BERICHT über die EU-Strategie für Zentralasien
6.12.2023 - (2023/2106(INI))
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Karsten Lucke
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der EU-Strategie für Zentralasien
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 15. Mai 2019 mit dem Titel „Die EU und Zentralasien: Neue Chancen für eine stärkere Partnerschaft“ (JOIN(2019)0009),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juni 2019 zu der neuen Strategie für Zentralasien,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. September 2018 mit dem Titel „Förderung der Konnektivität zwischen Europa und Asien – Elemente einer EU-Strategie“ (JOIN(2018)0031),
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel „Global Gateway“ (JOIN(2021)0030),
– unter Hinweis auf die Ergebnisse des 18. Treffens der Außenminister der EU und Zentralasiens vom 17. November 2022 in Samarqand, in dessen Mittelpunkt die Suche nach Lösungen für gemeinsame Herausforderungen stand,
– unter Hinweis auf das gemeinsame Pressecommuniqué der Staatschefs Zentralasiens und des Präsidenten des Europäischen Rates, das im Anschluss an das zweite hochrangig besetzte regionale Treffen vom 2. Juni 2023 in Tscholponata veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits[1],
– unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits[2],
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. Juni 2022 für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Erweiterten Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (COM(2022)0277),
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits[3],
– unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits[4],
– unter Hinweis auf die Ergebnisse der Konnektivitätskonferenz EU-Zentralasien vom 18. November 2022, des zweiten Wirtschaftsforums EU-Zentralasien vom 18./19. Mai 2023, des vierten Forums der Zivilgesellschaft EU-Zentralasien vom 10. März 2023 und der siebten hochrangigen Konferenz EU-Zentralasien über Umwelt und Wasserressourcen vom 23./24. Februar 2023,
– unter Hinweis auf die von der Union finanzierte Studie mit dem Titel „Nachhaltige Verkehrsverbindungen zwischen Europa und Zentralasien“, die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung durchgeführt und am 30. Juni 2023 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen der Union und Kasachstan über eine strategische Partnerschaft zu Rohstoffen, Batterien und erneuerbarem Wasserstoff, die am 7. November 2022 unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse der Menschenrechtsdialoge mit den Staaten Zentralasiens,
– unter Hinweis auf den Gemeinsamen Fahrplan für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Zentralasien, der auf dem 19. Ministertreffen EU-Zentralasien vom 23. Oktober 2023 gebilligt wurde,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs Zentralasiens und des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland nach ihrem Gipfeltreffen am 29. September 2023 in Berlin,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan,
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Gleichstellung III 2021-2025,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2020 zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik der EU[5],
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9‑0000/2023),
A. in der Erwägung, dass sich seit der Annahme der EU-Strategie für Zentralasien im Jahr 2019 maßgebliche externe Faktoren auf die Region auswirken, etwa der unrechtmäßige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan und die immer selbstbewusstere Außenpolitik Chinas sowie die innere Instabilität, insbesondere die von Gewalt geprägten Unruhen im Januar 2022 in Kasachstan, die gewaltsame Niederschlagung der Proteste der Pamiri im November 2021 und Mai 2022 in dem Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (Tadschikistan) bzw. im Juli 2022 in der Republik Karakalpakistan (Usbekistan) und die wiederholten Zusammenstöße an der Grenze zwischen Kirgisistan und Tadschikistan;
B. in der Erwägung, dass Zentralasien eine Region von strategischem Interesse für die Union in Bezug auf Sicherheit, Konnektivität, die Diversifizierung der Energie- und Ressourcenversorgung, Konfliktlösung und die Verteidigung der multilateralen regelbasierten internationalen Ordnung ist, die durch Russlands Angriff auf die Werte der Union, die Verschärfung der weltweiten Nahrungsmittelkrise, gewaltsame Übergriffe und Gräueltaten, die Verbreitung von Desinformation, den Einsatz von Korruption als Waffe und die Einmischung in Wahlen infrage gestellt wird;
C. in der Erwägung, dass keiner der Staaten Zentralasiens den Einmarsch Russlands in die Ukraine unterstützt und die von Russland annektierten Gebiete der Ukraine nicht als Subjekte der Russischen Föderation anerkennt;
D. in der Erwägung, dass der EU-Sonderbeauftragte für Sanktionen am 28. März 2023 die Länder der Region aufgefordert hat, Russland bei seinen Versuchen, die Sanktionen zu umgehen, die gegen das Land wegen seines Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängt wurden, nicht zu unterstützen;
E. in der Erwägung, dass Russlands Amtsträger und Propagandisten sich weiterhin aggressiv gegenüber einigen Staaten Zentralasiens, insbesondere Kasachstan, äußern und dessen territoriale Unversehrtheit und nationale Identität infrage stellen;
F. in der Erwägung, dass Umstände wie die Isolation Russlands infolge seines Angriffskriegs gegen die Ukraine, die Stärkung der Handelsrouten durch Zentralasien unter Umgehung Russlands, die geplante Erweiterung der Union in Osteuropa und der wachsende Einfluss Chinas in der Region es erfordern, die EU-Strategie für Zentralasien vollständig zu überdenken und die demokratische Union dort als Alternative zu den etablierten autokratischen Akteuren stärker ins Blickfeld zu rücken;
G. in der Erwägung, dass unter Umgehung des Hoheitsgebiets Russlands Verbindungen zwischen Europa und Asien gesichert werden müssen; in der Erwägung, dass die Union ein starkes Interesse am Aufbau effizienter Handels- und Energiekorridore zwischen Europa und Asien hat, wie die Konferenz über die Verbindungen zwischen der Europäischen Union und Zentralasien am 18. November 2022 in Samarqand gezeigt hat;
