EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)

30.11.2023 - (COM(2023)0251 – C9‑0356/2023 – 2023/0147(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: João Pimenta Lopes

Verfahren : 2023/0147(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0380/2023
Eingereichte Texte :
A9-0380/2023
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Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)

(COM(2023)0251 – C9‑0356/2023 – 2023/0147(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2023)0251),

 unter Hinweis auf den Entwurf des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028) (9890/2023),

 unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 sowie Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C9-0356/2023),

 gestützt auf Artikel 105 Absätze 1 und 4 und Artikel 114 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses,

 unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses (A9-0380/2023),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kiribati zu übermitteln.

 


BEGRÜNDUNG

Einleitung

Die Europäische Union (EU) hat mehrere partnerschaftliche Fischereiabkommen und Protokolle mit Drittländern unterzeichnet. Im Rahmen der partnerschaftlichen Fischereiabkommen leistet die EU finanzielle und technische Unterstützung und erhält im Gegenzug rechtlich geregelte Fischereirechte für Überschussbestände in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Partnerlandes. Diese Abkommen zielen außerdem auf den Erhalt der Bestände und auf ökologische Nachhaltigkeit ab, indem sichergestellt wird, dass alle Schiffe der EU-Mitgliedstaaten denselben Kontroll- und Transparenzvorschriften unterliegen, und indem eine finanzielle Gegenleistung zur Unterstützung der nachhaltigen Fischereipolitik des Partnerlandes erbracht wird. Gleichzeitig enthalten sämtliche Protokolle zu den Fischereiabkommen eine Bestimmung über die Achtung der Menschenrechte.

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits wurde am 28. April 2008 unterzeichnet und trat am 30. April 2008 für eine Laufzeit von sechs Jahren in Kraft. Das erste Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens lief am 15. September 2012 aus. Das zweite Protokoll lief am 15. September 2015 aus.

Am 26. Januar 2015 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Republik Kiribati. Die Verhandlungen wurden im Jahr 2015 aufgenommen; sie wurden jedoch aufgrund des Verfahrens im Rahmen der gelben Karte für die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) und der Pandemie unterbrochen.

Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde das neue Protokoll am 18. Dezember 2022 von den Verhandlungspartnern unterzeichnet. Das neue Protokoll gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum seiner vorläufigen Anwendung, d. h. ab dem Datum seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien.

 

Inhalt des Protokolls

Ziel des Vorschlags ist es, die Genehmigung des Rates für den Abschluss des neuen Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028) zu erhalten.

Fangmöglichkeiten

Zweck des neuen Protokolls ist es, den Schiffen der EU-Mitgliedstaaten in den Fanggebieten innerhalb der kiribatischen Gewässer Fangmöglichkeiten im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten und den Empfehlungen der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik zu eröffnen.

Nach dem neuen Protokoll dürfen Schiffe der EU-Mitgliedstaaten in den kiribatischen Gewässern Thunfischarten befischen. Es eröffnet vier Thunfischwadenfängern Fangmöglichkeiten mit Zugang zu den kiribatischen Gewässern an 160 Tagen pro Jahr, wobei den Schiffen der EU-Mitgliedstaaten auf Antrag zusätzliche Tage pro Jahr zur Verfügung gestellt werden können.

 

Finanzielle Gegenleistung

 

Die jährliche finanzielle Gegenleistung der Union beläuft sich auf 760 000 EUR, die wie folgt aufgeteilt werden:

 ein jährlicher Betrag in Höhe von 360 000 EUR für die Laufzeit des neuen Protokolls für den Zugang zu den Fischereiressourcen für die im Protokoll vorgesehenen Kategorien,

 ein Beitrag zur Unterstützung der Fischereipolitik Kiribatis in Höhe von 400 000 EUR jährlich für die Laufzeit des neuen Protokolls.

Die Kommission wird ermächtigt, Änderungen des Protokolls, das von dem mit dem Partnerschaftsabkommen eingesetzten Gemischten Ausschuss angenommen wurde, im Namen der EU zu genehmigen.

 

Beitrag der Fischerei zur Volkswirtschaft Kiribatis

Zu den kiribatischen Fischereiflotten gehören Fischereifahrzeuge der handwerklichen Fischerei und der industriemäßigen Fischerei, die die kiribatische Flagge führen. Die Flotte der handwerklichen Fischerei befischt die Riff- und Thunfischbestände in Küstennähe, wobei die Thunfischfänge auf nahezu 13 000 Tonnen pro Jahr geschätzt werden, die für den EU-Binnenmarkt bestimmt sind.

Alle Fischereifahrzeuge der industriemäßigen Fischerei, die die kiribatische Flagge führen, befinden sich im Besitz von Konsortien, an denen lokale und ausländische Interessenträger, hauptsächlich aus Asien, beteiligt sind. Der Hauptanreiz für Investoren besteht darin, dass Schiffe unter kiribatischer Flagge im Rahmen des Abkommens der Föderierten Staaten von Mikronesien bevorzugten Zugang zu den Gewässern anderer Küstenstaaten haben. Nach Angaben der kiribatischen Behörden bieten nicht alle Konsortien den erwarteten Nutzen für das Land, und die zuständigen Behörden sind dabei, die nationale Registrierungspolitik zu überprüfen.

Kiribati ist in hohem Maße von Fanglizenzen in fernen Gewässern und von Überweisungen kiribatischer Bürgerinnen und Bürger abhängig, die im Ausland, vor allem als Seeleute, beschäftigt sind. Der Beitrag der Fischerei zum BIP beträgt real etwa 10 %.

Wie andere Mitglieder der Südpazifischen Fischerei-Agentur erhält Kiribati auch Einnahmen im Rahmen eines multilateralen Abkommens, das mit den Vereinigten Staaten unterzeichnet wurde. Kiribati hat bilaterale Fischereiabkommen mit der Europäischen Union, Japan, Taiwan und der Republik Korea sowie einige spezifische Abkommen mit privaten Unternehmen, deren Schiffe in Lateinamerika (Ecuador und El Salvador) tätig sind.

Die im Rahmen von Fanglizenzen erzielten Einnahmen machen traditionell 23-30 % der Staatseinnahmen Kiribatis aus (IWF, 2011). Die im Zuge dieser Lizenzen stammenden Einnahmen schwanken als Folge von El-Niño-Ereignissen in der Regel stark. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen der größeren Abundanz/Verfügbarkeit der Bestände und den Umweltbedingungen in der östlichen Region (Langley u. a., 2008).

 

Schlussfolgerung und Empfehlungen

Im Jahr 2014 führte die Kommission eine Ex-post-Bewertung des derzeitigen Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Kiribati sowie eine Ex-ante-Bewertung eines etwaigen neuen Protokolls durch.[1]

Die Ex-post-Bewertung des Protokolls für den Zeitraum 2012-2015 wurde vor den Verhandlungen über das neue Protokoll durchgeführt. Im Rahmen der Bewertung wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass der Abschluss eines neuen Protokolls mit Kiribati von Vorteil wäre. Vor allem kam die Kommission in der Ex-ante-Bewertung zu dem Schluss, dass die Fortsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens im Interesse beider Vertragsparteien ist und die EU dadurch einen klaren Mehrwert im Hinblick auf ihre Strategie erzielen kann, verantwortungsvolle Fangmethoden zu fördern und die IUU-Fischerei in der Pazifikregion zu bekämpfen.

Anknüpfend an die Analyse der partnerschaftlichen Fischereiabkommen durch den Rechnungshof möchte der Berichterstatter die Anmerkungen des Rechnungshofs hervorheben und betonen, dass zuverlässige Informationen über die Fischbestände und Fangdaten wichtig sind, damit die Grundsätze und Zielsetzungen der Gemeinsamen Fischereipolitik und der partnerschaftlichen Fischereiabkommen geachtet und solide Schlussfolgerungen in Bezug auf die Bewertung der partnerschaftlichen Fischereiabkommen gezogen werden können.

Der Berichterstatter betont ferner, dass das Parlament in allen Phasen umfassend und unverzüglich über die Verfahren im Zusammenhang mit dem Protokoll unterrichtet werden sollte.

 

Allgemeine Erwägung

 

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass partnerschaftliche Fischereiabkommen sowohl für die Drittländer, mit denen sie geschlossen werden, als auch für die Flotte der EU-Mitgliedstaaten, die in den Genuss von Fangmöglichkeiten kommt, von Bedeutung sind.

 

Er vertritt die Auffassung, dass die meisten partnerschaftlichen Fischereiabkommen unterschiedlich erfolgreich sind: Einerseits bieten sie den Schiffen aus den EU-Mitgliedstaaten beträchtliche Fangmöglichkeiten, andererseits sind die bei der Entwicklung der lokalen Fischerei erzielten Ergebnisse im Allgemeinen unzureichend.

 

Er ist daher der Ansicht, dass die Unterstützung der Fischerei verstärkt und ergänzt und mit der Entwicklungshilfe verknüpft werden sollte, um zur Stärkung der lokalen Fischerei und zur uneingeschränkten Ausübung der Souveränität des Landes über seine Ressourcen beizutragen.

 

Darüber hinaus sollten die partnerschaftlichen Fischereiabkommen zur Schaffung von unmittelbaren und mittelbaren Arbeitsplätzen vor Ort beitragen, und zwar sowohl auf den Schiffen, die im Rahmen der Abkommen tätig sind, als auch bei den fischereibezogenen Tätigkeiten in den vor- und nachgelagerten Bereichen. Außerdem sollten sie den Drittländern, mit denen Abkommen geschlossen werden, helfen, ihre eigenen Kapazitäten für die Untersuchung und Beschaffung von Daten über die Erhaltung der Fischbestände, über alle Fänge und über die Auswirkungen der partnerschaftlichen Fischereiabkommen auf ihre Ökosysteme auszubauen.

 


ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Der Berichterstatter erklärt unter seiner ausschließlichen Verantwortung, dass er keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.


STELLUNGNAHME DES ENTWICKLUNGSAUSSCHUSSES (21.9.2023)

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023‐2028)

(00000/2023 – C9‑0000/2023 – 2023/0147(NLE))

Verfasserin der Stellungnahme: Beata Kempa

 

 

KURZE BEGRÜNDUNG

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kiribati wurde am 28. April 2008 unterzeichnet und trat am 30. April 2008 für eine Laufzeit von sechs Jahren in Kraft. Das Abkommen ist stillschweigend verlängerbar und somit noch in Kraft. Das letzte Protokoll zur Durchführung des Abkommens galt für einen Zeitraum von drei Jahren und lief am 15. September 2015 aus. Auf der Grundlage der einschlägigen Verhandlungsrichtlinien führte die Kommission mit der Regierung der Republik Kiribati Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Protokolls, das am 18. Dezember 2022 paraphiert wurde und für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum der vorläufigen Anwendung gilt.

Zweck des neuen Protokolls ist es, Unionsschiffen in den Fanggebieten innerhalb der kiribatischen Gewässer Fangmöglichkeiten im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten und den Empfehlungen der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik zu eröffnen und den Regelungsrahmen für die strategische Partnerschaft im Bereich der nachhaltigen Fischerei zwischen der EU und Kiribati zu verbessern und zu stärken. Das Abkommen schützt den Fischereisektor der Union und trägt zur Verwirklichung der Zukunftsperspektive Kiribatis für 20 Jahre (2016-2036) bei, und zwar insbesondere mit Blick auf die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen, die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der handwerklichen Fischerei. Es umfasst außerdem eine Klausel über die Konsequenzen beim Einsatz von Fangmethoden, die gegen die Menschenrechte verstoßen, wodurch deutlich wird, dass die Entwicklungszusammenarbeit in der Fischerei auf einem auf den Menschen ausgerichteten nachhaltigen Konzept beruhen muss.

Im Gegenzug für den Zugang zu den kiribatischen Fischereiressourcen erhält Kiribati eine jährliche finanzielle Gegenleistung der EU in Höhe von 760 000 EUR. Diese Summe setzt sich aus einem jährlichen Betrag für den Zugang zu den Fanggebieten Kiribatis in Höhe von 360 000 EUR und einem Betrag für die Unterstützung des Fischereisektors in Höhe von 400 000 EUR zusammen.

Kiribati besteht aus drei Inselgruppen (Gilbert, Phoenix und Line). Mit einer Bevölkerung von 117 606 Menschen gehört es zu den 20 größten ausschließlichen Wirtschaftszonen weltweit. Aufgrund seiner geografischen Lage ist das Land in hohem Maße vom Klimawandel bedroht. Überschwemmungen und die häufige Einleitung von Abwässern gefährden seine Süßwasservorkommen. Zudem schmälern Bevölkerungswachstum und Verstädterung in jüngster Zeit die Möglichkeiten der lokalen Wirtschaft, die Existenzgrundlagen vor Ort zu erhalten. Neben dem Tourismus ist die Fischerei die produktivste Branche Kiribatis, wobei Fanglizenzen die wichtigste Einkommensquelle des Landes sind. Die Regierung hat umfangreiche Investitionen in den Fischereisektor getätigt, um die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen einhalten zu können. Es sei darauf hingewiesen, dass sich die EU dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung verpflichtet hat und dass die partnerschaftlichen Fischereiabkommen und ihre Durchführungsprotokolle im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen stehen müssen.

Die Küstenfischerei ist die wichtigste Proteinquelle für die Menschen vor Ort, die täglich Fisch zu sich nehmen. Zu den dauerhaften Herausforderungen im Fischereisektor gehören ein Mangel an Wissen und technischer Unterstützung bei der Erhaltung der Bestände und begrenzte und schlecht vergütete Beschäftigungsmöglichkeiten. Deshalb bedarf es zielgerichteter Bemühungen im Wege regelmäßiger Konsultationen mit den betroffenen Küstengemeinschaften, wobei der Fischereisektor unterstützt und technische Hilfe geleistet werden muss, um die Fischereiwirtschaft zu fördern und die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort voranzutreiben.

Es wird die Auffassung vertreten, dass das Protokoll die verantwortungsvolle und nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und die Entwicklung der nationalen Fischerei- und Meerespolitik Kiribatis fördern kann und im Interesse beider Vertragsparteien liegt. Daher wird vorgeschlagen, das Protokoll zu genehmigen.

******

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023‐2028) zu empfehlen.


VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

2023/0147(NLE)

Federführender Ausschuss

 

PECH

 

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

 Datum der Benennung

Beata Kempa

18.7.2023

Datum der Annahme

20.9.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Hildegard Bentele, Dominique Bilde, Christophe Clergeau, Ryszard Czarnecki, Mónica Silvana González, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Karsten Lucke, Erik Marquardt, Michèle Rivasi, Miguel Urbán Crespo, Bernhard Zimniok

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Frances Fitzgerald, Marlene Mortler, Patrizia Toia, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Róża Thun und Hohenstein

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

15

+

ECR

Ryszard Czarnecki

ID

Bernhard Zimniok

PPE

Hildegard Bentele, Frances Fitzgerald, György Hölvényi, Rasa Juknevičienė, Marlene Mortler

Renew

Róża Thun und Hohenstein

S&D

Christophe Clergeau, Mónica Silvana González, Karsten Lucke, Patrizia Toia, Carlos Zorrinho

Verts/ALE

Erik Marquardt, Michèle Rivasi

 

1

-

 

 

ID

Dominique Bilde

 

1

0

The Left

Miguel Urbán Crespo

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 


STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (16.11.2023)

für den Fischereiausschuss

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)

(COM(2023)251 – C9‑0356/2023 – 2023/0147(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Niclas Herbst

 

 

KURZE BEGRÜNDUNG

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits wurde am 28. April 2008 unterzeichnet und trat am 30. April 2008 für eine Laufzeit von sechs Jahren in Kraft. Sofern es nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt wird, verlängert es sich stillschweigend um jeweils sechs Jahre. Da keine der Vertragsparteien ihre Absicht mitgeteilt hat, das partnerschaftliche Fischereiabkommen zu kündigen, ist es nach wie vor in Kraft. Das erste Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens lief am 15. September 2012 aus. Das zweite Protokoll lief am 15. September 2015 aus.

Am 26. Januar 2015 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Protokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kiribati[2].

Auf der Grundlage der einschlägigen Verhandlungsrichtlinien führte die Kommission Verhandlungen mit Kiribati im Hinblick auf den Abschluss eines neuen Protokolls im Namen der Europäischen Union. Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde das neue Protokoll am 18. Dezember 2022 von den Verhandlungspartnern paraphiert. Das neue Protokoll gilt ab dem Datum der vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 22, d. h. ab dem Datum der Unterzeichnung des neuen Protokolls durch die Vertragsparteien, für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Ziel des Protokolls ist es, das partnerschaftliche Fischereiabkommen umzusetzen, indem Schiffseignern in der EU gestattet wird, Fanglizenzen für den Fischfang in der Fischereizone von Kiribati zu beantragen. Mit dem neuen Protokoll wird ein Rahmen für die Fischereitätigkeit der EU-Flotte in diesem Fanggebiet auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und im Einklang mit den von der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik erlassenen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen geschaffen. Außerdem stärkt das neue Protokoll die Zusammenarbeit zwischen der EU und Kiribati bei der Ausgestaltung einer nachhaltigen Fischereipolitik in all ihren Dimensionen. Die Unterstützung des Fischereisektors im Rahmen des Protokolls wird Kiribati bei seiner nationalen Fischereistrategie, einschließlich der Bekämpfung der IUU-Fischerei, helfen und gleichzeitig die Kooperation im Bereich der nachhaltigen Entwicklung der Ozeane und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Fischereitätigkeit im Einklang mit den IAO-Standards fördern.

Der Abschluss des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens bedeutet, dass die strategische Partnerschaft im Bereich der Fischerei zwischen der Europäischen Union und Kiribati fortgesetzt und gestärkt werden kann.

Durch den Abschluss des Protokolls erhalten die Unionsschiffe Fangmöglichkeiten in der Fischereizone Kiribatis. Nach dem neuen Protokoll dürfen Unionsschiffe in den kiribatischen Gewässern Thunfischarten gemäß den folgenden Fangmöglichkeiten befischen:

 vier Thunfischwadenfänger mit Zugang zu den kiribatischen Gewässern an 160 Tagen pro Jahr;

 weitere Tage pro Jahr können Unionsschiffen auf Anfrage möglicherweise zur Verfügung gestellt werden.

Die jährliche finanzielle Gegenleistung der EU beläuft sich auf 760 000 EUR und ergibt sich aus

a) einem jährlichen Betrag für den Zugang zu den Fischereiressourcen für die im Protokoll vorgesehenen Kategorien, der für die Laufzeit des neuen Protokolls auf 360 000 EUR festgesetzt wird,

b) einem Beitrag zur Unterstützung der Fischereipolitik Kiribatis in Höhe von 400 000 EUR jährlich für die Laufzeit des Protokolls.

Diese Unterstützung steht für die gesamte Laufzeit des Protokolls mit den Zielen der Politik Kiribatis im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Einklang.

Der jährliche Betrag für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen wird im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt; dies gilt auch für die Reserve für die Protokolle, die zu Beginn des Jahres[3] noch nicht in Kraft getreten sind.

******

Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss im Namen der Union des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023‐2028) zu empfehlen.


ANLAGE: AUFLISTUNG VON ORGANISATIONEN UND PERSONEN,
VON DENEN DER VERFASSER DER STELLUNGNAHME INFORMATIONEN ERHALTEN HAT

 

Die folgende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Verfassers der Stellungnahme erstellt. Der Verfasser der Stellungnahme hat bei der Vorbereitung der Stellungnahme bis zur deren Annahme im Ausschuss Informationen von folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten:

 

 

Einrichtungen und/oder Personen

Niclas Herbst hat von keiner Einrichtung oder Person Beiträge erhalten.

 

 


 

VERFAHREN DES MITBERATENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

09862/2023 – C9-0356/2023 – 2023/0147(NLE)

Federführender Ausschuss

 

PECH

 

 

 

 

Stellungnahme von

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG

19.10.2023

Verfasser(in) der Stellungnahme

 Datum der Benennung

Niclas Herbst

24.10.2023

Prüfung im Ausschuss

7.11.2023

 

 

 

Datum der Annahme

16.11.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pietro Bartolo, Olivier Chastel, Andor Deli, Pascal Durand, Eider Gardiazabal Rubial, Alexandra Geese, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Niclas Herbst, Hervé Juvin, Moritz Körner, Joachim Kuhs, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Dimitrios Papadimoulis, Bogdan Rzońca, Eleni Stavrou, Nils Ušakovs, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ana Collado Jiménez, Francisco Guerreiro

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Jonás Fernández, Wolfram Pirchner

 


 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

23

+

ECR

Bogdan Rzońca

NI

Andor Deli, Hervé Juvin

PPE

Ana Collado Jiménez, Niclas Herbst, Janusz Lewandowski, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Wolfram Pirchner, Eleni Stavrou, Rainer Wieland

Renew

Olivier Chastel, Vlad Gheorghe, Valérie Hayer, Moritz Körner

S&D

Pietro Bartolo, Pascal Durand, Jonás Fernández, Eider Gardiazabal Rubial, Nils Ušakovs

The Left

Dimitrios Papadimoulis

Verts/ALE

Alexandra Geese, Francisco Guerreiro

 

0

-

 

 

 

1

0

ID

Joachim Kuhs

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

 


 

 

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

09862/2023 – C9-0356/2023 – 2023/0147(NLE)

Datum der Anhörung oder des Ersuchens um Zustimmung

5.10.2023

 

 

 

Federführender Ausschuss

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH

19.10.2023

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

 Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

19.10.2023

BUDG

19.10.2023

 

 

Berichterstatter(in/innen)

 Datum der Benennung

João Pimenta Lopes

5.6.2023

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

27.6.2023

23.10.2023

 

 

Datum der Annahme

29.11.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Aguilera, João Albuquerque, Pietro Bartolo, Izaskun Bilbao Barandica, Isabel Carvalhais, Maria da Graça Carvalho, Asger Christensen, Rosa D’Amato, Francisco Guerreiro, Anja Haga, Niclas Herbst, Ladislav Ilčić, France Jamet, Predrag Fred Matić, Francisco José Millán Mon, Ana Miranda, João Pimenta Lopes, Caroline Roose, Bert-Jan Ruissen, Marc Tarabella, Theodoros Zagorakis

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Gabriel Mato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Erik Poulsen, Anne Sander

Datum der Einreichung

30.11.2023

 


NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

23

+

ECR

Ladislav Ilčić, Bert-Jan Ruissen

NI

Marc Tarabella

PPE

Maria da Graça Carvalho, Anja Haga, Niclas Herbst, Gabriel Mato, Francisco José Millán Mon, Anne Sander, Theodoros Zagorakis

Renew

Izaskun Bilbao Barandica, Asger Christensen, Erik Poulsen

S&D

Clara Aguilera, João Albuquerque, Pietro Bartolo, Isabel Carvalhais, Predrag Fred Matić

The Left

João Pimenta Lopes

Verts/ALE

Rosa D'Amato, Francisco Guerreiro, Ana Miranda, Caroline Roose

 

1

-

ID

France Jamet

 

0

0

 

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

Letzte Aktualisierung: 8. Dezember 2023
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