produktions- und Handelskapazitäten zu unterstützen.
Daher sollte das Europäische Parlament in uneingeschränkter Solidarität mit der Ukraine die Verlängerung der Maßnahmen zur Erleichterung des Handels und zur Unterstützung der Handelspolitik unterstützen und darüber abstimmen. Zusammen mit den Solidaritätskorridoren sind diese Maßnahmen in Zeiten des von Russland verursachten Krieges wichtig für die Kontinuität des Handels mit der Ukraine.
Diese befristeten und außergewöhnlichen Maßnahmen werden dazu beitragen, die bestehenden Handelsströme aus der Ukraine in die Union zu unterstützen. Da mit dem Assoziierungsabkommen die Voraussetzungen für verstärkte Wirtschafts- und Handelsbeziehungen geschaffen werden sollen, sollte das Europäische Parlament Maßnahmen im Interesse dieses Abkommens unterstützen. So wird die Ukraine auf ihrem Weg begleitet, sich schrittweise in den Unionsbinnenmarkt zu integrieren. In dieser schwierigen und herausfordernden Zeit, die vom Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geprägt ist, müssen alle in der Union diese Maßnahmen der Solidarität mit der Ukraine unterstützen.
Die Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels sind an Bedingungen geknüpft: Achtung der Grundsätze der Souveränität und territorialen Unversehrtheit, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der Unabhängigkeit, einschließlich Bestimmungen, die vorsehen, dass die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden.
In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen sollte das Europäische Parlament dem Vorschlag der Kommission zustimmen, die Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels um ein weiteres Jahr zu verlängern.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Vorübergehende Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
COM(2023)0106 – C9-0027/2023 – 2023/0051(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
23.2.2023 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 13.3.2023 |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Sandra Kalniete 14.3.2023 |
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Prüfung im Ausschuss |
21.3.2023 |
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Datum der Annahme |
27.4.2023 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 1 6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Barry Andrews, Tiziana Beghin, Saskia Bricmont, Jordi Cañas, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Karin Karlsbro, Bernd Lange, Margarida Marques, Emmanuel Maurel, Alessandra Mussolini, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Catharina Rinzema, Inma Rodríguez-Piñero, Katarína Roth Neveďalová, Ernő Schaller-Baross, Helmut Scholz, Dominik Tarczyński, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Anna Cavazzini, Liudas Mažylis, Javier Moreno Sánchez |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Pablo Arias Echeverría, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Jessica Polfjärd, Evelyn Regner, Bogdan Rzońca, Christine Schneider, Isabella Tovaglieri, Loránt Vincze |
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Datum der Einreichung |
28.4.2023 |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
27 |
+ |
ID |
Isabella Tovaglieri |
NI |
Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó |
PPE |
Pablo Arias Echeverría, Christophe Hansen, Liudas Mažylis, Alessandra Mussolini, Jessica Polfjärd, Christine Schneider |
Renew |
Barry Andrews, Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Samira Rafaela, Catharina Rinzema, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Raphaël Glucksmann, Bernd Lange, Margarida Marques, Javier Moreno Sánchez, Evelyn Regner, Inma Rodríguez-Piñero, Kathleen Van Brempt |
The Left |
Helmut Scholz |
Verts/ALE |
Saskia Bricmont, Anna Cavazzini, Markéta Gregorová, Heidi Hautala |
1 |
– |
PPE |
Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
7 |
0 |
ECR |
Elżbieta Rafalska, Bogdan Rzońca, Dominik Tarczyński |
NI |
Ernő Schaller-Baross |
PPE |
Loránt Vincze |
S&D |
Katarína Roth Neveďalová |
The Left |
Emmanuel Maurel |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
– : dagegen
0 : Enthaltung