ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Lage in Venezuela
16.9.2024 - (2024/2810(RSP))
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Diana Riba i Giner, Nicolae Ştefănuță, Leoluca Orlando
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
B10‑0025/2024
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Venezuela
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen betreffend die Bolivarische Republik Venezuela vom 31. Juli und 12. August 2024,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 3. September 2024,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. September 2024 zu den jüngsten Entwicklungen in Venezuela,
– unter Hinweis auf den von der Abteilung für Wahlkooperation und Wahlbeobachtung des Sekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten für die Stärkung der Demokratie erstellten Bericht vom 30. Juli 2024 über die Präsidentschaftswahl in Venezuela,
– unter Hinweis auf das Teilabkommen über die Förderung der politischen Rechte und Wahlgarantien für alle, das gemeinhin als Abkommen von Barbados bekannt ist,
– gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Venezuela seit vielen Jahren unter einer schweren Menschenrechtskrise leidet, die von massiven Menschenrechtsverletzungen und einer anhaltenden komplexen humanitären Notlage geprägt ist; in der Erwägung, dass diese schwierige Lage dazu geführt hat, dass über 7,77 Millionen Menschen, mehr als ein Viertel der Gesamtbevölkerung Venezuelas, das Land verlassen haben, um Schutz zu suchen;
B. in der Erwägung, dass in Venezuela am 28. Juli 2024 eine Präsidentschaftswahl stattfand; in der Erwägung, dass der venezolanische Nationale Wahlrat (Consejo Nacional Electoral – CNE) die an die EU gerichtete Einladung zur Wahlbeobachtung am 29. Mai 2024 unilateral zurücknahm;
C. in der Erwägung, dass sich die Regierung von Nicolás Maduro und das oppositionelle Bündnis „Einheitsplattform“ („Plataforma Unitaria“) 2023 gemäß dem Abkommen von Barbados verpflichtet haben, 2024 eine freie und faire Wahl abzuhalten und allen Parteien die Auswahl ihrer Kandidaten für die Präsidentschaftswahl zu ermöglichen;
D. in der Erwägung, dass die Staatsorgane Venezuelas ihre Repressionspolitik seit dem 28. Juli 2024 erheblich ausgeweitet haben, was zum Tod von mehr als 20 demonstrierenden und unbeteiligten Personen und zur Festnahme von mehr als 2400 Menschen, darunter etwa 120 Kinder, geführt hat;
E. in der Erwägung, dass die Abgeordneten der Regierungspartei am 15. August 2024 in der Nationalversammlung Venezuelas ein Gesetz verabschiedet haben, das der Regierung weitreichende Befugnisse zur Kontrolle und Auflösung nichtstaatlicher Organisationen einräumt;
F. in der Erwägung, dass im Zwischenbericht der vom CNE zur Bewertung der Wahl eingeladenen VN-Expertengruppe unterstrichen wird, dass die von den venezolanischen Staatsorganen bekannt gegebenen Wahlergebnisse nicht ausreichend belegt sind; in der Erwägung, dass sich der CNE geweigert hat, die vollständigen Abstimmungsunterlagen (actas) zu veröffentlichen; in der Erwägung, dass sich die EU infolgedessen geweigert hat, Nicolás Maduro als Präsident Venezuelas anzuerkennen;
G. in der Erwägung, dass sich Edmundo González angesichts von Unterdrückung, politischer Verfolgung und der unmittelbaren Gefährdung seiner Sicherheit und Freiheit gezwungen sah, politisches Asyl zu beantragen und den von Spanien gewährten Schutz anzunehmen;
H. in der Erwägung, dass die Lage in Venezuela nach wie vor von institutioneller, wirtschaftlicher und politischer Instabilität und systematischen Menschenrechtsverletzungen geprägt ist;
1. fordert die Staatsorgane Venezuelas auf, die vollständigen Abstimmungsunterlagen (actas) der Präsidentschaftswahl vom 28. Juli 2024 unverzüglich zu veröffentlichen und den Willen des venezolanischen Volkes zu respektieren;
2. fordert die Staatsorgane Venezuelas auf, die Unterdrückung und Schikanierung der Opposition und der Zivilgesellschaft einzustellen, alle willkürlich inhaftierten Personen freizulassen, während der Haft ihre physische und psychische Sicherheit sowie ihren Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung und Arzneimitteln zu gewährleisten, sicherzustellen, dass sie Zugang zu Anwälten ihrer Wahl haben, und Familienbesuche ohne unangemessene Einschränkungen zu ermöglichen;
3. fordert, dass die EU mit ihren internationalen Partnern zusammenzuarbeitet, um sicherzustellen, dass der an der Wahlurne zum Ausdruck gebrachte Wille des venezolanischen Volkes respektiert wird, und für die Achtung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu sorgen;
4. fordert den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf, das Mandat seiner unabhängigen internationalen Ermittlungsmission betreffend Venezuela zu verlängern, um Menschenrechtsverletzungen im Land gründlich zu untersuchen und die Verantwortlichen für ihre internationalen Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen;
5. bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung der laufenden Ermittlungen der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela;
6. fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft logistische und finanzielle Unterstützung bereitstellen, um zur Bewältigung der derzeitigen humanitären und sozioökonomischen Krise beizutragen; fordert, dass die EU den Zugang zu Asyl und anderen Formen des internationalen Schutzes für Venezolanerinnen und Venezolaner, die ihr Land verlassen, im Einklang mit internationalen Normen ausweitet;
7. fordert den Rat angesichts der Lage in Venezuela auf, dringend zu prüfen, ob es angemessen ist, im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gezielte Sanktionen gegen diejenigen zu verhängen, die für Menschenrechtsverletzungen im Land verantwortlich sind;
8. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Staatsorganen Venezuelas zu übermitteln.