BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates
19.9.2023 - (COM(2023)0426 – C9‑0226/2023 – 2023/0252(COD)) - ***I
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatterin: Heidi Hautala
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates
(COM(2023)0426 – C9‑0226/2023 – 2023/0252(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2023)0426),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0226/2023),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 6. September 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9‑0267/2023),
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission übernimmt;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Europäische Union (EU) gewährt den Entwicklungsländern seit 1971 Handelspräferenzen im Rahmen ihres Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Dies geschieht derzeit über drei verschiedene Regelungen: das Standard-APS, das APS+ und die Sonderregelung „Alles außer Waffen“ für die am wenigsten entwickelten Länder. Die derzeitige Regelung beruht auf der Verordnung (EU) Nr. 978/2012[1] und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Am 22. September 2021 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen[2] an. Die neue Verordnung würde die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates aufheben und am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Europäische Parlament bestätigte den Beschluss des Ausschusses, am 6. Juni 2022 auf der Grundlage des Berichts, der am 3. Mai 2022 im Ausschuss für internationalen Handel angenommen wurde, interinstitutionelle Verhandlungen über dieses Dossier aufzunehmen. Die interinstitutionellen Verhandlungen wurden am 31. Januar 2023 aufgenommen.
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist trotz sieben Trilogverhandlungen noch nicht abgeschlossen. Somit besteht die Gefahr, dass die neue Verordnung nicht bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft sein wird, wenn das derzeitige APS ausläuft. Die Kommission hat daher einen Vorschlag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 um vier Jahre vorgelegt, damit die Regelung auch über den 31. Dezember 2023 hinaus angewandt werden kann und genügend Zeit für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt.
Mit dem Vorschlag wird lediglich der Geltungszeitraum der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Sollten die Verhandlungen über die Änderungsverordnung erfolgreich abgeschlossen werden, wird diese Verordnung aufgehoben.
Es ist in der Tat äußerst wichtig, den 60 Ländern und zwei Milliarden Menschen, die in den Genuss von APS-Präferenzen kommen, Rechtssicherheit zu bieten. Damit für die Wirtschaftsbeteiligten und die begünstigten Länder für Klarheit, Vorhersehbarkeit und Kontinuität gesorgt ist und die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Handels- und Entwicklungspolitik der EU gewahrt wird, muss die Verlängerung so bald wie möglich beschlossen werden. Die Verhandlungen über die Änderungsverordnung können in der Zwischenzeit fortgesetzt werden.
Da die Verlängerung spätestens bis zum 31. Dezember 2023 angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht werden muss und der Vorschlag der Kommission nur einen sehr begrenzten Anwendungsbereich hat, wird vorgeschlagen, dass das Europäische Parlament seinen Standpunkt ohne Änderungen am Vorschlag der Kommission festlegt.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
COM(2023)0426 – C9-0226/2023 – 2023/0252(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
4.7.2023 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
INTA 10.7.2023 |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Heidi Hautala 6.7.2023 |
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Datum der Annahme |
19.9.2023 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Geert Bourgeois, Saskia Bricmont, Jordi Cañas, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, Roman Haider, Heidi Hautala, Danuta Maria Hübner, Karin Karlsbro, Danilo Oscar Lancini, Margarida Marques, Gabriel Mato, Sara Matthieu, Carles Puigdemont i Casamajó, Inma Rodríguez-Piñero, Katarína Roth Neveďalová, Helmut Scholz, Mihai Tudose, Marie-Pierre Vedrenne, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler, Jan Zahradil |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Reinhard Bütikofer, José Manuel García-Margallo y Marfil, Javier Moreno Sánchez |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Dietmar Köster, Leopoldo López Gil, Thijs Reuten |
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Datum der Einreichung |
19.9.2023 |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
29 |
+ |
ECR |
Geert Bourgeois, Jan Zahradil |
ID |
Roman Haider, Danilo Oscar Lancini |
NI |
Carles Puigdemont i Casamajó |
PPE |
Anna-Michelle Asimakopoulou, Daniel Caspary, Arnaud Danjean, José Manuel García-Margallo y Marfil, Danuta Maria Hübner, Leopoldo López Gil, Gabriel Mato, Jörgen Warborn, Iuliu Winkler |
Renew |
Jordi Cañas, Karin Karlsbro, Marie-Pierre Vedrenne |
S&D |
Dietmar Köster, Margarida Marques, Javier Moreno Sánchez, Thijs Reuten, Inma Rodríguez-Piñero, Katarína Roth Neveďalová, Mihai Tudose |
The Left |
Helmut Scholz |
Verts/ALE |
Saskia Bricmont, Reinhard Bütikofer, Heidi Hautala, Sara Matthieu |
0 |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates (ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1).
- [2] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (COM(2021)0579).