ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der anhaltenden finanziellen und militärischen Unterstützung für die Ukraine durch die Mitgliedstaaten der EU
16.9.2024 - (2024/2799(RSP))
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Helmut Brandstätter, Petras Auštrevičius, Dan Barna, Benoit Cassart, Olivier Chastel, Bart Groothuis, Karin Karlsbro, Ľubica Karvašová, Ilhan Kyuchyuk, Nathalie Loiseau, Urmas Paet, Eugen Tomac, Marie‑Agnes Strack‑Zimmermann, Hilde Vautmans, Lucia Yar, Dainius Žalimas, Malik Azmani
im Namen der Renew-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B10-0028/2024
B10‑0033/2024
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der anhaltenden finanziellen und militärischen Unterstützung für die Ukraine durch die Mitgliedstaaten der EU
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Russland und der Ukraine und insbesondere jene, die seit der vollständigen Entfaltung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Außenminister Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs vom 10. September 2024 zu iranischen Weitergaben ballistischer Raketen an Russland,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine[1],
– gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Russland seit dem 24. Februar 2022 einen unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten groß angelegten Angriffskrieg gegen die Ukraine führt, und somit das Vorgehen fortsetzt, dass im Jahr 2014 mit der Annexion der Krim und der anschließenden Besetzung von Teilen der Gebiete Donezk und Luhansk begonnen wurde; in der Erwägung, dass Russland mit diesem Angriffskrieg die vollständige Zerstörung und das vollständige Auslöschung des ukrainischen Staates anstrebt und das ukrainische Volk seiner Identität und Zukunft berauben will;
B. in der Erwägung, dass die russischen Streitkräfte unterschiedslos Wohngebiete und zivile Infrastrukturanlagen angegriffen haben, was den Tod Tausender ukrainischer Zivilisten verursacht hat und mit Zwangsdeportationen und dem Verschwindenlassen ukrainischer Bürger, darunter auch von Kindern, mit illegaler Inhaftierung und Folter ukrainischer Bürger in Russland und in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine, mit der Hinrichtung ukrainischer Zivilisten, Soldaten und Kriegsgefangener sowie mit Terrorakten im ganzen Land, die auch den Einsatz von sexueller Gewalt und Massenvergewaltigungen als Kriegswaffe umfassten, einherging; in der Erwägung, dass Millionen von Ukrainern vor den Angriffen Russlands geflohen sind und somit innerhalb der Ukraine und in andere Länder vertrieben wurden;
C. in der Erwägung, dass der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mehrere Haftbefehle gegen russische Amtsträger erlassen hat, die für die Kriegsverbrechen verantwortlich sind, wie die Lenkung von Angriffen auf zivile Objekte, die illegale Deportation der Bevölkerung und die Verbringung von Menschen aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation, was insbesondere zu Lasten ukrainischer Kinder ging; in der Erwägung, dass die Mongolei im September 2024 nicht den Haftbefehl des IStGH gegen Wladimir Putin vollstreckt hat;
D. in der Erwägung, dass Russland in den letzten Wochen seine brutalen Angriffe auf Wohngebiete in der Ukraine, darunter in Charkiw, Kyjiw, Poltawa, Sumy, Lwiw und Odessa, intensiviert hat; in der Erwägung, dass durch diese wahllosen Angriffe viele Zivilisten ums Leben gekommen sind, darunter drei Mitarbeiter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, die bei der Bereitstellung lebensrettender humanitärer Hilfe getötet wurden; in der Erwägung, dass diese Angriffe Kriegsverbrechen darstellen;
E. in der Erwägung, dass die humanitäre Lage in der Ukraine, insbesondere in der Nähe der Frontlinie, nach wie vor kritisch ist; in der Erwägung, dass die Bereitstellung von medizinischer Hilfe, Unterstützung für die Infrastruktur und anderen Formen von Hilfe von größter Bedeutung ist; in der Erwägung, dass nach Angaben des Amtes der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten die jüngsten Angriffe Russlands auf kritische zivile Infrastrukturanlagen dazu geführt haben, dass Zehntausende von Ukrainern keinen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen haben;
F. in der Erwägung, dass die Ukraine und das ukrainische Volk trotz des hohen Preises, den die zivilen und die militärischen Opfer bedeuten, unerschütterliche Entschlossenheit beim Widerstand gegen Russlands Angriffskrieg gezeigt haben; in der Erwägung, dass Russland vorsätzlich in großem Ausmaß und systematisch Gräueltaten in den besetzten Gebieten verübt und wahllos Wohngebiete und zivile Infrastrukturanlagen angreift;
G. in der Erwägung, dass Russland nach wie vor sowohl bei der Truppenstärke als auch beim Umfang der verfügbaren militärischen Ausrüstung eindeutig im Vorteil gegenüber der Ukraine ist; in der Erwägung, dass Russland seine eigenen Militärausgaben und die entsprechende Produktion im Jahr 2024 erheblich auf schätzungsweise 8 % seines BIP erhöht hat; in der Erwägung, dass sich Russland auf die militärische Unterstützung durch mehrere Ländern, vor allem durch Iran und Nordkorea, stützt; in der Erwägung, dass Berichten zufolge China möglicherweise Russland in erheblichem Umfang zur Seite steht, was die Stärkung der militärischen Fähigkeiten anbelangt, und dabei nicht nur auf Technologien mit doppeltem Verwendungszweck setzt;
H. in der Erwägung, dass die EU seit Februar 2022 14 EU-Sanktionspakete verabschiedet hat, mit denen in erster Linie die Möglichkeiten des Kremls, den von ihm entfesselten Krieg zu finanzieren, so weit wie möglich eingeschränkt werden sollen; in der Erwägung, dass die EU beschlossen hat, die Marktlagengewinne im Zusammenhang mit den eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine heranzuziehen, insbesondere für zusätzliche militärische Hilfe;
I. in der Erwägung, dass zahlreiche europäische und amerikanische Amtsträger davor gewarnt haben, dass Russland in ganz Europa eine rücksichtslose Sabotagekampagne betreibt; in der Erwägung, dass in einer am 4. September 2024 öffentlich gemachten Erklärung des FBI die Kampagne „Doppelgänger“ enthüllt wurde; in der Erwägung, dass es bei dieser Kampagne unter anderem darum geht, die USA und Europa zu destabilisieren, um eine Spaltung der Verbündeten der Ukraine herbeizuführen und die Unterstützung für die Ukraine zu schwächen, wozu betrügerische Internetdomänen mit vermeintlich legitimen und verlässlichen Nachrichten-Websites geschaffen wurden; in der Erwägung, dass das Justizministerium der USA im Anschluss an die FBI-Erklärung 32 Internetdomänen beschlagnahmt hat, die von eng mit der russischen Regierung, insbesondere der Präsidialverwaltung, zusammenarbeitenden Akteuren genutzt wurden;
J. in der Erwägung, dass der Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj am 12. September 2024 mitteilte, dass ein nach Ägypten fahrendes, mit Weizen beladenes Frachtschiff im Schwarzen Meer unmittelbar nachdem dem Verlassen der ukrainischen Hoheitsgewässer von einer Rakete getroffen wurde, wodurch die Ernährungssicherheit erneut zur Zielscheibe wird;
K. in der Erwägung, dass die Regierungen Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens und der USA die Ausfuhr ballistischer Raketen durch Iran und die Beschaffung durch Russland verurteilt haben, was einer Verschärfung der Lage sowohl durch den Iran als auch durch Russland gleichkommt und eine unmittelbare Bedrohung für die Sicherheit Europas mit sich bringt; in der Erwägung, dass die genannten Regierungen neue Sanktionen gegen den Iran verhängt haben bzw. ihre entsprechende Absicht bekundet haben; in der Erwägung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) am 13. September 2024 die Weitergabe ballistischer Raketen durch Iran an Russland aufs Schärfste verurteilt und künftige Sanktionen angekündigt hat;
L. in der Erwägung, dass die Ukraine aufgrund des Angriffskriegs Russlands im Jahr 2024 vor einem erheblichen Haushaltsdefizit von etwa 37 Mrd. EUR steht; in der Erwägung, dass die Ukraine im Jahr 2025 mit einem vergleichbaren Haushaltsdefizit rechnen muss; in der Erwägung, dass die von der EU bereits für 2025 vorgesehenen 12,5 Mrd. EUR einen Teil dieses Defizits decken werden;
M. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten der Ukraine bislang finanzielle und militärische Unterstützung sowie humanitäre Hilfe und Flüchtlingshilfe in Höhe von mehr als 100 Mrd. EUR geleistet haben; in der Erwägung, dass die öffentliche Meinung in einigen Mitgliedstaaten dabei ist, sich gegen diese Hilfe und Unterstützung zu wenden, wobei negative Stimmungslagen mitunter von den nationalen Regierungen angeheizt werden; in der Erwägung, dass sich die militärische Unterstützung der EU für die Ukraine – die über die Europäische Friedensfazilität und direkt von den Mitgliedstaaten bereitgestellt wird – auf insgesamt rund 43,5 Mrd. EUR beläuft; in der Erwägung, dass die EU die erste Tranche von 1,4 Mrd. EUR an Marktlagengewinnen, die im Zusammenhang mit den eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank entstanden sind, über die Europäische Friedensfazilität abgerufen hat, um die Ukraine verstärkt militärisch zu unterstützen;
N. in der Erwägung, dass die Regierung Ungarns weiterhin ihr Vetorecht missbräuchlich nutzt, um wichtige EU-Hilfen für die Ukraine zu blockieren, insbesondere die Freigabe einer neuen Ausgabentranche zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte, die Freigabe früherer Rückzahlungstranchen und die Einrichtung des neuen Hilfsfonds für die Ukraine im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität;
O. in der Erwägung, dass die Verbündeten der Ukraine Waffensysteme bereitgestellt haben, um das Land bei seiner legitimen Verteidigung zu unterstützen; in der Erwägung, dass einige dieser Partner auch Beschränkungen für den Einsatz einiger dieser Waffensysteme etwa für Langstreckenraketen bei Angriffen auf russischem Hoheitsgebiet vorgesehen haben; in der Erwägung, dass im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) bislang fast 60 000 ukrainische Soldaten ausgebildet wurden; in der Erwägung, dass weitere 15 000 Soldaten ausgebildet werden sollten, um das Ziel von 75 000 ausgebildeten Soldaten bis Ende 2024 zu erreichen; in der Erwägung, dass die EU in Kyjiw ein Innovationsbüro für Verteidigung eingerichtet hat, um ukrainische auf Innovation ausgerichtete Akteure aus dem Bereich Verteidigung beim Zugang zu EU-Programmen und etwaigen Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der EU und der ukrainischen Verteidigungsindustrie zu stärken;
1. bekräftigt seine Solidarität mit dem tapferen Volk der Ukraine, das die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit seines Landes couragiert verteidigt, und zollt ihm Anerkennung; würdigt den unschätzbaren Beitrag der Ukraine zur Sicherheit der EU, der NATO-Mitglieder und ihrer Verbündeten sowie zur Verteidigung ihrer Werte durch ihren Widerstand gegen den Angriffskrieg Russlands;
2. verurteilt erneut aufs Schärfste den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und seinen Versuch, mehrere Regionen der Ukraine rechtswidrig zu annektieren; bekräftigte seine Haltung hinsichtlich der weiteren Unterstützung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, tatkräftig darauf hinzuarbeiten, eine möglichst breite internationale Unterstützung für die Ukraine aufrechtzuerhalten und herbeizuführen;
3. bekräftigt, dass die Ukraine gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen als Opfer einer Aggression das legitime Recht zur Selbstverteidigung hat; weist darauf hin, dass die finanzielle und militärische Unterstützung durch die EU, die USA und gleichgesinnte Partner darauf abzielt, die Ukraine in die Lage zu versetzen, sich wirksam gegen einen Aggressorstaat zu verteidigen und die vollständige Kontrolle über ihr gesamtes international anerkanntes Hoheitsgebiet wiederherzustellen;
4. weist darauf hin, dass eine nachhaltige und langfristige Erholung der Ukraine nur dann möglich ist, wenn der Wiederaufbau des Landes mit dem EU-Beitrittsprozess der Ukraine und der kontinuierlichen Unterstützung durch die EU einhergeht; hebt hervor, dass die Partner der Ukraine in der Pflicht stehen, der Ukraine eine langfristige und dauerhafte militärische und finanzielle Unterstützung zuzusagen; fordert darüber hinaus die Kommission auf, eine langfristige finanzielle Unterstützung für den Wiederaufbau der Ukraine vorzuschlagen und dabei auf den Erfahrungen mit der neu eingerichteten Ukraine-Fazilität aufzubauen und auch auf eine militärische Unterstützung zu setzen, und zwar so lange und so intensiv wie nötig;
5. fordert die Kommission auf, in den Mitgliedstaaten eine strategische Kommunikation anzustoßen, um die Bedeutung der Verteidigung der Ukraine für die allgemeine Stabilität in Europa zu erläutern und sicherzustellen, dass die Unionsbürger über die Bedeutung dieser Unterstützung sowohl für die Souveränität der Ukraine als auch für Frieden und Sicherheit in der gesamten EU gut informiert sind; begrüßt die öffentlichen Anstrengungen und die Crowdfunding-Initiativen von Bürgern in einigen Mitgliedstaaten, mit denen eine kontinuierliche Versorgung der Ukraine mit Waffen sichergestellt wird; spricht sich ferner für ähnliche Initiativen in der gesamten EU aus, um die Solidarität der Öffentlichkeit und ihr Interesse an dieser schwierigen Problematik zu fördern;
6. bekräftigt seine feste Überzeugung, dass Russland für die in der Ukraine angerichteten massiven Schäden, die auf fast 500 Mrd. EUR geschätzt werden, finanziell aufkommen muss; fordert, dass bei der Umsetzung des G7-Beschlusses, der Ukraine ein durch eingefrorene staatliche Vermögenswerte Russlands besichertes Darlehen in Höhe von 50 Mrd. USD zu gewähren, rasch Fortschritte erzielt werden, um die rechtzeitige Auszahlung der Mittel an die Ukraine sicherzustellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, schnellstmöglich eine tragfähige Lösung für die Verwendung eingefrorener staatlicher Vermögenswerte Russlands zur Finanzierung der Verteidigung der Ukraine und zur Leistung von Reparationszahlungen an das Land zu finden; stellt fest, dass die Verwendung der Marktlagengewinne im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität einen positiven Effekt hat, und fordert die EU auf, weiterhin einen Teil der Gewinne über diese Fazilität zu verteilen;
7. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre militärische und humanitäre Unterstützung für die Ukraine aufzustocken, damit sich das Land wirksam verteidigen und medizinische Versorgung und andere grundlegende Dienstleistungen für seine Bevölkerung bereitstellen kann; hebt hervor, dass infolge der unzureichenden bzw. verspäteten Waffen- und Munitionslieferungen die Gefahr besteht, dass die bisherigen Anstrengungen zunichtegemacht werden; fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, ihre militärische Unterstützung aufzustocken und zu beschleunigen und die Kapazitäten ihrer Rüstungsindustrie auszuweiten; betont, dass es enorm wichtig ist, mit der ukrainischen Verteidigungsindustrie zusammenzuarbeiten und sie langfristig in die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung einzubinden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Umsetzung des gemeinsamen Plans der EU zur Lieferung einer Million Artilleriegeschosse an die Ukraine zu beschleunigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausbildungsmaßnahmen für die Streitkräfte der Ukraine weiter auszuweiten und an die realen Erfordernisse der Streitkräfte anzupassen; fordert die Mitgliedstaaten und deren Militärindustrie auf, ihrer Zusage nachzukommen, militärische Produktionsanlagen auf ukrainischem Hoheitsgebiet einzurichten;
8. fordert die Länder, die Verteidigungssysteme an die Ukraine liefern, nachdrücklich auf, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen die Beschränkungen in Bezug auf den Einsatz von Waffensystemen, die der Ukraine zur legitimen Selbstverteidigung zur Verfügung gestellt werden, aufheben, sodass Angriffe auf legitime Ziele im Hoheitsgebiet Russlands möglich sind; weist darauf hin, dass die Ukraine infolge dieser Beschränkungen in ihrer Fähigkeit beeinträchtigt wird, den Angriffen Russlands auf ihre Städte und ihre Infrastruktur wirksam etwas entgegenzusetzen, wodurch die bereits entsetzlich hohe Zahl ziviler Todesopfer weiter steigt;
9. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Unterstützungsfonds für die Ukraine im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität so bald wie möglich einsatzbereit ist; verurteilt aufs Schärfste das Veto, dass Ungarn gegen die im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität vorgesehene EU-Hilfe für die Ukraine eingelegt hat, und fordert den Rat auf, Mittel und Wege zu finden, um diese Blockade so schnell wie möglich zu überwinden;
10. bekräftigt seine Unterstützung für die vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj vorgestellte Friedensformel und begrüßt die hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine, die am 15. und 16. Juni 2024 in der Schweiz stattfand; betont, dass es wichtig ist, ein gerechtes und nachhaltiges Friedensabkommen zu Bedingungen zu erzielen, die für die Ukraine annehmbar sind;
11. fordert den Rat auf, seine Sanktionspolitik gegenüber Russland und Belarus fortzusetzen und auszuweiten und dabei die Wirksamkeit und Schlagkraft der Sanktionen zu überwachen, zu überprüfen und zu verstärken; fordert den Rat auf, das Problem der Umgehung der Sanktionen durch Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. über Dritte und Drittländer systematisch anzugehen und restriktive Maßnahmen gegen alle Einrichtungen zu ergreifen und strikt umzusetzen, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen und den Militärkomplex Russlands mit Technologien und Gütern mit militärischem oder doppeltem Verwendungszweck versorgen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, verstärkt Hand in Hand bei der Ermittlung von Unternehmen vorzugehen, die sich an der Umgehung von Sanktionen beteiligen, und hierzu länderübergreifende gemeinsame Ermittlungsteams einzusetzen und Recherchen seitens nichtstaatlicher Organisationen und investigativen Journalismus vermehrt zu unterstützen;
12. verurteilt die kürzlich erfolgte Weitergabe von ballistischen Raketen durch Iran an Russland; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Sanktionsregelung gegen Iran und Nordkorea angesichts ihrer militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine auszuweiten und zu verschärfen und weitere chinesische Unternehmen und Personen in die EU-Sanktionsliste aufzunehmen, da sie den Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands unterstützen;
13. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich noch intensiver darum zu bemühen, dass keine kritischen, in EU-Mitgliedstaaten hergestellten Komponenten in die Rüstungsindustrie Russlands gelangen, und die Kontrollen für den Verkauf und die Instandhaltung von in der EU hergestellter High-Tech-Ausrüstung zu verschärfen;
14. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Bemühungen tatkräftig zu unterstützen, mit denen sichergestellt werden soll, dass diejenigen, die Kriegsverbrechen begangen haben, vor bestehenden internationalen Gerichten und Institutionen sowie für das Verbrechen der Aggression – durch die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs – zur Rechenschaft gezogen werden; bedauert, dass sich die Mongolei geweigert hat, Wladimir Putin auf der Grundlage des Haftbefehls des IStGH zu verhaften, und fordert die VP/HR auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit sich andere Länder nicht ebenso verhalten;
15. fordert die G7-Länder auf, die Preisobergrenze für russisches auf dem Seeweg transportiertes Erdöl wirksamer durchzusetzen und gegen die Schlupflöcher vorzugehen, die Russland nutzt, um sein Erdöl umzuladen und zu Marktpreisen zu verkaufen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die „Schattenflotte“ Russlands äußerst sorgfältig im Auge zu behalten, da sie nicht nur gegen die Sanktionen der EU und der G7 verstößt, sondern aufgrund ihrer technischen Mängel und häufigen Ausfälle auch eine große Umweltgefahr für das Ökosystem bedeutet;
16. weist erneut darauf hin, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine in Anbetracht seines ideologischen Hintergrunds und der verfolgten Ziele auch die europäische Sicherheit, unsere Demokratien und unsere Werte bedroht; prangert an, dass Russland immer mehr hybride Angriffe auf die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Bewerberländer mit dem Ziel durchführt, die Unterstützung der EU für die Ukraine durch Informationsmanipulation, Sabotage, verdeckte Destabilisierungsversuche und Bestechung zu schwächen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, strategisch und vorausschauend zusammenzuarbeiten, um hybriden Bedrohungen zu begegnen, die strategische Kommunikation der EU zu stärken und die Einflussnahme Russlands in politischen, wahlbezogenen und sonstigen demokratischen Prozesse in der EU und ihrer Nachbarschaft zu verhindern; weist erneut auf den Standpunkt des Parlaments hin, dass die Desinformation und Propaganda Russlands im Globalen Süden bekämpft werden muss;
17. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Staatsorganen Russland und anderen betroffenen Regierungen zu übermitteln.
- [1] ABl. L, 2024/792, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/792/oj.