BERICHT über kulturelle Vielfalt und die Bedingungen für Urheber auf dem europäischen Markt für Musikstreaming

4.12.2023 - (2023/2054(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Ibán García Del Blanco

Verfahren : 2023/2054(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0388/2023
Eingereichte Texte :
A9-0388/2023
Aussprachen :
Angenommene Texte :


PR_INI

INHALT

Seite

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

BEGRÜNDUNG

ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

 



ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu kultureller Vielfalt und den Bedingungen für Urheber auf dem europäischen Markt für Musikstreaming

(2023/2054(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,

 unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG[1],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013[2],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte)[3],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)[4],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2022 zur Umsetzung der neuen europäischen Agenda für Kultur und der Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen[5],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels[6],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2021 zu der Situation von Künstlern und der kulturellen Erholung in der EU[7],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2021 zu künstlicher Intelligenz in der Bildung, der Kultur und dem audiovisuellen Bereich[8],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2020 mit Empfehlungen an die Kommission zu dem Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängenden Technologien[9],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2020 zu den Rechten des geistigen Eigentums bei der Entwicklung von KI-Technologien[10],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa[11],

 gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9‑0388/2023),

A. in der Erwägung, dass die Musikbranche als wesentlicher Bestandteil der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der Union eine tragende Säule der Kultur ist und in der Kultur- und Kreativwirtschaft die größte Reichweite hat;

B. in der Erwägung, dass die Musikbranche ein wichtiger Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft ist, die als eines der 14 wichtigsten Ökosysteme für den Aufbau der europäischen Wirtschaft gilt und Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch für junge Menschen, mit sich bringt;

C. in der Erwägung, dass Komponisten, Songwriter und ausübende Künstler das erste Glied der Wertschöpfungskette der Musikbranche darstellen und die wichtigsten kreativen Triebkräfte jedes musikalischen Werks sind, das über Streaming-Plattformen verbreitet wird;

D. in der Erwägung, dass die rasante Entwicklung von Innovationen im Bereich der digitalen Technologien in den letzten beiden Jahrzehnten die Musikbranche grundlegend verändert hat, insbesondere die Art und Weise, wie Musik geschaffen, produziert und verbreitet wird und die Menschen darauf zugreifen und sie konsumieren;

E. in der Erwägung, dass die Musikbranche mit neuen Geschäftsmodellen, neuen Formen der Interaktion mit dem Publikum und der Nutzung ergänzender Plattformen wie Social-Media-Plattformen oder Kurzformat-Video-Apps einem ständigen und schnellen Wandel unterliegt, was neue Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich bringt; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang erhebliche Herausforderungen wie die Förderung der kulturellen Vielfalt und eine gerechte Vergütung der Urheber zu bewältigen sind;

F. in der Erwägung, dass die Menschen heutzutage Musik hauptsächlich über Musikstreaming-Dienste konsumieren und dabei auf digitale Musikplattformen oder Plattformen, auf denen Online-Nutzer Inhalte hochladen, darunter Social-Media- und Live-Streaming-Plattformen oder kurze Video-Apps, zurückgreifen, die Zugang zu bis zu über 100 Millionen Musikstücken bieten, die überall, jederzeit und auf allen Geräten entweder kostenfrei oder gegen eine vergleichsweise niedrige monatliche Abonnementgebühr verfügbar sind;

G. in der Erwägung, dass auf Streaming 67 % der weltweiten Einnahmen der Musikbranche entfallen[12]; in der Erwägung, dass die weltweite Musikbranche kontinuierlich wächst, wobei 2022 mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 22,6 Mrd. USD das achte Wachstumsjahr in Folge war; in der Erwägung, dass die steigende Zahl von Investoren in der Musikbranche ihren enormen wirtschaftlichen Wert belegt;

H. in der Erwägung, dass Urheber und ausübende Künstler oft weder angemessen anerkannt noch entsprechend ihrer geleisteten Arbeit vergütet werden, was dazu führt, dass die Mehrheit der Urheber nur sehr geringe Einnahmen auf dem Musikstreaming-Markt erzielen und sie häufig nicht in der Lage sind, ihre berufliche Laufbahn weiterzuverfolgen, was im Laufe der Zeit zu einem erheblichen Ungleichgewicht führt, das angegangen werden muss[13]; in der Erwägung, dass für Urheber und ausübende Künstler gerechtere Modelle für die Verteilung von Streaming-Einnahmen ausgelotet werden müssen, indem verschiedene verfügbare Mechanismen wie Pro-rata-Modelle und nutzerzentrierte oder völlig neue Modelle geprüft werden; in der Erwägung, dass sich die Kriterien für die Zählung von Streams durch Plattformen auch auf Manipulationspraktiken im Streaming auswirken können;

I. in der Erwägung, dass Studien zufolge die derzeitige Situation durch neue Herausforderungen sowie durch mehrere seit Langem bestehende systemische Probleme gekennzeichnet ist, mit denen die Musikbranche nach wie vor konfrontiert ist, die insbesondere einen Rückgang des Gesamtwerts der Produktionen, eine Konzentration der Abschöpfungen von Einnahmen durch große Labels und die beliebtesten Künstler, einen Mangel an hochwertigen Daten zur ordnungsgemäßen Identifizierung von Urhebern, ausübenden Künstlern oder anderen Rechteinhabern, die Manipulation im Streaming, die illegale Nutzung von Musikinhalten durch Anbieter von Diensten für das Teilen von Online-Inhalten sowie marktbeherrschende Online-Plattformen und App-Stores umfassen; in der Erwägung, dass all diese Faktoren die Fairness und Nachhaltigkeit der Einnahmen auf dem Musikstreaming-Markt beeinträchtigen;

J. in der Erwägung, dass der Durchschnittspreis eines monatlichen Abonnements für Musikstreaming-Dienste im Laufe der Jahre seit der Einführung solcher Dienste nicht gestiegen ist, insbesondere, wenn man die Inflation und die starke Zunahme der abrufbaren Inhalte berücksichtigt;

K. in der Erwägung, dass die Rechte der Urheber nicht als freie Güter für die eigenen kommerziellen Strategien und Werbestrategien der Musikdienste angesehen werden sollten;

L. in der Erwägung, dass Musikstreaming-Plattformen durch ihren Einsatz von Algorithmen und Empfehlungssystemen eine bedeutende Rolle beim Auffinden von Inhalten spielen und die kulturelle Vielfalt daher erheblich beeinflussen; in der Erwägung, dass sie auch bestimmte Stücke auswählen und deren Sichtbarkeit und damit die Einnahmen der Urheber und Komponisten sowie anderer Akteure der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft beeinflussen oder erhöhen können;

M. in der Erwägung, dass Musikstreaming-Plattformen ihre Bemühungen fortsetzen sollten, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit in Bezug auf viele operative Aspekte, die für Urheber, ausübende Künstler und andere Rechteinhaber von großer Bedeutung sind, insgesamt zu erhöhen; in der Erwägung, dass Musikstreaming-Plattformen nicht verpflichtet sind, für Transparenz in Bezug auf ihre Algorithmen und Empfehlungstools zu sorgen oder die Förderung europäischer Musikwerke sicherzustellen;

N. in der Erwägung, dass die Förderung der kulturellen Vielfalt auf dem europäischen Musikstreaming-Markt, einschließlich der Förderung europäischer Künstler weltweit, weiter analysiert werden muss, um das Potenzial der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft voll auszuschöpfen, die nicht allein von den kommerziellen Entscheidungen marktbeherrschender privater globaler Akteure abhängen kann;

O. in der Erwägung, dass die Musikbranche zunehmend mit KI-generierten Inhalten konfrontiert ist, da tagtäglich immer mehr Musikstücke auf die Streaming-Plattformen gelangen, was die bestehenden Ungleichgewichte in Bezug auf die Auffindbarkeit und die Vergütung der Urheber verschärfen könnte; in der Erwägung, dass die Entwicklung von KI-Technologien stattdessen der Kreativität des Menschen dienen und diese fördern und ihr Einsatz transparent sein sollte;

P. in der Erwägung, dass im Rahmen mehrerer Studien Fälle von Streaming-Betrug und -Manipulation entdeckt wurden, da bestimmte Akteure das System manipulieren, um Einnahmen abzuschöpfen, die den Urhebern zustehen, z. B. indem Bots genutzt werden, um die Zahl der Hörer für bestimmte hochgeladene Musikstücke künstlich zu erhöhen[14]; in der Erwägung, dass Erkennungssysteme und Identifizierungsmechanismen zur Eindämmung dieses betrügerischen Verhaltens auf Musikstreaming-Plattformen bislang begrenzt sind;

Q. in der Erwägung, dass es wichtig ist, für einen funktionierenden Binnenmarkt für den Online-Vertrieb von Musik zu sorgen; in der Erwägung, dass diese Unstimmigkeiten und Ungleichgewichte angesichts ihrer Auswirkungen auf den Markt, insbesondere in Bezug auf die Aufteilung der Einnahmen aus Streaming-Plattformen, mit zweckmäßigeren Maßnahmen gelöst bzw. beseitigt werden sollten; in der Erwägung, dass zu diesem Zweck weitere Untersuchungen und Analysen durchgeführt werden sollten, um Daten zu sammeln und Faktoren zu ermitteln, die die Verbreitung von Musikinhalten in ganz Europa behindern könnten;

R. in der Erwägung, dass die ordnungsgemäße Identifizierung der Urheber nicht nur für ihre Anerkennung und eine bessere Vergütung entscheidend ist, sondern auch für die Sicherstellung von Vielfalt und Transparenz auf den Plattformen;

1. betont, dass Vorschriften für ein faires und nachhaltiges Musikstreaming-Umfeld in der Union geschaffen und gefördert werden müssen, die sowohl die kulturelle Vielfalt fördern als auch die Ungleichgewichte ausgleichen, die sich negativ auf die Branche, insbesondere auf Urheber und ausübende Künstler, auswirken und den Erfolg der Branche beeinträchtigen können;

2. betont, dass alle Akteure in der Musikstreaming-Wertschöpfungskette in einen wirksamen Dialog mit Urhebern und ausübenden Künstlern eintreten und die notwendigen Veränderungen vornehmen müssen, die für ein faires, inklusives und nachhaltiges Umfeld in der Branche notwendig sind, das zur kulturellen Vielfalt beitragen kann, indem Möglichkeiten zur Entdeckung von Künstlern geschaffen und lokale Repertoires gefördert werden;

3. erklärt sich besorgt, dass das derzeitige Ungleichgewicht bei der Verteilung der Einnahmen auf dem Musikstreaming-Markt sowohl Urheber als auch ausübende Künstler benachteiligt und die Nachhaltigkeit ihrer beruflichen Laufbahn auf dem digitalen Markt gefährdet; begrüßt alle Bemühungen um eine gerechtere Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern unter Berücksichtigung ihrer wichtigen Rolle in der europäischen Musikbranche;

4. fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der bestehenden Vertragspraktiken auf dem europäischen Musikstreaming-Markt sowie des derzeitigen Modells der Einnahmenverteilung für Musikstreaming-Dienste auf die kulturelle Vielfalt und den Grundsatz einer angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung für Urheber und ausübende Künstler zu bewerten und in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern geeignete Maßnahmen zu prüfen, einschließlich alternativer und gerechterer Modelle zur Umverteilung der Streaming-Einnahmen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob ein hoher Konzentrationsgrad in der Musikbranche besteht, und gegebenenfalls seine Auswirkungen auf die kulturelle Vielfalt, auf die Vergütung der Urheber und auf den Wettbewerb zu bewerten;

5. fordert die Interessenträger nachdrücklich auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die derzeitigen Ungleichheiten auszugleichen, und fordert die Kommission auf, Fortschritte in dieser Hinsicht zu überwachen und zu fördern sowie geeignete politische Vorschläge zu prüfen, falls dies nicht durch freiwillige Initiativen der Interessenträger wirksam angegangen wird;

Für ein nachhaltiges Umfeld für Urheber

6. betont, dass die zentrale Funktion der Urheber durch mehr Sichtbarkeit auf den Musikstreaming-Portalen und eine ausgewogenere Verteilung der Streaming-Einnahmen deutlich gemacht werden sollte; fordert die Industrie auf, neue Modelle für die Verteilung von Einnahmen aus Streams zu prüfen, um eine möglichst gleichmäßige und gerechte Verteilung für Urheber und ausübende Künstler sicherzustellen;

7. fordert die Kommission auf, zu bewerten, ob der Einsatz neuer Technologien, unter anderem Blockchain-Technologien, und die internationalen Codes zur Identifizierung von Rechteinhabern, Musikwerken und Tonaufnahmen das Potenzial haben, die Transparenz und Kosteneffizienz auf dem Musikstreaming-Markt zu verbessern, vor allem im Hinblick auf die Genauigkeit von Metadaten und die Vergütung, insbesondere für Urheber und ausübende Künstler; bedauert, dass es Musikstreaming-Diensten im Allgemeinen erheblich an diesen Anforderungen an Transparenz und Identifizierbarkeit mangelt;

8. betont, wie wichtig es ist, dass Urheber Mitglied von Verwertungsgesellschaften werden, damit das Recht auf Tarifverträge und kollektive Vertretung garantiert ist; hebt hervor, dass kollektive Verhandlungen mithilfe von Verwertungsgesellschaften darauf abzielen, einen angemessenen Wert für die Nutzung der Werke von Urhebern auf dem Musikstreaming-Markt sicherzustellen und einen gerechteren Zugang zu den Märkten und die kulturelle Vielfalt innerhalb der Union zu fördern; weist erneut auf die Richtlinie 2014/26/EU[15] hin, die den Rahmen für die Online-Mehrgebietslizenzierung für die Rechte von Urhebern bei Musikstreaming-Diensten schafft, sicherstellt, dass Urheber die effizienteste Art und Weise der Verwaltung ihrer Vergütungsrechte frei wählen können, sowie ein hohes Maß an Transparenz und Vorschriften zur verantwortungsvollen Verwaltung von Verwertungsgesellschaften festlegt, die für die wirksame Verwaltung von Repertoires auf Musikstreaming-Plattformen entscheidend sind;

9. betont, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, die Identifizierung von Personen, die an der Entstehung eines Werks beteiligt sind, insbesondere Urheber und ausübende Künstler, bei Musikstreaming-Diensten zu verbessern, indem die umfassende und genaue Zuweisung von Metadaten ab der Entstehung für alle auf einen Musikstreaming-Dienst hochgeladenen Musikstücke sichergestellt wird; fordert in diesem Zusammenhang die Verwendung aller internationalen Identifikationscodes (IPI[16], ISWC[17], ISRC[18], IPN[19] und ISNI[20]); betont, dass die ordnungsgemäße Identifizierung von Urhebern eine Schlüsselrolle bei der Suche nach Musikstücken und ihrer Auffindbarkeit spielt und eine angemessene Vergütung der Urheber bei der Verteilung der Einnahmen ermöglicht;

10. fordert alle Akteure der Musikbranche auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, um eine umfassende und korrekte Zuweisung der Metadaten von Musikstücken sicherzustellen, indem die Daten der Urheber für ihre Musikwerke auf Streaming-Plattformen ermittelt und korrekt gemeldet werden, auch wenn der hochgeladene Inhalt von vollständig unabhängigen Urhebern stammt;

11. erachtet es als dringend geboten, dass insbesondere bei jungen Urhebern das Bewusstsein dafür geschärft wird, wie wichtig es ist, dass sie auf dem Streaming-Markt für ihre Musikstücke angemessen gewürdigt und vergütet werden; begrüßt einschlägige Forschungsprogramme und -initiativen, auch auf internationaler Ebene, und fordert die Kommission auf, nach Möglichkeiten zu suchen, solche Initiativen zu unterstützen;

12. weist erneut darauf hin, dass der Wert der Urheberrechte unabhängig von dem Angebot der Musikstreaming-Portale sichergestellt werden muss; stellt fest, dass mehrere neuere Studien zeigen[21], [22], dass die Mehrheit der Urheber und ausübenden Künstler nicht genügend Einnahmen aus Streams erzielt; fordert eine Überarbeitung der prädigitalen Lizenzgebührensätze, um sie mit fairen und modernen Sätzen in Einklang zu bringen; verurteilt die Existenz von Systemen wie sogenannten Payola-Systemen, bei denen die Urheber gezwungen würden, niedrigere oder keine Einnahmen als Gegenleistung für mehr Sichtbarkeit hinzunehmen, wodurch ihre bereits sehr geringen Einnahmen aus Streams weiter verringert werden und insbesondere das Versprechen einer höheren Sichtbarkeit in den meisten Fällen nicht erfüllt wird;

13. stellt fest, dass auf dem europäischen Markt der Wettbewerb unter Musikstreaming-Anbietern durch ein paar wenige marktbeherrschende globale Akteure dominiert wird; weist erneut darauf hin, dass das Gesetz über digitale Märkte und das Gesetz über digitale Dienste rasch umgesetzt werden müssen, um ein faires Umfeld sicherzustellen, indem unlauteren Wettbewerbspraktiken durch Dienste für das Teilen von Online-Inhalten und Anbieter von Musikstreaming-Diensten auf dem Musikstreaming-Markt ein Ende gesetzt wird, unter anderem dem Ermöglichen von illegalem Streaming oder dem Herunterladen von geschütztem Inhalt; betont, dass diesbezüglich Transparenz und effiziente Prüfungen erforderlich sind; weist insbesondere darauf hin, dass solche Verstöße auf und durch Plattformen sowie in App-Stores nicht mehr möglich sein dürfen;

14. betont, dass es wichtig ist, durch geeignete Finanzierungsinstrumente wie das Programm Kreatives Europa Investitionen in neue europäische Talente und neue europäische Musik, einschließlich lokaler Künstler, Nischenkünstler und Künstler aus schutzbedürftigen Gemeinschaften, sicherzustellen, um Investitionen in – was Sprachen und Genres betrifft – vielfältigere Formen des Repertoires, in die Vermittlung digitaler Kompetenzen und in den digitalen Wandel von Geschäftsmodellen zu fördern, und betont, dass das Bewusstsein der Urheber für ihre Rechte geschärft werden muss;

15. unterstützt die Förderung des Austauschs von Informationen über Live-Auftritte von – insbesondere lokalen – Künstlern auf Plattformen, um neue Entdeckungen zu erleichtern und eine größere Sichtbarkeit zu ermöglichen;

16. fordert alle Interessenträger der Musikstreaming-Branche auf, zusammenzuarbeiten, um den CO2-Fußabdruck digitaler Musik zu prüfen und zu verringern;

Herausstellung und Auffindbarkeit europäischer Musikwerke

17. fordert, dass auf Unionsebene Maßnahmen ergriffen werden, um die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit europäischer Musikwerke sicherzustellen, da die Menge an Inhalten auf den Musikstreaming-Plattformen überwältigend ist und stetig zunimmt und es keine Unionsvorschriften gibt, um sie auf harmonisierte Weise zu regulieren;

18. begrüßt die von der Kommission in Auftrag gegebene Studie, mit der die Auffindbarkeit europäischer Musikwerke im Ökosystem Musik, einschließlich der Musikstreaming-Dienste, bewertet werden soll; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Ergebnisse angemessene Maßnahmen einschließlich eines Rechtsrahmens vorzuschlagen, um die Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Herausstellung europäischer Musikwerke auf Musikstreaming-Plattformen sicherzustellen;

19. fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, dafür zu sorgen, dass ein solcher Rechtsrahmen spezifische Indikatoren für Vielfalt umfasst, die eine unabhängige Bewertung der Nutzung und Sichtbarkeit europäischer Musikwerke und der Vielfalt ihrer Genres, Sprachen und unabhängigen Urheber ermöglichen würden;

20. betont darüber hinaus, dass die Kommission durch einen solchen Rechtsrahmen verpflichtet wäre, bewährte Verfahren zu ermitteln, um die Vielfalt der auf den Schnittstellen der Plattformen beworbenen Inhalte zu überprüfen, und dies anhand einer klaren Methode regelmäßig zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten, um die Sichtbarkeit europäischer Musikwerke unter anderem in kuratierten Playlists, Benutzerschnittstellen, algorithmischen Entscheidungen und Empfehlungssystemen nachzuvollziehen und zu bewerten, um für deren Herausstellung und Auffindbarkeit zu sorgen;

21. fordert die Kommission auf, Daten zu erheben und eine gründliche Analyse durchzuführen, um die Auffindbarkeit europäischer Musikwerke über Musikstreaming-Dienste sicherzustellen, und einen strukturierten Dialog zwischen allen Beteiligten zu schaffen; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Ergebnisse die Möglichkeit zu prüfen, für Musikstreaming-Plattformen konkrete Maßnahmen wie Quoten für europäische Musikwerke vorzuschreiben;

22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, geeignete Möglichkeiten zu prüfen, um das digitale europäische Musikerbe zu bewahren, gleichzeitig jedoch auch die faktische Abhängigkeit von kommerziellen Musikstreaming-Plattformen zu verringern und so die langfristige Verfügbarkeit und Zugänglichkeit europäischer Musikwerke sicherzustellen;

Für die ethische Nutzung von KI

23. fordert eine ethische Nutzung von KI in der Kultur- und Kreativbranche, einschließlich der Musikbranche, und betont, dass KI ein Instrument für Künstler sein kann, um ihre eigenen Werke zu erkunden, innovativ zu gestalten und zu verbessern; fordert größtmögliche Transparenz und betont, dass die Einhaltung aller Anforderungen des Unionsrechts an die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung von Musikwerken mithilfe von KI-Technologien sichergestellt werden muss; betont, dass den spezifischen Auswirkungen der Nutzung von KI in der Kultur- und Kreativbranche Rechnung getragen werden muss;

24. fordert die Kommission auf, gezielte Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um für die Transparenz der Algorithmen und der Systeme zur Empfehlung von Inhalten auf allen wichtigen Musikstreaming-Plattformen zu sorgen, damit unlautere Praktiken und Streaming-Betrug, die dazu dienen, die Kosten zu senken und die Einnahmen der professionellen Urheber weiter zu verringern, verhindert werden können; fordert die Musikdienste auf, weiterhin in angemessene Instrumente zu investieren, mit denen solche Aktivitäten ermittelt werden können;

25. betont, dass die Zunahme KI-generierter Inhalte dazu geführt hat, dass immer mehr Musikstücke auf Streaming-Plattformen hochgeladen werden, wodurch die Herausstellung und Auffindbarkeit europäischer Musikwerke noch wichtiger wird; betont, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen sollten, ob die Musikwerke, Musikstücke oder Künstler, die sie auf den Musikstreaming-Plattformen anhören, hauptsächlich von KI bzw. ohne einen wesentlichen Beitrag menschlicher Urheber generiert wurden; betont in diesem Zusammenhang, dass darauf hingearbeitet werden muss, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher gut informiert sind, und betont, dass eine klare, zeitnahe und sichtbare Kennzeichnung geschaffen werden muss, mit der die Öffentlichkeit über rein durch KI generierte Werke informiert wird, die nicht Ausdruck der Persönlichkeit oder der Kreativität des Urhebers sind;

26. begrüßt den Dialog zwischen den Interessenträgern über die Bekämpfung der Verbreitung von Deepfakes auf Musikstreaming-Plattformen und fordert, dass den Interessen aller Urheber und ausübenden Künstler Rechnung getragen wird; weist darauf hin, dass es sich bei Deepfakes um Produkte handelt, die von KI-Modellen und ‑Anwendungen hergestellt werden, die die Identität, die Stimme und das Abbild von Urhebern und ausübenden Künstlern ohne deren Zustimmung verwenden können; fordert den verstärkten Einsatz von Instrumenten zur Identifizierung, mit denen Deepfakes und manipulierte Inhalte ermittelt werden können, und fordert leicht zugängliche Meldemechanismen für Urheber, ausübende Künstler und andere Rechteinhaber;

27. betont, dass es Urhebern, ausübenden Künstlern und anderen Rechteinhabern gestattet sein sollte, die Rechte für die Nutzung ihrer Werke zu Zwecken des Trainings, der Entwicklung oder der Gestaltung von KI über die wissenschaftliche Forschung hinaus vorzubehalten und Lizenzen dafür zu vergeben; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, für Transparenz in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, die für das Training von generativen KI-Systemen verwendet werden, zu sorgen, um sicherzustellen, dass sie mit dem geltenden Urheberrecht der Union bzw. der Mitgliedstaaten im Einklang stehen, und betont, dass die Anbieter solcher generativen KI-Systeme daher eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung der Verwendung dieser Trainingsdaten dokumentieren und öffentlich zugänglich machen müssen, unabhängig davon, wo die Trainings stattgefunden haben, um die korrekte Anwendung der Ausnahme für das Text- und Datamining nach dem Urheberrecht der Union zu ermöglichen;

Perspektiven

28. fordert die Kommission auf, eine europäische Musikbeobachtungsstelle einzurichten, die Informationen über die Musikmärkte in der Union bereitstellt, indem sie Daten in den Mitgliedstaaten erhebt und analysiert, und rechtliche Fragen, die die Musikbranche, insbesondere den Musikstreaming-Markt, betreffen, analysiert und darüber Bericht erstattet, um die Branche weiterzuentwickeln;

29. fordert die Kommission auf, das Programm „Kreatives Europa“ weiter zu verbessern, insbesondere durch umfassende Maßnahmen im Bereich der Musik;

30. betont, dass Musik ein großes Potenzial zur weiteren Förderung der Kultur, der Geschichte, des Erbes, der Werte und der Vielfalt Europas birgt; ist der Ansicht, dass Musik auch das Potenzial birgt, zur Soft Power der Union beizutragen; hebt hervor, dass die Union einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung europäischer Künstler in Drittstaaten legen sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine umfassende europäische Exportstrategie für europäische Musikwerke zu entwickeln;

31. fordert die Kommission auf, parallel zu ihren erwarteten Legislativvorschlägen zur Transparenz von Algorithmen und zur Herausstellung europäischer Musikwerke einen strukturierten Dialog aller Interessenträger zu initiieren, im Zuge dessen aktuelle Fragen zum Musikstreaming-Markt erörtert werden sollen und gemeinsam an Lösungen für eine gerechtere Verteilung der Einnahmen aus Musikstreaming-Plattformen, insbesondere für Urheber, ausübende Künstler und unabhängige europäische Klein- und Kleinstproduzenten, gearbeitet werden soll;

32. fordert die Kommission auf, die Einführung einer Strategie für die europäische Musikbranche in Erwägung zu ziehen, damit die Union einen Beitrag zur Förderung der Vielfalt von Kunstschaffenden und Musikwerken aus der Union leisten kann, wobei ein Schwerpunkt auf die Stärke und Vielfalt der europäischen Musikbranche, die Förderung kleinerer Akteure, die Anziehung weiterer Investitionen, die Erhöhung der Bekanntheit von Künstlern und die Quantifizierung der Ergebnisse gelegt werden sollte;

°

° °

33. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.



 

BEGRÜNDUNG

Der immer schnellere digitale Wandel, der sich derzeit in unseren Gesellschaften abspielt, führt zu Abweichungen von den traditionellen Sozialbeziehungen, die aufgrund der Geschwindigkeit des Wandels mitunter nicht korrigiert oder umgestaltet werden können. Sämtliche Märkte sind in unterschiedlichem Maße von Ungleichgewichten betroffen. Auch die Kulturbranche ist diesem Wandel unterworfen. Das Phänomen des Online-Konsums (mit dem sich daraus ergebenden Problem der Online-Piraterie), der steile Anstieg der Zahl der weltweit bereitgestellten Werke und die damit einhergehende Zunahme von Konsum und Wettbewerb, der Rückgriff auf neue Werkzeuge beim Erstellen von Werken, die explosionsartige Verbreitung der künstlichen Intelligenz und die nunmehr aufkommenden „virtuellen Welten“ oder Metaversen haben eine Neujustierung der Akteure in der Wertschöpfungskette oder sogar das Auftreten neuer Akteure und das praktische Verschwinden anderer mit sich gebracht. In Anbetracht der Anfälligkeit und des prekären Charakters – beides bekannte Merkmale – des kulturellen Ökosystems und aufgrund der Tatsache, dass dieser Wandel so rasch eingetreten ist und die Regulierung unzureichend und zu spät vorgenommen wird, kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Bereich bei der Anpassung an die neuen Gegebenheiten größere Schwierigkeiten aufgetreten sind und noch auftreten als in anderen Bereichen. Dies betrifft insbesondere die Bedingungen für Künstler und Urheber, aber auch die gesamte Wertschöpfungskette.

Es lässt sich feststellen, dass die Musik einer der kulturellen Bereiche ist, bei denen der Wandel am dramatischsten verlaufen ist. In nur wenigen Jahren wurde die Schallplatte von der CD und diese wiederum vom massiven Online-Streaming abgelöst. Heutzutage streamt die Öffentlichkeit Musik über weltweit tätige Online-Plattformen, die Millionen Musikstücke (bis zu 300 Millionen) bereitstellen. Auch das Modell des Musikradios befindet sich gegenwärtig auf dem Rückzug. Noch nie wurde weltweit so viel Musik konsumiert, und noch nie hatte man einen solchen Zugriff auf unzählige Künstler, Musikstile und -formen. Noch nie war der wirtschaftliche „Kuchen“ in der Musik so groß. Aber dieser Tatsache wohnt ein Paradoxon inne: Noch nie war die Lage für Urheber und Interpreten – mit Ausnahme von wenigen Künstlern mit sehr großem Erfolg – so prekär, und noch nie hat sich der Konsum von Musik auf so wenige Musikstile konzentriert.

In der Tat erleben wir derzeit eine extreme Kommerzialisierung von Musik, bei der Stilrichtungen, die eher nicht von der breiten Masse konsumiert werden, über immer weniger Raum verfügen und die weniger häufig gesprochenen Sprachen sogar in den Ländern, in denen sie beheimatet sind, immer weniger gehört werden. Die Entstehung eines riesigen weltweiten Online-Musikmarkts hat das Angebot immer gleichförmiger werden lassen und im Wege von Empfehlungslisten und Algorithmen, die den Geschmack des Publikums zunehmend eingrenzen, verstetigt.

Urheber oder Interpreten, die weniger bekannte oder experimentelle Stilrichtungen vertreten, werden auf Plattformen mit einem riesigen Angebot kaum sichtbar. Wer nicht in die wichtigsten Empfehlungslisten aufgenommen oder auf dem Startbildschirm dieser Plattformen erwähnt wird, ist dazu verdammt, nicht beachtet zu werden. Nicht einmal Radiosender sind gut positioniert, um neue Namen auf dem Markt bekannt zu machen; die einzigen Alternativen sind andere soziale Netzwerke, die die Kunst sogar noch weiter verarmen lassen.

Das Erfordernis, in Empfehlungssystemen präsent zu sein, hat zu Praktiken wie dem „Payola“-System geführt, bei dem Urheber niedrigere Einnahmen hinnehmen, um mehr Sichtbarkeit zu erhalten. Es handelt sich hier um eine dramatische Praxis, zumal die Einnahmen von Urhebern und Interpreten aus den Rechten, die ihnen im Zusammenhang mit dem Streaming ihrer Werke zustehen, absolut lächerlich sind. Künstler, deren Werke jährlich hunderttausendfach gehört werden, sind nicht in der Lage, ihren Lebensunterhalt hieraus zu bestreiten. Daher geben sie Live-Konzerte oder Unterricht oder gehen anderen alternativen Tätigkeiten nach. Diese Situation ist schlichtweg untragbar.

Die Wertschöpfungskette in der Musikbranche muss unbedingt detailliert analysiert werden, damit festgestellt wird, wo die Probleme liegen, und damit im Wege gesetzlicher Instrumente und/oder von Verhaltenskodizes Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. In unserer Analyse dürfen wir uns nicht von Vorurteilen, Mythen oder der Verteufelung bestimmter Akteure auf dem Musikmarkt leiten lassen. Alle Beteiligten üben eine notwendige Funktion aus, und alle benötigen in jedem Fall ein ausgewogenes Vorgehen, damit für Nachhaltigkeit und dafür gesorgt ist, dass neue Künstler und musikalische Angebote Raum finden.

„In Vielfalt geeint“ – so lautet das Motto der Europäischen Union. Dieser in der Präambel des Gründungsvertrags der Europäischen Union verankerte Satz kann grundsätzlich sowohl als Feststellung als auch als Auftrag gelesen werden:

 Die Europäische Union und ihr zivilisatorisches Projekt beruhen auf der Kultur. Ohne die Kultur, die von den vielen der Union angehörenden Gemeinschaften eingebracht wird, wäre sie nur eine leere Hülle ohne Seele.

 Die Union muss diese Vielfalt, ohne die das Projekt sinnlos wäre, gewährleisten. Diese Vielfalt zeigt sich nicht nur im sprachlichen oder ethnographischen Bereich, sondern auch im Schutz des reichen kreativen Erbes ihrer Gesellschaften.

Die Europäische Union hat in Anbetracht dieser doppelten Lesart ihres Mottos immer wieder Vorschriften zum Schutz des kulturellen Erbes und der Rechte von Künstlern und Urhebern sowohl im physischen als auch im digitalen Bereich erlassen. Nun gilt es, Maßnahmen zu ergreifen, die die Nachhaltigkeit der kreativen Musikbranche sicherstellen und es ermöglichen, Reichtum zu schaffen – nicht nur geistig, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Dieser Bericht mit seinen Empfehlungen, der im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments ausgearbeitet wurde, soll dazu dienen, dass wir unserer Verantwortung bei diesem Ziel gerecht werden, indem wir gemeinsam mit der Branche einen sehr gründlichen Text ausarbeiten, mit dem die Verzerrungen in diesem Markt ermittelt und Lösungsvorschläge unterbreitet werden sollen.

„Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum, eine Strapaze, ein Exil“, so Friedrich Nietzsche. Damit meinte er wohl, dass Musik vermutlich die am stärksten metaphysisch geprägte, unerklärlichste und unbegreiflichste künstlerische Erfahrung – ein „Zauber“, so Nietzsche – ist, der wir Menschen uns hingeben können. Es liegt an uns, alles in unserer Macht Stehende zu tun, dass unserem Europa auch in Zukunft dieser Zauber innewohnt.

ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN, VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT

Gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung erklärt der Berichterstatter, dass er bei der Vorbereitung des Berichts bis zu dessen Annahme im Ausschuss Beiträge von folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten hat:

Einrichtung und/oder Person

AEPO-ARTIS

GESAC (Europäische Vereinigung der Gewerkschaften der Autoren und Komponisten)

ECSA (European Composer & Songwriter Alliance)

IFPI (Internationaler Verband der phonografischen Industrie)

IMPALA (Independent Music Publishers and Labels Association)

ICMP (International Confederation of Music Publishers)

IMPF (Independent Music Publishers International Forum)

EMMA (European Music Managers Alliance)

CreativityWorks!

CISAC

MIDEM+, Marché International du Disque et de l’Edition Musicale

Konsortium „Fair MusE“

PEARLE

SGAE (Sociedad General de Autores y Editores de España)

Warner Music Station Madrid

Promusicae – Productores de Música en España

AIE (Asociación de Artistas Intérpretes o Ejecutantes de España)

PRSforMusic: Mechanical-Copyright Protection Society & Performing Right Society

Digital Music Europe

Spotify

Apple Music

Amazon

Google YouTube

Sony Music Entertainment

Universal Music Group

European Coalitions for Cultural Diversity

Métamusique

Music Rights Awareness Foundation

Salt

Pivotaleconomics.com

 

 

Die vorstehende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Berichterstatters erstellt.

 

ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.11.2023

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

3

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Asim Ademov, Andrea Bocskor, Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Tomasz Frankowski, Chiara Gemma, Catherine Griset, Sylvie Guillaume, Hannes Heide, Irena Joveva, Petra Kammerevert, Niyazi Kizilyürek, Niklas Nienaß, Marcos Ros Sempere, Monica Semedo, Andrey Slabakov, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

João Albuquerque, Ibán García Del Blanco, Łukasz Kohut, Marcel Kolaja, Emmanuel Maurel, Wolfram Pirchner, Rob Rooken

 

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

23

+

ID

Catherine Griset

NI

Andrea Bocskor

PPE

Asim Ademov, Tomasz Frankowski, Wolfram Pirchner, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Theodoros Zagorakis, Milan Zver

Renew

Ilana Cicurel, Laurence Farreng, Irena Joveva, Monica Semedo

S&D

João Albuquerque, Ibán García Del Blanco, Sylvie Guillaume, Hannes Heide, Petra Kammerevert, Łukasz Kohut, Marcos Ros Sempere

The Left

Niyazi Kizilyürek, Emmanuel Maurel

Verts/ALE

Niklas Nienaß

 

3

-

ECR

Rob Rooken, Andrey Slabakov

Verts/ALE

Marcel Kolaja

 

1

0

ECR

Chiara Gemma

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+ : dafür

- : dagegen

0 : Enthaltung

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2023
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen