BERICHT über den Vorschlag zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses

22.3.2024 - (N9-0006/2024 – C9‑0064/2024 – 2024/0901(NLE))

Committee on Economic and Monetary Affairs
Berichterstatterin: Irene Tinagli

Verfahren : 2024/0901(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A9-0150/2024
Eingereichte Texte :
A9-0150/2024
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag zur Ernennung eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses

(N9-0006/2024 – C9‑0064/2024 – 2024/0901(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 12. März 2024 zur Ernennung von Karen Braun-Munzinger zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (C9-0064/2024),

 gestützt auf Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“[3],

 gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,

 unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9‑0150/2024),

A. in der Erwägung, dass in Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 festgelegt ist, dass die Mitglieder des Einheitlichen Abwicklungsausschusses gemäß Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung auf der Grundlage ihrer Verdienste, Fähigkeiten, Kenntnisse in Banken- und Finanzfragen sowie ihrer Erfahrung im Bereich der Finanzaufsicht und -regulierung und der Bankenabwicklung ernannt werden;

B. in der Erwägung, dass das Parlament bestrebt ist, bei Führungspositionen im Bereich Banken und Finanzdienstleistungen für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; in der Erwägung, dass alle Organe und Einrichtungen der EU und der Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen umsetzen sollten, um für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen;

C. in der Erwägung, dass die Kommission im Einklang mit Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 am 21. Februar 2024 eine Auswahlliste für die Position eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses angenommen hat;

D. in der Erwägung, dass die Kommission die Auswahlliste dem Parlament gemäß Artikel 56 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 unterbreitet hat;

E. in der Erwägung, dass die Kommission am 12. März 2024 einen Vorschlag zur Ernennung von Karen Braun-Munzinger zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses angenommen und dem Parlament unterbreitet hat;

F. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung daraufhin die Qualifikationen der für die Position eines Mitglieds des Einheitlichen Abwicklungsausschusses vorgeschlagenen Kandidatin bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen gemäß Artikel 56 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014;

G. in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 20. März 2024 eine Anhörung von Karen Braun-Munzinger durchgeführt hat, bei der sie zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1. gibt seine Zustimmung zur Ernennung von Karen Braun-Munzinger zum Mitglied des Einheitlichen Abwicklungsausschusses für einen Zeitraum von fünf Jahren;

2. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


 

BEGRÜNDUNG

 

Dieser Bericht wurde nach Ausübung der dem Parlament durch die Verordnung (EU) Nr. 806/2014, insbesondere Artikel 56, übertragenen Befugnisse des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und im Einklang mit den etablierten Verfahren des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für die Ernennung von Mitgliedern der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden des Wirtschafts- und Finanzsektors erstellt.


 

 

ANLAGE: AUFLISTUNG VON EINRICHTUNGEN UND PERSONEN, VON DENEN DIE BERICHTERSTATTERIN INFORMATIONEN ERHALTEN HAT

Die Berichterstatterin erklärt unter ihrer ausschließlichen Verantwortung, dass sie keine Beiträge von Einrichtungen oder Personen erhalten hat, die gemäß Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung in dieser Anlage aufgeführt werden müssen.

 

 


ANGABEN ZUR ANNAHME IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.3.2024

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

8

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabel Benjumea Benjumea, Gilles Boyer, Engin Eroglu, Markus Ferber, Jonás Fernández, José Manuel García-Margallo y Marfil, Valentino Grant, Claude Gruffat, José Gusmão, Michiel Hoogeveen, Stasys Jakeliūnas, France Jamet, Othmar Karas, Billy Kelleher, Ondřej Kovařík, Aurore Lalucq, Philippe Lamberts, Pedro Marques, Caroline Nagtegaal, Denis Nesci, Luděk Niedermayer, Lídia Pereira, Kira Marie Peter-Hansen, Sirpa Pietikäinen, Eva Maria Poptcheva, Antonio Maria Rinaldi, Dorien Rookmaker, Ralf Seekatz, Aušra Seibutytė, Pedro Silva Pereira, Inese Vaidere, Stéphanie Yon-Courtin, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Herbert Dorfmann, Eider Gardiazabal Rubial, Margarida Marques, Ville Niinistö, Henk Jan Ormel, Jessica Polfjärd

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 209 Abs. 7)

Alessandra Basso, Theresa Bielowski, Karolin Braunsberger-Reinhold, Isabel García Muñoz, Paola Ghidoni, Nicolás González Casares, Guy Lavocat, Maria Noichl, Nacho Sánchez Amor, Michaela Šojdrová, Kim Van Sparrentak, Carlos Zorrinho

 

 

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen