BERICHT über die vorgeschlagene Ernennung von Bettina Michelle Jakobsen zum Mitglied des Rechnungshofs

13.10.2023 - (C9‑0332/2023 – 2023/0807(NLE))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Victor Negrescu

Verfahren : 2023/0807(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0292/2023
Eingereichte Texte :
A9-0292/2023
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die vorgeschlagene Ernennung von Bettina Michelle Jakobsen zum Mitglied des Rechnungshofs

(C9‑0332 – 2023/0807(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

 gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9‑0332/2023),

 gestützt auf Artikel 129 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0292/2023),

A. in der Erwägung, dass der Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 8. September 2023 zur Ernennung von Bettina Michelle Jakobsen zum Mitglied des Rechnungshofs angehört hat;

B. in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen von Bettina Michelle Jakobsen bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf der Kandidatin und deren Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihr übermittelt worden war, erhalten hat;

C. in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 12. Oktober 2023 eine Anhörung von Bettina Michelle Jakobsen durchgeführt hat, bei der diese zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1. gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Bettina Michelle Jakobsen zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 


ANLAGE 1: LEBENSLAUF VON BETTINA MICHELLE JAKOBSEN

Bildung

Masterstudiengang Öffentliche Verwaltung, Universität Kopenhagen und Wirtschaftshochschule Kopenhagen, 2012
 

KIOL – Kurs in öffentlicher Verwaltung, 2004/2005
Masterabschluss in Rechtswissenschaften, Universität Kopenhagen, 1990

Hochschulzugangsberechtigung – Schwerpunkt moderne Sprachen, 1982

 

Beschäftigung

Dänisches Mitglied des Europäischen Rechnungshofs im Zeitraum vom 1. September 2015 bis zum 28. Februar 2024

Stellvertretende Generalrechnungsprüferin, nationale dänische Rechnungsprüfungsbehörde, 2005-2015
Direktorin, nationale dänische Rechnungsprüfungsbehörde, 2002-2005

Rechnungsprüferin beim Internationalen Prüfungsrat der NATO, NATO-Hauptquartier, Brüssel, Belgien, 1997-2002

 

Sonderberaterin, nationale dänische Rechnungsprüfungsbehörde, 1996-1997
Sektionsleiterin, nationale dänische Rechnungsprüfungsbehörde, 1990-1996

 

Berufserfahrung

Dänisches Mitglied des Europäischen Rechnungshofs im Zeitraum vom 1. September 2015 bis zum 28. Februar 2024

Von September 2015 bis Mai 2016 Mitglied der Kammer I (Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen) und anschließend Mitglied der Kammer Ill (Außenpolitisches Verhalten der EU, Sicherheit und Justiz)

Seit Mai 2018: Doyenne der Kammer III und Mitglied des Verwaltungsausschusses des Rechnungshofs

Von Juni 2016 bis Juni 2020: Mitglied des Ausschusses für die Kontrolle der Prüfungsqualität

 

1


 

Verantwortlich für die noch nicht veröffentlichten/laufenden Prüfungen:

1. Die Spotlight-Initiative: Eine gemeinsame Initiative der EU und der Vereinten Nationen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Veröffentlichung des Sonderberichts geplant für den 11. September 2023)

2. Prüfung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei

 

Verantwortliches Mitglied für die folgenden veröffentlichten Sonderberichte:

3. Sonderbericht Nr. 27/2022: EU-Unterstützung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Nachbarländern

4. Sonderbericht Nr. 05/2022: Cybersicherheit: Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU sind insgesamt nicht ausreichend gegen Bedrohungen gewappnet

5. Sonderbericht Nr. 19/2021: Die Unterstützung durch Europol bei der Bekämpfung der Migrantenschleusung: ein geschätzter Partner, jedoch unzureichende Nutzung von Datenquellen und Ergebnismessung

6. Sonderbericht Nr. 20/2019: EU-Informationssysteme zur Unterstützung der Grenzkontrolle: insgesamt wirkungsvoll, doch unzureichender Fokus auf aktuellen und vollständigen Daten

7. Sonderbericht Nr. 32/2018: Europäischer Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika: ein flexibles, aber nicht ausreichend fokussiertes Instrument

8. Sonderbericht Nr. 27/2018: Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Unterstützung zwar hilfreich, doch eine optimale Mittelverwendung ist nur mit Verbesserungen zu erreichen

9. Sonderbericht Nr. 14/2018: Die chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren der EU: Weitere Fortschritte sind erforderlich

10. Sonderbericht Nr. 15/2018: Stärkung der Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte in Niger und Mali: nur begrenzte und langsame Fortschritte

11. Sonderbericht Nr. 07/2018: Heranführungshilfe der EU für die Türkei: bislang nur begrenzte Ergebnisse

12. Sonderbericht Nr. 11/2017: Der EU-Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik: trotz einiger Schwachstellen ein hoffnungsvoller Anfang

13. Sonderbericht Nr. 09/2017: EU-Unterstützung zur Bekämpfung des Menschenhandels in Süd- und Südostasien

14. Sonderbericht Nr. 34/2016: Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern

15. Sonderbericht Nr. 30/2016: Wirksamkeit der EU-Unterstützung für vorrangige Sektoren in Honduras

16. Sonderbericht Nr. 18/2016: Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe

17. Sonderbericht Nr. 06/2016: Tilgungs-, Bekämpfungs- und Überwachungsprogramme zur Eindämmung von Tierseuchen

 

Stellvertretende Generalrechnungsprüferin, nationale dänische Rechnungsprüfungsbehörde, 2005-2015

Finanz-, Ordnungsmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei verschiedenen dänischen Ministerien, Gemeinden und Regionen. Leitung von Direktoren und etwa 50 Rechnungsprüfern und Mitarbeitern.

Zuständig für die Erstellung von Berichten an den Rechnungsprüfungsausschuss des Parlaments über die Prüfung der staatlichen Rechnungsführung.

 

Direktorin, nationale dänische Rechnungsprüfungsbehörde, 2002-2005

Zuständig für die Finanz- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung von vier Ministerien. Leitung von 17 Rechnungsprüfern und Mitarbeitern.

 

Rechnungsprüferin beim Internationalen Prüfungsrat der NATO, 1997-2002

In 27 Jahren die erste Dänin und die erste Frau überhaupt, die diese Position bekleidete, und die erste Frau, die als Rechnungsprüferin bei der NATO arbeitete. Zu den Tätigkeiten zählten Finanz-, Ordnungsmäßigkeits-, Wirtschaftlichkeits- und Infrastrukturprüfungen der verschiedenen Organisationen und Projekte der NATO.

 

Sektionsleiterin und Sonderberaterin, nationale dänische Rechnungsprüfungsbehörde, 1990-1997

Finanz-, Ordnungsmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei verschiedenen Ministerien und Organen des Nordischen Rates.

 

Weitere internationale Erfahrung

2011-2015: Mitglied des Prüfungsausschusses der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Luxemburg

2014-2015: Mitglied des Rechnungshofs des Europäischen Investitionsfonds (EIF) in Luxemburg

2012-2015: Vorsitzende des Prüfungsausschusses beim Europarat in Straßburg

2007-2015: Stellvertretende Vorsitzende und Vorsitzende des INTOSAl-Ausschusses für fachliche Normen (PSC), der die für die nationalen Rechnungshöfe in der ganzen Welt geltenden Normen für die öffentliche Finanzkontrolle ausarbeitet


 

ANLAGE 2: ANTWORTEN VON BETTINA MICHELLE JAKOBSEN AUF DEN FRAGENKATALOG

Ausübung der Tätigkeit: bisherige Erkenntnisse und künftige Verpflichtungen

1. Was waren Ihre größten Erfolge als Mitglied des Rechnungshofs? Was waren die schwersten Rückschläge?

In den vergangenen acht Jahren als Mitglied des EuRH habe ich in verschiedenen Bereichen und Rollen zur Arbeit des Gerichtshofs beigetragen, z. B.:

 Als Doyenne der Kammer III (gewählt im Mai 2018 und wiedergewählt in den Jahren 2020 und 2022) verteile und überwache ich die Arbeit der Kammer in enger Zusammenarbeit mit dem Kammerdirektor und meinen Kollegen.

 Ich bin ein aktives Mitglied des Verwaltungsausschusses des EuRH. In dieser Funktion habe ich auch an zahlreichen Einstellungsverfahren teilgenommen, bei denen ich dazu beigetragen habe, dass sich die Zahl der weiblichen Führungskräfte beim EuRH deutlich erhöht hat.

 Ich war zwei Amtszeiten lang Mitglied des Qualitätskontrollausschusses des EuRH, wo ich zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Prüfungsmethodik des EuRH beitrug und zahlreiche Sonderberichte verschiedener Rechnungshöfe einer Qualitätskontrolle unterzog.

 Ich bin eine ständige Verfechterin einer effizienten, ethischen und transparenten öffentlichen Verwaltung mit strengen Rechenschafts- und Prüfungsvorschriften.

Was Rückschläge angeht, so habe ich während meiner Zeit beim EuRH nicht viele erlebt. Zu bedauern ist jedoch, dass wir in den letzten Jahren nicht in der Lage waren, der Forderung des Parlaments nach einer spezifischen Bewertung der Rubrik „Globales Europa“ des MFR nachzukommen.

Als Führungskräfte sind wir häufig mit der Situation konfrontiert, dass es mehrere Dinge gibt, die wir gerne tun würden, aber begrenzte Ressourcen uns zwingen, harte Entscheidungen zu treffen und denjenigen Aktivitäten Vorrang einzuräumen, die wahrscheinlich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Wir sollten jedoch immer bereit sein, unsere strategischen Entscheidungen zu überdenken, wenn sich die Zeit und die Umstände ändern. In diesem Zusammenhang arbeiten wir derzeit daran, ab 2024 eine spezifische Bewertung für „Globales Europa“ vorzunehmen, indem wir Einsparungen im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nutzen.

2. Welche wichtigen Erkenntnisse konnten Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich erlangen bzw. welche wichtigen Ergebnisse konnten Sie bei Ihren Aufgaben und Prüfungsaufträgen erzielen?

Während meiner Zeit als Mitglied des EuRH war ich für 16 Sonderberichte, die veröffentlicht wurden, verantwortlich:

21/2023: Die Spotlight-Initiative zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen: Ambitioniert, bislang aber mit begrenzten Auswirkungen

27/2022: EU-Unterstützung für die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Nachbarländern: Wertvolle Unterstützung, jedoch sehr späte Umsetzung und Probleme bei der Koordinierung

05/2022: Cybersicherheit: Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU sind insgesamt nicht ausreichend gegen Bedrohungen gewappnet

19/2021: Die Unterstützung durch Europol bei der Bekämpfung der Migrantenschleusung: ein geschätzter Partner, jedoch unzureichende Nutzung von Datenquellen und Ergebnismessung

20/2019: EU-Informationssysteme zur Unterstützung der Grenzkontrolle: insgesamt wirkungsvoll, doch unzureichender Fokus auf aktuellen und vollständigen Daten

32/2018: Europäischer Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika: ein flexibles, aber nicht ausreichend fokussiertes Instrument

27/2018: Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Unterstützung zwar hilfreich, doch eine optimale Mittelverwendung ist nur mit Verbesserungen zu erreichen

14/2018: Die chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Exzellenzzentren der EU: Weitere Fortschritte sind erforderlich

15/2018: Stärkung der Kapazitäten der internen Sicherheitskräfte in Niger und Mali: nur begrenzte und langsame Fortschritte

07/2018: Heranführungshilfe der EU für die Türkei: bislang nur begrenzte Ergebnisse

11/2017: Der EU-Treuhandfonds Bêkou für die Zentralafrikanische Republik: trotz einiger Schwachstellen ein hoffnungsvoller Anfang

09/2017: EU-Unterstützung zur Bekämpfung des Menschenhandels in Süd- und Südostasien

34/2016: Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung: eine Chance für die EU, die Ressourceneffizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern

30/2016: Wirksamkeit der EU-Unterstützung für vorrangige Sektoren in Honduras

18/2016: Das EU-System zur Zertifizierung nachhaltiger Biokraftstoffe

06/2016: Tilgungs-, Bekämpfungs- und Überwachungsprogramme zur Eindämmung von Tierseuchen.

Wie die Liste zeigt, umfassten meine Prüfungsaufgaben eine Fülle interessanter und vielfältiger Themen, von denen jedes zu neuen Erkenntnissen in den jeweiligen Politikbereichen führte.

Ich hatte das Privileg, mit vielen kompetenten Kollegen und Prüfungsteams zusammenzuarbeiten und hatte Kontakt zu verschiedenen Generaldirektionen der Kommission. Ich kommuniziere direkt mit den geprüften Stellen und dem Kollegium des Hofes und bin stets bemüht, eine konstruktive und ehrliche Gesprächspartnerin zu sein.

Meine Zeit beim EuRH hat mich gelehrt, wie wichtig es ist, unsere Prüfungsrechte wachsam zu schützen und jeden Verstoß gegen diese Rechte zu melden.

Ich bin auch der festen Überzeugung, dass unsere Prüfungsbemerkungen und Schlussfolgerungen unsere Sache sind und nicht Gegenstand von Verhandlungen oder externem Druck sein sollten. Während Prüfungsempfehlungen eher Wirkung zeigen, wenn sie angenommen werden, glaube ich, dass es Situationen gibt, in denen es klüger ist, dass wir als unabhängige externe Prüfer mit unseren geprüften Stellen „übereinstimmen, dass wir nicht übereinstimmen“. In solchen Fällen ist die Unterstützung des Parlaments von wesentlicher Bedeutung und hat in mehreren Fällen zur Umsetzung von Empfehlungen geführt, die ursprünglich nicht akzeptiert worden waren. Ich habe diese Lektion schon früh gelernt und bleibe diesen Grundsätzen treu, auch wenn ich die Berichte meiner Kollegen prüfe und kommentiere.

3. Welchen Mehrwert könnten Sie dem Rechnungshof in Ihrer zweiten Amtszeit bzw. vor allem in dem Bereich bringen, für den Sie verantwortlich wären? Hätten Sie gerne einen anderen Zuständigkeitsbereich? Was motiviert Sie?

Meine Ziele für ein neues Mandat wären, meine über 30-jährige Prüfungserfahrung weiterhin zu nutzen, um die Wirtschaftlichkeit der finanziellen Verwaltung aller EU-Mittel zu fördern und solide und aussagekräftige Prüfungen durchzuführen, die den Unionsbürgern einen Mehrwert bieten.

Mit meiner gesammelten Erfahrung in den Bereichen Außenbeziehungen, Sicherheit und Justiz – in denen die EU mit vielen Herausforderungen und Bedrohungen konfrontiert ist – würde ich gerne weiterhin in diesem Bereich arbeiten, da ich glaube, dass es für mich noch viel zu lernen und beizutragen gibt.

Mich motiviert die Möglichkeit, etwas zu bewirken. Mit Kollegen zu arbeiten, die sich aktiv in unsere Diskussionen einbringen und zum Wissensaustausch, zum Teamgeist und zur Kollegialität beitragen. Außerdem motiviert mich und das Team in meinem Kabinett, dass meine Kammerkollegen mir als Doyenne der Kammer III seit 2018 vertrauen und mich unterstützen.

4. Wie sorgen Sie dafür, dass die geplanten Prüfungsziele eines Prüfungsauftrags erreicht werden? Konnten Sie schon einmal die Prüfungsziele nicht erreichen, und wenn ja, warum? Wie gehen Sie in derlei umstrittenen Situationen vor?

Ich denke, dass die meisten Prüfer schon einmal eine Situation erlebt haben, in der eine Prüfungsaufgabe nicht wie geplant durchgeführt werden konnte oder in der die Gefahr bestand, dass dies der Fall sein könnte.

Meiner Erfahrung nach hängt eine erfolgreiche Prüfung von einer gründlichen Vorbereitung und einem frühzeitigen Dialog mit der geprüften Stelle über Themen wie Prüfungskriterien, wahrscheinliche Nachweisquellen, den Zeitplan der Prüfung und die Klärung der Feststellungen ab. Auch wenn man sich auf viele Eventualitäten vorbereiten kann, muss man dennoch offen für Unvorhergesehenes bleiben. Man muss flexibel sein, wenn sich die Umstände ändern, und bereit sein, den Prüfungsansatz zu ändern, falls dies erforderlich ist. Die COVID-19-Pandemie hat uns in dieser Hinsicht einiges gelehrt. Glücklicherweise war ich bisher in der Lage, zusammen mit meinen Prüfungsteams beim EuRH alle unsere Prüfungsziele zu erreichen.

Ich gebe jedoch zu, dass meine letzte Prüfung der Spotlight-Initiative zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen nicht einfach war. Zu den Problemen, mit denen wir konfrontiert waren, gehörten die Anfechtung unserer Prüfungsrechte, mangelnde Zusammenarbeit, Einschränkungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie und ein Ebola-Ausbruch in einem Untersuchungsland. Während die Kommissionsdienststellen im Allgemeinen sehr kooperativ waren, kamen die Unterlagen vom Durchführungspartner nur sehr langsam an, was zu mehreren Verzögerungen führte. Zu einem Zeitpunkt, als unsere Vor-Ort-Missionen unmittelbar bevorstanden, wurde unser Zugang vollständig blockiert, und ich war gezwungen, die Missionen auf Eis zu legen und gemeinsam mit meinem Prüfungsteam zu überlegen, ob es möglich ist, die Prüfung innerhalb eines angemessenen Zeitraums fortzusetzen, oder ob wir sie abbrechen oder ihren Umfang verringern müssen.

Nachdem mehrere Versuche unternommen worden waren, die Blockade aufzuheben, beschloss ich, einen letzten Versuch zu unternehmen, und wandte mich persönlich an das zuständige Kommissionsmitglied. Ich wies darauf hin, dass wir die Prüfung abbrechen müssten, wenn unser Zugang nicht unverzüglich wiederhergestellt würde, und dass es unmöglich sei, Schlussfolgerungen über die Effizienz und Wirksamkeit einer 500-Millionen-Euro-Initiative zu ziehen, da unsere Prüfungsrechte nicht beachtet würden.

Ich freue mich, sagen zu können, dass der Kommissar sowohl schnell als auch effektiv gehandelt hat und wir in der Lage waren, unsere Arbeit wieder aufzunehmen und letztendlich alle unsere Prüfungsziele zu erreichen.

5. Wenn Sie für eine zweite Amtszeit in Ihrem Amt bestätigt würden und, hypothetisch gesprochen, zur Doyenne einer Kammer des Rechnungshofs ernannt würden, wie würden Sie die Arbeit leiten, um die Prioritäten festzulegen? Nennen Sie zwei oder drei Beispiele für Bereiche, auf die Sie sich künftig konzentrieren würden.

Nachdem ich bereits die Gelegenheit hatte, von 2018 bis jetzt als Doyenne der Kammer III zu arbeiten, besteht mein Ansatz für diese Rolle darin, eng mit unserem Direktor zusammenzuarbeiten und weiterhin in starke Wissensmanagementstrukturen innerhalb der Kammer zu investieren.

Als ich zum ersten Mal zur Doyenne gewählt wurde, organisierte ich eine Reihe informeller strategischer Diskussionsrunden zwischen den Mitgliedern der Kammer, bei denen wir die Prüfungsabdeckung der letzten Jahre, den gewählten Ansatz und die daraus gezogenen Lehren bewerteten. Wir einigten uns auf bestimmte Anpassungen und ermittelten Bereiche/Themen, denen wir mehr Priorität einräumen wollten. So haben wir uns beispielsweise stärker auf Themen im Zusammenhang mit der Migration konzentriert und Prüfungen mit etwas größerem Umfang angestrebt, einschließlich thematischer Prüfungen anstelle von (einzelnen) „Länderprüfungen“. Seitdem haben wir auch unsere Aktivitäten in den Bereichen Sicherheit und Justiz und seit kurzem auch im Bereich Verteidigung verstärkt.

Außerdem habe ich ein Verfahren eingeführt, durch das die Kammermitglieder früher in den Programmplanungsprozess einbezogen werden. Ich habe Sitzungen eingeführt, bei denen die Mitarbeiter den Mitgliedern die von unten nach oben entwickelten Prüfungsideen vorstellen, wodurch der Prozess sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Mitglieder der Kammer dynamischer und transparenter wurde.

Aus meiner derzeitigen Perspektive als Doyenne der Kammer III und angesichts des breiten Prüfungsportfolios, das wir haben, würde ich gerne Themen wie die Cybersicherheit in der EU näher untersuchen, da groß angelegte Cyberangriffe zu einer immer häufigeren und komplexeren Bedrohung geworden sind. Die Auswirkungen der EU-Unterstützung in Bereichen wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit sind ebenfalls Themen, die ich für wichtig halte und bei denen die COVID-19-Pandemie möglicherweise zu einem Rückschritt geführt hat.

6. Wenn Sie die Wahl von Prüfungsaufträgen im Hinblick auf die Ausarbeitung des Jahresarbeitsprogramms des Rechnungshofs verwalten müssten, auf welcher Grundlage würden Sie aus der Liste der Prioritäten wählen, die Sie vom Parlament bzw. vom CONT-Ausschuss erhalten?

Was würden Sie tun, wenn eine politische Priorität nicht der Risikoabschätzung des Rechnungshofs im Hinblick auf die Tätigkeiten der EU entspricht?

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass der EuRH als vertraglich gebundene Prüfungseinrichtung das Vorrecht wie die Verantwortung hat, sein eigenes jährliches Arbeitsprogramm aufzustellen. Dabei berücksichtigen wir eine Reihe verschiedener Faktoren, z. B. politische Risiken, Wesentlichkeit, Zeitplan/Reife, Prüfungsumfang, die voraussichtlichen Auswirkungen einer Prüfung und die Interessen der Beteiligten. Einige dieser Elemente können in unterschiedliche Richtungen weisen. Letztendlich liegt es in unserem fachlichen Urteilsvermögen, zwischen den vielen verschiedenen Themen und Bereichen, die wir prüfen könnten, Prioritäten zu setzen.

Im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses führen wir umfangreiche Konsultationen mit verschiedenen Interessengruppen durch, insbesondere mit dem Europäischen Parlament.

Die Zahl der Vorschläge für externe Prüfungen, die wir erhalten (allein aus der Liste der Konferenz der Ausschussvorsitze), ist jedoch deutlich höher als die Zahl der Prüfungen, die wir jedes Jahr durchführen können. Einige Vorschläge sind zwar politisch sehr relevant, aber möglicherweise nicht ausreichend ausgereift oder durchführbar, z. B. wenn es zwar ein Konzept, aber bisher nur wenige Ausgaben gibt, oder wenn eine Bewertung erforderlich ist, die über unser Prüfungsmandat hinausgeht. In solchen Fällen würde ich mich mit der Konferenz der Ausschussvorsitze bzw. dem CONT-Ausschuss in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob ein sinnvoller Prüfungsumfang festgelegt werden kann, der sowohl aus Prüfungssicht machbar ist als auch der vom Europäischen Parlament formulierten politischen Priorität entspricht.

Portfolioverwaltung, Arbeitsmethoden und Ergebnisse

7. Es ist von wesentlicher Bedeutung, hochwertige, gründliche und fristgerechte Berichte zu erstellen:

 Wie würden Sie dafür sorgen, dass die Daten, die bei einer Prüfung herangezogen werden, zuverlässig und die Erkenntnisse nicht veraltet sind?

Professionelle Prüfungsstandards verlangen von den Prüfern, dass sie die aus verschiedenen Quellen und/oder durch verschiedene Methoden gewonnenen Ergebnisse bestätigen. In der Regel stützen wir uns auf eine Triangulation von Prüfungsnachweisen, indem wir z. B. Daten aus Kommissionsberichten mit Daten aus anderen Quellen (wie Mitgliedstaaten, Durchführungspartner und Empfänger) abgleichen, die durch Befragungen und Vor-Ort-Kontrollen ergänzt werden.

Wir unternehmen mehrere Schritte, um sicherzustellen, dass unsere Befunde zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht veraltet sind. Eine wichtige Voraussetzung für einen relevanten Bericht mit sachdienlichen Empfehlungen ist, dass die Prüfung zum richtigen Zeitpunkt stattfindet. Erfolgt sie zu früh, gibt es in der Regel wenig Ausgaben und nur begrenzte Leistungsdaten. Wenn wir hingegen warten, bis die Programmdurchführung abgeschlossen ist, verfügen wir zwar über mehr Daten, aber unsere Feststellungen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unseres Berichts wahrscheinlich schon überholt.

Unzureichende Datenqualität und/oder -verfügbarkeit sind leider ziemlich typische Befunde in unseren Prüfungsberichten. In solchen Fällen ist es meiner Meinung nach unsere Aufgabe als Prüfer, über die von uns festgestellten Datenbeschränkungen oder Unzuverlässigkeiten zu berichten, die Ursachen zu ermitteln und Empfehlungen für die Zukunft auszusprechen.

 Wie würden Sie die Qualität und Sachdienlichkeit der Empfehlungen verbessern?

Im Laufe der Jahre hat der EuRH Zeit und Energie in die Verbesserung seiner Prüfungsempfehlungen investiert. Wir haben ihre Zahl reduziert, um uns stärker auf die Elemente zu konzentrieren, die wahrscheinlich den größten Nutzen bringen. Wir erörtern potenzielle Empfehlungen mit unseren geprüften Stellen in einem frühen Stadium und beginnen oft mit einer längeren Liste potenzieller Empfehlungen, wobei wir jede einzelne auf ihre Relevanz, Durchführbarkeit und Kosteneffizienz prüfen. Wir bewerten auch, ob wir in der Lage sind, sie weiterzuverfolgen, d. h. was erwarten wir, in drei Jahren zu finden?

Ich denke, dass wir bei der Verbesserung der Qualität und der Relevanz unserer Prüfungsempfehlungen weit vorangekommen sind. Es kann jedoch schwierig sein, deren Kostenwirksamkeit zu beurteilen. Was diesen Aspekt angeht, können wir meiner Meinung nach unser Wissen und unsere Erfahrung weiter ausbauen, und ich würde mir mehr Empfehlungen wünschen, die spezifische Bereiche/Wege zur Senkung der Verwaltungskosten aufzeigen. Darüber hinaus befinden wir uns immer noch in einer, wie ich es nennen würde, „Learning by doing“-Phase, wenn es darum geht, Wege zur Optimierung des Einsatzes von „leistungsbezogenen Instrumenten“ zu finden.

8. Ziel der Reform des Rechnungshofs ist es, eine stärkere Rechenschaftsbeziehung zwischen dem Prüfungsteam und dem berichterstattenden Mitglied zu erzielen:

 Sind Sie angesichts Ihrer Erfahrungen der Ansicht, dass die Rolle eines Mitglieds bei der Prüfungsarbeit stärker einbezogen werden sollte?

Die Mitglieder des EuRH haben unterschiedliche Hintergründe, Fähigkeiten und Kompetenzen. Das Gleiche gilt für die Mitarbeiter in unseren Kabinetten und tatsächlich auf für die Prüfer des EuRH. Die Prüfungsaufgaben können mehr oder weniger komplex und die geprüften Stellen mehr oder weniger sensibel sein. Gleichzeitig sind die Prüfungsteams unterschiedlich groß und verfügen über verschiedene Erfahrungen und Fähigkeiten. Diese Faktoren wirken sich auf den Grad der Unterstützung und des Engagements aus, den sie von uns benötigen. Eine Einheitsgröße für die Beteiligung der Mitglieder an ihren Prüfungsaufgaben wäre meiner Meinung nach nicht optimal.

Ich glaube nicht, dass die Mitglieder ihre Prüfungsteams bis ins kleinste Detail kontrollieren sollten. Meiner Erfahrung nach entwickeln sich Menschen weiter, wenn man ihnen die Möglichkeit gibt, Verantwortung zu übernehmen, und ihnen den nötigen Freiraum lässt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dennoch glaube ich, dass die Mitglieder und insbesondere ihre Kabinette ein gewisses Mindestmaß an Beteiligung an den Prüfungen, für die sie verantwortlich sind, haben müssen. Dies sollte zumindest ihre aktive Teilnahme an Diskussionen mit dem Prüfungsteam in der Planungsphase, Aktualisierungen und Diskussionen in Schlüsselphasen während der Prüfungsdurchführung, die Teilnahme an Sitzungen zur Erarbeitung von Schlussfolgerungen und die Erteilung eines klaren Mandats für das kontradiktorische Verfahren umfassen.

 Würden Sie die Arbeit mit einem Prüfungsteam anders gestalten? Wenn ja, wie?

Ich glaube, dass mein derzeitiger Ansatz für die Arbeit mit meinen Prüfungsteams und die Erfahrung und Beteiligung meines Kabinetts mir gute Dienste geleistet hat, und ich sehe keinen besonderen Grund, diesen Ansatz zu ändern. Aber, wie ich bereits erwähnt habe, basiert mein Ansatz auf einem gewissen Maß an Flexibilität, das den Besonderheiten der einzelnen Prüfungsaufgabe und der Zusammensetzung des Prüfungsteams Rechnung trägt. In der Regel kläre ich zu Beginn einer neuen Aufgabe, welche Erwartungen ich in Bezug auf die Beteiligung habe (sowohl was mich selbst als auch mein Kabinett betrifft), bespreche, ob der Leiter der Aufgabe besondere Präferenzen oder Bedürfnisse hat, vereinbare die Kommunikationswege und -häufigkeit usw.

9. Wie würden Sie die Funktionsweise, Programmplanung und Arbeit des Rechnungshofs (Prüfungszyklus) weiter verbessern und modernisieren? Könnten Sie nach Ihrer ersten Amtszeit einen positiven und einen negativen Aspekt der Arbeit des Rechnungshofs nennen?

Ein Bereich, der meines Erachtens von einer weiteren Verbesserung und Straffung profitieren würde, sind unsere Programmplanungsverfahren. Zwar wurden in den letzten Jahren einige Maßnahmen ergriffen, um unser Arbeitsprogramm flexibler zu gestalten, darunter auch Schritte in Richtung Mehrjährigkeit, aber es bleibt noch einiges zu tun. Der derzeitige Programmplanungsprozess ist nach wie vor langwierig, ressourcenintensiv und in gewissem Maße an traditionelle „Silos“ gebunden, wenn es darum geht, wo wir unsere Prüfungsressourcen einsetzen.

Wir sind uns der Notwendigkeit bewusst, die Nutzung von Daten und IT-Tools bei unserer Prüfungstätigkeit weiter zu verbessern. Ebenso sehe ich die Notwendigkeit, unsere internen Kapazitäten und Fähigkeiten im Bereich des Grafikdesigns auszubauen, da qualitativ hochwertige Illustrationen ein sehr wirksames Kommunikationsinstrument bei der Präsentation unserer Prüfungsfeststellungen sein können.

Ein positiver Aspekt der Organisation des EuRH ist, dass sie auf Kollegialität beruht. Als Mitglieder haben wir alle ein gleichberechtigtes Mitspracherecht, und die vielen unterschiedlichen Kompetenzen und Perspektiven, die wir einbringen, tragen dazu bei, unsere Debatten zu bereichern und das Kollegium des EuRH zu mehr zu machen als „der Summe seiner Mitglieder“.

Ein negativer Aspekt, der für ein Organ unserer Größe und Kammerstruktur nicht ungewöhnlich ist, ist die Gefahr der Entwicklung einer „Silo-Mentalität“. Während die Reform des EuRH im Jahr 2016 darauf abzielte, uns zu einer agileren, aufgabenorientierten Organisation zu machen, die eine schnellere Reaktion auf ein sich veränderndes Umfeld und einen flexibleren Einsatz von Ressourcen ermöglicht, war dieses Ziel in der Praxis sehr schwer zu erreichen.

10. Gemäß dem Vertrag hat der Rechnungshof das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen, damit nicht nur für eine bessere öffentliche Kontrolle der allgemeinen Ausgaben, sondern auch für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dieser Kontrolle gesorgt wird:

 Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts Ihrer Meinung nach und aufgrund der Erfahrungen nach Ihrer ersten Amtszeit verbessert werden?

Ein ständiger offener und konstruktiver Dialog zwischen dem EuRH und dem Haushaltskontrollausschuss (CONT) ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass unsere Prüfberichte Ihren Bedürfnissen beim Entlastungsverfahren entsprechen.

Damit unsere Berichte eine maximale Wirkung zeigen können, müssen sie sowohl als relevant als auch als zeitnah wahrgenommen werden. Wenn das Europäische Parlament unsere Berichte im Rahmen von Anhörungen erörtert, wenn Arbeitsdokumente erstellt werden und unsere Schlussfolgerungen und Empfehlungen unterstützt werden, ist dies eine unschätzbare Hilfe bei der Optimierung der Wirkung unserer Berichte.

Ich hatte das Glück, dem CONT-Ausschuss sowie anderen Ausschüssen des Europäischen Parlaments eine große Anzahl von Sonderberichten vorlegen zu können. Ich hoffe, dass ich dies auch weiterhin tun kann und dass Sie so viele Berichte wie möglich erörtern und der Öffentlichkeit zugänglich machen werden.

 Wie könnten analog dazu die Beziehungen zwischen dem Rechnungshof und den einzelstaatlichen Prüfungseinrichtungen gestärkt werden?

Nach Artikel 287 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der EuRH verpflichtet, mit den nationalen Rechnungsprüfungseinrichtungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, wobei beide ihre Unabhängigkeit wahren.

Meiner Erfahrung nach ist der Kontaktausschuss der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU ein gutes Forum für eine solche Zusammenarbeit. Regelmäßige Treffen zur Erörterung von Themen von gegenseitigem Interesse schaffen Verbindungen und Kontakte, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn es darum geht, Wissen über neue Themen und Bereiche aufzubauen, z. B. die Prüfung der Resilienz- und Aufbaufazilität, bei der sowohl der EuRH als auch die nationalen Rechnungshöfe eine wichtige Rolle spielen. Die Vorstellung der Prüfungsberichte des EuRH, insbesondere der Jahresberichte, in den nationalen Rechnungskontrollbehörden in unseren Mitgliedstaaten ist ebenfalls eine gute Gelegenheit, die Beziehungen zwischen unseren Institutionen zu pflegen und zu stärken.

Ein weiterer Bereich für die Zusammenarbeit mit nationalen Rechnungsprüfungsorganen ist die Festlegung professioneller Normen für die öffentliche Finanzkontrolle, in dem der EuRH recht aktiv war. Weitere Möglichkeiten sind die Teilnahme an Peer Reviews anderer Oberster Rechnungskontrollbehörden.

11. Wie unterstützen Sie das Parlament bei der Herbeiführung eines kürzeren Entlastungsverfahrens? Welche Maßnahmen können Sie von Ihrer Seite ergreifen?

In der Zeit meiner Mitgliedschaft im Rechnungshof wurde die Veröffentlichung unseres Jahresberichts um etwa einen Monat vorgezogen.

Ich werde mich weiterhin für die Straffung der Prozesse, die Erzielung von Synergieeffekten und die Ermittlung bewährter Verfahren bei der Prüfung verschiedener Politikbereiche einsetzen. Allerdings sind wir in dieser Angelegenheit auch sehr stark von den von uns geprüften Stellen abhängig, denen gemäß der Haushaltsordnung bestimmte Fristen eingeräumt wurden, deren Verkürzung sich unserer Kontrolle entzieht.

In der Kammer III kommt es regelmäßig zu Verzögerungen beim Abschluss unserer Prüfungsarbeiten, weil internationale Organisationen, die mit der Verwendung von EU-Mitteln betraut sind, nicht rechtzeitig mitarbeiten. In meiner Rolle als Doyenne und Mitglied der Kammer III habe ich angeregt und mich dafür eingesetzt, dass solche Organisationen in den entsprechenden Kapiteln des Jahresberichts namentlich genannt werden, um sie zukünftig zu einer zeitgerechteren Zusammenarbeit zu ermutigen.

Unabhängigkeit und Integrität

12. Welche Garantien für Ihre Unabhängigkeit können Sie dem Europäischen Parlament vorlegen, und wie können Sie sicherstellen, dass durch Ihr vergangenes, derzeitiges und künftiges Handeln keine Zweifel daran aufkommen, wie Sie Ihr Amt im Rechnungshof ausüben?

Die Unabhängigkeit der Mitglieder des EuRH ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Organ funktionieren und weiterhin das Vertrauen der Beteiligten und der EU-Bürger genießen kann.

Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten, werde ich mich auch weiterhin uneingeschränkt an den Verhaltenskodex für die Mitglieder des EuRH halten. Ich habe keine politischen Bindungen, geschäftlichen Interessen oder externen Funktionen, die Zweifel an meiner Unabhängigkeit oder Leistung als Mitglied des EuRH aufkommen lassen könnten.

13. Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugsfall bei den EU-Mitteln bzw. einem Korruptionsfall verhalten, an dem aus Ihrem Herkunftsmitgliedstaat stammende Personen beteiligt sind? Waren Sie im Laufe Ihrer jetzigen Amtszeit einmal in dieser Lage?

Als Prüfer müssen wir während des gesamten Prüfungsprozesses eine professionelle Skepsis und ein professionelles Urteilsvermögen bewahren und uns der Möglichkeit bewusst sein, dass Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Korruption auftreten können. Gemäß dem Vertrag ist der EuRH verpflichtet, über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten zu berichten. Wir arbeiten mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) zusammen und verweisen die Fälle, in denen wir einen Betrugsverdacht haben, an die zuständige Behörde.

Während meiner Zeit beim EuRH war ich noch nie in der Situation, dass ein solcher Verdacht Personen in meinem eigenen Mitgliedstaat betraf. Sollte eine solche Situation eintreten, würde ich nicht anders vorgehen, als wenn es sich um einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland gehandelt hätte.

14. Interessenkonflikte können die Reputation des Rechnungshofs gefährden. Wie würden Sie mit Interessenkonflikten umgehen?

Ich würde den Präsidenten des EuRH über jeden Interessenkonflikt informieren, der auftreten könnte oder bei dem der Eindruck entstehen könnte, dass er auftritt, mit dem Ziel, mich von jeder Beteiligung an der betreffenden Angelegenheit zurückzuziehen. Bisher habe ich mich noch nie in einer solchen Situation befunden.

15. Sind Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren involviert? Wenn ja, welcher Art ist dieses Verfahren?

Ich bin in kein Gerichtsverfahren verwickelt.

16. Welche besonderen Zusagen können Sie abgeben, was mehr Transparenz, bessere Zusammenarbeit und die tatsächliche Weiterbehandlung der vom Parlament geäußerten Standpunkte und Forderungen nach Prüfungen anbelangt?

Als Mitglied des EuRH habe ich mich immer stark für Transparenz eingesetzt und die verstärkten Bemühungen des EuRH in dieser Hinsicht unterstützt. Unsere Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und insbesondere mit dem CONT-Ausschuss ist unerlässlich, um eine angemessene Rechenschaftspflicht für EU-Mittel zu gewährleisten.

Ich begrüße alle vom Europäischen Parlament unterbreiteten Prüfungsvorschläge, auch wenn wir nicht immer in der Lage sind, sie alle zu berücksichtigen. In diesen Fällen tun wir unser Bestes, um eine klare Rückmeldung darüber zu geben, warum einige Ideen nicht aufgegriffen werden. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle bin ich der Meinung, dass Prüfungen, die „dem Geld folgen“, d. h. durch die die tatsächlichen Ausgaben geprüft werden, in den meisten Fällen der beste Weg sind, um den Steuerzahlern einen Mehrwert zu bieten und sicherzustellen, dass die mit der Verwaltung betrauten Personen zur Rechenschaft gezogen werden.

Sonstige Fragen

17. Ziehen Sie Ihre Bewerbung um Verlängerung der Amtszeit zurück, wenn sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs ausspricht?

Ich widme mich intensiv meiner Arbeit am EuRH und bin sicher, dass ich auch weiterhin einen positiven Beitrag für das Organ leisten kann. Ich halte mich an ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, Professionalität und Integrität und bin davon überzeugt, dass meine bisherige Arbeit dies gezeigt hat. Sollte das Parlament jedoch Zweifel an meiner Eignung haben, weiterhin Mitglied des EuRH zu sein, und eine ablehnende Stellungnahme zu meiner Wiederernennung abgeben, würde ich meine Kandidatur zurückziehen.

18. Die Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs erfordert uneingeschränkte Aufmerksamkeit und Hingabe für das Organ selbst und die Sicherung des Vertrauens der Bürger in die Europäische Union:

 Was halten Sie für die beste Möglichkeit, um diese beruflichen Pflichten zu erfüllen?

Während meiner achtjährigen Tätigkeit als Mitglied des EuRH habe ich mich für die Arbeit des Organs eingesetzt. Ich bin eine starke Verfechterin einer soliden und transparenten Entscheidungsfindung, einer klaren Kommunikation mit internen und externen Partnern und der Verpflichtung der Mitglieder, mit gutem Beispiel voranzugehen.

 Wie viele Tage sind Sie derzeit persönlich in Luxemburg anwesend? Haben Sie vor, daran etwas zu ändern?

Ich lebe und arbeite in Luxemburg und plane, dies auch weiterhin zu tun.


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.10.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Matteo Adinolfi, Gilles Boyer, Olivier Chastel, Caterina Chinnici, Carlos Coelho, Beatrice Covassi, Luke Ming Flanagan, Isabel García Muñoz, Monika Hohlmeier, Joachim Kuhs, Alin Mituța, Markus Pieper, Sándor Rónai, Angelika Winzig

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Eider Gardiazabal Rubial, Jeroen Lenaers, Marian-Jean Marinescu, Mikuláš Peksa, Elżbieta Rafalska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Herbert Dorfmann, Andrzej Halicki, Alicia Homs Ginel, Marcos Ros Sempere

 

 

Letzte Aktualisierung: 30. Oktober 2023
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