BERICHT über die Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den Beziehungen zur Palästinensischen Behörde

3.7.2023 - (2021/2207(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Evin Incir


Verfahren : 2021/2207(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0226/2023
Eingereichte Texte :
A9-0226/2023
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den Beziehungen zur Palästinensischen Behörde

(2021/2207(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung vom 13. September 1993 (das Abkommen von Oslo),

 unter Hinweis auf das Protokoll über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Regierung des Staates Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation, die das palästinensische Volk vertritt, vom 29. April 1994 (das Protokoll von Paris) und auf das israelisch-palästinensische Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen vom 28. September 1995 (das zweite Abkommen von Oslo),

 unter Hinweis auf das vierte Genfer Abkommen,

 unter Hinweis auf den im Mai 2013 angenommene Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde,

 unter Hinweis auf die gemeinsame europäische Strategie zur Unterstützung Palästinas 2021-2024 – Auf dem Weg zu einem demokratischen, rechenschaftspflichtigen und nachhaltigen palästinensischen Staat,

 unter Hinweis auf das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen von 1997 über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits[1],

 gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits[2] (das Assoziationsabkommen EU-Israel),

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Mai 2012, 12. Mai 2014, 22. Juli 2014, 20. Juli 2015 und 20. Juni 2016,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 22. August 2022 zu den israelischen Überfällen auf sechs palästinensische Organisationen der Zivilgesellschaft,

 unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 14/2013 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Direkte Finanzhilfe der Europäischen Union zugunsten der Palästinensischen Behörde“,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der EU und des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) vom 17. November 2021 zur Unterstützung des UNRWA durch die EU (2021-2024),

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 9. Februar 2021 mit dem Titel „Erneuerte Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – Eine neue Agenda für den Mittelmeerraum“ (JOIN(2021)0002),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. November 2015 zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten[3],

 unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. November 2019[4] zu Erzeugnissen, die von israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten hergestellt werden,

 unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 15. Mai 2023 mit dem Titel „2022 Report on Israeli settlements in the occupied West Bank, including East Jerusalem“ (Bericht 2022 über israelische Siedlungen im besetzten Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem),

 unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 28. März 2023 mit dem Titel „One Year Report on Demolitions and Seizures in the West Bank, including East Jerusalem“ (Jahresbericht über Abrisse und Beschlagnahmen im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem),

 unter Hinweis auf die überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts[5] und die Leitlinien der Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,

 unter Hinweis auf den neuen Koalitionsrahmenvertrag und die Regierungsleitlinien der israelischen Regierung,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 30. April 2021 zu der Verschiebung der Wahlen in Palästina,

 unter Hinweis auf die Arabische Friedensinitiative von 2002,

 unter Hinweis auf die nationale Gesundheitsstrategie 2017-2022 des Staates Palästina vom Oktober 2016,

 unter Hinweis auf die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Generalversammlung der Vereinten Nationen,

 unter Hinweis auf den Bericht der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten vom 21. September 2022,

 unter Hinweis auf den Bericht von UN Women von 2022 mit dem Titel „Women’s Role in Local Peacebuilding – Recommendations to better support the work of Palestinian women-led basisroot organisations“ (Die Rolle von Frauen bei der lokalen Friedenskonsolidierung – Empfehlungen zur besseren Unterstützung der Arbeit palästinensischer Basisorganisationen unter Führung von Frauen),

 unter Hinweis auf den Bericht der unabhängigen Task Force der Vereinten Nationen zur Stärkung der palästinensischen öffentlichen Institutionen vom April 2004 mit dem Titel „Reforming the Palestinian Authority: An Update“ (Reform der Palästinensischen Behörde: Eine Aktualisierung),

 unter Hinweis auf die Ergebnisse der Sitzung der Ad-hoc-Verbindungsgruppe der Vereinten Nationen vom 18. September 2011,

 unter Hinweis auf den Bericht des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 2023 mit dem Titel „Health conditions in the occupied Palestinian territory, including east Jerusalem, and in the occupied Syrian Golan“ (Gesundheitsbedingungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem, und im besetzten syrischen Golan),

 unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank vom 22. Dezember 2021 mit dem Titel „Palestinian Digital Economy Assessment“ (Bewertung der digitalen Wirtschaft Palästinas),

 unter Hinweis auf den Bericht der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) vom 22. Dezember 2021 mit dem Titel „The Economic Costs of the Israeli Occupation for the Palestinian People: Arrested Development and Poverty in the West Bank“ (Die wirtschaftlichen Kosten der israelischen Besatzung für das palästinensische Volk: Entwicklungsstillstand und Armut im Westjordanland) und auf ihren Bericht vom 8. August 2022 mit dem Titel „Report on UNCTAD assistance to the Palestinian people: Developments in the Economy of the Occupied Palestinian Territory“ (Bericht über die Unterstützung der UNCTAD für die palästinensische Bevölkerung: Entwicklungen in der Wirtschaft der besetzten palästinensischen Gebiete),

 unter Hinweis auf die laufende Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs zur Lage in Palästina, die am 3. März 2021 eingeleitet wurde,

 unter Hinweis auf den Bericht des Carter Center vom 15. April 2022 zu den Kommunalwahlen vom 26. März 2022 in Westjordanland und Gazastreifen,

 unter Hinweis auf die Erklärung der schwedischen Regierung vom 30. Oktober 2014 zu ihrer Anerkennung des Staates Palästina,

 unter Hinweis auf die Erklärung von Algier, die am 13. Oktober 2022 von 14 palästinensischen Gruppierungen in Algerien unterzeichnet wurde und in der zugesagt wird, bis Oktober 2023 Wahlen in Palästina abzuhalten,

 unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 14. September 2022 an die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der erneuerten Partnerschaft mit der südlichen Nachbarschaft – eine neue Agenda für den Mittelmeerraum[6],

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahost-Friedensprozess, insbesondere seine Entschließung vom 18. Mai 2017 zur Verwirklichung einer Zweistaatenlösung im Nahen Osten[7] und seine Entschließung vom 14. Dezember 2022 zu den Zukunftsaussichten der Zweistaatenlösung für Israel und Palästina[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2014 zu der Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit[9],

 gestützt auf Artikel 118 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0226/2023),

A. in der Erwägung, dass die Zweistaatenlösung, bei der der Staat Israel und der Staat Palästina in Frieden, Sicherheit und gegenseitiger Anerkennung in den Grenzen von 1967 Seite an Seite leben, wobei Jerusalem die Hauptstadt beider Staaten ist und das Völkerrecht uneingeschränkt geachtet wird, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2014 die einzig gangbare Lösung des Konflikts ist;

B. in der Erwägung, dass dem palästinensischen Volk das Recht auf Selbstbestimmung zusteht, wie es in der Charta der Vereinten Nationen verankert und von Gremien der Vereinten Nationen, einschließlich der Generalversammlung, des Sicherheitsrates und der Menschenrechtskommission / des Menschenrechtsrats, wiederholt bestätigt wurde;

C. in der Erwägung, dass die palästinensische Führung den Staat Israel anerkennt und gleichzeitig die Gründung eines palästinensischen Staates innerhalb der Grenzen von vor 1967 gefordert hat, worauf aufeinanderfolgende israelische Regierungen nicht eingegangen sind; in der Erwägung, dass die palästinensische Führung wiederholt neue Friedensgespräche gefordert hat, die zu einer Zweistaatenlösung führen;

D. in der Erwägung, dass es der Palästinensischen Behörde aufgrund der Besetzung an wesentlichen Befugnissen fehlt, die den Kern der Eigenstaatlichkeit ausmachen, einschließlich der Grenzkontrolle und der Fähigkeit, eine vollständige Steuererhebung durchzuführen;

E. in der Erwägung, dass substanzielle Verhandlungen nur stattfinden können, wenn beide Seiten gleichberechtigt sind; in der Erwägung, dass unter anderem ein Mangel an politischem Willen und internationaler Anerkennung, gepaart mit der jahrzehntelangen Besetzung Palästinas, ernsthafte Hindernisse für faire Verhandlungen in diesem Fall darstellen; in der Erwägung, dass es weiterhin notwendig ist, in sinnvolle Verhandlungen zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde zu investieren;

F. in der Erwägung, dass arabische Staaten wie Ägypten oder Jordanien, die seit Jahren diplomatische Beziehungen zu Israel unterhalten, eine wichtige Rolle bei der Förderung des Dialogs über den Nahost-Friedensprozess, einschließlich über Sicherheit und Stabilität, gespielt haben;

G. in der Erwägung, dass die israelische Besetzung palästinensischer Gebiete seit 56 Jahren andauert; in der Erwägung, dass die EU an ihrem Standpunkt festhält, dass dauerhafte Besetzungen, Siedlungen, Abrisse und Zwangsräumungen völkerrechtswidrig sind; in der Erwägung, dass die Zahl der Siedler und der Bau der dazugehörigen Infrastruktur im Westjordanland und in Ostjerusalem seit der Unterzeichnung des ersten und des zweiten Abkommens von Oslo dramatisch zugenommen haben und einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht und ein großes Hindernis für die Verwirklichung der Zweistaatenlösung und eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens darstellen; in der Erwägung, dass dies die soziale und demografische Struktur im Westjordanland grundlegend verändert und zur Zersplitterung der palästinensischen Gebiete geführt hat;

H. in der Erwägung, dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten[10] sowie verschiedene israelische, palästinensische und internationale Menschenrechtsorganisationen in jüngster Zeit Berichte veröffentlicht haben, in denen sie zu dem Schluss kommen, dass die israelische Regierung die Palästinenser in zahlreichen Bereichen wie Strafverfolgung, Baugenehmigungen, Freizügigkeit und Wirtschaftstätigkeit systematisch unterdrückt und institutionell diskriminiert; in der Erwägung, dass Palästinenser und israelische Siedler für dieselbe Straftaten vor verschiedenen Gerichten und nach unterschiedlichen Gesetzen angeklagt werden; in der Erwägung, dass die von Israel im Westjordanland errichtete Sperrmauer illegal ist;

I. in der Erwägung, dass Israel keine Aktivitäten der Palästinischen Behörde im annektierten Ostjerusalem zulässt; in der Erwägung, dass die Palästinensische Behörde nur ein gewisses Maß an Kontrolle über die nicht zusammenhängenden Gebiete A und B im Westjordanland hat, die von Gebiet C umgeben sind, das vollständig unter israelischer Kontrolle steht und 60 % des Westjordanlandes ausmacht; in der Erwägung, dass es daher nicht möglich ist, die Beziehungen der EU zur Palästinensischen Behörde zu thematisieren, ohne sich mit der israelischen Politik auseinanderzusetzen;

J. in der Erwägung, dass die neue israelische Regierung in ihrem Koalitionsrahmenvertrag und ihren Regierungsleitlinien Pläne zur Förderung und zum Ausbau der Siedlungen im Westjordanland angekündigt hat; in der Erwägung, dass der erste Satz des Koalitionsrahmenabkommens besagt, dass das jüdische Volk ein alleiniges und unveräußerliches Recht auf alle Teile des Landes Israel, also auf Galiläa, den Negev, den Golan sowie Judäa und Samaria hat;

K. in der Erwägung, dass die Rivalität zwischen den palästinensischen politischen Gruppierungen und das Fehlen einer einheitlichen nationalen Vision oder Strategie, die für eine politische Verhandlungslösung unerlässlich ist, nach wie vor zu den größten Herausforderungen in der palästinensischen Politik gehören; in der Erwägung, dass die Zersplitterung der Fatah, die Konsolidierung der Macht im Amt des Präsidenten der Palästinensischen Behörde, die Einschränkung der palästinensischen Zivilgesellschaft und die Unterdrückung von politischem Dissens und Demonstrationen zur Unterstützung demokratischer Reformen einige der Herausforderungen zeigen, denen sich die Palästinensische Behörde stellen muss; in der Erwägung, dass die EU die palästinensische Hamas als terroristische Organisation eingestuft hat;

L. in der Erwägung, dass das Jahr 2022 laut dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten seit 2006 das blutigste Jahr für die im besetzten Westjordanland lebenden Palästinenser war; in der Erwägung, dass sich der Kreislauf der Gewalt, der die Zivilbevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten und auch in Israel stark beeinträchtigt und zu wachsenden Spannungen und der Instrumentalisierung des Konflikts durch extremistische und terroristische Gruppen führt, seit Anfang 2023 verschärft hat;

M. in der Erwägung, dass die europäischen Partner im Bereich der Entwicklung (die EU, ihre Mitgliedstaaten, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich) bei Weitem die größten Geber sind und jährlich 1,2 Mrd. EUR an öffentlicher Entwicklungshilfe für das palästinensische Volk auszahlen; in der Erwägung, dass die internationale Hilfe für die Stabilität des Westjordanlands und des Gazastreifens von entscheidender Bedeutung ist und daher auch Israel zugutekommt; in der Erwägung, dass Israel nach dem humanitären Völkerrecht verpflichtet ist, die Grundversorgung und das Wohlergehen der Zivilbevölkerung unter seiner Besatzung sicherzustellen;

N. in der Erwägung, dass die israelischen Behörden von der EU finanzierte Einrichtungen, Vermögenswerte und Strukturen in Palästina beschlagnahmen und/oder abreißen; in der Erwägung, dass im Jahr 2022 insgesamt 101 von der EU oder den EU-Mitgliedstaaten finanzierte Strukturen (im Wert von 337 019 EUR) abgerissen oder beschlagnahmt wurden; in der Erwägung, dass die EU Israel wiederholt aufgefordert hat, für den Verlust von EU-Steuergeldern aufzukommen;

O. in der Erwägung, dass die EU-Hilfe im Rahmen des PEGASE-Programms für den Haushalt der Palästinensischen Autonomiebehörde von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die EU-Hilfe für Palästina seit Beginn des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens nur im Wege jährlicher Aktionspläne geleistet wurde; in der Erwägung, dass die gemeinsame Strategie 2021-2024 eine Grundlage bietet, auf der jährliche Aktionsprogramme angenommen werden können, dass jedoch nach wie vor keine mehrjährige Perspektive für eine konkrete Finanzierung besteht; in der Erwägung, dass es notwendig ist, weiterhin ein wirksames Verfahren für die Zuweisung, Überprüfung und Kontrolle von EU-Mitteln einzuführen;

P. in der Erwägung, dass das UNRWA, das für Millionen von Palästina-Flüchtlingen nach wie vor eine wesentliche Stütze darstellt, weiterhin mit ernsten Herausforderungen und chronischen Finanzierungsengpässen konfrontiert ist, die seine Bemühungen um die Erfüllung seines wichtigen Mandats untergraben; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in Anbetracht der entscheidenden Rolle, die das Hilfswerk bei der Förderung von Stabilität und Entwicklung in der Region und der Aufrechterhaltung der Aussichten auf einen dauerhaften Frieden spielt, seine wesentliche humanitäre und entwicklungspolitische Arbeit kontinuierlich unterstützt und sich dafür einsetzt, dass es fortgesetzt wird, wobei der Schwerpunkt auf der Förderung von Bildung liegt, die auf Friedenskonsolidierung, Versöhnung, Toleranz, Koexistenz und Gewaltlosigkeit beruht; in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2022 dafür gestimmt hat, das Mandat des UNRWA bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern; in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten Geber des Hilfswerks sind und die EU-Finanzierung einen mehrjährigen Beitrag umfasst, der eine vorhersehbare Unterstützung im Einklang mit der gemeinsamen Erklärung von EU und UNRWA vom 17. November 2021 sicherstellt;

Q. in der Erwägung, dass die Ad-hoc-Verbindungsgruppe der Vereinten Nationen 2011 zu dem Schluss kam, dass die palästinensischen Institutionen bereit für die Eigenstaatlichkeit sind; in der Erwägung, dass sich der demokratische Status der Palästinensischen Behörde seither aufgrund der externen Besatzung und interner Probleme, wie dem Rückgang der Rechtsstaatlichkeit und der zunehmenden Korruption, verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die Besetzung eines Territoriums in Kriegszeiten nach dem humanitären Völkerrecht ein vorübergehender Zustand ist, der die besetzte Macht weder ihrer Eigenstaatlichkeit noch ihrer Souveränität beraubt;

R. in der Erwägung, dass die Palästinensische Behörde mit einem Legitimitätsverlust konfrontiert ist; in der Erwägung, dass die letzte palästinensische Parlamentswahl im Januar 2006 stattfand; in der Erwägung, dass die letzte palästinensische Präsidentschaftswahl im Jahr 2005 stattfand; in der Erwägung, dass die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen für Mai 2021 angesetzt waren, aber von Präsident Abbas durch ein Präsidialdekret abgesagt wurden; in der Erwägung, dass die EU auf Ersuchen der Palästinensischen Behörde im Februar 2021 bei den israelischen Behörden um die Erlaubnis für eine Sondierungsmission zur Beobachtung der Wahlen ersuchte, jedoch keinen Zugang erhielt;

S. in der Erwägung, dass die Palästinensische Behörde zunehmend repressive Praktiken anwendet, darunter die gewaltsame Niederschlagung friedlicher Proteste, die willkürliche Verhaftung von Journalisten, Aktivisten der Zivilgesellschaft und Anwälten sowie die Folterung von Gefangenen; in der Erwägung, dass die palästinensischen Behörden laut Human Rights Watch inhaftierte Palästinenser, einschließlich Kritikern und Gegnern, systematisch misshandeln und foltern; in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen die Folter Gerechtigkeit gefordert und sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass es die Palästinensische Behörde bislang versäumt hat, sicherzustellen, dass über den Tod des palästinensischen Aktivisten Nizar Banat Rechenschaft abgelegt wird;

T. in der Erwägung, dass Präsident Abbas im Oktober 2022 ein Dekret zur Bildung des Obersten Rates der Justizorgane und ‑behörden erlassen hat, mit dem er alle palästinensischen Behörden seiner Kontrolle unterstellt und die letzte Säule der richterlichen Unabhängigkeit in Palästina abgebaut hat;

U. in der Erwägung, dass Frauen in den palästinensischen Gebieten diskriminiert werden und immer noch weniger Rechte haben als Männer, beispielsweise in Bezug auf Scheidung, Sorgerecht für Kinder und Erbschaft; in der Erwägung, dass Personen, die der LGBTQI+-Gemeinschaft angehören, immer noch Schikanen und Diskriminierung ausgesetzt sind, obwohl gleichgeschlechtliche Handlungen im Westjordanland entkriminalisiert wurden;

V. in der Erwägung, dass 84 % der Teilnehmer an einer Umfrage des Palästinensischen Zentrums für Politikforschung und Erhebungen vom März 2022 glaubten, dass es in den Institutionen der Palästinensischen Behörde Korruption gibt;

W. in der Erwägung, dass die EU-Mission zur Unterstützung der palästinensischen Polizei und der Rechtsstaatlichkeit im Januar 2006 eingerichtet wurde, um die Palästinensische Behörde beim Aufbau des palästinensischen Staates zu unterstützen;

X. in der Erwägung, dass die Palästinensische Behörde die Sicherheitskoordinierung mit Israel konsequent aufrechterhalten hat und damit zur Sicherheit sowohl Israels als auch Palästinas beigetragen hat; in der Erwägung, dass die Palästinensische Behörde im Januar 2023 als Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen die Zusammenarbeit mit Israel in einer Reihe von Bereichen, einschließlich der Sicherheit, eingestellt hat;

Y. in der Erwägung, dass sich die sozioökonomischen Bedingungen und die Beschäftigungsbedingungen in Palästina aufgrund des anhaltenden Konflikts erheblich verschlechtert haben; in der Erwägung, dass die israelische Besatzung der palästinensischen Wirtschaft erhebliche Beschränkungen auferlegt, darunter die fehlende Kontrolle über Land, Wasser, physische Grenzen, Einnahmen und Mobilität; in der Erwägung, dass diese Beschränkungen den palästinensischen Handel behindern, die Haushaltseinnahmen der Palästinensischen Behörde schwächen und zu ihrer Abhängigkeit von internationalen Gebern beitragen; in der Erwägung, dass die Wirtschaftsreformen der palästinensischen Behörden zwar notwendig sind, aber allein nicht ausreichen, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Entwicklung der Privatwirtschaft in den palästinensischen Gebieten sicherzustellen; in der Erwägung, dass dies die palästinensischen Exporte in die EU im Rahmen des Interimsassoziationsabkommens zwischen der EU und der PLO behindert und die Wirksamkeit der EU-Hilfe untergräbt;

Z. in der Erwägung, dass die Blockade und der zeitweilige Konflikt die Wirtschaft im Gazastreifen lahmgelegt haben und 63 % der Bewohner des Gebiets auf irgendeine Form von humanitärer Hilfe angewiesen sind;

AA. in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 2022 eine Resolution verabschiedet hat, in der der Internationale Gerichtshof aufgefordert wird, ein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der andauernden Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel abzugeben; in der Erwägung, dass Israel als Reaktion auf die Resolution der Vereinten Nationen 39 Mio. USD an Steuereinnahmen beschlagnahmte, die im Namen der Palästinensischen Behörde erhoben worden waren; in der Erwägung, dass mehr als 90 Länder ihre tiefe Besorgnis über die israelischen Strafmaßnahmen zum Ausdruck brachten;

AB. in der Erwägung, dass Palästinenser von der Verwendung israelischer Spionagesoftware, einschließlich Pegasus, in den besetzten palästinensischen Gebieten betroffen sind, wodurch sie ihres Rechts auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit und ein offenes, sicheres und freies Internet beraubt werden;

AC. in der Erwägung, dass Drittstaatsangehörige, einschließlich EU-Bürger, aufgrund des neuen Verfahrens für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet Judäa und Samaria, das von der israelischen Koordinierung der Regierungsaktivitäten in den Gebieten (Coordination of Government Activities in the Territories – COGAT) eingeführt wurde, seit dem 20. Oktober 2022 eine Genehmigung für die Einreise in das Westjordanland beantragen müssen; in der Erwägung, dass die neuen COGAT-Regeln die Möglichkeit ausländischer Ehepartner von Palästinensern einschränken, in das Westjordanland zu reisen, und ähnliche Beschränkungen für Freiwillige, Akademiker und Geschäftsleute, die im Westjordanland arbeiten, gelten, wodurch die Beziehungen zwischen der EU und Palästina untergraben werden;

AD. in der Erwägung, dass in Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel ausdrücklich erklärt wird, dass die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien genau wie die Bestimmungen des Abkommens selbst auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie beruhen, von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die wesentlicher Bestandteil des Abkommens sind;

1. empfiehlt dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, bei der Pflege der Beziehungen der EU zur Palästinensischen Behörde

a) die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Parameter in den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2014 als einzig tragfähige Lösung des Konflikts zu bekräftigen, bei der der Staat Israel und der Staat Palästina demokratisch Seite an Seite in Frieden leben, wobei Sicherheit garantiert wird, sich die Staaten in den Grenzen von 1967 gegenseitig anerkennen, ein einvernehmlich vereinbarter gleichwertiger Landtausch stattfindet und Jerusalem die Hauptstadt beider Staaten ist; dabei grundsätzlich eine Anerkennung der palästinensischen Eigenstaatlichkeit im Einklang mit diesen Parametern zu unterstützen; weiterhin für die uneingeschränkte Achtung des Völkerrechts einzutreten; das Bekenntnis der EU zur Gleichberechtigung aller Israelis und Palästinenser zu bekräftigen;

b) ihre Besorgnis über die zunehmende Gewalt, die den israelisch-palästinensischen Konflikt seit 2022 kennzeichnet, und die Gefahr einer weiteren Eskalation zum Ausdruck zu bringen; ein sofortiges Ende aller Gewaltakte zwischen Israelis und Palästinensern zu fordern, um diese Spirale der Gewalt umzukehren; sinnvolle Bemühungen zur Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zu unternehmen; zu betonen, dass Gewalt, Terrorismus und Aufwiegelung grundsätzlich unvereinbar mit einer friedlichen Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts sind;

c) mit Israel, der Palästinensischen Behörde, den Vereinigten Staaten und arabischen Partnern in der Region zusammenzuarbeiten, um zu verhindern, dass sich die terroristischen Vereinigungen im Gazastreifen und im Westjordanland wieder bewaffnen, Waffenschmuggel betreiben, Raketen herstellen und Tunnel bauen; zu betonen, dass alle terroristischen Gruppen im Gazastreifen dringend entwaffnet werden müssen; die inakzeptablen Aktivitäten der Hamas im Gazastreifen zu verurteilen und vor diesem Hintergrund zu bekräftigen, dass die Palästinensische Behörde die Kontrolle über den Gazastreifen übernehmen muss;

d) die Bedeutung direkter und echter Verhandlungen zwischen israelischen und palästinensischen Vertretern auf der Grundlage international vereinbarter Parameter zu betonen und beide Seiten darauf hinzuweisen, wie wichtig die Beteiligung von Frauen sowie religiösen und anderen Minderheiten auf allen Ebenen der Verhandlungen ist; eine gemeinsame, von Europa und den Vereinigten Staaten geführte Friedensinitiative ins Leben zu rufen, um eine politische Perspektive für einen fairen, umfassenden und dauerhaften Frieden zwischen Israel und Palästina zu schaffen; das Bedauern der EU über die einseitigen Entscheidungen einiger Staaten zum Ausdruck zu bringen, Jerusalem als ungeteilte Hauptstadt Israels anzuerkennen und ihre Botschaften zu verlegen;

e) zu betonen, dass es wichtig ist, alle Formen von Hetze und gewalttätigem Verhalten sowohl auf israelischer als auch auf palästinensischer Seite und unabhängig vom Kontext zu verurteilen und zu beseitigen; zu betonen, wie wichtig Bildung für die Schaffung von Perspektiven im Sinne einer Zweistaatenlösung ist; die Position der EU zu bekräftigen, dass alle Schulbücher und Schulmaterialien auf beiden Seiten die UNESCO-Standards für Frieden, Toleranz, Koexistenz und Gewaltlosigkeit einhalten müssen;

f) anzuerkennen, dass das Abraham-Abkommen ein Faktor bei der Neuordnung der zwischenstaatlichen Beziehungen in der Region ist; mit den arabischen Ländern, die das Abraham-Abkommen unterzeichnet haben, gemeinsam mit der EU und den Vereinigten Staaten einen Dialog aufzunehmen, um auszuloten, wie ihre Normalisierungsabkommen mit Israel der Zweistaatenlösung, der wirtschaftlichen Entwicklung der Palästinenser und der allgemeinen Entwicklung der Region förderlich sein könnten;

g) zu fordern, dass Israel als Besatzungsmacht die Zerstörung lebenswichtiger ziviler Infrastrukturen und die illegale Ausbeutung von Wasser- und Landressourcen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem, einstellt; zu betonen, dass Wiederaufbau- und Entwicklungsprojekte in diesem Zusammenhang dringend vorangetrieben werden müssen, auch im Gazastreifen, und zur Unterstützung der notwendigen Anstrengungen im Einklang mit den Verpflichtungen aufzurufen, die auf der internationalen Palästina-Konferenz in Kairo 2014 eingegangen wurden;

h) sich der palästinensischen Forderung nach einer neuen und umfassenden politischen Vertretung anzuschließen; die palästinensische politische Führung nachdrücklich aufzufordern, die notwendigen Voraussetzungen für die unverzügliche Abhaltung freier, glaubhafter, umfassender, transparenter und fairer Parlaments- und Präsidentschaftswahlen zu schaffen, um ihre Legitimität zu stärken; die Beteiligung von Jugendlichen, Frauen und Minderheiten an diesem Prozess zu fördern und die Bedeutung einer unabhängigen Justiz und der Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu betonen; zu betonen, dass es inakzeptabel ist, dass die Palästinensische Behörde seit mehr als 16 Jahren keine Wahlen mehr abgehalten hat; zu fordern, dass Israel seinen Verpflichtungen nachkommt und diese Wahlen in Ostjerusalem stattfinden lässt;

i) sicherzustellen, dass die israelischen Behörden den Mitgliedern des Europäischen Parlaments den Zugang zu den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich des Gazastreifens, ermöglichen;

j) die Arbeit der zentralen Wahlkommission weiterhin zu unterstützen und mit den relevanten Akteuren zusammenzuarbeiten, um den Wahlprozess voranzutreiben; alle notwendige politische Unterstützung und technische Hilfe zu leisten, um die Durchführung von Wahlen im gesamten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, zu erleichtern; anzubieten, eine EU-Wahlbeobachtungsmission in die besetzten palästinensischen Gebiete zu entsenden, sobald eine Parlamentswahl angekündigt wird;

k) die Bedeutung freier, fairer und demokratischer Wahlen zu betonen, die von allen beteiligten Parteien respektiert werden müssen, sowie die Erwartung, dass alle Kandidaten, die zu den Wahlen antreten, auf Gewalt als Mittel zur Erreichung ihrer politischen Ziele verzichten werden;

l) nachdrücklich zu fordern, dass Ostjerusalem, das Westjordanland und der Gazastreifen unter eine legitime und demokratische Führung der Palästinensischen Behörde gestellt werden; den nationalen Dialog, die Versöhnung, die Sicherheit, den Frieden und die Konsensbildung zwischen allen politischen und gesellschaftlichen Akteuren in Palästina zu fördern; die internationalen Vermittlungsbemühungen um eine Einigung zwischen den verschiedenen palästinensischen politischen Gruppierungen zu würdigen;

m) die palästinensische Präsenz und Entwicklung in Gebiet C und die Übernahme der vollen Kontrolle über Gebiet C durch die Palästinensische Behörde, die in dem ersten und dem zweiten Abkommen von Oslo vorgesehen sind, weiterhin zu unterstützen;

n) die Palästinensische Behörde aufzufordern, die Achtung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen und die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz zu bekräftigen, indem sie das Dekret vom Oktober 2022 zur Einrichtung des Obersten Rates der Justizorgane und ‑behörden aufhebt, was auch dazu beitragen würde, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Institutionen wiederherzustellen; konkrete Schritte in Richtung Verwaltungsreformen des Legislativrats und des Justizsystems, insbesondere des Hohen Verfassungsgerichts, zu unterstützen; die Behörden in Palästina aufzufordern, die Blockade von anhängigen Gesetzen, insbesondere in den Bereichen Familie, Soziales, Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung, zu beenden;

o) Maßnahmen zur Einbeziehung von Jugendlichen und Frauen in alle Ebenen der gesellschaftlichen Entscheidungsfindung zu fördern; konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Belästigung und Diskriminierung von Mädchen und Frauen, wie z. B. „Ehrenmorde“, sowie von Menschenrechtsverteidigern, Aktivisten, Journalisten, Künstlern und Personen, die der LGBTQI+-Gemeinschaft, religiösen und anderen Minderheiten und anderen marginalisierten Gruppen angehören, zu fordern;

p) ihre Besorgnis über die Einschränkung der Zivilgesellschaft zum Ausdruck zu bringen und sich dafür einzusetzen, dass die EU dieses Thema ganz oben auf die Tagesordnung ihres politischen Dialogs mit der Palästinensischen Behörde setzt; die Palästinensische Behörde aufzufordern, die repressiven Beschränkungen für die Finanzierung und Registrierung von nichtstaatlichen Organisationen aufzuheben und Menschen, die ihre Grundrechte wahrnehmen, nicht willkürlich zu inhaftieren; die Palästinensische Behörde weiterhin aufzufordern, die Vereinigungsfreiheit sowie das Recht auf friedliche Versammlung, auf freie Meinungsäußerung und auf öffentliche Beteiligung, einschließlich des Rechts der Arbeitnehmer, sich über freie und unabhängige Gewerkschaften zu organisieren, sowohl offline als auch online und in Übereinstimmung mit internationalem Recht und internationalen Standards zu respektieren;

q) die israelischen Militärbehörden aufzufordern, die Einstufung von sechs palästinensischen Sozial- und Menschenrechtsorganisationen als terroristische Organisationen zurückzunehmen, um die palästinensische Zivilgesellschaft nicht noch weiter einzuschränken;

r) die Palästinensische Behörde aufzufordern, im Einklang mit ihren Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter, dem sie 2017 beigetreten ist, unabhängige und verlässliche Mechanismen einzurichten, um Vorfälle von Folter oder Misshandlung und andere Menschenrechtsverletzungen auf ihrem Gebiet zu untersuchen; eine unabhängige Untersuchung des Tods von Nizar Banat zu unterstützen und zu fordern, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; die Palästinensische Behörde aufzufordern, die Sicherheitskräfte für Fälle von willkürlicher Verhaftung, Misshandlung und Folter zur Rechenschaft zu ziehen, alle politischen Gefangenen unverzüglich freizulassen und alle Anklagen fallen zu lassen; die fortgesetzte Anwendung von Folter durch die palästinensischen Behörden zu verurteilen;

s) die Palästinensische Behörde aufzufordern, die nationalen Rechtsvorschriften zu ändern und sie an die internationalen Rechtsnormen zur Bekämpfung von Diskriminierung – unter anderem durch die Anerkennung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität als zivilrechtlich geschützte Merkmale – anzupassen, um sicherzustellen, dass Hassverbrechen gesetzlich verboten sind, und diskriminierende Beweggründe sorgfältig zu untersuchen;

t) die Palästinensische Behörde aufzufordern, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Einklang mit der Frauenrechtskonvention zu bringen, indem insbesondere alle Teile des Strafgesetzbuchs, die die Strafe für Tötungen aus Gründen der sogenannten „Ehre“ mildern, aufgehoben werden, Vergewaltigung in der Ehe in die Definition von Vergewaltigung aufgenommen wird und sichergestellt wird, dass Strafen für Straftaten, die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen umfassen, der Schwere der Straftaten angemessen sind;

u) weiterhin zu betonen, dass die israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten völkerrechtswidrig sind; ein sofortiges Ende der Siedlungspolitik, der Ausbaupläne, der Vertreibung palästinensischer Familien und der Zerstörung ihrer Häuser zu fordern, die ein großes Hindernis für die Durchführbarkeit der Zweistaatenlösung und für die Erreichung eines nachhaltigen Friedens und der Sicherheit vor Ort darstellen und einen Verstoß gegen das vierte Genfer Abkommen bedeuten;

v) dazu aufzurufen, den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen, und gezielte EU-Maßnahmen zu erwägen, die sich speziell gegen die Ausweitung der Siedlungen im Westjordanland richten;

w) der Verpflichtung nachzukommen, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften und die bilateralen Vereinbarungen, die für Erzeugnisse aus den Siedlungen gelten, vollständig und wirksam umzusetzen, und dazu sicherzustellen, dass diese Erzeugnisse von der Präferenzzollregelung ausgenommen sind, und die Wirksamkeit dieser Rechtsvorschriften und bilateralen Vereinbarungen zu verbessern; sicherzustellen, dass der Grundsatz der rechtlichen Unterscheidung zwischen dem Hoheitsgebiet des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten konsequent auf den gesamten Bereich der bilateralen Beziehungen der EU zu Israel angewandt und im Einklang mit der bestehenden EU-Politik, der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU und der Resolution 2334 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 23. Dezember 2016 angemessen überwacht wird; einen unabhängigen Bericht über zusätzliche EU-Maßnahmen in Bezug auf Erzeugnisse aus den Siedlungen in Auftrag zu geben;

x) mit der Palästinensischen Behörde zusammenzuarbeiten, um gemeinsam einen regelmäßigeren politischen Dialog auf Ministerebene einzurichten, wobei der Schwerpunkt auf den Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit und dem Kampf gegen den Terrorismus liegen sollte; die Bedeutung des Interimsassoziationsabkommens zwischen der EU und der PLO zu betonen; so bald wie möglich Verhandlungen über ein umfassendes Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Palästina aufzunehmen und einen Assoziationsrat einzuberufen, sobald ein Abkommen zustande gekommen ist; die Verpflichtung der EU zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung, einschließlich Antisemitismus, zu bekräftigen und diese Verpflichtung in ihren Beziehungen zur Palästinensischen Behörde zu betonen; die Bedeutung der politischen Arbeit des Büros des EU-Vertreters (Westjordanland und Gazastreifen, UNRWA) zu betonen und seine Verstärkung zu fordern;

y) auf die Wiedereröffnung palästinensischer Einrichtungen im annektierten Ostjerusalem hinzuwirken; regelmäßige Treffen mit palästinensischen Beamten in Ostjerusalem zu veranstalten und ihr Engagement für die politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung Ostjerusalems zu unterstützen; Bemühungen entgegenzutreten, palästinensischen Schulen israelische Lehrpläne aufzuzwingen; das Recht der Palästinenser zu respektieren, ihr eigenes Lehrmaterial auszuwählen;

z) auf ein sofortiges Ende der Blockade des Gazastreifens hinzuwirken und dafür zu sorgen, dass Israelis und Palästinenser ihr gegenseitiges Recht auf Frieden und Sicherheit respektieren, einschließlich der Möglichkeit für Palästinenser, zum Arbeiten, zum Studieren oder aus medizinischen Gründen ins Ausland zu reisen oder Verwandte im Westjordanland und andernorts zu besuchen, sowie den Warenverkehr ermöglichen; die Bemühungen zur Linderung der humanitären Krise im Gazastreifen weiterhin zu unterstützen und aktiv auf eine politische Lösung der seit 16 Jahren andauernden Blockade hinzuarbeiten, einschließlich Sicherheitsgarantien auf beiden Seiten, die von allen Parteien respektiert werden;

aa) die Finanzmittel aufzustocken, einschließlich der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe für den ökologischen Wandel, die Teilhabe der Jugend, die Demokratisierung, die verantwortungsvolle Staatsführung und die Korruptionsbekämpfung, etwa durch die Reform der öffentlichen Finanzverwaltung; die Hilfe für die palästinensische Zivilgesellschaft auszuweiten, auch für Menschenrechtsverteidiger, die angegriffen werden; sicherzustellen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung angewandt werden, und zu betonen, dass die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft oder der Palästinensischen Behörde nicht willkürlich oder ohne Beweise für eine missbräuchliche Verwendung der Finanzmittel ausgesetzt werden darf; die kontinuierliche Finanzierung grundlegender Dienstleistungen sicherzustellen, auch in den Bereichen Bildung und medizinische Versorgung;

ab) die EU-Finanzierung und ‑Programme in gefährdeten Gebieten um Ostjerusalem und in ländlichen Gebieten des Westjordanlands fortzusetzen und auszuweiten sowie die Rechte der in Gebiet C lebenden Palästinenser aktiv zu verteidigen;

ac) Israel aufzufordern, die physischen und administrativen Beschränkungen für die palästinensischen wirtschaftlichen Aktivitäten und den Handel zu verringern und die Bevorzugung israelischer Siedlerunternehmen gegenüber Palästinensern bei Baugenehmigungen, Betriebslizenzen und dem Zugang zu natürlichen Ressourcen in Gebiet C zu beenden; darauf zu bestehen, dass Israel gemäß seinen Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht einen finanziellen Beitrag zur Grundversorgung und zum Wohlergehen der Palästinenser unter seiner Besatzung leistet, anstatt die Last internationalen Gebern aufzubürden;

ad) die Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern umzusetzen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wenn Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft angegriffen werden; die palästinensischen Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger konsequent zu konsultieren und auf dieser Grundlage die Politik und die Positionierung der EU zur Lage in Israel und Palästina zu gestalten;

ae) die eklatanten Unterschiede in der Gesundheitsversorgung von Israelis und Palästinensern zu beklagen, die zu einer höheren Sterblichkeitsrate bei den Palästinensern führen; die israelischen Behörden aufzufordern sicherzustellen, dass palästinensische Patienten ungehinderten Zugang zu medizinischer Versorgung haben;

af) die Umsetzung der gemeinsamen Strategie für Palästina für den Zeitraum 2021-2024 zu überwachen und das Parlament im Vorfeld der Ausarbeitung und Annahme der nächsten gemeinsamen Strategie zur Unterstützung Palästinas für den Zeitraum 2024-2027 politisch zu konsultieren;

ag) den palästinensischen Partnern langfristige Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit zu bieten, indem die gemeinsame Strategie 2024-2027 mit einem mehrjährigen Aktionsplan einhergeht;

ah) ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck zu bringen, wie die Politik der EU und die Wirksamkeit der Finanzhilfe in den besetzten palästinensischen Gebieten durch illegale Siedlungen, die israelische Besetzung und damit verbundene Einschränkungen der palästinensischen Wirtschaft untergraben werden; die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht zu betonen und alle Parteien aufzufordern, die EU-Politik zu respektieren; eine Entschädigung für den Abriss der von der EU finanzierten Infrastruktur in den besetzten palästinensischen Gebieten zu fordern; die Politik gegenüber Israel mit dem Ziel der EU in Einklang zu bringen, einen unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat als Teil der Zweistaatenlösung zu erreichen, und sich einer Politik zu widersetzen, die einen lebensfähigen palästinensischen Staat behindert;

ai) das Mandat der EU-Mission zur Unterstützung der palästinensischen Polizei und der Rechtsstaatlichkeit zu überprüfen und dadurch ihren Beitrag zur Durchführbarkeit der Zweistaatenlösung vor Ort zu verbessern;

aj) ein Rechtsgutachten darüber in Auftrag zu geben, was die Übertragung der israelischen Zivilverwaltung und der COGAT in den Gebieten aus der Zuständigkeit des Militärkommandanten auf die eines zivilen Ministers innerhalb des Verteidigungsministeriums für die Zusammenarbeit der EU mit diesen offiziellen Stellen bedeuten würde;

ak) ihre Besorgnis über die negativen Auswirkungen der neuen Vorschriften zur Beschränkung der Einreise und des Aufenthalts ausländischer Bürger im Westjordanland sowohl auf die palästinensische Gesellschaft als auch auf EU-Bürger, die im Westjordanland arbeiten, studieren oder leben möchten, zum Ausdruck zu bringen; hervorzuheben, dass diese Beschränkungen ernsthafte störende Auswirkungen auf die Umsetzung des Programms Erasmus+ haben; von den israelischen Behörden die Abschaffung aller Maßnahmen mit solchen Folgen zu fordern; die Einreise palästinensischer Bürger in die EU zu erleichtern, auch über den Flughafen Ben Gurion;

al) die nachdrückliche Unterstützung der EU für die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs und dessen Unparteilichkeit und Neutralität zu bekräftigen; ihr Bedauern über die begrenzten Fortschritte bei den Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in den besetzten palästinensischen Gebieten begangen wurden, zum Ausdruck zu bringen und sich zu verpflichten, den Internationalen Strafgerichtshofs und seinen Ankläger dabei zu unterstützen, die Ermittlungen und die Strafverfolgung voranzutreiben;

am) die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Initiative der Palästinensischen Behörde zu unterstützen, den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der israelischen Besetzung der palästinensischen Gebiete zu ersuchen; ihre Besorgnis über die Entscheidung der israelischen Regierung zum Ausdruck zu bringen, als Reaktion auf das Ersuchen der Generalversammlung um ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs Strafmaßnahmen gegen das palästinensische Volk, die palästinensische Führung und die palästinensische Zivilgesellschaft zu verhängen, wie z. B. die Einbehaltung von Geldern und die Umsetzung eines Moratoriums für Baupläne im Gebiet; die Bemühungen zu unterstützen, die Straffreiheit für Verbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten zu beenden;

an) für eine Überarbeitung des Protokolls von Paris einzutreten, um der Palästinensischen Behörde mehr Autonomie in der Wirtschafts- und Steuerpolitik zu gewähren, indem sie beispielsweise ihre eigene Steuerpolitik (z. B. Mehrwertsteuersätze) festlegen und die Steuererhebung übernehmen kann; die israelischen Behörden aufzufordern, die den palästinensischen Behörden zustehenden Steuereinnahmen nicht zu politischen Zwecken einzubehalten;

ao) den anreizbasierten Ansatz und den politischen Dialog im Rahmen des PEGASE-Programms weiterhin anzuwenden, unter anderem durch häufigere und systematischere Treffen und die Umsetzung konkreter Indikatoren, um die Palästinensische Behörde dabei zu unterstützen, effektive und rechenschaftspflichtige Institutionen zu schaffen, die auf die Eigenstaatlichkeit vorbereitet sind, und eine integrative soziale Entwicklung zu ermöglichen; den politischen Dialog zu intensivieren sowie das Innenministerium der Palästinensischen Behörde und die ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden nachdrücklich aufzufordern, willkürlichen Festnahmen und Folter ein Ende zu setzen und die für Missbrauch Verantwortlichen zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen; falls keine Fortschritte erzielt werden, die vorübergehende Aussetzung der EU-Finanzhilfe für das Ministerium im Rahmen des PEGASE-Programms und die Umleitung dieser Mittel an palästinensische zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsbeobachter in Erwägung zu ziehen, bis das Ministerium bestimmte Benchmarks erfüllt, wobei das Gesamtniveau der finanziellen Unterstützung für die Palästinensische Behörde beibehalten werden sollte;

ap) weiterhin mit der Palästinensischen Behörde und dem UNRWA zusammenzuarbeiten, um eine kontinuierliche und zusätzliche finanzielle Unterstützung sicherzustellen, damit die Palästina-Flüchtlinge in den besetzten palästinensischen Gebieten und den benachbarten Aufnahmeländern weiterhin die Hilfe und den Schutz erhalten, den das Hilfswerk zu bieten hat; ein kontinuierliches Engagement bei regionalen und internationalen Gebern zu fördern, um sicherzustellen, dass die politische Unterstützung für das UNRWA mit angemessenen finanziellen Mitteln einhergeht, und an die internationale Gemeinschaft zu appellieren, das Hilfswerk mit einem nachhaltigen Finanzierungsmodell auszustatten; darauf hinzuweisen, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde in der Vereinbarung für den Unionshaushalt 2023 gemeinsam eine Aufstockung der Haushaltslinie „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Südliche Nachbarschaft“ beschlossen haben und dass die Mittel zum Teil für das UNRWA verwendet werden sollen; die zusätzlichen Mittel für das Budget des UNRWA für sein Kernprogramm vorzusehen, mit dem die Erbringung grundlegender Dienstleistungen unterstützt wird, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Bildung und der Gesundheitsversorgung liegt;

°

° °

2. beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem für Nachbarschaft und Erweiterung zuständigen Mitglied der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Palästinensischen Behörde und dem Palästinensischen Legislativrat zu übermitteln.

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.6.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

24

9

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alexandrov Yordanov, François Alfonsi, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Fabio Massimo Castaldo, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Giorgos Georgiou, Karol Karski, Dietmar Köster, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, Jean-Lin Lacapelle, David Lega, Miriam Lexmann, Nathalie Loiseau, Antonio López-Istúriz White, Jaak Madison, Lukas Mandl, Thierry Mariani, Marisa Matias, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Matjaž Nemec, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Jacek Saryusz-Wolski, Mounir Satouri, Radosław Sikorski, Jordi Solé, Harald Vilimsky, Viola von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Tomáš Zdechovský, Bernhard Zimniok, Željana Zovko

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ioan-Rareş Bogdan, Marc Botenga, Angel Dzhambazki, Markéta Gregorová, Rasa Juknevičienė, Andrey Kovatchev, Katrin Langensiepen, Karsten Lucke, Alessandra Moretti, María Soraya Rodríguez Ramos, Bert-Jan Ruissen, Christian Sagartz, László Trócsányi, Mick Wallace

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

João Albuquerque, Margrete Auken, Clare Daly, Cyrus Engerer, Heléne Fritzon, Irena Joveva, César Luena, Antonio Maria Rinaldi, Marco Zullo

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

41

+

NI

Fabio Massimo Castaldo, Kostas Papadakis

PPE

Alexander Alexandrov Yordanov, Andrius Kubilius, Radosław Sikorski

Renew

Katalin Cseh, Irena Joveva, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, María Soraya Rodríguez Ramos, Salima Yenbou, Marco Zullo

S&D

João Albuquerque, Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Cyrus Engerer, Heléne Fritzon, Dietmar Köster, Karsten Lucke, César Luena, Sven Mikser, Alessandra Moretti, Matjaž Nemec, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos

Die Linke

Marc Botenga, Clare Daly, Giorgos Georgiou, Marisa Matias, Mick Wallace

Verts/ALE

François Alfonsi, Margrete Auken, Markéta Gregorová, Katrin Langensiepen, Mounir Satouri, Jordi Solé, Viola von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz

 

24

-

ECR

Angel Dzhambazki, Anna Fotyga, Karol Karski, Bert-Jan Ruissen, Jacek Saryusz-Wolski, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers

ID

Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi, Jaak Madison, Antonio Maria Rinaldi, Harald Vilimsky, Bernhard Zimniok

NI

Kinga Gál, László Trócsányi

PPE

Ioan-Rareş Bogdan, Andrey Kovatchev, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, Francisco José Millán Mon, Tomáš Zdechovský, Željana Zovko

 

9

0

ID

Jean-Lin Lacapelle, Thierry Mariani

PPE

Traian Băsescu, Michael Gahler, Rasa Juknevičienė, Vangelis Meimarakis, Christian Sagartz, Isabel Wiseler-Lima

Renew

Petras Auštrevičius

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2023
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