BERICHT über die Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2022

5.6.2023 - (2022/2062(INI))

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Stefan Berger
Verfasser der Stellungnahme des gemäß Artikel 57 der Geschäftsordnung assoziierten Ausschusses:
David Cormand, Haushaltsausschuss

Verfahren : 2022/2062(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0210/2023
Eingereichte Texte :
A9-0210/2023
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2022

(2022/2062(INI))

 

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf die Artikel 15, 126, 174, 175, 177, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf das Protokoll Nr. 5 zu den Verträgen über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB),

 gestützt auf die Artikel 41 bis 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

 gestützt auf die Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,

 unter Hinweis auf die am 7. Oktober 2016 von der EIB ausgesprochene Billigung der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die EU,

 unter Hinweis auf das am 13. November 2018 veröffentlichte Beschwerdeverfahren der EIB,

 unter Hinweis auf die am 14. November 2019 veröffentlichte Finanzierungspolitik der EIB im Energiebereich,

 unter Hinweis auf die Kriterien der EIB für die Vergabe von Darlehen im Energiebereich vom 25. Juli 2013,

 unter Hinweis auf den Klimabank-Fahrplan 2021-2025, der am 11. November 2020 durch den Verwaltungsrat der EIB genehmigt wurde, und die neue Klimastrategie der EIB vom 15. November 2020,

 unter Hinweis auf den am 2. Februar 2023 veröffentlichten operativen Plan der EIB-Gruppe für den Zeitraum 2023-2025,

 unter Hinweis auf den am 2. Februar 2023 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2022 der Europäischen Investitionsbank mit dem Titel „Secure Europe“,

 unter Hinweis auf den am 2. Februar 2023 veröffentlichten Überblick der EIB über Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit 2023,

 unter Hinweis auf das am 2. Februar 2023 veröffentlichte Dokument mit dem Titel „EIB Global“,

 unter Hinweis auf die am 22. April 2022 veröffentlichte Evaluierung der EIB-Gruppe mit dem Titel „Rapid assessment of the EIB Group’s operational response to the COVID-19 crisis“ (Rasche Bewertung der operativen Reaktion der EIB-Gruppe auf die COVID-19-Krise),

 unter Hinweis auf den am 31. Mai 2022 veröffentlichten Kurzbericht der EIB mit dem Titel „Evaluation of EIB support for urban public transport in the European Union (2007-2019)“ (Bewertung der Unterstützung der EIB für den öffentlichen Nahverkehr in der Europäischen Union (2007-2019)),

 unter Hinweis auf die am 21. Juli 2022 veröffentlichten Jahresberichte des Prüfungsausschusses der EIB über das Geschäftsjahr 2021,

 unter Hinweis auf den am 9. August 2022 veröffentlichten Bericht 2021 über die Offenlegung des Risikomanagements der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf den am 30. Mai 2022 veröffentlichten Kurzbericht der EIB mit dem Titel „EIB evaluation of the EIB’s special activities“ (EIB-Bewertung der Sonderaktivitäten der EIB),

 unter Hinweis auf den Fortschrittsbericht der EIB zu dem Thema Vielfalt und Inklusion mit dem Titel „Diversity and Inclusion – 2021 Progress report“ vom 9. Dezember 2022,

 unter Hinweis auf den am 27. Juli 2022 veröffentlichten Bericht der EIB mit dem Titel „Die Tätigkeit der EIB-Gruppe in EU-Kohäsionsregionen im Jahr 2021“,

 unter Hinweis auf die am 13. Oktober 2021 veröffentlichte kohäsionspolitische Orientierung der EIB für den Zeitraum 2021-2027,

 unter Hinweis auf den am 26. Oktober 2021 veröffentlichten Klimaanpassungsplan der EIB,

 unter Hinweis auf die Drei-Parteien-Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und der Europäischen Investitionsbank, die im November 2021 in Kraft getreten ist,

 unter Hinweis auf den am 7. November 2022 veröffentlichten Bericht der EIB über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe im Jahr 2021,

 unter Hinweis auf die am 8. November 2022 veröffentlichte EIB-Investitionsumfrage 2022 – Überblick EU,

 unter Hinweis auf den am 26. Juli 2022 veröffentlichten Bericht 2021 über Unternehmensführung und -kontrolle („Governance“) in der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf den am 1. Februar 2023 veröffentlichten PATH-Rahmen der EIB-Gruppe – Version 1.1 vom Oktober 2022 – Unterstützung für Geschäftspartner bei der Paris-Ausrichtung,

 unter Hinweis auf den am 5. Juli 2022 veröffentlichten Bericht 2020 der Europäischen Plattform für Investitionsberatung der EIB,

 unter Hinweis auf den am 20. Januar 2021 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2020 der EIB mit dem Titel „Crisis Solutions“ (Auswege aus der Krise) und ihren am 27. Januar 2022 veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2021 mit dem Titel „The Innovation Response“ (Innovation als Antwort),

 unter Hinweis auf das Urteil des Gerichts vom 30. März 2022 in der Rechtssache T-299/20[1],

 unter Hinweis auf die Bemerkungen des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom August 2021 zum Entwurf des Rahmens für ökologische und soziale Nachhaltigkeit der EIB-Gruppe,

 unter Hinweis auf die die EIB betreffenden Fälle 1065/2020/PB, 1251/2020/PB und 1252/2020/PB, die von der Europäischen Bürgerbeauftragten am 21. April 2022 entschieden wurden,

 unter Hinweis auf die Empfehlung der Europäischen Bürgerbeauftragten im Fall 2168/2019/KR über die Entscheidung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, ihrem ehemaligen Exekutivdirektor den Antritt einer Position als CEO einer Finanzlobby-Vereinigung zu gestatten, und auf ihre Entscheidung im Fall OI/3/2021/KR, wie die Europäische Verteidigungsagentur den Antrag ihres ehemaligen Hauptgeschäftsführers auf Übernahme leitender Positionen bei Airbus bearbeitet hat,

 unter Hinweis auf den am 27. Januar 2022 veröffentlichten operativen Plan der EIB-Gruppe für den Zeitraum 2022-2024,

 unter Hinweis auf den am 2. Februar 2022 angenommenen Rahmen der EIB-Gruppe für ökologische und soziale Nachhaltigkeit,

 unter Hinweis auf das Solidaritätsprogramm der EIB für die Ukraine, das am 4. März 2022 angenommen wurde,

 unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. Mai 2022 mit dem Title „Analyse der Defizite bei den Verteidigungsinvestitionen und die nächsten Schritte“ (JOIN(2022)0024),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640) und die Entschließung des Parlaments vom 15. Januar 2020 zu diesem Thema[2],

 unter Hinweis auf die Mitteilungen der Kommission vom 20. Mai 2020 mit den Titeln „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 – Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ (COM(2020)0380) und „‚Vom Hof auf den Tisch‘ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ (COM(2020)0381),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle – EU-Aktionsplan: „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ (COM(2021)0400),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. März 2022 mit dem Titel „REPowerEU: gemeinsames europäisches Vorgehen für erschwinglichere, sichere und nachhaltige Energie“ (COM(2022)0108),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 1. Februar 2023 mit dem Titel „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ (COM(2023)0062),

 unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel „Global Gateway“ (JOIN(2021)0030),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“[3],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang[4] und die Verordnung (EU) 2021/1229 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juli 2021 über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang[5],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt[6],

 unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung,

 unter Hinweis, auf den Bericht 2019 der Organisation „Counter Balance“ mit dem Titel „Is the EIB up to the task in tackling fraud and corruption? Challenges for the EU Bank’s governance framework“ (Ist die EIB ihrer Aufgabe der Bekämpfung von Betrug und Korruption gewachsen? Herausforderungen für den Governance-Rahmen der EU-Bank),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“[7],

 unter Hinweis auf das Schreiben der Bürgerbeauftragen vom 22. Juli 2016 an den Präsidenten der EIB zu Interessenkonflikten und auf die Antwort des Präsidenten der EIB vom 31. Januar 2017,

 unter Hinweis auf den Inspektionsbericht der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 18. Mai 2022 im Fall OI/1/2021/KR zum Umgang der Kommission mit Drehtür-Praktiken ihrer (ehemaligen) Bediensteten,

 unter Hinweis auf den am 28. Februar 2023 veröffentlichten Investitionsbericht 2022-2023 der EIB mit dem Titel „Resilience and Renewal in Europe“,

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0210/2023),

A. in der Erwägung, dass die EIB gemäß Artikel 309 AEUV die Aufgabe hat, zur Verwirklichung der Ziele der EU beizutragen, unter anderem durch verschiedene Investitionsinstrumente wie Darlehen, Beteiligungen, Bürgschaften, Fazilitäten mit Risikoteilung und Beratungsdienste;

B. in der Erwägung, dass die EIB die seit langer Zeit bestehende Finanzierungseinrichtung der Europäischen Union und der weltweit größte multilaterale Geldgeber ist und eine wichtige Aufgabe als Finanzinstitut zur Unterstützung des digitalen und des grünen Wandels übernimmt;

C. in der Erwägung, dass die EIB, deren Anteilseigner die 27 Mitgliedstaaten der Union sind, stets bestrebt sein muss, die Ziele der Union zu unterstützen und in erster Linie das Potenzial der Union in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern; in der Erwägung, dass ihr Mandat die Förderung der Politik der Union in Drittländern umfasst;

D. in der Erwägung, dass die EIB 2022 einen neuen Geschäftsbereich, die EIB Global, ins Leben gerufen hat, um Investitionen außerhalb der Union zu tätigen; in der Erwägung, dass angesichts der zahlreichen geopolitischen Herausforderungen im Jahr 2022 die Rolle der EIB Global im Hinblick auf Investitionen und die Stellung der Union in der Welt sehr wichtig war; in der Erwägung, dass dieses auswärtige Handeln mit den politischen Zielen der Union, insbesondere im Hinblick auf Global Gateway, in Einklang gebracht werden muss;

E. in der Erwägung, dass sich die EIB angesichts der zusätzlichen Investitionen, die für die Verwirklichung des ökologischen Wandels erforderlich sind, selbst den Namen Klimabank der Union gegeben hat;

F. in der Erwägung, dass zur Verwirklichung der Klimaziele der Union Investitionen in Höhe von 1 Bio. EUR pro Jahr in der Union getätigt werden müssen, d. h. 356 Mrd. EUR mehr als im Zeitraum 2010-2020; in der Erwägung, dass eine leistungsfähige Investitionsbank wie die EIB dazu beitragen kann, diese Lücke zu schließen, indem sie privates Kapital mobilisiert;

G. in der Erwägung, dass die EIB über den Europäischen Investitionsfonds eine wichtige Rolle bei der Unterstützung kleiner und mittlerer europäischer Unternehmen (KMU) und der Verbesserung ihrer Fähigkeit zum Zugang zu den Finanzmärkten – vom Risikokapital bis zur Mikrofinanzierung – spielt und somit eine starke und wettbewerbsfähige Kapitalmarktunion garantiert;

H. in der Erwägung, dass die EIB den REPowerEU-Plan in den nächsten fünf Jahren mit zusätzlichen 45 Mrd. EUR in Form von Darlehen und Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen gedenkt;

I. in der Erwägung, dass es eine stärker integrierte Kapitalmarktunion der EIB erleichtern würde, Investitionen zu mobilisieren, Investitionen in die Realwirtschaft, insbesondere in KMU, anzukurbeln und zu diversifizieren sowie weitere grenzüberschreitende Kapitalbeteiligungen und den grenzüberschreitenden Handel anzustoßen;

J. in der Erwägung, dass in der Förderfähigkeitsliste der EIB derzeit Ausrüstung und Infrastruktur für militärische Zwecke ausgeschlossen sind; in der Erwägung, dass Investitionen in Technologien mit doppeltem Verwendungszweck nicht ausgeschlossen sind;

Allgemeine Bemerkungen

1. hebt die wichtige Rolle hervor, die die EIB als Finanzierungseinrichtung der Europäischen Union und als einziges multilaterales Finanzinstitut spielt, das sich vollständig im Besitz der Mitgliedstaaten befindet und das von der Politik der Union geleitet ist und den Unionsrechtsvorschriften unterliegt, wenn es darum geht, die Ziele der Union zu unterstützen; nimmt den Tätigkeitsbericht 2022 der EIB und den operativen Plan der EIB-Gruppe für den Zeitraum 2023-2025 zur Kenntnis;

2. schätzt die stete Bereitschaft der EIB, sich an die sich ändernden Anforderungen der Politik der Union anzupassen und sich entsprechend neu zu erfinden, ohne dabei ihre langfristigen Ziele aus den Augen zu verlieren;

3. nimmt die anhaltende Investitionslücke in der Union und den gestiegenen Bedarf an antizyklischen Investitionen zur Kenntnis, da die Union infolge der COVID-19-Pandemie und des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine in ihr viertes Krisenjahr geht; begrüßt in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle der EIB als wichtigster Akteur im Rahmen der Investitionspolitik der Union, indem sie dort tätig wird, wo private Finanzierungen fehlen; fordert die EIB auf, für ein Höchstmaß an Zusätzlichkeit von Investitionen in der Realwirtschaft zu sorgen;

4. begrüßt, dass die EIB 2022 Investitionen in Höhe von 72,4 Mrd. EUR getätigt und ihren Schwerpunkt auf die langfristigen Herausforderungen der Union in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, sozialer Zusammenhalt, Klimawandel, Nachhaltigkeit und digitaler Wandel gelegt hat;

5. betont, dass die EIB gut beraten wäre, dem hohen Finanzierungsbedarf in der blauen Wirtschaft, bei der es sich um einen Bereich mit hohem Wirtschaftswachstum und wichtigen wissenschaftlichen Entdeckungen handelt, Rechnung zu tragen;

6. stellt fest, dass es notwendig ist, sich auf die Zukunft vorzubereiten und den längerfristigen Wiederaufbau der Ukraine zu planen; ist der Ansicht, dass die Ausrichtung auf die politischen Prioritäten der Union zum wichtigsten Motor für die künftige Investitionsstrategie der EIB in der Ukraine werden sollte;

7. begrüßt die neue kohäsionspolitische Orientierung und stellt fest, dass die EIB den Großteil ihrer Mittel für die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Konvergenz verwenden sollte und dass der Zusammenhalt die übergeordnete Priorität ihrer Investitionsstrategie sein sollte; unterstreicht die Bedeutung der Beratungsdienste der EIB bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten für Kunden mit geringer Verwaltungskapazität und in diesem Zusammenhang bei der Unterstützung von Unternehmen bei der Anpassung an die sich wandelnden politischen Ziele der Union, insbesondere in den Bereichen Klima und Digitalisierung;

8. nimmt die Aussage der EIB zur Kenntnis, dass die Herausforderungen, mit denen Midcap-Unternehmen in Kohäsionsregionen beim Zugang zu Finanzmitteln konfrontiert sind, „eher struktureller Art“ sind; fordert die EIB auf, diese strukturellen Hindernisse in Angriff zu nehmen, indem sie ihren Ansatz so anpasst, dass auch KMU und Midcap-Unternehmen in Kohäsionsregionen in vollem Umfang EIB-Finanzierungen in Anspruch nehmen können;

9. ist der Ansicht, dass die EIB mehr unternehmen könnte, um sich an die regionale Vielfalt der Union anzupassen und so die Attraktivität ihrer Fonds zu erhöhen; erwartet, dass die EIB mehr unternimmt, um insbesondere systemische Mängel zu beheben und so die Zugänglichkeit zu verbessern, damit alle Regionen der Union finanzielle Unterstützung der EIB erhalten können;

10. begrüßt, dass der Europäische Garantiefonds rechtzeitig zum Einsatz kommen kann, um dazu beizutragen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft abzufedern; begrüßt, dass eine Evaluierung des Fonds in das Programm der Evaluierungsabteilung der EIB für 2024 aufgenommen wurde;

11. begrüßt die von der EIB und der Kommission am 7. März 2022 unterzeichneten InvestEU-Vereinbarungen, auf deren Grundlage der EIB bis zu 75 % der Haushaltsmittel der EU-Haushaltsgarantie und der InvestEU-Beratungsplattform zugewiesen wurden; begrüßt die erhebliche Marktnachfrage nach dem Programm „InvestEU“ und seine starke Inanspruchnahme;

12. begrüßt die Beteiligung der EIB am EU-Mechanismus für einen gerechten Übergang, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft in Angriff zu nehmen und neue Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung in den betroffenen Regionen, darunter Kohle- und Bergbauregionen, zu schaffen und somit einen gerechten Übergang, bei dem niemand außer Acht gelassen wird, sicherzustellen; fordert die EIB auf, eine Kommunikations- und Beratungsstrategie zu entwickeln, um das Wissen über diese Finanzinstrumente bei den potenziellen Begünstigten und ihre Attraktivität für diese zu erhöhen;

13. stellt fest, dass die EIB eine fremdfinanzierte Institution ist; betont, dass das AAA-Rating der EIB ein wichtiges Gut ist, das es der EIB ermöglicht, bei der Finanzierung von Projekten von öffentlichem Interesse größere Risiken als private Geschäftsbanken einzugehen;

14. fordert die EIB auf, insbesondere in diesem schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Umfeld die potenziellen Risiken im Rahmen ihrer Darlehenstätigkeit weiterhin sorgfältig zu bewerten und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre Finanzierungen dazu beitragen, Marktversagen zu beheben und Verdrängungseffekte zu verhindern;

15. betont, dass die Einhaltung der im Vertrag über die Europäische Union verankerten Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union sehr wichtig ist; fordert die EIB auf, ihre Tätigkeiten mit dem an die Rechtsstaatlichkeit geknüpften Konditionalitätsmechanismus in Einklang zu bringen;

16. fordert die Anteilseigner der EIB auf, Überlegungen zur optimalen Kapitalstruktur anzustellen; fordert die Anteilseigner der EIB auf, eine Kapitalerhöhung in Erwägung zu ziehen, um die Handlungsfähigkeit der EIB aufrechtzuerhalten und zu verbessern und dabei ihre Bonitätseinstufung zu wahren und sicherzustellen, dass durch ihre Tätigkeiten private Kreditgeber nicht verdrängt werden;

17. stellt fest, dass einige der erfolgreichsten Programme der EIB auf Partnerschaften mit der Privatwirtschaft beruhen, indem sie private Investitionen mobilisieren, beispielsweise durch die Aufnahme risikoreicherer Darlehenstranchen;

18. stellt fest, dass die Inflation nach wie vor hoch ist, und fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, den möglicherweise erhöhten Finanzbedarf je nach Projekt zu bewerten;

Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auf die Tätigkeiten der EIB im Jahr 2022

19. lobt das Engagement der EIB in der Ukraine, das sich 2022 auf 1,7 Mrd. EUR an ausgezahlten Mitteln belief; erachtet es als sehr wichtig, die Ukraine weiterhin zu unterstützen, und unterstreicht, dass die EIB in der Zukunft eine wichtige Rolle beim Wiederaufbau der Wirtschaft und Infrastruktur der Ukraine spielen sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang nachdrücklich die EIB-Initiative „EU für die Ukraine“ zur Finanzierung der wirtschaftlichen Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine;

20. begrüßt, dass die EIB die Verteidigungsindustrie der Union und die gemeinsame Auftragsvergabe auf der Grundlage des Grundsatzes der Doppelnutzung unterstützt und im Einklang mit dem operativen Plan für 2023-2025 weiterhin unterstützen wird; begrüßt die neue strategische Europäische Sicherheitsinitiative (SESI) der EIB zur Stärkung der europäischen Sicherheit und Verteidigung durch die Mobilisierung von bis zu 6 Mrd. EUR bis 2027 für Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, zivile Sicherheitsinfrastruktur und Spitzentechnologieprojekte;

21. fordert die EIB auf, das SESI-Programm auszuweiten und ihre Investitionen in die europäische Sicherheit und Verteidigung weiter zu erhöhen; stellt fest, dass die Finanzierung der Verteidigungsindustrie durch Banken in den vergangenen Jahren behindert worden ist; fordert die EIB auf, unter Berücksichtigung einschlägiger völkerrechtlicher Erwägungen zu prüfen, wo sie zur Schließung der Investitionslücke beitragen und eine Rolle bei der Wahrung der Sicherheit der Union spielen kann;

22. begrüßt die zunehmenden Anstrengungen der EIB zur Förderung der Ernährungssicherheit, der Energieversorgungssicherheit und der Konnektivität im Zusammenhang mit dem anhaltenden Krieg; unterstreicht, dass der Krieg zu einer schweren humanitären Krise sowie zu zunehmender Ernährungsunsicherheit geführt und die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage in der Union und ihrer Nachbarschaft maßgeblich beeinflusst hat; betont, dass die durch den Krieg verursachten Veränderungen in den Lieferketten sowie in den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen bei der künftigen Investitionsplanung berücksichtigt werden sollten;

23. bringt seine Unterstützung für die EIB Global zum Ausdruck und hebt ihre entscheidende Bedeutung für die Unterstützung der Ukraine hervor, um den Weg für einen raschen Wiederaufbau zu ebnen;

24. unterstreicht die wichtige Rolle der EIB bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten und von Drittländern, insbesondere Bewerberändern, beim Zugang zu Risikokapitalmärkten, wodurch die Investitionsmöglichkeiten ausgeweitet werden;

Unterstützung für Innovation, kleine und mittlere Unternehmen, Industrie und Digitalisierung

25. weist erneut darauf hin, dass KMU das Rückgrat der Wirtschaft der Union bilden; weist darauf hin, dass die 23 Millionen KMU in der Union 99 % aller Unternehmen ausmachen und etwa drei Viertel aller Arbeitsplätze stellen; weist darauf hin, dass die Energiekrise und die Folgen des von Russland geführten Krieges in der Ukraine weitere Herausforderungen für sie darstellen;

26. begrüßt, dass die EIB im Jahr 2022 Mittel in Höhe von insgesamt 16,35 Mrd. EUR für KMU und Midcap-Unternehmen bereitgestellt hat; stellt fest, dass sich die Finanzierungen der EIB-Gruppe zur Unterstützung von KMU nach Einschätzung der EIB zwischen 2010 und 2020 netto auf insgesamt fast 20 Mrd. EUR beliefen; fordert die EIB auf, Überlegungen darüber anzustellen, wie ihre Unterstützung für KMU, insbesondere für kleinere Finanzierungsprojekte, weiter erleichtert werden kann;

27. betont, dass die Unterstützung für KMU und Midcap-Unternehmen gegenüber dem derzeitigen Niveau weiter erhöht werden muss, insbesondere vor dem Hintergrund hoher Energiepreise sowie steigender Rohstoff- und Zinskosten; betont, dass KMU häufig nur über begrenzte administrative Ressourcen verfügen und für Bankkredite mit schlechteren Konditionen mehr bezahlen müssen als größere Unternehmen und ihnen daher leicht zugängliche Finanzierungskanäle zugutekämen; fordert die EIB daher auf, ihre Programme so zu gestalten, dass kein unnötiger Verwaltungs- und Regelungsaufwand entsteht und sie damit für KMU so zugänglich wie möglich sind;

28. weist darauf hin, dass eine stabile Energieversorgung die Grundlage für eine erfolgreiche Industriepolitik ist, insbesondere für KMU;

29. fordert die EIB erneut auf, die Bemühungen um den Aufbau datengesteuerter Lösungen mit besonderem Schwerpunkt auf der Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu ergänzen und ihre Investitionen in diesem Bereich auf die Überwindung der digitalen Kluft sowohl in der Union als auch zwischen der Union und anderen technologisch fortschrittlicheren Regionen der Welt auszurichten;

30. stellt fest, dass der Kurs der EIB gegenüber kleinen Unternehmen überdacht werden muss, da die Bank üblicherweise zurückhaltend ist, wenn es darum geht, Projekte mit einer erheblichen Risikokomponente zu finanzieren oder Mechanismen einzusetzen, mit denen dieses Problem ausgeglichen würde; fordert die EIB auf, eine langfristige Strategie zur Unterstützung von KMU in der Union auszuarbeiten;

31. betont, dass die EIB den Schwerpunkt verstärkt auf Start-up-Unternehmen und Projekte legen muss, die auf die Bekämpfung des wachsenden Problems der Jugendarbeitslosigkeit mit Blick auf die Schaffung sicherer und hochwertiger Arbeitsplätze ausgerichtet sind;

32. fordert die EIB nachdrücklich auf, die Unterstützung für die Expansion europäischer Start-up-Unternehmen zu erhöhen, unter anderem durch die Inkaufnahme größerer Risiken bei der Auszahlung von Risikokapital, damit europäische Start-ups in der Union expandieren können und nicht in Drittländer ausweichen;

33. weist darauf hin, dass Digitalisierung und Dezentralisierung bedeutende Trends auf den Finanzmärkten und im Bankensektor sind, und fordert die EIB daher auf, sich auf Investitionen in nachhaltige, innovative und zukunftsorientierte Projekte zu konzentrieren;

Klimabank der Union

34. stellt fest, dass im Klimabank-Fahrplan der EIB-Gruppe für den Zeitraum 2021-2025 die Ziele der EIB für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen dargelegt werden, mit denen der europäische Grüne Deal unterstützt und dazu beitragen wird, die Union bis 2050 CO2-neutral zu machen;

35. nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, mit der EIB und nationalen Förderbanken zusammenzuarbeiten, um nach Möglichkeiten zu suchen, die Unterstützung für Investitionen in die Lieferkette der klimaneutralen Industrie zu erhöhen, unter anderem durch die Einführung von Mischfinanzierungsmaßnahmen;

36. fordert die EIB auf, durch ihre Transaktionen die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals sowie der Energieunabhängigkeit der Union zu unterstützen und zu beschleunigen und dabei den neuesten Kenntnisstand über den Klimawandel, seine weitreichenden Auswirkungen und Risiken sowie seine Eindämmung und die Anpassung an seine Folgen sowie die zunehmende Dringlichkeit für die Union, ihre Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu beenden, und die weltweit geringere Erschwinglichkeit und Sicherheit der Versorgung mit Lebensmitteln im Zusammenhang mit dem anhaltenden Krieg in der Ukraine zu berücksichtigen;

37. begrüßt, dass die EIB der weltweit größte Emittent grüner Anleihen in mehreren Währungen ist; weist darauf hin, dass durch eine Erhöhung des Anteils von auf Euro lautenden Anleihen der internationale Stellenwert des Euro weiter gestärkt würde;

38. begrüßt, dass 58,3 % der Finanzierungen im Jahr 2022 klima- und umweltbezogen waren, gegenüber 50,8 % im Jahr 2021;

39. erachtet Investitionen in CO2-arme Energiequellen als sehr wichtig; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beitrag der EIB zum REPowerEU-Plan in Form zusätzlicher Investitionen in Höhe von 30 Mrd. EUR; begrüßt die Tätigkeiten der EIB in diesem Bereich und legt der Bank nahe, ihre Bemühungen zu verstärken;

40. begrüßt den ersten spezifischen Klimaanpassungsplan der EIB, mit dem Investitionen und technische Unterstützung verstärkt werden sollen, um Projekte vor den Auswirkungen extremer Wetterbedingungen zu schützen und die Klimaresilienz von Infrastrukturen zu erhöhen; nimmt die Einführung des Klimarisikobewertungssystems zur Bewertung physischer Klimarisiken bei Direktfinanzierungen auf Projektebene zur Kenntnis;

41. weist auf die Rolle hin, die die EIB bei Investitionen in erneuerbare Offshore-Energie spielen kann, insbesondere bei der Entwicklung von Instrumenten, die dazu beitragen könnten, solche Projekte näher an den Markt heranzuführen;

42. stellt fest, dass die jüngsten Änderungen am Rahmen der EIB für die Unterstützung der Vertragspartner auf ihrem Weg zur Angleichung an das Übereinkommen von Paris (PATH) dessen Wirksamkeit bei der Förderung der Dekarbonisierung verringern könnten; weist darauf hin, dass alle Empfänger von EIB-Finanzierungen bereits vertraglich verpflichtet sind, eine glaubwürdige Strategie für die Anpassung an das Übereinkommen von Paris zu entwickeln und zu veröffentlichen;

43. begrüßt die Einführung der neuen Leitlinien der EIB für Verkehrsfinanzierungen im Juli 2022 und fordert ihre rasche Umsetzung; fordert die EIB auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie diese Politik an die Herausforderungen beim Übergang im Verkehrssektor angepasst werden kann; weist erneut darauf hin, dass mehr Investitionen in die Dekarbonisierung des See- und Luftverkehrs getätigt werden müssen;

44. fordert die EIB auf, realisierbare Projekte zu finanzieren, die mit der Taxonomie der Union im Einklang stehen, sowie Projekte, die darauf abzielen, den CO2-Fußabdruck des Seeverkehrs zu verringern, wie etwa Projekte für grüne Korridore;

45. fordert die EIB auf, die Unterstützung für erschwinglichen und energieeffizienten Wohnraum sowie für die Renovierung von Gebäuden im Einklang mit dem erheblichen Investitionsbedarf zu verstärken; betont, dass die Beratungsdienste im Wohnungswesen gestärkt und lokale, regionale, soziale und öffentliche Wohnungsanbieter einbezogen werden müssen, damit deren Fachwissen bei der Entwicklung von Projekten, die von der EIB finanziert werden, genutzt wird;

46. fordert die EIB auf, Finanzierungsbeschlüssen, die für Randgebiete, Berggebiete, dünn besiedelte Gebiete oder Inselgebiete relevant sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da diese Gebiete Schwierigkeiten haben, die Anforderungen des europäischen Grünen Deals zu erfüllen und gleichzeitig ihre Anbindung aufrechtzuerhalten und zu verbessern;

Investitionen der EIB in die soziale Infrastruktur und die Sozialfürsorge

47. erwartet eine Zunahme der von der EIB finanzierten Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Einklang mit den in der Europäischen Säule sozialer Rechte festgelegten Grundsätzen und angesichts der derzeitigen Wohnraumkrise in der Union; fordert die EIB ferner auf, bei der Planung neuer Finanzierungen den Schwerpunkt weiterhin auf die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter zu legen;

48. ist besorgt über den besorgniserregenden Zustand der Gesundheitssysteme in vielen Mitgliedstaaten und den anhaltenden Arzneimittelmangel in der Union, der auch Arzneimittel wie Paracetamol und Antibiotika betrifft; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, die Möglichkeiten für weitere Investitionen im Gesundheitswesen zu prüfen, um den strukturellen Mangel der Union in diesem Wirtschaftszweig zu beheben;

EIB Global

49. begrüßt, dass die EIB Global im Jahr 2022 weltweite Investitionen in Höhe von 9,1 Mrd. EUR außerhalb der Union unterstützt hat; erwartet, dass die Investitionen der EIB in Ländern außerhalb der Union vollständig mit der Politik der Union und ihrem auswärtigen Handeln in Einklang stehen; begrüßt die Beteiligung der EIB an der Global-Gateway-Initiative, in deren Rahmen in erster Linie Investitionen in die Infrastruktur und in KMU unterstützt werden, womit ein Beitrag zum Ziel der Union, ihre strategische Autonomie zu stärken, geleistet wird;

50. betont, dass die EIB Global bei der Global-Gateway-Strategie und der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung eine zentrale Rolle spielt; fordert eine regelmäßige Bewertung der Umsetzung der Global Gateway-Strategie und der damit verbundenen Tätigkeiten der EIB Global;

51. fordert die EIB auf, ihre Verfahren und Methoden in Bezug auf Verstöße gegen die Menschenrechte und die verantwortungsvolle Unternehmensführung, die von den von ihr direkt oder über Intermediäre finanzierten Projekten ausgehen, weiter zu verbessern; fordert die EIB auf, klarzustellen, wie sie das finanzielle Risiko und das Reputationsrisiko bewertet, wenn sie darüber entscheidet, ob sie eine Untersuchung von Betrugs- oder Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit Investitionsprojekten einleitet;

52. weist erneut darauf hin, dass die Union die übergeordnete Verpflichtung hat, ihre Werte und die Rechtsstaatlichkeit bei ihren Tätigkeiten außerhalb der Union zu verteidigen und zu fördern; unterstreicht, dass bei Tätigkeiten in einem Umfeld, das von Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit und begrenzten Rechtsmitteln bei Menschenrechtsverletzungen geprägt ist, in die Fähigkeit zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht investiert werden muss; stellt fest, dass dies zusätzliche personelle Ressourcen und eine spezifische Kontrolle entsprechend dem für Entwicklungsbanken geltenden Standard erfordert;

53. weist darauf hin, dass die Tätigkeiten der EIB außerhalb Europas auf den allgemeinen Grundsätzen beruhen, die dem auswärtigen Handeln der Union gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union zugrunde liegen, wie etwa die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten; betont, dass diese Grundsätze als Richtschnur für die Tätigkeit der EIB als öffentliche Bank mit einem Entwicklungsauftrag dienen sollten;

54. betont, dass die Stärkung der Präsenz vor Ort und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen eine wichtige Triebkraft für die Einrichtung der EIB Global waren; bekräftigt seine Forderung nach zusätzlichem Personal vor Ort, insbesondere mit Blick auf die Einstellung von mehr Beschäftigten aus den Ländern, in denen die Finanzierung erfolgt; unterstützt den Ansatz der EIB, Regionalbüros in Afrika zu eröffnen und in diesen Büros lokale Bewerberinnen und Bewerber zu beschäftigen, damit sie ihre Anforderungen an die lokalen Bedürfnisse anpassen kann;

55. fordert die EIB auf, ihre Wirksamkeit bei der Finanzierung von KMU und Midcap-Unternehmen in Afrika zu verbessern, da die relativ geringe Größe von Projekten häufig ein Hindernis für den Zugang zu Finanzmitteln zu sein scheint; fordert eine Bewertung einer möglichen Gestaltung von Instrumenten, die Investitionen von KMU aus der Union in Drittländern erleichtern und ihren Zugang zu Finanzmitteln, auch im Hinblick auf kleinere Projekte, verbessern; weist auf die wichtige Rolle der EIB bei der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für KMU mit Sitz in Mitgliedstaaten hin, deren nationale Entwicklungsbanken nicht über die Kapazitäten zur Förderung von Investitionen in Drittländern verfügen;

56. betont, dass Investitionen in Entwicklung, bei denen Frauen einbezogen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden, wirksamer und nachhaltiger sind; fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass alle ihre Operationen im Einklang mit ihrem gleichstellungsorientierten Finanzierungskonzept Frauen und insbesondere Wirtschaftssektoren, in denen eine stärke Beteiligung von Frauen gefördert wird, zugutekommen;

57. betont, dass Kohärenz und Effizienz bei der Entwicklungsfinanzierung wichtig sind, fordert die EIB nachdrücklich auf, mehr Gewicht auf die Mobilisierung inländischer Ressourcen zu legen, und fordert eine generelle Verstärkung des Engagements der EIB in weniger entwickelten Ländern, die die Grundsätze und Werte der Europäischen Union teilen;

Transparenz und Governance

58. begrüßt die Einführung des Transparenzindex für Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen im Jahr 2023 und den Umstand, dass die EIB in dem zugehörigen Bericht in einer Reihe von Bereichen, darunter Finanzmittler, Umwelt, Soziales, Governance und Rechenschaftspflicht gegenüber Gemeinschaften, auf einem ähnlichen Niveau eingestuft wird wie vergleichbare Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen; fordert, dass klare und umfassende Informationen an die Unionsorgane, insbesondere das Parlament, weitergegeben werden;

59. fordert, dass die Führungspositionen der EIB mit Personen besetzt werden, die auf der Grundlage ihrer Verdienste, Fähigkeiten und Erfahrungen ausgewählt wurden, und dass ihre Kerntätigkeitsbereiche ebenfalls mit solchen Personen besetzt werden;

60. bedauert, dass Frauen in Führungspositionen und in den Kernbereichen der EIB nach wie vor unterrepräsentiert sind; bekräftigt seinen Standpunkt, dass in diesem Zusammenhang mehr getan werden muss, um sowohl das Geschlechtergleichgewicht als auch die geografische Ausgewogenheit in der EIB zu verbessern;

61. bekräftigt seine Forderung nach einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der EIB;

62. bezweifelt, dass die EIB angesichts der ständigen Ausweitung ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten über die von ihr benötigten personellen Ressourcen verfügt;

63. bringt erneut seine erhebliche Besorgnis über Vorwürfe in Bezug auf Belästigung, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen bei der EIB zum Ausdruck; nimmt das Urteil des Gerichts vom 30. März 2022 in einer Rechtssache betreffend Belästigung bei der EIB (Rechtssache T-299/20) zur Kenntnis, in der die Entscheidung des EIB-Präsidenten, wonach keine Belästigung stattgefunden habe, aufgehoben wurde; räumt ein, dass die EIB Anstrengungen unternommen hat, um diese und andere einschlägige Personalfragen anzugehen; fordert die EIB nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass eine Nulltoleranzpolitik gegenüber allen Arten von Belästigung wirksam umgesetzt wird, einschließlich Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie angemessener und zuverlässiger Beschwerde- und Opferhilfemechanismen; fordert die Verwaltung der EIB nachdrücklich auf, in einen echten Dialog mit der Personalvertretung zu treten, um deren Bedenken auszuräumen; bedauert, dass bei der EIB keine Gewerkschaft anerkannt wird und dass die Personalvertretung bei Verhandlungen keine Handlungsbefugnis hat; fordert die Leitung der EIB auf, zumindest die grundlegenden Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation wie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen zu achten;

64. nimmt die neue Betrugsbekämpfungsstrategie der EIB zur Kenntnis und hebt die Bedeutung einer umfassenden Zusammenarbeit bei der Entwicklung wichtiger Instrumente zur Betrugsbekämpfung hervor; begrüßt, dass die EIB die Strategie der EIB-Gruppe in Bezug auf schwach regulierte, intransparente und nicht kooperative Länder und Gebiete sowie auf verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich, mit der die Politik der EIB-Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergänzt wird, verabschiedet und veröffentlicht hat;

65. bringt erneut seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Vizepräsidenten der EIB zusätzlich zu bereichs- und länderspezifischen Zuständigkeiten die Aufsicht über die Projektvorschläge aus ihren Heimatländern innehaben; fordert die EIB auf, alle Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten in Bezug auf Aktivitäten ehemaliger Mitglieder seines Direktoriums gemäß der Entscheidung der Bürgerbeauftragten vom 27. Juli 2022 im Fall 1016/2021/KR vollständig umzusetzen;

°

° °

66. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln.


STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (27.4.2023)

für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung

zu der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2022

(2022/2062(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): David Cormand

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung

 


 

VORSCHLÄGE

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Währung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. hebt die maßgebliche Rolle der EIB als öffentliche Bank der EU und als einziges internationales Finanzinstitut hervor, das ausschließlich im Eigentum von Mitgliedstaaten steht und bei der Unterstützung des sozialen und wirtschaftlichen Aufschwungs und der Ausrichtung von Investitionen auf die Verwirklichung der Ziele der EU vollständig von den politischen Strategien und Standards der EU geleitet wird; stellt fest, dass die EIB-Gruppe im Jahr 2022 Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von insgesamt 72,5 Mrd. EUR unterzeichnet hat;

2. betont, dass die EIB angesichts ihrer wachsenden Rolle bei der Umsetzung der Politik der Union innerhalb und außerhalb der Union ihr hohes „AAA“-Rating beibehalten und das volle Vertrauen der Kapitalmärkte in alle ihre Tätigkeiten bewahren muss; fordert erneut eine Kapitalerhöhung, um mehr langfristige rückzahlbare finanzielle Unterstützung und innovative Instrumente zu ermöglichen; stellt fest, dass dies erforderlich ist, um Schlüsselinvestitionen in die Realwirtschaft zu unterstützen, die andernfalls nicht getätigt würden und die das Potenzial haben, den innovativen Fortschritt in wichtigen Politikbereichen der EU, wie der Digitalisierung und dem ökologischen Wandel, voranzubringen, und dass dies dazu beiträgt, die hohen Energiepreise einzudämmen und Qualifikationsdefizite sowie Defizite bei Investitionen in Innovation und neue Technologien anzugehen, und dass dies darüber hinaus dazu beiträgt, die europäische Säule sozialer Rechte und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung umzusetzen; erwartet, dass die EIB von Investitionen absieht, die Investoren abschrecken und deren Gesamtfinanzierungskosten erhöhen könnten;

3. begrüßt es, dass die Initiative der EU für die Ukraine ins Leben gerufen worden ist und dass die Finanzhilfepakete für die Ukraine in Höhe von insgesamt 1,7 Mrd. EUR bereitgestellt werden; stellt fest, dass das Engagement der EIB in der Ukraine die Finanzierung aus dem EU-Haushalt im Rahmen des Makrofinanzhilfeprogramms und des neuen Instruments „Makrofinanzhilfe plus“ ergänzt; ist der Auffassung, dass der anhaltende Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine eine Aufstockung der Kredite der EIB für die Ukraine erfordert, um die wirtschaftliche Erholung und den Wiederaufbau des Landes im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2022 zu unterstützen, möglicherweise in Form von Unterstützung durch zusätzliche Garantien im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit; betont jedoch auch, dass die zusätzliche Hilfe für die Ukraine nicht auf Kosten anderer EIB-Programme oder der Unterstützung für andere Regionen und Länder aus dem Haushalt der EU gehen darf; betont, dass die Finanzierung durch die EIB häufig mit konkreten Projekten mit hoher sozioökonomischer Wirkung verbunden ist, wobei technisches Fachwissen der EU für diese Projekte bereitgestellt und eine stärkere Ausschöpfung der Mittel aus dem EU-Haushalt ermöglicht wird;

4. nimmt zur Kenntnis, dass die EIB in ihrem gemeinsam mit der Weltbank erstellten Bericht „Ukraine: rapid damages and needs assessment“ (Ukraine: rasche Schaden- und Bedarfsermittlung) den Finanzbedarf der Ukraine auf 420 Milliarden EUR geschätzt hat; fordert, dass der Finanzbedarf für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Erholung der Ukraine kontinuierlich und gründlich analysiert wird; erwartet, dass mit allen relevanten Partnern ein kontinuierlicher, koordinierter Ansatz verfolgt wird, um den langfristigen Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen; betont, dass ein solcher Ansatz zu den zentralen politischen Zielen der Union beitragen muss, unter anderem indem Projekte unterstützt werden, die auf den Bau energieeffizienter Gebäude, das Betreiben einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und das substanzielle Voranbringen der Minenräumung ausgerichtet sind; erwartet, dass der Beitrag der EIB auf dem Prinzip eines „besseren Wiederaufbaus“ beruht und sich dabei auf ihre Sachkompetenz stützt, insbesondere im Hinblick auf die europäische Fazilität zur Unterstützung der lokalen Energieversorgung; fordert, dass der Schwerpunkt auf dem Wiederaufbau besserer Infrastruktureinrichtungen liegen muss, insbesondere hinsichtlich der Energie-, Wasser-, Telekommunikations-, Agrar- und Verkehrsinfrastrukturen, und auf der Abmilderung der Auswirkungen des Krieges auf die Umwelt; erinnert die EIB daran, dass es besonders wichtig ist, bei der Durchführung von Projekten soziale und ökologische Folgenabschätzungen vorzunehmen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, insbesondere wenn entsprechende Projekte möglicherweise weitere Schäden und Zerstörungen an Ökosystemen verursachen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die ukrainische Zivilgesellschaft intensiv in Entscheidungsprozesse einbezogen wird, insbesondere sollten Vertreter der Zivilgesellschaft die Gelegenheit erhalten, im Lenkungsausschuss der behördenübergreifenden Geberkoordinierungsplattform für die Ukraine mitzuarbeiten; nimmt zur Kenntnis, dass in der Ukraine bereits besondere Maßnahmen ergriffen worden sind, um sicherzustellen, dass die Mittel in einer Weise verwendet werden, die mit allen geltenden Regelungen im Einklang steht, und erwartet, dass bei künftigen Kreditvergaben dieselben Standards eingehalten werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Zukunft mit einer erheblichen Zunahme der Finanzierungsströme zu rechnen ist; fordert, Möglichkeiten der Einsetzung eines Kriegsversicherungsmechanismus zu prüfen;

5. begrüßt den Beitrag der EIB zur Unterstützung des REPowerEU-Plans in den kommenden fünf Jahren in Form von weiteren 30 Mrd. EUR an Darlehen und Beteiligungsfinanzierungen für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz, Netze und Speicherung, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und bahnbrechende Technologien;

6.  ist der Ansicht, dass das Programm „InvestEU“ ein wichtiges Investitionsinstrument ist, das dringend benötigte Investitionen in Schlüsselbereiche ermöglicht;

7. erachtet es als sehr wichtig, keine weiteren geografischen Ungleichgewichte bei der Darlehenstätigkeit der EIB entstehen zu lassen, damit die Investitionen in einem größeren geografischen Raum und in mehreren Wirtschaftszweigen getätigt und regionale Unterschiede verringert werden und die wirtschaftliche und soziale Konvergenz verbessert wird; fordert die EIB auf, systemische Mängel zu beheben, durch die bestimmte Regionen oder Länder daran gehindert werden, den vollen Nutzen aus ihren Finanztätigkeiten zu ziehen; regt an, dass die EIB insbesondere untersucht, ob die geografische Verteilung der Finanzierungen im Rahmen von InvestEU ausgewogen ist;

8. betont die wichtige Rolle des Europäischen Investitionsfonds (EIF) bei der Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleinere Unternehmen, Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Jungunternehmen in der EU und damit seine Unterstützung für Unternehmertum, Wachstum, Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Beschäftigung in der EU; weist darauf hin, dass eine stabile Energieversorgung eine der Grundlagen einer erfolgreichen Industriepolitik ist, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU); fordert die EIB jedoch auf, zusätzliches Wachstumskapital bereitzustellen, damit KMU ihre Geschäftstätigkeit ausweiten können;

9. begrüßt, dass 58 % aller im Jahr 2022 von der EIB neu gewährten Kredite, entsprechend einem Investitionsvolumen von 36,5 Mrd. EUR in diesem Jahr, der Finanzierung des Klimaschutzes und der ökologische Nachhaltigkeit dienen, zuzüglich einer Rekordemission an grünen Anleihen und Nachhaltigkeitsanleihen in Höhe von 19,9 Mrd. EUR; begrüßt die Tatsache, dass die EIB mit ihren Finanzierungsaktivitäten für saubere Energie im Jahr 2022 einen Rekordbetrag von 19,4 Mrd. EUR erreicht hat; begrüßt ferner die Entscheidung, das Volumen der Energiekredite zu erhöhen und die Kreditaufnahme attraktiver zu gestalten;

10. fordert die EIB auf, eine Methode zur Schätzung der in der EU bestehenden Finanzierungslücke für ökologische Projekte zu entwickeln, um den Umfang dieser Lücke zu schätzen und potenzielle öffentliche und private Finanzierungsquellen zu erschließen;

11. sieht der Überprüfung des Klimabank-Fahrplans im Vorfeld der COP 28 erwartungsvoll entgegen; erwartet von der EIB, dass sie ihre Geschäftstätigkeit vollumfänglich an den 1,5-Grad-Kurs angleicht und erwartet, dass die EIB mit dem Ziel im Einklang steht, bis spätestens 2050 die Klimaneutralität zu erreichen; fordert erneut, dass im Rahmen der Überprüfung für jedes Projekt eine solide Bewertung von weniger CO2-intensiven Alternativen und der Scope-3-Emissionen vorgenommen wird; weist darauf hin, dass die Frist zur Förderung von Wirtschaftsaktivitäten, die nicht dem Übereinkommen von Paris entsprechen, Ende 2022 abgelaufen ist, und erwartet von der EIB, dass sie über alle seit der Annahme des Klimabank-Fahrplans vereinbarten Wirtschaftsförderungsprojekte Bericht erstattet;

12. begrüßt, dass die EIB beabsichtigt, die eigenen Projekte mit höherem Risiko auszuweiten, wie in ihrem operativen Plan für 2023-2025 dargelegt; fordert die EIB auf, ihre Maßnahmen zur Risikominderung anzupassen, um private Finanzierungsaktivitäten auf Projekte auszurichten, die ein hohes Maß an Zusätzlichkeit von Emissionsminderungen aufweisen und zu einem gerechten Übergang beitragen, ohne dabei allerdings die wirtschaftliche Tragfähigkeit ihres Portfolios zu gefährden; fordert die EIB auf, Lehren aus der Umsetzung von Produkten wie den Klima- und Infrastrukturfonds zu ziehen, einschließlich der Relevanz von zwischengeschaltetem Beteiligungskapital zur Erreichung dieses Ziels, und die Risiko-Nutzen-Verhältnisse von Investitionen in kleinere grüne Infrastrukturprojekte zu verbessern;

13.  begrüßt das Ziel der EIB hinsichtlich ihres Grünen Wasserstofffonds, durch die Entwicklung von Kapazitäten für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff in Entwicklungsländern zur Verringerung nur schwer einzudämmender Emissionen in bestimmten Industriesektoren in diesen Ländern beizutragen; stellt fest, dass dies lediglich dem Zweck der Emissionsminderung dienen dürfte; besteht darauf, dass die EIB dafür Sorge trägt, dass die Zusätzlichkeit von Emissionsminderungen in diesen Entwicklungsländern sichergestellt ist, um die Ableitung von Produktionsressourcen aus bestehenden erneuerbaren Energiequellen, der für die unmittelbare Stromversorgung gebraucht wird, zu verhindern; betont, dass es wichtig ist, dafür zu sorgen, dass ausschließlich Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen in lokal eingerichteten geschlossenen Netzen gefördert wird; ist besorgt über Maßnahmen der Risikominderung bei privaten Investitionen in große Projekte für grünen Wasserstoff in Drittländern, insbesondere bei solchen Projekten, die für den Export in Nicht-EU-Länder mit einer erschreckenden Menschenrechtsbilanz bestimmt sind, und betont, dass es in solchen Fällen wenig wahrscheinlich ist, dass Entscheidungen über finanzierte Projekte mit einem angemessenen Maß an Transparenz, Rechenschaftspflicht und Beteiligung der Öffentlichkeit getroffen werden, um sicherzustellen, dass die lokale Bevölkerung auch tatsächlich davon profitiert;

14. begrüßt den Rahmen für die Unterstützung der Vertragspartner auf ihrem Weg zur Angleichung an das Übereinkommen von Paris (PATH) und erwartet, dass er vollständig umgesetzt wird; erinnert die EIB daran, dass Geschäftspartner, die Unternehmen sind, vertraglich verpflichtet sind, eine glaubwürdige Strategie für die Anpassung an das Übereinkommen von Paris („Dekarbonisierungspläne“) zu entwickeln und zu veröffentlichen, die mittelfristige, fortlaufende, quantitative Emissionsreduktionsziele und entsprechende Optionen über einen längeren Zeitraum umfasst, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen; bekräftigt seine Forderung, dass die EIB nur mit Geschäftspartnern und Finanzintermediären zusammenarbeiten sollte, die über glaubwürdige Pläne zur Dekarbonisierung verfügen, einschließlich kurzfristiger Ziele, die mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind und so früh wie möglich, jedoch spätestens bis 2025 umgesetzt werden; fordert die EIB auf, die Glaubwürdigkeit der Pläne zur Dekarbonisierung anhand von entsprechenden Kriterien, die mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar sind, systematisch zu bewerten, bevor sie neue finanzielle Verpflichtungen eingeht; betont jedoch, dass diese neuen Anforderungen die KMU nicht daran hindern dürfen, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten; betont, dass rasch umfangreiche Investitionen erforderlich sind, damit die EU zu einer klimaneutralen Wirtschaft übergehen kann; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterstützung der EIB für REPowerEU; nimmt jedoch zur Kenntnis, dass im Zuge des PATH-Rahmens Ausnahmen gewährt werden, die es der EIB ermöglichen, mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, deren Geschäftstätigkeit nach wie vor als mit dem Übereinkommen von Paris unvereinbar anzusehen ist; geht allerdings davon aus, dass die im Zuge des PATH-Rahmens zur Unterstützung von REPowerEU gewährten Ausnahmen auch Ausnahmen bleiben, befristet und in vollem Umfang gerechtfertigt sind;

15. erwartet eine verstärkte öffentliche Berichterstattung über die Bemühungen und Initiativen zur durchgängigen Berücksichtigung der Natur in Analysen und Operationen sowie eigens eine Berichterstattung über sich positiv auf die Natur auswirkende Investitionen gemäß den Zusagen der EIB; erwartet, dass das neue Kreditkonzept für die Forstwirtschaft dafür sorgen wird, dass die Kredite der EIB die nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine nachhaltige Nutzung auf Holz basierter Materialien fördern, das biologische Wirtschaften im weiteren Sinne unterstützen und sicherstellen, dass sie nicht direkt oder indirekt zur Entwaldung oder Neuaufforstung beitragen;

16. erwartet, dass die EIB bei den von ihr finanzierten Projekten auch weiterhin auf die Einhaltung strenger Tierschutzstandards achtet, und fordert, dass die finanzierten Projekte dem EU-Tierschutzrecht, einschließlich den Bestimmungen bezüglich des Verbots nicht artgerechter Zuchtpraktiken, in vollem Umfang gerecht werden, wobei den höchsten von multilateralen Finanzinstitutionen festgelegten Standards Rechnung zu tragen ist;

17. nimmt zur Kenntnis, dass die EIB, wie in ihrer aktualisierten Liste nicht förderungsfähiger Aktivitäten dargelegt, den Beschluss gefasst hat, Tiefsee-Extraktionen von Bodenschätzen nicht zu finanzieren; fordert die EIB auf, Projekte zu unterstützen, die den höchsten ökologischen und tierschutzrechtlichen Standards entsprechen, dazu gehört auch, dass auf die Verwendung nachhaltiger Futtermittel in der Fischzucht Wert gelegt wird;

18.  weist auf die Schlüsselrolle hin, die der EIB dabei zukommt, einen gerechten Übergang sicherzustellen; fordert die EIB auf, Projekte zu unterstützen, die einen erschwinglichen Zugang zu Energie aus erneuerbaren Quellen sowie zu Wohnraum und öffentlichen Dienstleistungen ermöglichen, die zudem von lokalen Gemeinschaften getragene Initiativen und kleine Projekte fördern, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung der Energiearmut zu legen ist; fordert die EIB auf, den Mindestbetrag für Darlehen an einzelne Projekte bzw. Darlehensprogramme zu senken; fordert die EIB auf, mit nationalen und regionalen Finanzinstituten zusammenzuarbeiten, damit gezielte Finanzierungen bereitgestellt werden können; fordert die EIB auf, zur Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen;

19. hebt hervor, dass die Versorgungssicherheit bei kritischen Rohstoffen sowohl für den ökologischen und digitalen Wandel als auch für die industrielle Basis der EU allgemein von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass es mit Blick auf kritische Rohstoffe eines Kreislaufwirtschaftskonzepts auf der Grundlage von Wiederverwertung und Wiederverwendung bedarf, um die Abhängigkeit der EU von Drittländern zu verringern; weist auf die Rolle der EIB in der Europäischen Rohstoffallianz und bei dem Bestreben der EU hin, bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen unabhängiger zu werden; fordert die EIB auf, mehr in den Bereich der kritischen Rohstoffe zu investieren, um die Unabhängigkeit der EU in Bezug auf Rohstoffe zu stärken, fordert die EIB insbesondere auch auf, im Zusammenhang mit der Versorgung mit kritischen Rohstoffen Projekte zu unterstützen, die in erster Linie darauf abzielen, neue Abbauprojekte zu vermeiden und stattdessen Sekundärrohstoffe wiederzuverwerten, und Lösungen für die Kreislaufwirtschaft zu fördern, insbesondere Forschung und Entwicklung im Bereich alternativer, auch biobasierter Werkstoffe;

20. erwartet, dass die EIB eine wichtige Rolle bei der Strategie für das europäische Chip-Gesetz spielen wird; stellt fest, dass STMicroelectronics bereits Darlehen in Höhe von 600 Mio. EUR erhalten hat, um seine Aktivitäten in der Forschung und Entwicklung von Computerchips in drei Mitgliedstaaten auszubauen; fordert die EIB auf, Projekte zu finanzieren, die zum Aufbau einer nachhaltigen Lieferkette für Chips und zum Recycling wichtiger Rohstoffe für die Chipproduktion beitragen; betont, dass die EIB Investitionen in die Infrastruktur für in Europa nachgefragte Chips den Vorzug geben sollte, bei denen die EU über einzigartiges Fachwissen verfügt, um in diesem Marktsegment führend zu bleiben;

21. stellt fest, dass die EIB Global neue Finanzierungsvereinbarungen im Wert von 10,8 Milliarden EUR unterzeichnet hat; weist darauf hin, dass die Tätigkeiten der EIB außerhalb Europas auf den allgemeinen Grundsätzen beruhen, die dem auswärtigen Handeln der EU gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union zugrunde liegen, wie etwa die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten; begrüßt, dass die EIB die Global-Gateway-Initiative der EU unterstützt und an der sie sich beteiligt, indem sie einen Global-Gateway-Fonds ins Leben gerufen hat, mit dem Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen für hochwirksame Infrastrukturprojekte, saubere Energie und Projekte für die Weiterentwicklung der menschlichen Gesellschaft in der ganzen Welt bereitgestellt werden sollen; weist darauf hin, dass die Aktivitäten von EIB Global weiterhin auf die strategischen Interessen und die außenpolitischen Ziele der EU ausgerichtet sein sollten und sicherstellen sollten, dass die Investitionen eindeutig den Empfängerländern und -gesellschaften zugute kommen, Arbeitsplätze vor Ort schaffen und die Armut mindern; ist der Ansicht, dass Interessenträger der Empfängerländer, wie staatliche Behörden, Vertreter der Zivilgesellschaft und Unternehmen der Privatwirtschaft in die Entscheidungsfindung und Umsetzung von Global-Gateway-Projekten einbezogen werden sollten; fordert die EIB auf, für einen koordinierten Ansatz mit anderen Interessenträgern zu sorgen, die zur europäischen Finanzarchitektur für die Förderung der Entwicklung beitragen, um eine stärkere entwicklungspolitische Wirkung zu erzielen; weist ferner darauf hin, dass die erfolgreiche Umsetzung der Projekte der EIB Global ein angemessenes Maß an eigenem Personal vor Ort, einschließlich örtliche Bedienstete, erfordert;

22. ist der Ansicht, dass die EIB Global auch für die Einhaltung der Grundsätze der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und des Aktionsplans von Accra (Eigenverantwortung, Partnerausrichtung, Harmonisierung, ergebnisorientiertes Management und gegenseitige Rechenschaftspflicht) rechenschaftspflichtig sein sollte; vertritt die Auffassung, dass diese Grundsätze als Richtschnur für die Tätigkeit der EIB als öffentliche Bank mit einem Entwicklungsauftrag dienen sollten; fordert die EIB Global auf, eine Strategie zu erarbeiten, deren Schwerpunkt auf einem eindeutigen Mehrwert hinsichtlich Entwicklung sowie auf einer Agenda für nachhaltige Entwicklung liegt, die auch solide Menschenrechts- und Umweltstandards mit einschließt, und bei der Organisationen der Zivilgesellschaft in diesen Prozess einbezogen werden; fordert die EIB auf, sich in diesem Zusammenhang mit den globalen Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine zu befassen und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die globale Versorgungskette für Nahrungsmittel und den nachhaltigen Zugang zu Nahrungsmitteln weltweit zu legen; fordert die EIB auf, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, ihre jeweiligen Entwicklungsministerien aufzufordern, sich an der Beratungsgruppe des Verwaltungsrats der EIB Global zu beteiligen; fordert die EIB Global erneut auf, Mischfinanzierungen auf Gebiete zu beschränken, in denen dadurch Wertschöpfung für die lokale Wirtschaft erzielt werden kann, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Mischfinanzierungen nicht für grundlegende öffentliche Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Sicherung, eingesetzt werden, da durch eine Monetisierung dieser Branchen bereits bestehende Ungleichheiten vergrößert und der universelle Zugang zu diesen Dienstleistungen gefährdet werden könnte; erwartet, dass die EIB besonders darauf achtet, dass die bei ihren Aktivitäten involvierten Lieferketten keine Zwangsarbeit beteiligt ist; fordert die EIB Global auf, Projekte mit begrenzter Bankfähigkeit und hoher öffentlicher Rendite stärker zu unterstützen und das Mindestdarlehensvolumen einzelner Projekte, insbesondere in Entwicklungsländern, zu senken;

23. stellt fest, dass die meisten Fälle, die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens der EIB bearbeitet wurden, in den letzten Jahren Projekte außerhalb der EU betrafen; fordert die EIB erneut auf, dafür zu sorgen, dass das Beschwerdeverfahren zugänglich, wirksam und unabhängig ist, um Verstöße gegen EIB-Regeln, beispielsweise Bestechung, missbräuchliche Mittelverwendung oder Menschenrechtsverletzungen bei Projekten mit EIB-Beteiligung, aufzudecken und Abhilfe zu schaffen; fordert die EIB auf, ihre internen Regelungen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption zu stärken, die Transparenz und Kontrolle der betreuten Projekte zu verbessern und für eine zeitnahe Verlaufskontrolle zu sorgen;

24. erinnert die EIB daran, wie wichtig es ist, den Aspekt Menschenrechte in ihre Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten einzubeziehen und Folgenabschätzungen in Bezug auf die Menschenrechte durchzuführen, ihre Verpflichtung hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte allgemein in ihrer Geschäftspolitik zu verankern und Letztere in vollständiger Übereinstimmung mit Artikel 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auszuüben; nimmt Kenntnis von dem jüngsten informatorischen Vermerk der EIB, in dem der Ansatz der EIB in Bezug auf die Menschenrechte zusammengefasst wird, und fordert die EIB zugleich auf, klarzustellen, an welchem Punkt sie im Fall auftretender Probleme eingreift, um Lösungen – einschließlich mittels externer Konsultationen – zu finden, um sich gegebenenfalls aus einem Projekt zurückzuziehen oder gewährte Kredite bzw. Investitionen zurückzufordern; fordert angesichts wiederholter entsprechender Forderungen des Parlaments klare und verbindliche Regeln zur Ergänzung des informatorischen Vermerks, insbesondere über die Bewertung von Projekten und die Kriterien für den Rückzug aus einem Projekt; bringt insbesondere seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die EIB von den Projektträgern seit 2015 keine eigenständige Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte mehr verlangt hat, obwohl diese die ebenfalls geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung und die soziale Folgenabschätzung ergänzen sollte; wiederholt darüber hinaus erneut seine Forderung an die EIB Global, vor der Genehmigung von Projekten und während der gesamten Projektdurchführung eine integrative und ernsthafte Konsultation und Einbeziehung der von ihren Projekten betroffenen Gemeinschaften sicherzustellen; betont, dass spezifische Maßnahmen ergriffen werden sollten, um indigene Völker, Frauen, Menschen mit Behinderungen und andere schutzbedürftige Gruppen in die Konsultationen einzubeziehen;

25. weist erneut darauf hin, dass EIB-Mittel öffentliche Gelder sind und immer der öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht unterworfen sein müssen; fordert mehr Rechenschaftspflicht gegenüber den EU-Organen, insbesondere gegenüber dem Parlament, zumal Transparenz einer der Eckpfeiler der Demokratie ist; vertritt die Auffassung, dass es Mitgliedern des Europäischen Parlaments möglich sein sollte, Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die EIB zu richten – so wie dies bereits bei der Europäischen Zentralbank der Fall ist; bekräftigt seine Forderung nach einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Parlament und der EIB, damit der Zugang zu Dokumenten und Daten der EIB verbessert wird;

26. ist besorgt darüber, dass die EIB hinsichtlich Transparenz und bei der Sicherstellung, dass die von der Bank vermittelten Investitionen keinen Schaden anrichten, immer mehr hinter andere öffentliche Finanzinstitute zurückfällt, was dazu geführt hat, dass die EIB gemäß dem Aid Transparency Index 2022 nur noch ein befriedigendes Rating erhalten hat[8]; gibt zu bedenken, dass die EIB im Jahr 2021 eine neue Transparenzpolitik eingeführt hat, bei der der Grundsatz der generellen Anerkennung des Informationsanspruchs der Öffentlichkeit nicht eingehalten wird und die somit nicht mit den in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001[9] und der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006[10] geltenden Ausnahmen vereinbar ist; fordert die EIB nachdrücklich auf, mit Blick auf die Empfehlungen der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 21. April 2022 unverzüglich hinsichtlich der von ihr angesprochenen zu optimierenden Bereiche tätig zu werden, wonach die EIB einen strengeren Ansatz für ihre Offenlegungspraxis verfolgen, im Einklang mit den EU-Transparenzvorschriften handeln und im Hinblick auf die potenziellen Umweltauswirkungen der von ihr finanzierten Projekte transparenter vorgehen muss, insbesondere indem sie mehr Informationen über Unterprojekte von Finanzintermediären, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, zur Verfügung stellen muss;

27. fordert die EIB auf, sich zu verpflichten, ihre Politik zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung zu verstärken, indem sie unter anderem davon absieht, Begünstigte oder Finanzintermediäre zu finanzieren bzw. mit Finanzpartnern zusammenzuarbeiten, die erwiesenermaßen eine entsprechende Negativbilanz aufweisen; fordert die EIB auf, Präventionsmaßnahmen und regelmäßige Steuerveranlagungen durchzuführen, die sich gegen nicht kooperierende Länder und Gebiete sowie gegen Steuerbetrug, Steuerhinterziehung sowie illegale und aggressive Steuervermeidung richten;

28. äußert sich besorgt über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bei der EIB und fordert die Bank auf, in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation wesentlich zu verbessern; fordert die EIB darüber hinaus auf, sich aktiv für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungs- und Führungspositionen einzusetzen; fordert die EIB auf, die Förderung aller Formen von Vielfalt und Inklusion innerhalb ihrer Organisation weiterhin zu verbessern und sich diesbezüglich hochgesteckte Ziele zu setzen.

 

 

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.4.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Rasmus Andresen, Pietro Bartolo, Olivier Chastel, Katalin Cseh, Andor Deli, Pascal Durand, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Matteo Gazzini, Alexandra Geese, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Eero Heinäluoma, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Adam Jarubas, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Zbigniew Kuźmiuk, Pierre Larrouturou, Janusz Lewandowski, Margarida Marques, Andrey Novakov, Dimitrios Papadimoulis, Karlo Ressler, Bogdan Rzońca, Eleni Stavrou, Nicolae Ştefănuță, Nils Torvalds, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Jan Olbrycht

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter (gemäß Artikel 209 Absatz 7)

João Albuquerque, Maria Veronica Rossi

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

 

+

ECR

Zbigniew Kuźmiuk, Bogdan Rzońca

PPE

José Manuel Fernandes, Niclas Herbst, Monika Hohlmeier, Adam Jarubas, Janusz Lewandowski, Andrey Novakov, Jan Olbrycht, Karlo Ressler, Eleni Stavrou, Rainer Wieland, Angelika Winzig

Renew

Olivier Chastel, Katalin Cseh, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner, Nils Torvalds

S&D

João Albuquerque, Pietro Bartolo, Pascal Durand, Eider Gardiazabal Rubial, Eero Heinäluoma, Pierre Larrouturou, Margarida Marques

The Left

Dimitrios Papadimoulis

Verts/ALE

Rasmus Andresen, Alexandra Geese, Nicolae Ştefănuță

 

2

ID

Joachim Kuhs

NI

Andor Deli

 

2

0

ID

Matteo Gazzini, Maria Veronica Rossi

 

Erläuterungen:

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


 

 

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.5.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

2

10

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gunnar Beck, Marek Belka, Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Gilles Boyer, Markus Ferber, José Manuel García-Margallo y Marfil, Enikő Győri, Eero Heinäluoma, Michiel Hoogeveen, Stasys Jakeliūnas, France Jamet, Ondřej Kovařík, Georgios Kyrtsos, Aušra Maldeikienė, Pedro Marques, Denis Nesci, Piernicola Pedicini, Lídia Pereira, Kira Marie Peter-Hansen, Eva Maria Poptcheva, Evelyn Regner, Antonio Maria Rinaldi, Dorien Rookmaker, Alfred Sant, Joachim Schuster, Pedro Silva Pereira, Paul Tang, Irene Tinagli, Inese Vaidere, Johan Van Overtveldt, Stéphanie Yon-Courtin, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Niels Fuglsang, Margarida Marques, Eva Maydell, Andżelika Anna Możdżanowska, Clara Ponsatí Obiols, René Repasi, Eleni Stavrou

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Barry Andrews, Deirdre Clune, Rosa D’Amato, Christian Doleschal, Jarosław Duda, Charles Goerens, Christophe Grudler, Katrin Langensiepen, Ville Niinistö, Vera Tax

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

38

+

ECR

Johan Van Overtveldt

NI

Clara Ponsatí Obiols

PPE

Isabel Benjumea Benjumea, Stefan Berger, Deirdre Clune, Christian Doleschal, Jarosław Duda, Markus Ferber, José Manuel García-Margallo y Marfil, Aušra Maldeikienė, Eva Maydell, Lídia Pereira, Eleni Stavrou, Inese Vaidere

Renew

Barry Andrews, Gilles Boyer, Charles Goerens, Christophe Grudler, Ondřej Kovařík, Georgios Kyrtsos, Eva Maria Poptcheva, Stéphanie Yon-Courtin

S&D

Marek Belka, Niels Fuglsang, Eero Heinäluoma, Margarida Marques, Pedro Marques, Alfred Sant, Pedro Silva Pereira, Paul Tang, Vera Tax, Irene Tinagli

Verts/ALE

Rosa D'Amato, Stasys Jakeliūnas, Katrin Langensiepen, Ville Niinistö, Piernicola Pedicini, Kira Marie Peter-Hansen

 

2

ID

Gunnar Beck, France Jamet

 

10

0

ECR

Michiel Hoogeveen, Andżelika Anna Możdżanowska, Denis Nesci, Dorien Rookmaker

ID

Antonio Maria Rinaldi, Marco Zanni

NI

Enikő Győri

S&D

Evelyn Regner, René Repasi, Joachim Schuster

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

 : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2023
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen