BERICHT über die Beziehungen EU-Schweiz
25.7.2023 - (2023/2042(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Lukas Mandl
Verfasser der Stellungnahmen der assoziierten Ausschüsse gemäß Artikel 57 der Geschäftsordnung:
Jörgen Warborn, Ausschuss für internationalen Handel
Hannes Heide, Ausschuss für Kultur und Bildung
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Beziehungen EU-Schweiz
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in denen die Grundsätze, Ziele und Zuständigkeiten der EU festgelegt sind und in denen das Recht der europäischen Staaten, die Mitgliedschaft in der Union zu beantragen, anerkannt wird,
– unter Hinweis auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)[1], das das Recht eines jeden Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), Vertragspartei des Abkommens über den EWR zu werden, anerkennt,
– gestützt auf das Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft[2],
– unter Hinweis auf das Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung[3],
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen[4],
– unter Hinweis auf das negative Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung von 1992, bei der die Mitgliedschaft im EWR abgelehnt wurde,
– unter Hinweis auf den Abschluss mehrerer sektoraler Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, die 1999 unterzeichnet wurden, die sogenannten Bilateralen Abkommen I[5],
– unter Hinweis auf die neun 2004 zwischen der EU und der Schweiz unterzeichneten zusätzlichen sektoralen Abkommen, die sogenannten Bilateralen Abkommen II,
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen[6],
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen[7],
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte Aspekte des staatlichen Beschaffungswesens[8],
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit[9],
– unter Hinweis auf das 2004 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Europäischen Polizeiamt,
– unter Hinweis auf das Abkommen zur Einbeziehung der Schweiz in den Schengen-Raum vom 26. Oktober 2004[10], das den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht und die Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen und bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität erleichtert,
– unter Hinweis auf das am 27. November 2008 unterzeichnete Abkommen zwischen Eurojust und der Schweiz,
– unter Hinweis auf das Abkommen vom 17. Mai 2013 zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihres Wettbewerbsrechts[11],
– unter Hinweis auf das Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme[12],
– unter Hinweis auf die am 10. Juni 2014 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Modalitäten ihrer Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen[13],
– unter Hinweis auf das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten,
– unter Hinweis auf das am 14. Juli 2021 von der Kommission vorgestellte Regulierungspaket für die Senkung der Nettotreibhausgasemissionen der EU um mindestens 55 % bis 2030 (COM(2021)0550),
– unter Hinweis auf die Entscheidungen des Schweizer Bundesrats vom 24. August 2022 und vom 21. Dezember 2022, die Gassparziele und die Energiesparziele der EU anzunehmen, die Teil einer umfassenderen regulatorischen Angleichung der Energiepolitik und der Netzverordnung der Schweiz sind,
– unter Hinweis auf das am 23. November 2017 unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen[14],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Februar 2019 zu den Beziehungen der EU zur Schweizerischen Eidgenossenschaft,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Schweizer Bundesrates vom 26. Mai 2021, die Verhandlungen über einen institutionellen Rahmen zwischen der EU und der Schweiz abzubrechen,
– unter Hinweis darauf, dass der Schweizer Bundesrat am 23. Februar 2022 eine Reihe von Leitlinien für sein Verhandlungspaket mit der EU verabschiedet hat,
– unter Hinweis auf das befürwortende Resultat der Schweizer Volksabstimmung vom 15. Mai 2022, bei der einer Erhöhung der Schweizer Beiträge zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) zugestimmt wurde,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der EFTA/EU-Delegation der Schweizer Bundesversammlung und der Delegation für die Zusammenarbeit im Norden und für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen (DEEA-Delegation), die auf dem 41. interparlamentarischen Treffen zwischen der Schweiz und der EU am 7. Oktober 2022 im schweizerischen Rapperswil-Jona verabschiedet wurde,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum Abkommen über einen institutionellen Rahmen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft[15],
– unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 18. Juni 2020 für die Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland[16],
– unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über ein Katastrophenschutzverfahren der Union[17],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Kultur und Bildung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0248/2023),
A. in der Erwägung, dass die EU und die Schweiz auf politischer und kultureller Ebene enge, gleichgesinnte Verbündete sind, mit gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenschutz, sozialer Gleichheit sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit; in der Erwägung, dass die EU und die Schweiz wichtige Wirtschaftspartner mit einem Interesse an gemeinsamem wirtschaftlichen Wohlstand sind;
B. in der Erwägung, dass die EU und die Schweiz auf eine langjährige Beziehung zurückblicken können, die sich auf gemeinsamen Werten und Zielen wie den Frieden sowie die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Multilateralismus und der regelbasierten internationalen Ordnung gründet, und sie globale Bemühungen zur Bewältigung von Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Umwelt, dem Verlust der Artenvielfalt, der Erschöpfung von Ressourcen, der nachhaltigen Entwicklung, der Beschleunigung der Digitalisierung, der Migration und der internationalen Sicherheit, der internationalen Strafgerichtsbarkeit und dem humanitären Völkerrecht anführen;
C. in der Erwägung, dass der anhaltende Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit der EU und der Schweiz in den Bereichen der Außenpolitik, der Sicherheit und der Krisenreaktion zu stärken, aufgezeigt hat; in der Erwägung, dass die Schweiz an bestimmten Teilen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU beteiligt ist und sich an den Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) beteiligt hat; in der Erwägung, dass sich die Schweiz den EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen hat und sich für alle UN-Resolutionen bezüglich Russlands Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgesprochen hat;
D. in der Erwägung, dass die Schweiz neue Arten der Zusammenarbeit in Bereichen wie Sicherheit, Forschung, Innovation und Gesundheit sucht; in der Erwägung, dass die Schweiz darauf vorbereitet ist, ihre Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit auszuweiten, indem sie sich auf Bereiche wie Cybersicherheit, hybride Bedrohungen, Resilienz und Falschinformationen konzentriert; in der Erwägung, dass die Schweiz eine Stärkung der Interoperabilität im Rahmen der Europäischen Verteidigungsagentur anstrebt; in der Erwägung, dass der sicherheitspolitische Bericht 2021 der Schweiz und dessen Ergänzung im Jahr 2022 Optionen für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Sicherheit darlegt;
E. in der Erwägung, dass die Schweiz und die EU wichtige Wirtschaftspartner sind, wobei die EU der wichtigste Handelspartner der Schweiz und die Schweiz nach China, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich der viertgrößte Handelspartner der EU ist; in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch die Schweiz zu den wechselseitig wichtigsten Zielgebieten für ausländische Investitionen gehören und wichtige Partner im Handel mit Dienstleistungen sind;
F. in der Erwägung, dass der Schweizer Bundesrat am 21. Juni 2023 den Eckparametern für ein Verhandlungsmandat mit der EU zugestimmt hat;
G. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Schweiz zur EU hauptsächlich durch ein Freihandelsabkommen (FHA) und eine Reihe bilateraler Abkommen, einschließlich des Abkommens über die Personenfreizügigkeit, geregelt werden, in denen die Schweiz zugestimmt hat, im Gegenzug für den Zugang zum EU-Binnenmarkt bestimmte Aspekte der EU-Rechtsvorschriften zu übernehmen;
H. in der Erwägung, dass die Schweiz tief in den EU-Binnenmarkt integriert ist; in der Erwägung, dass die EU und die Schweiz bislang zahlreiche bilaterale Abkommen geschlossen haben; in der Erwägung, dass viele dieser Abkommen dringend aktualisiert werden müssen, um die Funktionsweise des Binnenmarkts zwischen der EU und der Schweiz in dieser Hinsicht aufrechtzuerhalten und um sich wandelnde Prioritäten widerzuspiegeln;
I. in der Erwägung, dass der Schweizer Bundesrat im Mai 2021 beschlossen hat, die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz abzubrechen; in der Erwägung, dass eine Lösung für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz gefunden werden muss, um die bilateralen Beziehungen weiter zu konsolidieren und die Partnerschaft zwischen der EU und der Schweiz unter Ausschöpfung ihres gesamten Potenzials zu entwickeln; in der Erwägung, dass kürzlich mehrere Sondierungsgespräche zwischen der Kommission und dem Schweizer Bundesrat geführt wurden;
J. in der Erwägung, dass der Besuch des Vizepräsidenten der Kommission, Maroš Šefčovič, im März 2023 einen neuen Impuls zu Gesprächen über Lösungen zu institutionellen Problemen gegeben hat; in der Erwägung, dass auf beiden Seiten ein klarer Wille besteht, die verbleibenden Lücken durch Sondierungsgespräche auf technischer sowie politischer Ebene zu schließen; in der Erwägung, dass es für beide Parteien darauf ankommt, die Dynamik zu erhalten, sich weiter in die richtige Richtung zu bewegen und gegebenenfalls ihre Bemühungen zu beschleunigen, um festzustellen, ob eine solide Basis für umfassende Verhandlungen mit Aussicht auf einen raschen, erfolgreichen Abschluss besteht;
K. in der Erwägung, dass die Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt notwendig ist, um einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen; in der Erwägung, dass ein gut funktionierender und effizienter Binnenmarkt auf einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft basiert;
L. in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger der Schweiz dasselbe Recht wie die der EU besitzen, sich innerhalb der EU im Einklang mit dem EU-Recht frei zu bewegen; in der Erwägung, dass im Jahr 2021 durchschnittlich 351 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz tätig waren, und dass zum 31. Dezember 2021 etwa 442 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der EU sowie rund 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz wohnhaft waren;
M. in der Erwägung, dass die Schweiz im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ und in anderen verwandten Programmen und Initiativen, wie dem EU-Programm Erasmus+, den Status eines nicht-assoziierten Drittstaats innehat; in der Erwägung, dass eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Bereich Forschung und Entwicklung beiden Seiten nutzen würde;
N. in der Erwägung, dass der am 16. März 2012 unterzeichnete Kooperationsrahmen zwischen der Europäischen Verteidigungsagentur und der Schweiz den Informationsaustausch ermöglicht und gemeinsame Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Technologie sowie Rüstungsprojekte und -programme vorsieht;
O. in der Erwägung, dass am 22. Oktober 2023 in der Schweiz eidgenössische Wahlen abgehalten werden; in der Erwägung, dass im Juni 2024 im Europäischen Parlament Wahlen abgehalten werden;
Außen- und Sicherheitspolitik
1. betont das starke Interesse der EU an einer Zusammenarbeit mit der Schweiz als gleichgesinnten Partner in Fragen des internationalen Friedens, der Sicherheit, der Menschenrechte und der Verteidigung, insbesondere als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; begrüßt, dass sich die Schweiz in diesem Zusammenhang den EU-Sanktionen angeschlossen und alle bisherigen Sanktionspakete der EU angenommen hat; erkennt das Engagement der Schweiz an, die internationale regelbasierte Ordnung unter anderem durch gemeinsames Handeln mit der EU in internationalen Organisationen und multilateralen Foren aufrechtzuerhalten;
2. würdigt die lange außenpolitische Tradition der Schweiz, deren Ziele die Friedensförderung, die Vermittlung und die friedliche Konfliktlösung sind; begrüßt die engagierte und starke Rolle der Schweiz als Mitglied des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Vereinten Nationen und der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit bei der Lösungsfindung in Krisenfällen, einschließlich durch die Umsetzung konstitutioneller Bestimmungen in Umfeldern mit hohem Risikopotenzial, der Friedenskonsolidierung, der Dialogförderung, der Entwicklung von vertrauensbildenden Maßnahmen und Aussöhnung;
3. begrüßt den Einsitz der Schweiz als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Zeitraum 2023-2024 als Möglichkeit, die internationale Zusammenarbeit zu stärken und gemeinsame Prioritäten auf multilateraler Ebene zu fördern;
4. begrüßt die enge Anbindung der Schweiz an die GASP der EU, einschließlich in den Bereichen der humanitären Hilfe, des Zivilschutzes, der Terrorismusbekämpfung und bei Fragen des Klimawandels, sowie ihre Beteiligung an verschiedenen GSVP-Missionen, wie etwa EULEX Kosovo, EUFOR Althea und der EUCAP Sahel; stellt fest, dass die Schweiz das Land ist, das in absoluten Zahlen am häufigsten an Missionen der GASP beteiligt war; fordert weiteres Engagement im Rahmen der GASP und der GSVP;
5. begrüßt weiterhin die Ankündigung der Schweiz vom November 2021, sich an verschiedenen Projekten der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit zu beteiligen und dass die potenzielle Beteiligung derzeit anhand zweier Projekte erforscht wird; stellt fest, dass die Schweiz Interesse an Projekten im Zusammenhang mit Cybersicherheit und Militärmobilität bekundet hat und dass dies eine neue Annäherung an die EU darstellt, bei der die Schweiz zum ersten Mal in ihrer Geschichte die Zusammenarbeit mit anderen Ländern im Bereich der Verteidigung in Erwägung zieht; begrüßt das Vorhaben der Schweiz, sich an der European Sky Shield Initiative zur Luftverteidigung zu beteiligen;
6. unterstützt die weitere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU in sozialen und humanitären Fragen, im Einklang mit dem integrierten Ansatz der EU, sowie in Fragen der Menschenrechte und der Demokratie, auch durch den Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie der EU und das globale Menschenrechtssanktionsregime; begrüßt die Mitgliedschaft der Schweiz im europäischen Krisenmanagementsystem;
7. begrüßt die Intensivierung der Beratungen zu Fragen der Außenpolitik und die Tatsache, dass die Schweiz eine engere Zusammenarbeit mit der EU und der NATO sucht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Beteiligung der Schweiz am Programm „Partnerschaft für den Frieden“; fordert die Schweiz auf, ihre Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung unter vollständiger Anwendung der mit der Europäischen Verteidigungsagentur geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zu vertiefen; betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz hinsichtlich der Sicherheit des Landes durch seine geographische Lage ist;
8. stellt fest, dass die Schweiz sich den EU-Sanktionen gegen Russland nach Einzelfallprüfung freiwillig anschließt; fordert die Schweiz auf, sich weiterhin für die internationale regelbasierte Ordnung zu engagieren und alle verabschiedeten restriktiven Maßnahmen der EU so streng und konsequent anzuwenden und umzusetzen, wie sie es bislang getan hat, und ihre Umgehung zu verhindern, so wie es die Kommission für die EU-Mitgliedstaaten vorsieht; ermutigt die Schweiz, ihre Rechtsvorschriften dahingehend abzuändern, dass die Konfiszierung von russischen Vermögenswerten ermöglicht wird; fordert die Schweiz dazu auf, der Taskforce „Task Force Russian Elites, Proxies and Oligarchs“ beizutreten; fordert die Schweiz weiterhin auf, mit der „Freeze and Seize“-Taskforce der EU zusammenzuarbeiten, um im Einklang mit dem Völkerrecht rechtliche Möglichkeiten zur Konfiszierung von Vermögenswerten zu koordinieren und zu erkunden, wozu auch die Reserven der Russischen Zentralbank gehören, die in der Schweiz festgehalten werden, und um sich aktiv an Gesprächen in internationalen Foren über die Verwendung von eingefrorenen Vermögenswerten zum Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen;
9. nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz bedeutende humanitäre Anstrengungen in der Ukraine unternommen, ukrainischen Flüchtlingen Schutzstatus geboten und den Wiederaufbau der Ukraine, auch durch die Ukraine Recovery Conference (Konferenz zum Wiederaufbau der Ukraine), die 2022 in Lugano stattfand, finanziell bedeutend unterstützt hat; unterstützt die weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz bei der Bekämpfung der anhaltenden Krise;
10. stellt mit Bedauern fest, dass die Schweiz derzeit den Reexport von in der Schweiz hergestellter Munition und Kriegsmaterial aus EU-Mitgliedstaaten in die Ukraine verbietet; begrüßt den Antrag auf eidgenössischer Ebene und die Einleitung einer politischen Debatte über dieses Thema im Ständerat; fordert den Schweizer Bundesrat dazu auf, die Nachlieferung von Waffen in die Ukraine zuzulassen;
11. fordert die Schweiz auf, eine Überarbeitung ihrer Verfahren für Sanktionen durchzuführen, um sich den von der EU verhängten Sanktionen systematischer anzuschließen, auch für Sanktionen, die gegen Menschenrechtsverletzungen unter der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte verhängt wurden;
Gesellschaft und Geopolitik
12. begrüßt darüber hinaus die Teilnahme der Schweiz an den Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft;
13. erkennt die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Bereich der internationalen Migration an, einschließlich der Steuerung der Flüchtlingsströme und der Umsiedlung von Flüchtlingen; begrüßt die Teilnahme der Schweiz an Frontex; ruft die Schweiz dazu auf, ihren Austausch mit der Asylagentur der EU und Frontex, die unmittelbar an der effizienteren Verwaltung im Bereich der internationalen Migration in und aus der Schweiz beteiligt sind, zu verstärken; erklärt nochmals, dass die Beteiligung am Schengen/Dublin-System von entscheidender Bedeutung ist;
14. bedauert, dass sich die Schweiz bis dato nicht für die Teilnahme am EU-Katastrophenschutzverfahren qualifiziert, da nur EFTA-Staaten, die auch EWR-Mitglieder sind, andere europäische Staaten mit entsprechenden Abkommen sowie Bewerberländer und potenzielle Mitgliedstaaten daran teilnehmen können; fordert die rasche Begründung einer zukünftigen Partnerschaft mit der Schweiz innerhalb dieses Rahmens durch die Öffnung des Zivilschutzmechanismus der EU für EFTA-Mitgliedstaaten; fordert nachdrücklich die Suche nach Möglichkeiten für eine Einbindung der Schweiz in Katastrophenvorbeugungs-, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen, um die allgemeine Widerstandsfähigkeit der EU und der Schweiz zu stärken;
Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Zugang zum EU-Binnenmarkt
15. weist auf die langjährigen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz hin, die auf gemeinsamen Werten und Zielen wie Frieden, sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Verantwortung und wirtschaftlichem Wohlstand sowie auf ihrer wirtschaftlichen und sozialen Verflechtung beruhen; unterstützt die Suche nach weiteren Möglichkeiten, um den Beitritt der Schweiz zu der Europäischen Arbeitsbehörde und dem Binnenmarkt-Informationssystem zu ermöglichen; betont die gemeinsame Verpflichtung zu einer entschlosseneren Bekämpfung missbräuchlicher Arbeitsbedingungen sowie zur Sicherstellung einer wirksamen Umsetzung sozialer Rechte in Europa;
16. betont, dass der Erhaltung, die Stärkung und die Vertiefung starker, stabiler und tragfähiger Handelsbeziehungen mit der Schweiz als viertgrößtem Handelspartner der EU, insbesondere im derzeitigen turbulenten internationalen Umfeld, nach wie vor hohe Priorität eingeräumt wird und dass dies im grundlegenden Interesse beider Parteien liegt; ist der Ansicht, dass eine modernisierte und für beide Seiten vorteilhafte Beziehung, die durch ein ehrgeiziges Abkommen untermauert wird, nicht nur Handelshemmnisse abbauen, sondern auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftsakteure der EU schaffen, Vertrauen, Stabilität, Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand hervorbringen, den diskriminierungsfreien Schutz der Arbeitnehmerrechte sicherstellen und ein Höchstmaß an Schutz für Verbraucher und Umwelt, fairen Wettbewerb, nachhaltige Entwicklung und soziale Sicherheit, Fortschritt und Gerechtigkeit garantieren sollte; erachtet es als sehr wichtig, die gemeinsamen Anstrengungen zur Reform der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere ihres Streitbeilegungsgremiums, fortzusetzen und im Vorfeld der 13. WTO-Ministerkonferenz nachhaltige und umweltfreundliche Handelsinitiativen voranzubringen;
17. sieht den bedeutenden Grad der Integration zwischen der Schweiz und dem Binnenmarkt der EU als Schlüsselfaktor für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum an; betont, dass die engen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz über wirtschaftliche Integration hinausgehen und dass die Erweiterung des Binnenmarkts zur Stabilität und zum Wohlstand zugunsten aller Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), beiträgt; unterstreicht, dass das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sichergestellt sein muss, wenn es gilt, gleiche Wettbewerbsbedingungen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen;
18. bedauert die Tatsache, dass die Schweiz das einzige EFTA-Mitglied ist, das bisher nicht dem EWR beigetreten ist; stellt jedoch fest, dass, dass Bürgerinnen und Bürger der Schweiz dasselbe Recht wie die der EU besitzen, sich innerhalb der EU im Einklang mit dem EU-Recht frei zu bewegen; erklärt erneut, dass sich 71 % der Schweizer Bevölkerung für einen Beitritt zum EWR ausspricht und dass sich die Mehrheit auch vollständigen Zugang zum EU-Binnenmarkt und Beteiligung an der Zusammenarbeit in der EU wünscht; stellt fest, dass die Schweiz jederzeit willkommen ist, dem EWR oder der EU beizutreten, sollte dies in Zukunft ihr Wunsch sein; stellt fest, dass, sollte sich dieser Wunsch auf eine EU-Mitgliedschaft erstrecken, dies der Schweiz eine vollständige Beteiligung an den Entscheidungen und Regelungen der EU ermöglichen würde;
19. betont die starken wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verbindungen der Grenzregionen zwischen Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein und der Schweiz, also Auvergne-Rhȏne-Alpes, Baden-Württemberg, Bayern, Bourgogne-Franche-Comté, Bozen-Südtirol, Grand Est, Fürstentum Liechtenstein und Vorarlberg, die auf eine lange gemeinsame Geschichte zurückblicken; betont, wie wichtig stabile und starke Beziehungen und Rahmenbedingungen zwischen der EU und der Schweiz für eine zukünftige grenzübergreifende Zusammenarbeit sind;
20. ist besorgt über jeden Mangel an Umsetzung bestimmter Abkommen mit der Union durch die Schweiz und die anschließende Verabschiedung gesetzlicher Maßnahmen und Praktiken, die mit diesen Abkommen, insbesondere mit dem Abkommen über die Freizügigkeit, unvereinbar sind; fordert die Schweiz auf, die Personenfreizügigkeit zu stärken, indem sie zusätzliche Maßnahmen im Einklang mit der Richtlinie 2004/38/EC einführt[18]; betont, dass eine dynamische Übernahme des Unionsrechts durch die Schweiz in Gebieten, auf denen beide Parteien zusammenarbeiten, notwendig ist;
21. nimmt die große Zahl von Grenzgängern zwischen der EU und der Schweiz sowie die große Zahl von EU-Bürgern und Schweizer Staatsbürgern, die in der Schweiz bzw. der EU leben und arbeiten, zur Kenntnis; weist erneut darauf hin, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein Grundprinzip des Binnenmarkts der EU ist; betont, dass die Niederlassung in einem anderen EU-Land nicht unbegrenzt ist; bedauert die Entscheidung des Schweizer Bundesrates, Einschränkungen für den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt für kroatische Arbeitskräfte in Form von Quoten für Arbeitserlaubnisse wiedereinzuführen und fordert die Schweiz auf, die Entfernung dieser Sicherheitsklausel in Betracht zu ziehen;
22. fordert die Schweiz mit Nachdruck auf, den einschlägigen Besitzstand der EU anzuwenden und ihren Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen von 1999 nachzukommen, insbesondere in Bezug auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und die flankierenden Maßnahmen, die den Schutz hoher sozialer Normen sowie den effizienten und diskriminierungsfreien Schutz der Arbeitnehmerrechte garantiert, gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort für mobile, entsandte und lokale Arbeitskräfte sicherstellt und es Wirtschaftsakteuren der EU erlaubt, auf ihrem Hoheitsgebiet Dienstleistungen auf einer diskriminierungsfreien Basis zu erbringen; nimmt die diesbezüglichen Bedenken der Schweiz zur Kenntnis und weist darauf hin, dass aktuelle EU-Mitgliedstaaten ähnliche Bedenken hatten, die sich nicht vollends bewahrheitet haben; fordert die Schweiz dazu auf, die bürokratischen Hürden im Bereich der Entsendung von Arbeitskräften zu senken; nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz die Funktionsweise der flankierenden Maßnahmen kontinuierlich verbessert, und begrüßt ihre Bemühungen, einen aktiven und regelmäßigen Dialog mit ihren Nachbarstaaten und anderen EU-Staaten aufrechtzuerhalten, um konkrete Probleme, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung, anzusprechen;
23. fordert die EU und die Schweiz auf, bewährte Verfahren auszutauschen und den Schutz von Arbeitnehmerrechten zu stärken, insbesondere hinsichtlich gewerkschaftsfeindlicher Entlassungen und Tarifverhandlungen, um faire und gleiche Marktbedingungen für alle Arbeitskräfte zu schaffen; nimmt den anhaltenden unabhängigen Vermittlungsprozess in der Schweiz, der darauf abzielt, eine Kompromisslösung für den Schutz von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern im Fall einer ungerechtfertigten Entlassung zu finden, zur Kenntnis; ist der Ansicht, dass die Kommission und der Schweizer Bundesrat zur Sicherstellung des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in ständigem Austausch mit den Sozialpartnern der Schweiz, die Anwendung temporärer, befristeter oder Sicherheitsmaßnahmen, basierend auf EU-Recht, für einen bestimmten Zeitraum in Betracht ziehen könnten;
24. stellt fest, dass, solange keine Einigung über ein Abkommenspaket besteht, zahlreiche bilaterale Abkommen zwischen der EU und der Schweiz dem Risiko der Aushöhlung ausgesetzt sind und aktualisiert werden müssen, um ihre Relevanz und Wirksamkeit sicherzustellen und um Rechtssicherheit, die Konsolidierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz sowie eine zukunftsorientierte Perspektive zu bieten, insbesondere die Abkommen über einen verbesserten und beiderseitigen Zugang zum Schweizer Markt für EU-Wirtschaftsbeteiligte; ist besorgt darüber, dass grundlegende bilaterale Abkommen langsam auslaufen und durch die fehlende Berücksichtigung neuer Entwicklungen im Besitzstand der EU einen reibungslosen Marktzugang nicht länger sicherstellen; stellt fest, dass das Modell, das auf einzelnen bilateralen Vereinbarungen anstelle eines Abkommenspakets basiert, überholt ist; erklärt erneut, dass die Annahme eines Abkommenspakets für bestehende und künftige Abkommen, die die Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt der EU ermöglichen, im Hinblick darauf, für Homogenität und Rechtssicherheit zu sorgen, nach wie vor eine Voraussetzung für die Weiterentwicklung eines sektorspezifischen Ansatzes ist; ist besorgt über die Abwesenheit einer Lösung für internationale Fragen, was zu einer weiteren Aushöhlung der Anwendung der Abkommen über die gegenseitige Anerkennung führt;
25. stellt fest, dass ohne eine Modernisierung des Freihandelsabkommens, das vor 50 Jahren geschlossen und nicht an die Entwicklungen der internationalen Handelsregeln angepasst wurde, sowie des Pakets bilateraler Abkommen (I und II), das vor knapp 20 Jahren geschlossen wurde, und ohne eine ordnungsgemäße Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen nicht in vollem Umfang zugutekommen und im Laufe der Zeit unweigerlich ausgehöhlt werden; ist der Ansicht, dass sich die EU um pragmatische Lösungen bemühen sollte, um dieses Problem zwischen der EU und der Schweiz zu lösen; weist darauf hin, dass im Interesse der Erhaltung des gegenseitigen Marktzugangs und insbesondere in Bezug auf den gegenseitigen Marktzugang für Industriegüter, Zollerleichterungen, den freien Personenverkehr, technische Handelshemmnisse und die Vergabe öffentlicher Aufträge veraltete bilaterale Abkommen überarbeitet werden müssen, damit sie nicht auslaufen und den Entwicklungen in den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften Rechnung getragen wird; fordert die Kommission daher auf, ein Mandat für die Modernisierung des Freihandelsabkommens vorzuschlagen, sobald die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden;
26. betont, dass das Abkommen von 2002 über die gegenseitige Anerkennung immer überholter wird, da es nicht aktualisiert werden und so neuen Rechtsvorschriften der EU Rechnung tragen kann; stellt fest, dass dadurch bereits technische Hemmnisse geschaffen wurden und der Handel mit Medizinprodukten beeinträchtigt wurde und dass dies in Zukunft insbesondere auch in den Bereichen Maschinenbau, Maschinen- und Bauprodukte und künstliche Intelligenz der Fall sein wird; ist der Ansicht, dass sich die EU um pragmatische Lösungen bemühen sollte, um dieses Problem zwischen der EU und der Schweiz zu lösen;
27. stellt fest, dass der Investitionsschutz derzeit durch veraltete bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und nur neun EU-Mitgliedstaaten gewahrt wird; ist der Ansicht, dass durch ein modernes Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und der Schweiz die Rechtssicherheit für Investoren auf beiden Seiten erhöht würde und die bilateralen Handelsbeziehungen weiter gestärkt würden; bestärkt die Kommission darin, ein Mandat für die Aushandlung eines modernen Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und der Schweiz vorzuschlagen;
28. stellt fest, dass die Wirtschafts- und Industrieverbände derzeit nur über informelle Informationskanäle konsultiert werden; fordert die Verhandlungsführer auf, sich auf die Einrichtung einer bilateralen Ex-ante- und Ex-post-Konsultationsplattform zwischen der EU und der Schweiz zu einigen, um Debatten und Konsultationen im Vorfeld neuer Maßnahmen oder Beihilfen, die sich negativ auf den Handel oder die Investitionen auswirken könnten, zu erleichtern; ist der Ansicht, dass Unternehmens- und Industrieverbände in der Lage sein sollten, das Sekretariat dieser Plattform auf neue Probleme in den Bereichen Handel oder Investitionen aufmerksam zu machen; vertritt die Auffassung, dass die Plattform letztendlich zu einem festen Bestandteil des Steuerungsrahmens für das modernisierte Handelsabkommen werden und die Einrichtung einer Informationsstelle für KMU umfassen sollte, die dazu beitragen könnte, die Handelskosten und den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig die Beteiligung von KMU am Handel zu erhöhen;
29. betont, dass ausgehandelte Vereinbarungen so gestaltet sein sollten, dass ihre Struktur horizontale Kohärenz und Transparenz ermöglicht, damit bestehende sowie neue und aktualisierte bilaterale Abkommen einfacher sowie auf eine leicht verständliche und praktische Weise umgesetzt werden können, die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bietet und sicherstellt, dass Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmer und Unternehmen, die im Handel zwischen der EU und der Schweiz tätig sind, ihre Rechte wirksam wahrnehmen können;
30. ist der Ansicht, dass die Steuerung eines potenziellen Abkommens über einen institutionellen Rahmen oder eines modernisierten Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Schweiz einen gemeinsamen Ausschuss umfassen sollte, der für die gemeinsame Überwachung, den strukturierten Dialog und die Kontrolle durch das Europäische Parlament und das Schweizer Parlament zuständig ist;
31. fordert die EU und die Schweiz zu einer engeren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung auf; betont, wie wichtig gleiche Rahmenbedingungen im Steuerbereich, insbesondere im Hinblick auf Steuertransparenz und den automatischen Informationsaustausch;
32. betont, dass ein wirksamer Streitbeilegungsmechanismus, der die Rolle des Gerichtshof der Europäischen Union als letzte Instanz der Auslegung des EU-Rechts berücksichtigt, von grundlegender Bedeutung ist und eine Lösung für alle institutionellen und strukturellen Fragen benötigt wird, wozu eine gleichberechtigte Beteiligung am wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU, eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Abkommen, eine dynamische Angleichung an den Besitzstand der Union und gleiche Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf staatliche Beihilfen, gehören; erinnert an die Kompromisse, die die Kommission hinsichtlich eines Streitbeilegungsmechanismus bereits eingegangen ist; betont, dass der Zugang zum Binnenmarkt der EU auf einem fairen Ausgleich von Rechten und Pflichten beruhen muss und dass ein gemeinsames Regelwerk der EU und der Schweiz vor diesem Hintergrund eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren eines gemeinsamen Markts und die weitere Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt der EU ist;
33. begrüßt den zweiten Schweizer Beitrag zur Kohäsionspolitik der EU und betont, dass zukünftige Beiträge der Schweiz zur Kohäsionspolitik der EU von wesentlicher Natur sind und dass sie, dem Beispiel anderer Länder wie Norwegen, Island und Liechtenstein folgend, regelmäßiger stattfinden und erhöht werden sollten;
34. stellt fest, wie wichtig ein gemeinsamer Rahmen für staatliche Hilfe ist; fordert die Kommission und den Schweizer Bundesrat auf, in dieser Hinsicht eine Lösung zu finden;
Energie, Klima und die Umwelt
35. begrüßt den hohen Grad der politischen Angleichung zwischen der Schweiz und der EU in den Bereichen der Energie- und Klimapolitik; betont, dass die EU und die Schweiz eine umweltfreundliche, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung sowie Klimaneutralität bis 2050 anstreben und betont ferner das Potential für eine bessere Abstimmung der Rechtsvorschriften zwischen der EU und der Schweiz; fordert die Kommission und den Schweizer Bundesrat auf, Wege zur Zusammenarbeit an dem „Fit for 55“-Paket der EU und für die Beteiligung der Schweiz an verschiedenen Aspekten des Europäischen Green Deal zu finden, insbesondere am REPowerEU-Plan, sowie an Industrieallianzen wie der European Solar Photovoltaic Industry Alliance, der European Clean Hydrogen Alliance und der European Battery Alliance; fordert die Schweiz auf, Rechtsvorschriften zum Umweltschutz unter einem zukünftigen Kooperationsabkommen anzuwenden, insbesondere das Europäische CO2-Grenzausgleichssystem und das überarbeitete Emissionshandelssystem;
36. stellt fest, dass die strategische Autonomie, die die EU in Bezug auf Industriegüter und kritischen Rohstoffe sucht, durch die Intensität des gegenseitigen wirtschaftlichen Austauschs auch den Interessen der Schweiz zugutekommt; ist der Auffassung, dass die Schweiz und die EU ein gemeinsames Interesse daran haben könnten, die Koordination ihrer industriepolitischen Maßnahmen zu verbessern, um sich in strategischen Industriebereichen besser zu ergänzen;
37. begrüßt weiterhin das Engagement der Schweiz bei der Förderung von Wasserstoff mit einem besonderen Schwerpunkt auf erneuerbarem Wasserstoff und betont, dass die Durchleitung durch die Schweiz für einen europäischen Markt für Wasserstoff sowie für erneuerbare und dekarbonisierte Gase eine förderliche Rolle spielen könnte;
38. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Schweiz den Vorstoß der EU, den Schutz für fossile Brennstoffe aus dem Vertrag über die Energiecharta zu streichen, nicht ausreichend unterstützt hat; fordert die Schweiz dazu auf, dem Beispiel mehrerer EU-Mitgliedstaaten zu folgen und einen Rückzug aus diesem Vertrag in Betracht zu ziehen;
39. betont, dass die Netzstabilität und die Sicherheit der Versorgung und der Durchleitung im Stromsektor von einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz abhängen; weist auf den Verbund der schweizerischen, deutschen, italienischen, österreichischen und französischen Stromnetze hin; ist nach wie vor besorgt, dass der Ausschluss der Schweizer Energiewirtschaft Systemrisiken für das Synchronnetz Kontinentaleuropas birgt; betont, wie wichtig es ist, einen nachhaltigen und resilienten Wandel der Energiewirtschaft anzustreben und fordert die Schweiz auf, sich aktiv an den Initiativen der EU für erneuerbare Energien und Netzintegration, wie etwa den Paketen „Saubere Energie“ und „Fit für 55“, mit einer wirksamen dynamischen Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften im Stromsektor zu beteiligen;
40. betont, dass ein Abkommen über den Strommarkt eine Grundlage kreieren würde, die der fortdauernden und engen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz zuträglich wäre, insbesondere im Bereich der nicht-fossilen Elektrizitäts- und Gasquellen, auch durch innovative Lösungen für grenzüberschreitenden Stromhandel, wie etwa einen gemeinsamen Strommarkt; betont, dass jede neue Vereinbarung auch den einschlägigen Besitzstand der EU in Bezug auf den Grünen Deal, aber auch Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen Energieregulierungsbehörden der EU und der Schweiz enthalten sollte; bedauert, dass das geplante Stromabkommen aufgrund der Beendigung der Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz über ein institutionelles Rahmenabkommen auf kurz- bis mittelfristige Sicht nicht abgeschlossen werden kann, und betont, wie wichtig es ist, Verhandlungen diesbezüglich so bald wie möglich zu beginnen; betont, dass bis zum Abschluss dieser Vereinbarung technische Lösungen auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber und die Einbindung der Schweiz in die Kapazitätsberechnung der EU nötig sind, um die größten die regionale Netzstabilität und die Versorgungssicherheit betreffenden Risiken zu minimieren;
Forschung und Innovation, Entwicklung, Bildung und Kultur
41. betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Bereich von Forschung, Innovation und Entwicklung ist, um die Rolle Europas als starker Akteur im Bereich der Forschung und Innovation sowie das europäische Bildungssystem zu stärken; erinnert daran, dass die Schweiz jährlich fast 23 Mrd. CHF für Forschung und Entwicklung ausgibt; stellt fest, wie wichtig Forschung und Entwicklung für den Energiesektor und die Beteiligung der Schweiz an den Förderprogrammen für Forschung und Innovation der EU für die Förderung der Entwicklung sauberer und nachhaltiger Energietechnologien sind; ist der Ansicht, dass das Programm Erasmus+ zur Annäherung der Gesellschaften beiträgt;
42. betont, dass gemeinsame Bemühungen der EU und der Schweiz für die Bewältigung globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Gesundheit und der Energiesicherheit durch Forschung und Entwicklung von Bedeutung sind; fordert beide Parteien auf, kollaborative Projekte, die zum Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und der Ziele des europäischen Grünen Deals beitragen, zu priorisieren;
43. stellt fest, dass die Schweiz im Rahmen von Erasmus+ und Horizont Europa auf den Status eines nicht assoziierten Drittlandes herabgestuft wurde;
44. bekräftigt die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz bei EU-Programmen wie Horizont Europa, Digital Europe, Euratom, ITER und Erasmus+ und lobt die bisherige hervorragende Zusammenarbeit; fordert die EU und die Schweiz auf, einen gemeinsamen Ansatz zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu finden, um eine gemeinsame Zusammenarbeit zu erreichen, die beiden Seiten nutzt, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung der Schweiz an allen EU-Programmen im Zeitraum 2021-2027; fordert beide Parteien auf, als Teil des weitgefassten Verhandlungspakets Gespräche über die Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen wie Horizont Europa, Digitales Europa, Euratom, ITER und Erasmus+ zu führen, so dass der Schweiz nach Abschluss der Verhandlungen ein rascher Wiedereinstieg in diese Programme ermöglicht wird;
45. ist nach wie vor davon überzeugt, dass eine stabilere, zukunftsorientierte Partnerschaft beiden Seiten zugutekommen und zur Assoziierung der Schweiz mit Erasmus+ und anderen EU-Programmen beitragen wird;
46. fordert die Kommission und den Schweizer Bundesrat auf, ihr Bestes zu geben, um sicherzustellen, dass nach der Annahme des Verhandlungsmandats Übergangsregelungen für die Schweizer Beteiligung an Horizont Europa bestehen, die mit der Verpflichtung der Schweiz zu regelmäßigen und angemessenen Beiträgen zur Kohäsionspolitik der EU einhergehen; bedauert, dass die Schweiz kürzlich aus dem Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen ausgeschlossen wurde, da sie nicht mit Horizont Europa assoziiert ist; stellt fest, dass die Schweiz unter Horizont 2020 Fördermittel in Höhe von 2,7 Mrd. CHF erhielt, mehr als jedes andere assoziierte Land;
47. betont die gute Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Weltraumbereich, insbesondere durch die Beteiligung der Schweiz an den europäischen Satelliten-Navigationsprogramm Galileo und EGNOS; fordert die Vertiefung dieser Zusammenarbeit durch die Einbindung der Schweiz in das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus und das Satellitentelekommunikationsprogramm IRIS; erklärt erneut, dass die Schweiz bereits von den Open-Access-Daten von Copernicus profitiert und dass sie noch stärker von den Daten und Diensten dieser Programme profitieren könnte;
48. erkennt an, wie wichtig die Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt ist, und fordert die Schweiz und die EU dazu auf, ihre Mitarbeit in den Bereichen des kulturellen Austauschs, der Bildung und des Sports zu verstärken, einschließlich ihrer Mitarbeit an der Initiative „Kulturhauptstädte Europas“;
49. nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz nach dem Referendum zur Einwanderung seit 2014 nicht mehr mit dem Programm Erasmus+ assoziiert ist; nimmt die uneingeschränkte Anwendung des Abkommens von 1999 über die Freizügigkeit und die Ablehnung der Ergebnisse des Referendums von 2014 bei einem neuen Referendum zur Einwanderung im Jahr 2020 zur Kenntnis; betont, dass die Freizügigkeit eine Voraussetzung für die Teilnahme am Programm Erasmus+ ist;
50. begrüßt, dass durch die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Erasmus+ im Jahr 2022 es den assoziierten Partnern aus dem Europäischen Hochschulraum ermöglicht wurde, sich an der Bildung von Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“ zu beteiligen, was zur Teilnahme der Schweiz führte;
51. betont, dass die Teilnahme der Schweiz am Programm Erasmus+ und die uneingeschränkte Anerkennung der in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Grundfreiheiten durch das Land miteinander zusammenhängen, da der Austausch im Rahmen von Erasmus+ von der Freizügigkeit abhängt;
52. nimmt zur Kenntnis, dass zahlreiche Akteure des Bildungswesens in Europa eine Assoziierung der Schweiz mit Erasmus+ fordern und dass Schweizer Studierenden- und Jugendorganisationen die Schweizer Regierung nachdrücklich auffordern, konstruktive Verhandlungen mit der EU aufzunehmen; hebt die Vorteile, die eine solche Assoziierung für die Schweiz und die Europäische Union im Hinblick auf die Bildung birgt, und sonstige Nutzen hervor;
53. hebt hervor, dass sich alle interessierten Nachbarländer und gleich gesinnten Länder, darunter auch die Schweiz, gerne am Programm Erasmus+ beteiligen und so zu den europäischen Bildungssystemen und zur Stärkung des europäischen Bildungsraums insgesamt beitragen dürfen;
54. betont, dass die Mobilität von Lernenden zwischen der EU und der Schweiz letztendlich integrativ sein und Teilnehmer aus allen Mitgliedstaaten, Regionen und sozialen Hintergründen einbeziehen sollte, und dass dies durch eine Ausweitung der zusätzlichen Unterstützung erreicht werden könnte, die denjenigen angeboten wird, die mit sozialen Herausforderungen konfrontiert sind, wodurch der Status von Erasmus+ als ein wirklich integratives europäisches Programm gestärkt würde;
Institutioneller Rahmen und Zusammenarbeit
55. bedauert die Entscheidung des Schweizer Bundesrates, die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz im Mai 2021 nach sieben Jahren zu beenden; stellt fest, dass dieses Abkommen für den Abschluss möglicher zukünftiger Abkommen in Bezug auf die weitere Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt und der Fortführung des reibungslosen Handels in mehreren Industriebranchen von grundlegender Bedeutung war und dass der Abbruch der Verhandlungen die Beteiligung der Schweiz am Programm Erasmus+ beeinflusst hat; bedauert alle Darstellungen im öffentlichen und politischen Bereich der Schweiz, dass die EU die Interessen der Schweiz untergräbt; betont, dass ein erneutes Scheitern der Verhandlungen über ein Abkommen über die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz sowohl für die EU als auch für die Schweiz schädlich wäre und ihre politische Rolle schwächen könnte; stellt fest, dass die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz unausgewogen sind und dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen vom Mangel an strukturellen Beziehungen betroffen sind; begrüßt den Ansatz des Schweizer Bundesrats für ein weitgefasstes Verhandlungspaket vom Februar 2022 und fordert den Bundesrat auf, ein Verhandlungsmandat für wichtige strukturelle Fragen anzunehmen, um der EU ein politisches Signal zu senden;
56. betont, dass es im grundlegenden Interesse beider Seiten liegt, gute, stabile und für beide Seiten vorteilhafte Beziehungen im Rahmen eines modernisierten Verhältnisses basierend auf einem Abkommenspaket, das Stabilität, Vertrauen, Wohlstand, gleiche Rahmenbedingungen, Arbeitsplätze und Wachstum schafft und sich der sozialen Sicherheit und Gerechtigkeit verpflichtet, aufrechtzuerhalten und zu stärken;
57. begrüßt die Entscheidung des Schweizer Bundesrates, seine Sondierungsgespräche mit der EU hinsichtlich zukünftiger Verhandlungen zu beenden, und die Tatsache, dass dieser den Eckparametern für ein Verhandlungsmandat zugestimmt hat; stellt mit Bedauern fest, dass der Schweizer Bundesrat erst Ende 2023 über die Vorbereitung zur Annahme eines Verhandlungsmandats entscheiden wird; weist auf das kurze Zeitfenster aufgrund der Schweizer Parlamentswahlen im Oktober 2023 und der EU-Wahlen im Juni 2024 hin;
58. begrüßt die politische Erklärung im Anschluss an die Konferenz der Kantonsregierungen vom 24. März 2023, die sich für vertragliche Beziehungen mit der EU auf der Grundlage gemeinsamer Werte ausspricht und ihre Bereitschaft, die bilateralen Abkommen weiterzuführen und zu vertiefen sowie den Bundesrat bei Verhandlungen zu unterstützen, bestätigt; begrüßt, dass die Kantone zur Kenntnis nehmen, dass mangels einer aus EU-Sicht akzeptablen Alternative kein Weg an einer dynamischen Übernahme des EU-Rechts vorbeiführt;
59. erwartet, dass die Sondierungsgespräche zwischen der Kommission und dem Schweizer Bundesrat vorangetrieben werden, um die für die Verabschiedung eines Verhandlungsmandats erforderlichen Klarstellungen und Zusicherungen zu erhalten; ruft beide Seiten dazu auf, dieses Zeitfenster für Gespräche über ein mögliches neues Verhandlungspaket und ein Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Schweiz zu nutzen und noch vor Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission und des Parlaments eine Einigung zu erzielen; fordert die Kommission und den Schweizer Bundesrat auf, die Sondierungsgespräche rasch zu beenden;
°
° °
60. beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Das Hauptmotiv dieses Berichts ist der Aufbau von mehr Vertrauen zwischen der EU und der Schweiz auf Basis einer höheren Transparenz.
Eine stärkere Zusammenarbeit – auch und vor allem im institutionellen Bereich – wäre im Interesse beider Seiden, und würde dem Gemeinwohl sowie den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz und der Union dienen.
Weiterhin zielt der Bericht darauf ab, vollkommen neue Themengebiete für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz zu eröffnen, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Geopolitik und Friedenspolitik. Dieser Schwerpunkt spiegelt sich auch in der Reihenfolge der Kapitel dieses Berichts wider.
Insgesamt spricht der Bericht sowohl an die Kommission als auch den Schweizer Bundesrat die dringende Empfehlung aus, die Verhandlungen für ein Lösungspaket in Bezug auf institutionelle Fragen rasch zu beginnen und auch zu beenden. Die Umsetzung der Zusammenarbeit in neuen Themengebieten wird einem guten Abschluss der Verhandlungen helfen.
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR INTERNATIONALEN HANDEL (29.6.2023)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu den Beziehungen EU-Schweiz
Verfasser der Stellungnahme: Jörgen Warborn
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Schweiz zur EU hauptsächlich durch ein Freihandelsabkommen (FHA) und eine Reihe bilateraler Abkommen, einschließlich des Abkommens über die Personenfreizügigkeit, geregelt werden, in denen die Schweiz zugestimmt hat, im Gegenzug für den Zugang zum EU-Binnenmarkt bestimmte Aspekte der EU-Rechtsvorschriften zu übernehmen;
B. in der Erwägung, dass die Schweiz und die EU wichtige Wirtschaftspartner sind, wobei die EU der wichtigste Handelspartner der Schweiz und die Schweiz nach China, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich der viertgrößte Handelspartner der EU ist; in der Erwägung, dass sowohl die EU als auch die Schweiz zu den wechselseitig wichtigsten Zielgebieten für ausländische Investitionen gehören und wichtige Partner im Handel mit Dienstleistungen sind;
C. in der Erwägung, dass die EU und die Schweiz zwischen 2014 und 2021 Verhandlungen über ein Abkommen über einen institutionellen Rahmen geführt haben, mit dem die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz insbesondere dadurch umstrukturiert werden sollen, dass wichtige Regeln und Verfahren für die dynamische Übernahme und einheitliche Anwendung des Binnenmarktrechts festgelegt werden, sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen und die Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen sichergestellt werden sollen und ein geeigneter Streitbeilegungsmechanismus geschaffen werden soll;
D. in der Erwägung, dass der Schweizer Bundesrat am 26. Mai 2021 beschlossen hat, die Verhandlungen über das Abkommen über einen institutionellen Rahmen einseitig einzustellen;
1. stellt fest, dass historische, starke und stabile Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz und gemeinsame Werte jahrzehntelang zu Frieden, wirtschaftlichem Wohlstand, sozialer Gerechtigkeit und Zusammenarbeit in Europa beigetragen haben;
2. betont, dass der Erhaltung, Stärkung und Vertiefung starker, stabiler und tragfähiger Handelsbeziehungen mit der Schweiz als viertgrößtem Handelspartner der EU, insbesondere im derzeitigen turbulenten internationalen Umfeld, nach wie vor hohe Priorität eingeräumt wird und dass dies im grundlegenden Interesse beider Parteien liegt; ist der Ansicht, dass eine modernisierte und für beide Seiten vorteilhafte Beziehung, die durch ein ehrgeiziges Abkommen untermauert wird, nicht nur Handelshemmnisse abbauen, sondern auch gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaftsakteure der EU schaffen, Vertrauen, Stabilität, Arbeitsplätze, Wachstum und Wohlstand hervorbringen, den diskriminierungsfreien Schutz der Arbeitnehmerrechte sicherstellen und ein Höchstmaß an Schutz für Verbraucher und Umwelt, fairen Wettbewerb, nachhaltige Entwicklung und soziale Sicherheit, Fortschritt und Gerechtigkeit garantieren sollte; erachtet es als sehr wichtig, die gemeinsamen Anstrengungen zur Reform der Welthandelsorganisation (WTO), insbesondere ihres Streitbeilegungsgremiums, fortzusetzen und im Vorfeld der 13. WTO-Ministerkonferenz nachhaltige und umweltfreundliche Handelsinitiativen voranzubringen;
3. stellt fest, dass die Roamingverordnung der EU eine Erfolgsgeschichte ist, die insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in grenznahen Gebieten zugutekommt und allgemein die Personenfreizügigkeit begünstigt; weist darauf hin, dass die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums die Roamingverordnung bereits anwenden; legt der Schweiz nahe, als Teil eines neuen Abkommens zwischen der EU und der Schweiz zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sowohl der Schweiz als auch der EU die Anwendung der Roamingverordnung in Erwägung zu ziehen;
4. stellt fest, dass die Schweiz im Zusammenhang mit der Aggression Russlands gegen die Ukraine Sanktionen der EU gegen Russland übernommen hat; ist der Ansicht, dass die Schweiz und die EU eng zusammenzuarbeiten sollten, um eingefrorene Vermögenswerte Russlands für den Wiederaufbau der Ukraine zu nutzen;
5. bedauert die Entscheidung des Schweizer Bundesrates, die Verhandlungen über das Abkommen über einen institutionellen Rahmen einzustellen, das für den Abschluss möglicher künftiger Abkommen über die weitere Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt und für die Fortsetzung des reibungslosen Handels in mehreren Industriezweigen von wesentlicher Bedeutung war;
6. stellt fest, dass ohne eine Modernisierung des Freihandelsabkommens, das vor 50 Jahren geschlossen und nicht an die Entwicklungen der internationalen Handelsregeln angepasst wurde, sowie des Pakets bilateraler Abkommen (I und II), das vor knapp 20 Jahren geschlossen wurde, und ohne eine ordnungsgemäße Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen nicht in vollem Umfang zugutekommen und im Laufe der Zeit unweigerlich ausgehöhlt werden; ist der Ansicht, dass sich die EU um pragmatische Lösungen bemühen sollte, um dieses Problem zwischen der EU und der Schweiz zu lösen; weist darauf hin, dass im Interesse der Erhaltung des gegenseitigen Marktzugangs und insbesondere in Bezug auf den gegenseitigen Marktzugang für Industriegüter, Zollerleichterungen, den freien Personenverkehr, technische Handelshemmnisse und die Vergabe öffentlicher Aufträge veraltete bilaterale Abkommen überarbeitet werden müssen, damit sie nicht auslaufen und den Entwicklungen in den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften Rechnung getragen wird; fordert die Kommission daher auf, ein Mandat für die Modernisierung des Freihandelsabkommens vorzuschlagen, sobald die Verhandlungen wieder aufgenommen wurden;
7. stellt fest, dass der Investitionsschutz derzeit durch veraltete bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und nur neun EU-Mitgliedstaaten gewahrt wird; ist der Ansicht, dass durch ein modernes Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und der Schweiz die Rechtssicherheit für Investoren auf beiden Seiten erhöht würde und die bilateralen Handelsbeziehungen weiter gestärkt würden; bestärkt die Kommission darin, ein Mandat für die Aushandlung eines modernen Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und der Schweiz vorzuschlagen;
8. weist darauf hin, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels wichtig ist; betont, dass es für die EU und die Schweiz von Bedeutung ist, die Beteiligung der Schweiz an den verschiedenen Aspekten des europäischen Grünen Deals, insbesondere am REPowerEU-Programm, einschließlich der Europäischen Allianz der Fotovoltaikindustrie, in Erwägung zu ziehen; befürwortet, dass Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ der EU gefunden werden;
9. betont, dass das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung (2002) immer überholter wird, da es nicht aktualisiert werden und so neuen Rechtsvorschriften der EU Rechnung tragen kann; stellt fest, dass dadurch bereits technische Hemmnisse geschaffen wurden und der Handel mit Medizinprodukten beeinträchtigt wurde und dass dies in Zukunft insbesondere auch in den Bereichen Maschinenbau, Maschinen- und Bauprodukte und künstliche Intelligenz der Fall sein wird; ist der Ansicht, dass sich die EU um pragmatische Lösungen bemühen sollte, um dieses Problem zwischen der EU und der Schweiz zu lösen;
10. stellt fest, dass die Wirtschafts- und Industrieverbände derzeit nur über informelle Informationskanäle konsultiert werden; fordert die Verhandlungsführer auf, sich auf die Einrichtung einer bilateralen Ex-ante- und Ex-post-Konsultationsplattform zwischen der EU und der Schweiz zu einigen, um Debatten und Konsultationen im Vorfeld neuer Maßnahmen oder Beihilfen, die sich negativ auf den Handel oder die Investitionen auswirken könnten, zu erleichtern; ist der Ansicht, dass Unternehmens- und Industrieverbände in der Lage sein sollten, das Sekretariat dieser Plattform auf neue Probleme in den Bereichen Handel oder Investitionen aufmerksam zu machen; vertritt die Auffassung, dass die Plattform letztendlich zu einem festen Bestandteil des Steuerungsrahmens für das modernisierte Handelsabkommen werden und die Einrichtung einer Informationsstelle für KMU umfassen sollte, die dazu beitragen könnte, die Handelskosten und den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig die Beteiligung von KMU am Handel zu erhöhen;
11. betont, dass flankierende Maßnahmen wichtig sind, mit denen ein wirksamer und diskriminierungsfreier Schutz der Arbeitnehmerrechte sowie gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort für mobile, entsandte und lokale Arbeitnehmer sichergestellt werden und es gleichzeitig den Wirtschaftsakteuren der EU ermöglicht wird, Dienstleistungen in der Schweiz zu erbringen; hebt hervor, dass solche flankierenden Maßnahmen erforderlich sind, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaftsakteure aus der EU in Bereichen zu schaffen, in denen die Schweiz Marktzugang zum Binnenmarkt der EU hat;
12. würdigt die Flexibilität der Kommission und die in früheren Verhandlungen über das Abkommen über einen institutionellen Rahmen und in den laufenden Sondierungsgesprächen angebotenen Kompromisse;
13. begrüßt den Beschluss des Schweizer Bundesrates, ein Mandat zur Ausarbeitung von Schlüsselparametern für ein Mandat für Verhandlungen mit der EU zu erteilen, und fordert die Kommission und den Schweizer Bundesrat nachdrücklich auf, umgehend Verhandlungen aufzunehmen; betont, dass das Zustandekommen eines umfassenden Rahmenabkommens der effizienteste Weg ist, um bestehende bilaterale Abkommen zu modernisieren und auf sich ändernde Prioritäten in Bereichen wie Klimawandel, Digitalisierung, Arbeitnehmerrechte und sozialer Zusammenhalt zu reagieren; erachtet es als sehr wichtig, sich die derzeitige Dynamik zunutze zu machen, da in der Schweiz im Oktober 2023 eine Parlamentswahl abgehalten und im Juni 2024 die Wahl zum Europäischen Parlament stattfinden wird; fordert die Kommission auf, das Parlament rechtzeitig über alle neuen Entwicklungen zu unterrichten und es eng in alle Schritte im Zusammenhang mit möglichen künftigen Verhandlungen einzubeziehen, wobei dessen Ansichten zu berücksichtigen sind und ein etwaiges künftiges Verhandlungsmandat auf fünf Jahre begrenzt werden sollte;
14. betont, dass ausgehandelte Vereinbarungen so gestaltet sein sollten, dass ihre Struktur horizontale Kohärenz und Transparenz ermöglicht, damit bestehende sowie neue und aktualisierte bilaterale Abkommen einfacher sowie auf eine leicht verständliche und praktische Weise umgesetzt werden können, die Rechtssicherheit und Berechenbarkeit bietet und sicherstellt, dass Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmer und Unternehmen, die im Handel zwischen der EU und der Schweiz tätig sind, ihre Rechte wirksam wahrnehmen können;
15. ist der Ansicht, dass die Steuerung eines potenziellen Abkommens über einen institutionellen Rahmen oder eines modernisierten Freihandelsabkommens zwischen der EU und der Schweiz einen gemeinsamen Ausschuss umfassen sollte, der für die gemeinsame Überwachung, den strukturierten Dialog und die Kontrolle durch das Europäische Parlament und das Schweizer Parlament zuständig ist;
16. betont, dass der Schweizer Bundesrat den Vorstoß der EU, den Schutz für fossile Brennstoffe aus dem Vertrag über die Energiecharta zu streichen, nicht unterstützt hat; stellt mit Besorgnis fest, dass im Bereich der fossilen Brennstoffe tätige Unternehmen mit Sitz in der EU ihre Tätigkeiten über die Schweiz abwickeln könnten, sodass sie weiterhin im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta geschützt werden können; legt der Schweizer Regierung und der Kommission nahe, sich miteinander ins Benehmen zu setzen, um mögliche koordinierte Maßnahmen in Bezug auf die nächsten Schritte im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Energiecharta zu prüfen.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.6.2023 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 0 0 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Tiziana Beghin, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Markéta Gregorová, Christophe Hansen, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Danilo Oscar Lancini, Bernd Lange, Margarida Marques, Gabriel Mato, Emmanuel Maurel, Alessandra Mussolini, Carles Puigdemont i Casamajó, Samira Rafaela, Catharina Rinzema, Inma Rodríguez-Piñero, Katarína Roth Neveďalová, Ernő Schaller-Baross, Helmut Scholz, Sven Simon, Kathleen Van Brempt, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Mazaly Aguilar, Reinhard Bütikofer, Svenja Hahn, Michiel Hoogeveen, Seán Kelly, Miapetra Kumpula-Natri, Javier Moreno Sánchez |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
36 |
+ |
ECR |
Mazaly Aguilar, Geert Bourgeois, Michiel Hoogeveen |
ID |
Danilo Oscar Lancini |
NI |
Tiziana Beghin, Carles Puigdemont i Casamajó, Ernő Schaller-Baross |
PPE |
Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Christophe Hansen, Danuta Maria Hübner, Seán Kelly, Gabriel Mato, Alessandra Mussolini, Sven Simon, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler |
Renew |
Svenja Hahn, Samira Rafaela, Catharina Rinzema, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Paolo De Castro, Raphaël Glucksmann, Miapetra Kumpula-Natri, Bernd Lange, Margarida Marques, Javier Moreno Sánchez, Inma Rodríguez-Piñero, Katarína Roth Neveďalová, Kathleen Van Brempt |
The Left |
Emmanuel Maurel, Helmut Scholz |
Verts/ALE |
Saskia Bricmont, Reinhard Bütikofer, Markéta Gregorová, Heidi Hautala |
0 |
- |
|
|
0 |
0 |
|
|
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
STELLUNGNAHME DES AUSSCHUSSES FÜR KULTUR UND BILDUNG (29.6.2023)
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu den Beziehungen EU-Schweiz
Verfasser der Stellungnahme (*): Hannes Heide
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 57 der Geschäftsordnung
PA_NonLeg
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. nimmt zur Kenntnis, dass die Schweiz nach dem Referendum zur Einwanderung seit 2014 nicht mehr mit dem Programm Erasmus+ assoziiert ist; nimmt die uneingeschränkte Anwendung des Abkommens von 1999 über die Freizügigkeit und die Ablehnung der Ergebnisse des Referendums von 2014 bei einem neuen Referendum zur Einwanderung im Jahr 2020 zur Kenntnis; betont, dass die Freizügigkeit eine Voraussetzung für die Teilnahme am Programm Erasmus+ ist;
2. begrüßt, dass durch die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Erasmus+ im Jahr 2022 es den assoziierten Partnern aus dem Europäischen Hochschulraum ermöglicht wurde, sich an der Bildung von Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“ zu beteiligen, was zur Teilnahme der Schweiz führte;
3. betont, dass die Teilnahme der Schweiz am Programm Erasmus+ und die uneingeschränkte Anerkennung der in den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Grundfreiheiten durch das Land miteinander zusammenhängen, da der Austausch im Rahmen von Erasmus+ von der Freizügigkeit abhängt;
4. bedauert, dass die Schweizer Regierung 2021 einseitig beschlossen hat, die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz abzubrechen, was sich auf die Teilnahme der Schweiz am Programm Erasmus+ ausgewirkt hat;
5. nimmt zur Kenntnis, dass zahlreiche Akteure des Bildungswesens in Europa eine Assoziierung der Schweiz mit Erasmus+ fordern und dass Schweizer Studierenden- und Jugendorganisationen die Schweizer Regierung nachdrücklich auffordern, konstruktive Verhandlungen mit der EU aufzunehmen; hebt die Vorteile, die eine solche Assoziierung für die Schweiz und die Europäische Union im Hinblick auf die Bildung birgt, und sonstige Nutzen hervor;
6. nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenträger im Jugendbereich eine Beteiligung der Schweiz an der Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps fordern, um so junge Freiwillige, Jugendarbeiter und Jugendorganisationen zu unterstützen;
7. ist nach wie vor davon überzeugt, dass eine stabilere, zukunftsorientierte Partnerschaft beiden Seiten zugutekommen und zur Assoziierung der Schweiz mit Erasmus+ und anderen EU-Programmen beitragen wird;
8. stellt fest, dass die Schweiz im Rahmen von Erasmus+ und Horizont Europa auf den Status eines nicht assoziierten Drittlandes herabgestuft wurde; betont, dass der Zugang zu Horizont Europa und zu laufenden und künftigen Pilotprojekten im Rahmen beider Programme von gegenseitigem Nutzen wäre, wenn man die europäische Forschungslandschaft und das Erfordernis berücksichtigt, Lücken bei der Kompetenzentwicklung und auf den Arbeitsmärkten, auch in einem grenzüberschreitenden Umfeld, zu schließen;
9. begrüßt die Sondierungsgespräche zwischen der Kommission und dem Chefunterhändler der Schweiz, die seit Ende März 2022 geführt werden; ist der Ansicht, dass diese Gespräche eine akzeptable Grundlage für die rasche Empfehlung zur Aufnahme von Verhandlungen bilden könnten; betont, wie wichtig es ist, über ein Rahmenabkommen zu verfügen, das alle strukturellen Fragen abdeckt, die in den verschiedenen bilateralen Abkommen behandelt werden;
10. hebt hervor, dass sich alle interessierten Nachbarländer und gleich gesinnten Länder, darunter auch die Schweiz, gerne am Programm Erasmus+ beteiligen und so zu den europäischen Bildungssystemen und zur Stärkung des europäischen Bildungsraums insgesamt beitragen dürfen;
11. betont, dass die Mobilität von Lernenden zwischen der EU und der Schweiz letztendlich integrativ sein und Teilnehmer aus allen Mitgliedstaaten, Regionen und sozialen Hintergründen einbeziehen sollte, und dass dies durch eine Ausweitung der zusätzlichen Unterstützung erreicht werden könnte, die denjenigen angeboten wird, die mit sozialen Herausforderungen konfrontiert sind, wodurch der Status von Erasmus+ als ein wirklich integratives europäisches Programm gestärkt würde;
12. stellt fest, dass die Teilnahme von Lehrkräften und jungen Menschen an EU-Programmen für alle Stufen allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport eine solide und dauerhafte Verständigung zwischen der Schweiz und der EU ermöglicht; hebt die Vorteile derartiger Programme für alle Teilnehmer hervor;
13. ist der Ansicht, dass die EU und die Schweiz geschlossen auftreten sollten, um europäische Werte wie Demokratie, die Freiheit der Lehre, die institutionelle Autonomie und das Recht auf Bildung zu verfolgen, zu fördern und zu wahren; ist der Ansicht, dass Erasmus+ zur Annäherung der Gesellschaften beiträgt.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.6.2023 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25 0 1 |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Asim Ademov, Christine Anderson, Ilana Cicurel, Romeo Franz, Sylvie Guillaume, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Elżbieta Kruk, Predrag Fred Matić, Niklas Nienass, Peter Pollák, Diana Riba i Giner, Marcos Ros Sempere, Massimiliano Smeriglio, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Theodoros Zagorakis, Milan Zver |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Chiara Gemma, Łukasz Kohut, Rob Rooken, Marc Tarabella, Iuliu Winkler, Salima Yenbou |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
25 |
+ |
ECR |
Chiara Gemma, Elżbieta Kruk, Rob Rooken |
NI |
Marc Tarabella |
PPE |
Asim Ademov, Peter Pollák, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Maria Walsh, Iuliu Winkler, Theodoros Zagorakis, Milan Zver |
Renew |
Ilana Cicurel, Irena Joveva, Salima Yenbou |
S&D |
Sylvie Guillaume, Petra Kammerevert, Łukasz Kohut, Predrag Fred Matić, Marcos Ros Sempere, Massimiliano Smeriglio |
The Left |
Niyazi Kizilyürek |
Verts/ALE |
Romeo Franz, Niklas Nienass, Diana Riba i Giner |
0 |
- |
|
|
1 |
0 |
ID |
Christine Anderson |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.7.2023 |
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
51 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alexandrov Yordanov, François Alfonsi, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi, Włodzimierz Cimoszewicz, Katalin Cseh, Michael Gahler, Kinga Gál, Klemen Grošelj, Dietmar Köster, Andrius Kubilius, Ilhan Kyuchyuk, Jean-Lin Lacapelle, David Lega, Miriam Lexmann, Leopoldo López Gil, Antonio López-Istúriz White, Lukas Mandl, Thierry Mariani, Pedro Marques, David McAllister, Vangelis Meimarakis, Sven Mikser, Alessandra Moretti, Matjaž Nemec, Gheorghe-Vlad Nistor, Kostas Papadakis, Tonino Picula, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Dragoş Tudorache, Viola von Cramon-Taubadel, Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Salima Yenbou, Željana Zovko |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Attila Ara-Kovács, Malik Azmani, Jakop G. Dalunde, Georgios Kyrtsos, Sergey Lagodinsky, Juozas Olekas, Nikos Papandreou, Javier Zarzalejos |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Franc Bogovič, Gilles Boyer, Othmar Karas, Samira Rafaela |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
51 |
+ |
ECR |
Witold Jan Waszczykowski, Charlie Weimers |
ID |
Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi |
NI |
Kinga Gál |
PPE |
Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Franc Bogovič, Michael Gahler, Othmar Karas, Andrius Kubilius, David Lega, Miriam Lexmann, Leopoldo López Gil, Antonio López-Istúriz White, David McAllister, Lukas Mandl, Vangelis Meimarakis, Gheorghe-Vlad Nistor, Isabel Wiseler-Lima, Javier Zarzalejos, Željana Zovko |
Renew |
Petras Auštrevičius, Malik Azmani, Gilles Boyer, Katalin Cseh, Klemen Grošelj, Georgios Kyrtsos, Ilhan Kyuchyuk, Samira Rafaela, Dragoş Tudorache, Salima Yenbou |
S&D |
Attila Ara-Kovács, Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Dietmar Köster, Pedro Marques, Sven Mikser, Alessandra Moretti, Matjaž Nemec, Juozas Olekas, Nikos Papandreou, Tonino Picula, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder |
Verts/ALE |
François Alfonsi, Jakop G. Dalunde, Sergey Lagodinsky, Viola von Cramon-Taubadel |
3 |
- |
ID |
Jean-Lin Lacapelle, Thierry Mariani |
NI |
Kostas Papadakis |
0 |
0 |
|
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3.
- [2] ABl. L 300 vom 31.12.1972, S. 189.
- [3] ABl. L 205 vom 27.7.1991, S. 3.
- [4] ABl. L 199 vom 31.7.2009, S. 24.
- [5] ABl. L 114, vom 30.4.2002, S. 6.
- [6] ABl. L 114 vom 30.4.2002, S. 369.
- [7] ABl. L 114 vom 30.4.2002, S. 132.
- [8] ABl. L 114 vom 30.4.2002, S. 430.
- [9] ABl. L 114 vom 30.4.2002, S. 6.
- [10] ABl. C 308 vom 14.12.2004, S. 2.
- [11] ABl. L 347 vom 3.12.2014, S. 3.
- [12] ABl. L 15 vom 20.1.2014, S. 3.
- [13] ABl. L 65 vom 11.3.2016, S. 22.
- [14] ABl. L 322 vom 7.12.2017, S. 3.
- [15] ABl. C 108 vom 26.3.2021, S. 133.
- [16] ABl. C 362 vom 8.9.2021, S. 90.
- [17] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 924.
- [18] Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77).