H. in Erwägung, dass alle fünf Staaten Zentralasiens das Übereinkommen von Paris ratifiziert haben; in der Erwägung, dass sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels sind; in der Erwägung, dass das sorglose Wassermanagement und die Verschmutzung großer Flüsse durch die Bewässerung von Baumwollfeldern zu einer ineffizienten Nutzung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen in der Region geführt haben; in der Erwägung, dass die Gletscher in Zentralasien weiter rasch schrumpfen, wodurch sich eine der schwersten Wasserkrisen der Erde verschlimmert und die gefährdete Bevölkerung der Region katastrophalen gesundheitlichen, ökologischen und sozialen Problemen ausgesetzt ist; in der Erwägung, dass infolge häufiger Konflikte im Zusammenhang mit Wasser und der politischen Instabilität eine gemeinsame Planung und die effiziente Aufteilung der Wassermenge der mehrere Länder durchquerenden Flüsse nur eingeschränkt möglich ist; in der Erwägung, dass die geopolitischen Veränderungen in der gesamten Region Chancen für eine substanziellere regionale Zusammenarbeit bieten; in der Erwägung, dass sich eine solche regionale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Wasserdiplomatie und der Beilegung von Grenzstreitigkeiten als wirkungsvoll erwiesen hat und für die Bewältigung der zunehmenden länderübergreifenden Gefahren durch den Klimawandel noch wichtiger werden dürfte;
I. in der Erwägung, dass erweiterte Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (EPKA) Abkommen der neuen Generation sind, die den Eckpfeiler des Engagements der Union in Zentralasien bilden; in der Erwägung, dass Kasachstan als erster Staat Zentralasiens 2015 ein EPKA unterzeichnet hat und dieses EPKA am 1. März 2020 nach seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist und regelmäßig überprüft werden sollte; in der Erwägung, dass die Verhandlungen über das EPKA zwischen der Union und Kirgisistan am 6. Juli 2019 abgeschlossen wurden, es jedoch in der Folge eines Rechtsstreits zwischen Rat und Kommission noch immer nicht unterzeichnet wurde; in Erwägung, dass die Verhandlungen über das EPKA zwischen der Union und Usbekistan am 6. Juli 2022 abgeschlossen wurden; in der Erwägung, dass die Union und Tadschikistan Anfang 2023 Verhandlungen über ein EPKA aufgenommen haben; in der Erwägung, dass 1998 ein Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) mit Turkmenistan unterzeichnet wurde, aber das Europäische Parlament seine Zustimmung zur Ratifizierung des Abkommens verweigert hat, da es zutiefst besorgt über die Umsetzung der kurzfristigen Vorgaben für die Fortschritte Turkmenistans in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten ist;
J. in der Erwägung, dass das erste Treffen der Führungsspitzen der Union und Zentralasiens am 27. Oktober 2022 in Astana und das zweite Treffen dieser Art am 2. Juni 2023 in Tscholponata stattfand; in der Erwägung, dass für 2024 ein Gipfeltreffen der Führungsspitzen geplant ist; in der Erwägung, dass durch diese Treffen die Beziehungen zwischen der Union und Zentralasien weiter institutionalisiert werden und die Arbeit der bestehenden regionalen Dialoge und Plattformen ergänzt wird;
K. in der Erwägung, dass das erste C5+1-Gipfeltreffen zwischen den Staats- und Regierungschefs Zentralasiens und dem Präsidenten der Vereinigten Staaten am 19. September 2023 in New York stattfand; in der Erwägung, dass das Gipfeltreffen C5+Deutschland am 29. September 2023 in Berlin stattfand;
L. in der Erwägung, dass alle fünf Staaten Zentralasiens in dem Bericht „Freedom in the World 2023“ von Freedom House niedrige und gegenüber dem Vorjahr gesunkene Werte in Bezug auf die Demokratie aufweisen, als autoritäre Regime gelten und als „nicht frei“ eingestuft werden; in der Erwägung, dass in der Rangliste der Pressefreiheit 2023 eine deutliche Verschlechterung der Lage der Pressefreiheit in den Staaten Zentralasiens verzeichnet wurde und der Durchschnittswert für die Staaten Zentralasiens im Korruptionswahrnehmungsindex 2022 deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt lag; in der Erwägung, dass Reporter ohne Grenzen über zahlreiche Fälle berichtet hat, in denen die staatlichen Stellen der Länder Zentralasiens die dortigen Medien unter Druck setzen, damit sie über Russlands Einmarsch in die Ukraine „neutral“ berichten oder diesen Sachverhalt vollständig ignorieren;
M. in der Erwägung, dass eine Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments vom 21. bis 25. Februar 2022 Tadschikistan und Usbekistan und vom 21. bis 25. August 2023 Kasachstan und Kirgisistan besucht hat; in der Erwägung, dass seine Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Kasachstan, EU-Kirgisistan, EU-Usbekistan und EU-Tadschikistan sowie für die Beziehungen zu Turkmenistan und der Mongolei regelmäßige interparlamentarische Beziehungen mit den Ländern Zentralasiens unterhält;
N. in der Erwägung, dass in Zentralasien begründete Befürchtungen wegen der Radikalisierung, des wachsenden Extremismus und einer terroristischen Bedrohung bestehen, da sehr viele ehemalige Kämpfer des IS in die Region zurückkehren und die Sicherheitslage in Afghanistan dramatisch ist;
O. in der Erwägung, dass in Zentralasien die Gefahr für Frauen und Mädchen, misshandelt zu werden, nach wie vor sehr hoch ist, zumal dort Gewalt gegen Frauen weithin akzeptiert ist und ein mangelndes Problembewusstsein hinsichtlich Geschlechterstereotypen besteht;
P. in der Erwägung, dass Kinderheirat in Zentralasien unverändert üblich ist, insbesondere in Kirgisistan und Tadschikistan, wo jedes achte Mädchen vor Erreichen des 18. Lebensjahrs verheiratet wird;
Engagement der Union in Zentralasien
1. hebt hervor, dass die Union und Zentralasien mit tiefgreifenden weltweiten und regionalen geopolitischen Veränderungen und Herausforderungen konfrontiert sind, durch die merkliche Impulse für die Bemühungen um eine langfristige, strukturierte und für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse ausgelöst wurden; bestärkt die Union nachdrücklich darin, ihr Engagement in Zentralasien in Anbetracht der geostrategischen Bedeutung der Region zu intensivieren und eine strategische Partnerschaft mit diesen Ländern durch Ausweitung der Zusammenarbeit in Politik und Wirtschaft voranzubringen; begrüßt die verstärkten Kontakte auf hoher Ebene zwischen der Union und Zentralasien, insbesondere die Treffen zwischen den Staats- und Regierungschefs Zentralasiens und dem Präsidenten des Europäischen Rates, und die Arbeit der EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien; fordert, dass konkrete Folgemaßnahmen zu all diesen hochrangigen Treffen und Erklärungen ergriffen werden; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass das erste Gipfeltreffen EU-Zentralasien für 2024 geplant ist und der Gemeinsame Fahrplan für die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Zentralasien gebilligt wurde, der als strategisches Konzept für die Förderung von Dialog und Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen dient und auch den Aufbau von Resilienz in Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft umfasst; fordert die Union auf, die Förderung von Reformen in Politik und Wirtschaft fortzusetzen, mit denen die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die verantwortungsvolle Staatsführung und die Achtung der Menschenrechte gestärkt werden; stellt fest, dass es zur Förderung der parlamentarischen Zusammenarbeit mit Zentralasien bereit ist;
2. stellt fest, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und seine immer stärker nationalistisch geprägten Darstellungen Russlands Ansehen in der Region geschadet und Zentralasien darin bestärkt haben, mit anderen Akteuren zusammenzuarbeiten, und dass diese Akteure ihre Zusammenarbeit mit Zentralasien intensiviert haben; nimmt außerdem das Engagement Chinas in der Region zur Kenntnis; betont, dass die Union jetzt die Möglichkeit hat, ihre Beziehungen zu Zentralasien auszubauen und eine größere Rolle in der Region zu spielen; betont, dass die Union diese günstige Gelegenheit nutzen sollte, um eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit voranzubringen und Zentralasien eine Partnerschaft anzubieten, die zu einem besonderen Verfahren in einer breiter angelegten Strategie für die östlichen Nachbarstaaten der Union werden kann; ist der Ansicht, dass durch eine Verstärkung dieser Zusammenarbeit auch dazu beigetragen werden könnte, dem Einfluss Russlands in der Region entgegenzuwirken;
3. erachtet die transatlantische Zusammenarbeit mit Blick auf Zentralasien als sehr wichtig und fordert die Union auf, die Initiative zu ergreifen und mit den Vereinigten Staaten eine gemeinsame Strategie für Zentralasien auszuarbeiten, die auch die Zusammenarbeit in den Bereichen Förderung der Demokratie, Investitionen und Handel, Wirtschaft und regionale Sicherheit einschließen sollte;
4. bekräftigt das Engagement der Union, mit den Ländern Zentralasiens für Frieden, Sicherheit, Stabilität, Wohlstand und eine nachhaltige Entwicklung unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts sowie der Grundsätze der Achtung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit aller Länder, des Verzichts auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt und der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten zusammenzuarbeiten;
5. weist jegliche Versuche zurück, mit denen die internationale Anerkennung der sezessionistischen Entität im besetzten Zypern begünstigt oder in irgendeiner Weise unterstützt wird, unter anderem im Zusammenhang mit ihrer angeblichen Aufnahme als Beobachter in die Organisation der Turkstaaten; legt den betreffenden Staaten Zentralasiens nahe, die Achtung der Grundsätze der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit aller Staaten wirksam zu wahren und die geänderte Satzung der Organisation der Turkstaaten nicht zu ratifizieren, mit der der Beschluss über die Gewährung des Beobachterstatus in Kraft gesetzt würde;
6. nimmt zur Kenntnis, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und seine Auswirkungen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Staaten Zentralasiens darstellen, die traditionell enge Beziehungen zu Russland unterhalten; betont, dass die Union daran interessiert ist, die Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und die politischen Beziehungen zu den Ländern Zentralasiens zu intensivieren, und zwar auch, um die Umgehung der Sanktionen gegen Russland und Belarus so gering wie möglich zu halten; erachtet den ständigen und engen Austausch hinsichtlich der Sanktionen als sehr wichtig und fordert die Staatsorgane der Staaten Zentralasiens, vor allem Kasachstans, Kirgisistans und Usbekistans, auf, eng mit der Union, insbesondere mit ihrem Sanktionsgesandten, zusammenzuarbeiten und so ihre Anstrengungen, die Umgehung der Sanktionen zu verhindern, zu verstärken; verurteilt das Vorgehen Russlands, zentralasiatische Migranten, d. h. Bürger der Staaten Zentralasiens, für den Kampf in der Ukraine zu rekrutieren und unterstützt Maßnahmen, mit denen diesem Vorgehen ein Ende gesetzt werden soll; nimmt die individuellen Anstrengungen der Staaten Zentralasiens zur Kenntnis, mit denen sie sicherstellen wollen, dass die Sanktionen der Union nicht über ihr jeweiliges Hoheitsgebiet umgangen werden, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Verwaltungsmaßnahmen und die auf hoher Ebene abgegebenen politischen Zusagen Kasachstans; fordert die Union auf, bei ihrer Strategie für Zentralasien einen differenzierten Ansatz zu verfolgen, bei dem sie den Grad der Zusammenarbeit mit der Union im Bereich der Sanktionspolitik gegenüber Russland bewertet; stellt fest, dass die Mitgliedstaaten bei Ausfuhrgütern, die wahrscheinlich dennoch über Zentralasien nach Russland gelangen, selbst sicherstellen müssen, dass sie geeigneten Präventivkontrollen unterzogen werden;
7. ist der Ansicht, dass die EU-Strategie für Zentralasien überarbeitet und dabei vor dem Hintergrund der geopolitischen Ereignisse der vergangenen Jahre aktualisiert werden muss; bekräftigt, dass den EPKA als Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Staaten Zentralasiens eine zentrale Bedeutung zukommt; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass das EPKA mit Kirgisistan, über das die Verhandlungen 2019 abgeschlossen wurden, nach wie vor nicht unterzeichnet ist; fordert den Rat und die Kommission auf, rasch Fortschritte in den laufenden Verhandlungen über ein EPKA mit Tadschikistan zu erzielen und die noch offenen Fragen zu klären und die EPKA mit Kirgisistan und Usbekistan unverzüglich zu unterzeichnen, damit das Europäische Parlament seine Vorrechte in Bezug auf die Ratifizierung dieser Abkommen ausüben kann; betont, dass die Glaubwürdigkeit der Union als globaler Akteur durch das Versäumnis, derlei Abkommen nach Abschluss der Verhandlungen zu unterzeichnen, infrage gestellt wird;
8. stellt fest, dass in den bisher ausgehandelten EPKA mit den Staaten Zentralasiens großer Wert auf die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gelegt wird; hält es für sehr wichtig, die Menschenrechte, die demokratischen Werte, die Gleichstellung der Geschlechter, freie Medien und den grünen Wandel im Austausch mit den Regierungen der Staaten Zentralasiens durchgängig zu berücksichtigen;
Regionale Zusammenarbeit
9. hebt hervor, dass eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Konnektivität, Energie, kritische Rohstoffe und Sicherheit großes Potenzial birgt, wobei Zentralasien eine für die Verbindungen zwischen Ost und West entscheidende Region ist; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erhebliche geopolitische Konsequenzen hat, durch die der Mittlere Korridor nicht nur als regionale Wirtschaftszone, sondern auch als alternative und dauerhafte Route zwischen Asien und Europa unter Umgehung des Hoheitsgebiets Russlands einen neuen Aufschwung erlebt; weist nochmals darauf hin, dass die sogenannte Neue Eurasische Landbrücke durch die mit Sanktionen belegten Hoheitsgebiete von Russland und Belarus verläuft; erachtet es als sehr wichtig, die regionale Integration entlang des Mittleren Korridors zu fördern, und weist darauf hin, dass die Hemmnisse, die in einer Studie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung festgestellt wurden, beseitigt werden müssen, um dringend benötigte Finanzmittel für Infrastrukturprojekte im Rahmen von Global Gateway zu gewinnen; fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob die Europäische Investitionsbank Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur in den Staaten Zentralasiens, insbesondere im Mittleren Korridor, unterstützen könnte;
10. vertritt die Auffassung, dass sich die Politik der Union gegenüber Zentralasien in den Bereichen Energie, Konnektivität und Ressourcendiversifizierung vom europäischen Grünen Deal leiten lassen und auf für beide Seiten vorteilhaften strategischen Partnerschaften beruhen sollte, bei denen den Besonderheiten jedes einzelnen Staates Zentralasiens Rechnung getragen und gleichzeitig einerseits ihnen der Zugang zu modernen Technologien und hochwertigen Arbeitsplätzen gesichert und andererseits der Union ein sicherer und wettbewerbsfähiger Zugang zu Rohstoffen und Energie garantiert wird; ist in dieser Hinsicht besorgt über die Schaffung einer Abhängigkeit von Russland, die sich aus der Unterzeichnung des Erdgasabkommens zwischen Gasprom und Usbekistan ergibt, das die Belieferung Usbekistans über eine Rohrleitung durch Kasachstan vorsieht;
11. stellt fest, dass die Union bei der Finanzierung der sektoralen Reformen in den Staaten Zentralasiens, die dazu dienen sollen, ihre Energieeffizienz zu verbessern und ihre Treibhausgasemissionen zu verringern, eine entscheidende Aufgabe hat; begrüßt die Einleitung des Projekts „Sustainable Energy Connectivity in Central Asia (SECCA)“ im Jahr 2022 und sieht dessen positiven Auswirkungen auf die Stärkung der nationalen Strategien für den Übergang zu einem nachhaltigen Energiesystem und auf die Steigerung der Investitionen, Kapazitäten und Sensibilisierung für erneuerbare Energie und Energieeffizienz in der Region erwartungsvoll entgegen;
12. erachtet ein günstiges Investitionsklima als besonders wichtig für die Wirtschaftsentwicklung Zentralasiens und den Handel und die Zusammenarbeit zwischen der Union und Zentralasien; hebt hervor, dass ein günstiges Investitionsklima, das die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze mit angemessenen Löhnen und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen mit sich bringt, von stabilen demokratischen Institutionen, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie davon abhängt, dass die Unternehmen und die Zivilgesellschaft die Sorgfaltspflicht auch einhalten können;
13. nimmt zur Kenntnis, dass die Staaten Zentralasiens – mit Ausnahme Tadschikistans – bei der Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Afghanistan einen langjährigen Ansatz verfolgen und sie mit den Taliban seit deren Machtübernahme im Jahr 2021 auch ohne Anerkennung ihrer Herrschaft einen pragmatischen Umgang pflegen; betont, dass den Ländern in der Region, insbesondere Pakistan und China, aber auch den Staaten Zentralasiens zentrale Bedeutung für die Wahrung der Stabilität in Afghanistan zukommt, da sie humanitäre Hilfe leisten, Strom liefern, Handelsmöglichkeiten bieten und gemeinsame Konnektivitätsprojekte betreiben; fordert den EU-Sonderbeauftragten für Afghanistan auf, im Rahmen des Dialogs zwischen der Union und Zentralasien über Afghanistan auch künftig eng mit seinen Pendants in den Staaten Zentralasiens zusammenzuarbeiten; stellt fest, dass Zentralasien eine entscheidende Region ist, wenn es gilt, religiösen Extremismus, Terrorismus und Drogenhandelsnetze einzudämmen, und dass diese Region wegen der anhaltenden humanitären Krise in Afghanistan einem erhöhten Migrationsdruck ausgesetzt ist; bekräftigt seine Empörung darüber, dass die Taliban Frauen so behandeln, als wären sie nicht einmal Staatsangehörige zweiter Klasse, und fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und den EU-Sonderbeauftragten für Afghanistan auf, mit Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan bei der Unterstützung von Frauen, die versuchen, aus Afghanistan zu fliehen, zusammenzuarbeiten;
14. hebt hervor, dass die Union als wichtiger Hilfe-Geber für die Region von Bedeutung ist; hält es für sehr wichtig, nach dem Konzept „Team Europa“ geschlossen vorzugehen, da dadurch Synergieeffekte ermöglicht werden, die Wirkung der ergriffenen Maßnahmen maximiert werden kann, die Vorteile der multilateralen Zusammenarbeit aufgezeigt und die besten Instrumente und Partner wie zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsverteidiger, unabhängige Medien und Sachverständige und der öffentliche Sektor und die Privatwirtschaft zusammengebracht werden, um die angestrebte Wirkung zu erzielen; betont, dass für die Erkennbarkeit der Unterstützung und der Investitionen der Union gesorgt werden muss, und fordert, die Hilfe der Union und die Haushaltsunterstützung für die Staaten Zentralasiens an konkrete Maßstäbe für Fortschritte bei demokratischen Reformen, den Menschenrechten, der Rechtsstaatlichkeit und der nachhaltigen Entwicklung zu knüpfen; erachtet eine koordinierte Zusammenarbeit mit anderen Partnern und internationalen Organisationen als sehr wichtig, damit Synergieeffekte erzielt werden können und keine Doppelarbeit geleistet wird;
15. stellt fest, dass der Klimawandel, das Bevölkerungswachstum und der Bedarf der Wirtschaft eine immer stärkere Belastung für die Wasserressourcen in Zentralasien darstellen; betont, dass in dieser Angelegenheit eine engere regionale Zusammenarbeit zwischen den flussaufwärts und -abwärts gelegenen Ländern erforderlich ist, damit keine Konflikte über die Verteilung und Nutzung von Wasserressourcen entstehen; begrüßt, dass regionale Plattformen wie der Internationale Fonds für die Rettung des Aralsees eingerichtet wurden, über die der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten Zentralasiens gefördert wird; weist darauf hin, dass der Umweltdialog zwischen der Union und Zentralasien eingerichtet wurde, um die Stabilisierung des Aralsees zu unterstützen und eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen voranzubringen; fordert, dass das Übereinkommen von Paris umgesetzt wird, und ist bereit, zu diesem Zweck Fachwissen bereitzustellen und zusammenzuarbeiten;
16. hält es für entscheidend, dass Konflikte, einschließlich jener um die Wasserversorgung, im Einklang mit dem Völkerrecht und im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen beigelegt werden und dabei auf jeden Fall auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt verzichtet wird, um sowohl langfristige regionale Stabilität zu erreichen als auch die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen; erachtet die Abgrenzung und Demarkation der umstrittenen Grenzgebiete zwischen Tadschikistan und Kirgisistan als besonders wichtig, um weitere militärische Auseinandersetzungen zwischen den beiden Ländern zu verhindern, und begrüßt die diesbezüglich unternommenen Schritte beider Seiten; bekräftigt das Angebot der Union, die friedliche Beilegung des Konflikts durch fachliche Unterstützung und vertrauensbildende Maßnahmen voranzubringen; begrüßt, dass der Streit um den Grenzverlauf zwischen Kirgisistan und Usbekistan im Januar 2023 beigelegt wurde; erklärt erneut, dass sich die Union für die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen in Zentralasien einsetzt;
Demokratie und Menschenrechte
17. beharrt darauf, dass die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen für die Beziehungen der Union zu Zentralasien wichtig sind; fordert die Staaten Zentralasiens nachdrücklich auf, ihren Verpflichtungen im Bereich Demokratie und Menschenrechte nachzukommen, zumal dies auch in einer Linie mit den PKA und dem Allgemeinen Präferenzsystem Plus (APS+) liegt; erachtet es als sehr wichtig, regelmäßige Menschenrechtsdialoge mit den Staaten Zentralasiens zu führen, da diese Dialoge ein Instrument zur Förderung der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und des politischen Pluralismus und ein Forum sind, in dem problematische Angelegenheiten thematisiert werden können; fordert die EU-Delegationen und die Vertretungen der Mitgliedstaaten in Zentralasien auf, auch künftig tatkräftig an der Beobachtung der Lage vor Ort mitzuwirken, mit Menschenrechtsverteidigern zusammenzuarbeiten und auf Menschenrechtsverletzungen und politisch motivierte Strafverfolgung zu reagieren, unter anderem durch die Teilnahme an Gerichtsverfahren und den Besuch politischer Gefangener; regt an, mit den Vertragsorganen und Sonderverfahren der Vereinten Nationen sowie in multilateralen Menschenrechtsforen wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten;
18. ist besorgt darüber, dass wegen der zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen und auch wegen der harten Maßnahmen der Staatsorgane zur Beendigung der Massenproteste und zur Niederschlagung der anschließenden Unruhen während der Geschehnisse des sogenannten blutigen Januars in Kasachstan, im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan in Tadschikistan und in der Republik Karakalpakistan in Usbekistan niemand zur Rechenschaft gezogen wurde; fordert die Staatsorgane in allen fünf Staaten Zentralasiens auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit alle Vorwürfe in Bezug auf Folter und Misshandlung sowie andere schwere Menschenrechtsverletzungen unabhängig und gründlich untersucht werden und die Polizei- und Sicherheitskräfte weder übermäßige Gewalt noch Folter anwenden; fordert die Regierungen der Staaten Zentralasiens auf, Justizreformen durchzuführen, um für mehr Unabhängigkeit und Transparenz zu sorgen;
19. hebt hervor, dass nach wie vor grundlegende demokratische Mängel in Zentralasien in Bezug auf die demokratische Staatsführung, die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte bestehen und sich diese Mängel unlängst in mehrerlei Hinsicht verschärft haben; betont, dass die Wahlverfahren für alle politischen Akteure transparenter, offener und gerechter gestaltet werden müssen; hebt hervor, dass der Zivilgesellschaft eine wichtige Aufgabe zukommen kann, wenn es gilt, in Zentralasien Reformen, eine verantwortungsvolle Staatsführung und den Schutz der Menschenrechte zu unterstützen und voranzubringen; bedauert, dass bei Gesetzgebungsinitiativen zu nichtstaatlichen Organisationen und den Medien restriktiv vorgegangen wird, wodurch der Spielraum für Aktivitäten der Zivilgesellschaft eingeschränkt wird; fordert die Staaten Zentralasiens auf, konkrete Schritte zu unternehmen, um diese Mängel zu beheben, die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation umzusetzen und für die Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die demokratische Staatsführung und den Schutz der Menschenrechte zu sorgen, zumal sie sich im Rahmen der PKA mit der Union, der ausgehandelten EPKA und des APS+ der Union dazu verpflichtet haben; stellt fest, dass die Bevölkerung in den Staaten Zentralasiens jung und dynamisch ist und die Möglichkeit erhalten sollte, maßgeblich an der Gestaltung der Zukunft ihrer Länder mitzuwirken; begrüßt die Tätigkeiten des Forums der Zivilgesellschaft EU-Zentralasien und fordert die Union auf, die Zivilgesellschaft stärker zu unterstützen;
20. stellt fest, dass die Widerstandsfähigkeit der Staaten Zentralasiens gegen Desinformation gestärkt werden muss, indem unabhängige Medien und Inhalte in lokalen Sprachen gefördert werden, die Medienkompetenz erhöht wird und gezielte Kurse für vor Ort tätige Journalisten organisiert werden; betont, dass die Unabhängigkeit und der Pluralismus der Medien und die Meinungsfreiheit in Zentralasien nach Maßgabe der strengsten demokratischen Normen gestärkt werden müssen; fordert, bei den Eigentumsverhältnissen und der Finanzierung der Medien für mehr Transparenz zu sorgen, um die Unabhängigkeit und den Pluralismus der Medien zu stärken; bedauert, dass die staatlichen Stellen der Länder Zentralasiens unter dem Vorwand, Desinformation zu bekämpfen, die legitime Ausübung der Meinungsfreiheit einschränken, auch indem sie denjenigen, die sich zu Korruption und Unrecht und zu Missständen im Regierungshandeln äußern, vorwerfen, angeblich Falschinformationen zu verbreiten, Zwietracht zu säen und Extremismus zu fördern; ist besorgt darüber, dass immer mehr Journalisten und Blogger festgenommen werden und damit gedroht wird, unabhängige Medienunternehmen zu schließen; besteht darauf, dass die Rechte von Journalisten, unabhängigen Bloggern, Menschenrechtsverteidigern, Bürgerrechtlern und Umweltschützern gewährleistet werden, dass sie davor bewahrt werden, schikaniert, unter Druck gesetzt und bedroht zu werden, dass in jedem Fall Ermittlungen eingeleitet werden, wenn sie angegriffen werden, und dass all jene, die unrechtmäßig festgenommen und inhaftiert wurden, umgehend und bedingungslos freigelassen werden; verurteilt, dass die Regierungen Tadschikistans und Kirgisistans unlängst zahlreiche Initiativen zur Schließung unabhängiger Mediendienste und zur Sperrung des Zugangs zu ihren Websites ergriffen haben und dass in Kirgisistan und Kasachstan derzeit Entwürfe eines Mediengesetzes geprüft werden, das jeweils zu einer verstärkten staatlichen Kontrolle über Medienaktivitäten führen könnte;
21. fordert die staatlichen Stellen der Länder Zentralasiens auf, alle politischen Gefangenen freizulassen; fordert die Staatsorgane Kasachstans insbesondere auf, Aigerim Tleujan, Marat Jylanbayev, Bekejan Mendygaziyev, Timur Danebayev und Kairat Klyşev freizulassen; fordert die Staatsorgane Kirgisistans auf, Asimbek Beknasarow, Ajbek Busurmankulow, Ajdanbek Akmatov, Temir Machmudow und Marat Bajasow freizulassen; fordert die Staatsorgane Usbekistans auf, Dauletmurat Tajimuratov, Allabay Toqymbetov, Nurlan Nayipov und Amirbek Adilbekov freizulassen; fordert die Staatsorgane Tadschikistans auf, Faromus Irgaschow, Ulfatchonim Mamadschojewa, Chursand Mamadschojew und Chuschrus Dschumajew freizulassen; fordert die Staatsorgane Turkmenistans auf, Omruzak Omarkuliev, Murat Duşemov, Murat Ovezov, Mansur Mingelov und Nurgeldy Halykov freizulassen;
22. ist besorgt darüber, dass geschlechtsspezifische Gewalt, häusliche Gewalt, Kinderehen, Diskriminierung und Schikanierung von ethnischen und religiösen Minderheiten und von LGBTIQ-Personen in Zentralasien immer noch weit verbreitet sind, obwohl die Gleichstellung der Geschlechter angeblich in allen Ländern gesetzlich geschützt ist; fordert die Regierungen der Staaten Zentralasiens nachdrücklich auf, diese Menschenrechtsverletzungen durch geeignete Gesetze, Sensibilisierungskampagnen und Maßnahmen zu verhindern, etwa indem Vertreter der Staatsgewalt, insbesondere Polizeibeamte, sensibilisiert und weiterqualifiziert werden, Organisationen der Zivilgesellschaft besser befähigt werden, sich für Gesetzesänderungen einzusetzen, die vor Ort angebotenen Unterstützungsdienste für die Opfer verbessert werden, Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um bestehende Stereotypen zu bekämpfen, und die Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass LGBTIQ-Personen nach wie vor kriminalisiert werden, dass in den meisten Ländern grundlegende Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung fehlen, dass Lesben Korrekturvergewaltigungen zum Opfer fallen, dass es keine sicheren Orte gibt, an denen sich LGBTIQ-Personen treffen können, und dass weiterhin Razzien in Bars und anderen Treffpunkten durchgeführt werden und Polizeibrutalität weit verbreitet ist; betont, dass jede EU-Strategie für Zentralasien mit dem dritten EU-Aktionsplan für die Gleichstellung im Einklang stehen muss;
23. bekräftigt seine Besorgnis über die grassierende Korruption und die Kleptokratie in Zentralasien, durch die das Vertrauen in die Regierung beschädigt und Ungleichheit geschürt wird, den Bürgern öffentliche Dienstleistungen vorenthalten werden und das Wirtschaftswachstum gebremst wird; fordert die Regierungen der Staaten Zentralasiens auf, sich nicht nur auf breiter Front allgemein gegen Korruption auszusprechen, sondern konkrete Maßnahmen dagegen zu ergreifen und sich endlich zur Bekämpfung von Korruption und Kleptokratie zu verpflichten, die Transparenz und die Informationsfreiheit zu verbessern und die Einflussnahme einzelner Privatpersonen zu begrenzen;
24. hebt hervor, dass die Union einen Nutzen aus ihrem positiven Image in Zentralasien ziehen und dort stärker auf Kulturdiplomatie und Public Diplomacy setzen sollte; spricht sich dafür aus, die Beziehungen auszubauen und mehr Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Union und der Staaten Zentralasiens zu schaffen sowie die Kontakte zwischen den Menschen und die Mobilität zu fördern, indem im Rahmen der Programme Erasmus+ und Horizont 2020 Möglichkeiten in den Bereichen Bildung und Wissenschaft geboten werden und der Tourismus gefördert wird;
25. nimmt die Bereitschaft der Staaten Zentralasiens zur Kenntnis, einen Dialog über die Visaliberalisierung mit der Union aufzunehmen, und fordert die Kommission auf, die Konsultationen über die Ausarbeitung gezielter und umfassender Reformfahrpläne für die Staaten Zentralasiens zu intensivieren, um den Weg für Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen zu ebnen;
Bilaterale Zusammenarbeit
26. stellt fest, dass Kasachstan als erster Staat Zentralasiens ein EPKA ratifiziert hat, was eine solide Grundlage für den Ausbau der Zusammenarbeit in wichtigen Bereichen von beiderseitigem Interesse wie Konnektivität, Energieeffizienz, grüne Wirtschaft und Digitalisierung bietet; begrüßt die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Republik Kasachstan und der Union über eine strategische Partnerschaft für nachhaltige Rohstoffe, Batterien und Wertschöpfungsketten für erneuerbaren Wasserstoff; fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, weitere Reformen in Politik und Wirtschaft zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvoller Staatsführung umzusetzen; hebt hervor, dass die Verwirklichung der Vision „Ein gerechtes und faires Kasachstan“ die Wahrung der Menschenrechte und der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wahlen im Einklang mit den Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE umfassen muss; fordert die Staatsorgane Kasachstans auf, die Untersuchung der Geschehnisse vom Januar 2022 abzuschließen, ihre Ergebnisse zu veröffentlichen und für Gerechtigkeit für die Opfer von Folter zu sorgen; nimmt zur Kenntnis, dass der verstärkte persönliche Austausch mit Kasachstan durch ein Visaerleichterungsabkommen, zu dem im Mai 2023 formelle Konsultationen aufgenommen wurden, Vorteile bieten könnte;
27. hebt hervor, dass mit der bevorstehenden Unterzeichnung des EPKA und der laufenden Umsetzung des APS+ noch stärker betont wird, dass die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Kirgisistan im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen sichergestellt werden muss; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich die Lage in Bezug auf die demokratischen Normen und die Menschenrechte in den vergangenen Jahren verschlechtert hat, wo Kirgisistan doch als das demokratischste Land in der Region mit einer lebendigen Zivilgesellschaft und freien Medien gilt; ist besorgt darüber, dass Mitglieder der politischen Opposition – unter anderem Vertreter der Sozialdemokratischen Partei – strafrechtlich verfolgt werden, und darüber, dass sich Gesetzgebungsinitiativen, mit denen auf die Aktivitäten unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft abgezielt wird, negativ auswirken, insbesondere das Gesetz über „Falschinformationen“ und die Entwürfe von Gesetzen über „ausländische Vertreter“, die „Massenmedien“ und den „Schutz von Kindern vor schädlichen Informationen“, und ist zudem besorgt darüber, dass vor Gericht immer mehr Fälle gegen Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffende, Journalisten und Medienunternehmen anhängig sind; fordert die Union auf, die Zivilgesellschaft und die unabhängigen Medien weiter zu unterstützen;
28. stellt fest, dass die Aufnahme von Verhandlungen über das EPKA mit Tadschikistan eine Gelegenheit ist, den Umfang der bilateralen Zusammenarbeit und des bilateralen Austauschs zu erweitern; hebt hervor, dass in Sicherheitsfragen weiterhin eine enge Zusammenarbeit erforderlich ist, da Afghanistan aufgrund der strengen Herrschaft der Taliban und der anhaltenden humanitären Krise in dem Land nach wie vor eine Quelle von Instabilität ist und Sicherheitsbedenken aufwirft; bekräftigt, dass der legitime Kampf gegen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus nicht als Vorwand herangezogen werden sollte, um Oppositionstätigkeiten zu unterdrücken, die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen oder die Unabhängigkeit der Justiz zu behindern; begrüßt das Interesse Tadschikistans an einem Beitritt zum APS+, wodurch nachhaltiges Wirtschaftswachstum unterstützt und der Handel deutlich belebt werden kann, wofür aber auch eine wirksame Umsetzung internationaler Normen in den Bereichen Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte erforderlich ist; fordert Tadschikistan auf, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere der Meinungsfreiheit, zu verbessern und die Einschüchterung und strafrechtliche Verfolgung von Medienschaffenden, Menschenrechtsverteidigern, unabhängigen Anwälten und der Zivilgesellschaft sowie die Unterdrückung der Pamiri-Minderheit im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan einzustellen;
29. stellt fest, dass Turkmenistan nunmehr das einzige Land Zentralasiens ist, mit dem die Union kein PKA geschlossen hat, wodurch der Spielraum für das bilaterale Engagement eingeschränkt wird; betont, dass Turkmenistan unter Beweis stellen muss, dass es seine düstere Demokratie- und Menschenrechtsbilanz verbessert hat, damit das Europäische Parlament seinen Standpunkt überprüfen und das PKA ratifizieren kann; fordert die Regierung Turkmenistans nachdrücklich auf, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern zu entkriminalisieren; stellt fest, dass es im Interesse Turkmenistans liegen sollte, sich zu öffnen, damit es in einer Region, in der die Möglichkeiten der Zusammenarbeit begrenzt sind, nicht zu einem Sonderfall wird; stellt fest, dass sich in Bereichen wie Energie, Konnektivität und Handel Möglichkeiten für eine für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit bieten, und begrüßt, dass Turkmenistan sein Interesse bekundet hat, Europa nach Fertigstellung der Transkaspischen Gasfernleitung mit Gas zu beliefern;
30. nimmt zur Kenntnis, dass Usbekistan Reformen angekündigt hat, mit denen ein wirklicher Wandel im Land hinsichtlich der sozioökonomischen Entwicklung, einer effizienten Verwaltung, eines unabhängigeren Justizsystems und der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten erreicht werden soll; betont, dass die Verfassungsreform eine Gelegenheit bietet, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und den Reformen eine solide Rechtsgrundlage zu geben; bekräftigt jedoch seine tiefe Besorgnis über die schlechte Bilanz Usbekistans in Bezug auf Demokratie, Medienfreiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, etwa mit Blick darauf, dass die Proteste in Karakalpakistan brutal niedergeschlagen wurden, die Vereinigungsfreiheit nichtstaatlicher Organisationen und politischer Parteien eingeschränkt wurde sowie Journalisten, unabhängige Blogger, Produzenten von Inhalten und Menschenrechtsverteidiger strafrechtlich verfolgt und bedroht werden; weist die staatlichen Stellen erneut darauf hin, dass der Schutz der freien Meinungsäußerung, sowohl online als auch offline, der Versammlungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien wichtig ist; begrüßt, dass bei den Frauenrechten in Usbekistan einige bemerkenswerte Verbesserungen zu verzeichnen sind; fordert die Regierung Usbekistans nachdrücklich auf, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern zu entkriminalisieren; begrüßt, dass die Verhandlungen über das EPKA zwischen der Union und Usbekistan abgeschlossen sind, und fordert erneut, dass die für die Unterzeichnung des EPKA erforderlichen rechtlichen und technischen Verfahren rasch abgeschlossen werden; begrüßt, dass Usbekistan bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen, etwa bei der Anbindung an die Wasserressourcen und deren Nutzung, führend ist;
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31. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Präsidenten, Regierungen und Parlamenten Kasachstans, Kirgisistans, Tadschikistans, Turkmenistans und Usbekistans zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Zentralasien ist für die Europäische Union strategisch wichtig. Grundlage des Engagements der Union in der Region ist die 2019 angenommene Strategie für Zentralasien mit Schwerpunkt auf der Förderung von Resilienz, Wohlstand und regionaler Zusammenarbeit.
Seit der Annahme der Strategie kommen in der Region maßgebliche externe Faktoren zum Tragen, etwa der unrechtmäßige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan und die globalen Ambitionen Chinas, aber auch die innere Instabilität, insbesondere die von Gewalt geprägten Unruhen im Januar 2022 in Kasachstan, die gewaltsamen Niederschlagungen der Proteste im November 2021 und Mai 2022 in dem Autonomen Gebiet Berg-Badachschan (Tadschikistan) bzw. im Juli 2022 in der Republik Karakalpakistan (Usbekistan) und die wiederholten Zusammenstöße an der Grenze zwischen Kirgisistan und Tadschikistan.
In diesem Bericht soll auf die Chancen und Herausforderungen einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Union und Zentralasien im Zusammenhang mit den weltweiten und regionalen geopolitischen Veränderungen eingegangen werden.
ANLAGE: EINRICHTUNGEN ODER PERSONEN VON DENEN DER BERICHTERSTATTER BEITRÄGE ERHALTEN HAT
Gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung erklärt der Berichterstatter, dass er bei der Vorbereitung des Berichts bis zu dessen Annahme im Ausschuss Beiträge von folgenden Einrichtungen oder Personen erhalten hat:
Einrichtungen und/oder Personen |
EAD |
Open Dialogue Foundation |
European Neighbourhood Council |
International Partnership for Human Rights (IPHR) |
Human Rights Watch |
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. |
Botschafter Kirgisistans bei der EU |
Menschenrechtskommissar Kasachstans |
Stellvertretender Außenminister Kasachstans |
Die vorstehende Liste wird unter der ausschließlichen Verantwortung des Berichterstatters erstellt.
ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.11.2023 |
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|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
51 3 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alexandrov Yordanov, Maria Arena, Petras Auštrevičius, Traian Băsescu, Fabio Massimo Castaldo, Włodzimierz Cimoszewicz, Anna Fotyga, Michael Gahler, Kinga Gál, Sunčana Glavak, Raphaël Glucksmann, Klemen Grošelj, Bernard Guetta, Márton Gyöngyösi, Sandra Kalniete, Andrius Kubilius, Jean-Lin Lacapelle, David Lega, Pedro Marques, David McAllister, Sven Mikser, Francisco José Millán Mon, Alessandra Moretti, Matjaž Nemec, Demetris Papadakis, Kostas Papadakis, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Mounir Satouri, Andreas Schieder, Jordi Solé, Tineke Strik, Dominik Tarczyński, Hermann Tertsch, Viola von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz, Charlie Weimers, Isabel Wiseler-Lima, Tomáš Zdechovský, Bernhard Zimniok |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Vladimír Bilčík, Jakop G. Dalunde, Christophe Grudler, Anja Haga, Evin Incir, Andrey Kovatchev, Georgios Kyrtsos, María Soraya Rodríguez Ramos, Mick Wallace, Elena Yoncheva, Milan Zver |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7) |
Clare Daly, Mónica Silvana González, Miguel Urbán Crespo |
NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
51 |
+ |
ECR |
Anna Fotyga, Dominik Tarczyński, Hermann Tertsch |
NI |
Fabio Massimo Castaldo, Kinga Gál, Márton Gyöngyösi |
PPE |
Alexander Alexandrov Yordanov, Traian Băsescu, Vladimír Bilčík, Michael Gahler, Sunčana Glavak, Anja Haga, Sandra Kalniete, Andrey Kovatchev, Andrius Kubilius, David Lega, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Isabel Wiseler-Lima, Tomáš Zdechovský, Milan Zver |
Renew |
Petras Auštrevičius, Klemen Grošelj, Christophe Grudler, Bernard Guetta, Georgios Kyrtsos, María Soraya Rodríguez Ramos |
S&D |
Maria Arena, Włodzimierz Cimoszewicz, Raphaël Glucksmann, Mónica Silvana González, Evin Incir, Pedro Marques, Sven Mikser, Alessandra Moretti, Matjaž Nemec, Demetris Papadakis, Thijs Reuten, Nacho Sánchez Amor, Isabel Santos, Andreas Schieder, Elena Yoncheva |
The Left |
Clare Daly, Miguel Urbán Crespo, Mick Wallace |
Verts/ALE |
Jakop G. Dalunde, Mounir Satouri, Jordi Solé, Tineke Strik, Viola von Cramon-Taubadel, Thomas Waitz |
3 |
- |
ID |
Jean-Lin Lacapelle, Bernhard Zimniok |
NI |
Kostas Papadakis |
1 |
0 |
ECR |
Charlie Weimers |
Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung