ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den verheerenden Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa, dem Verlust von Menschenleben und der Bereitschaft der EU, auf solche durch den Klimawandel verschlimmerten Katastrophen zu reagieren
17.9.2024 - (2024/2817(RSP))(RSP))
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Waldemar Buda, Cristian Terheş, Daniel Obajtek, Marlena Maląg, Jadwiga Wiśniewska, Michał Dworczyk, Mariusz Kamiński, Maciej Wąsik, Adam Bielan, Arkadiusz Mularczyk, Piotr Müller, Jacek Ozdoba, Alexandr Vondra, Małgorzata Gosiewska, Veronika Vrecionová, Gheorghe Piperea, Georgiana Teodorescu, Adrian‑George Axinia, Claudiu‑Richard Târziu, Şerban‑Dimitrie Sturdza, Ondřej Krutílek, Joachim Stanisław Brudziński, Beata Szydło, Anna Zalewska, Patryk Jaki, Tobiasz Bocheński, Bogdan Rzońca, Kosma Złotowski, Ivaylo Valchev
im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B10-0057/2024
B10‑0060/2024
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den verheerenden Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa, dem Verlust von Menschenleben und der Bereitschaft der EU, auf solche durch den Klimawandel verschlimmerten Katastrophen zu reagieren
((2024/2817(RSP))(RSP))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Österreich, Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei von einer Katastrophe in Form schwerer Überschwemmungen schwer getroffen wurden; in der Erwägung, dass diese Katastrophe nicht nur zu erheblichen Sachschäden, sondern leider auch zum Verlust von Menschenleben geführt hat;
B. in der Erwägung, dass ein erheblicher Teil ihres jeweiligen Hoheitsgebiets betroffen ist, darunter viele wirtschaftlich und sozial benachteiligte Regionen;
C. in der Erwägung, dass bei den sogenannten Jahrhundertfluten von 1997 und 2002 mehr als 100 Menschen ums Leben kamen, von denen sich mindestens 45 in Europa befanden;
D. in der Erwägung, dass die aktuellen dramatischen Überschwemmungen erneut Regionen getroffen haben, die auch von den Jahrhundertfluten betroffen waren; in der Erwägung, dass das Ausmaß der Sachschäden und der Zerstörung der Natur in einigen Regionen inzwischen größer ist als 1997; in der Erwägung, dass sich derartige Umweltkatastrophen in den letzten Jahren mit zunehmender Häufigkeit und Intensität ereignet und zu dramatischen Ereignissen in verschiedenen europäischen Regionen geführt haben, darunter in Italien, insbesondere in den Regionen Marken und Emilia-Romagna und auf der Insel Ischia, sowie in Deutschland und Belgien, mit verheerenden Folgen sowohl für die Menschen als auch für die lokale Infrastruktur und Wirtschaft;
E. in der Erwägung, dass durch die Überschwemmungen in Polen beispiellose Sach- und Umweltschäden verursacht und zahlreiche Denkmäler und Gegenstände des kulturellen und religiösen Erbes, bebaute Felder, Viehzuchtanlagen, Gebäude sowie die Existenzgrundlage Tausender Menschen, sonstige Vermögenswerte und sogar ganze Städte zerstört wurden; in der Erwägung, dass sich diese Katastrophe langfristig auf die lokale Wirtschaft, die Tourismusbranche und die Infrastruktur auswirken wird;
F. in der Erwägung, dass Naturkatastrophen zwar in allen Regionen der Welt weit verbreitet sind, aber weniger entwickelte Regionen, bei denen es sich häufig um ländliche Gebiete mit unzureichender Infrastruktur handelt, deutlich gefährdeter sind als andere;
G. in der Erwägung, dass Hochwasserschutzanlagen wie Dammbauten enorm wichtig sind, um Schäden zu minimieren und den Verlust an Sachwerten und Menschenleben gering zu halten; in der Erwägung, dass daher der weitere Bau von geplanten Dämmen unerlässlich scheint, um ähnlichen Katastrophen in Zukunft vorzubeugen;
H. in der Erwägung, dass durch die anhaltenden Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa Tausende Hektar Ackerland unter Wasser gesetzt wurden; in der Erwägung, dass der Boden in vielen Regionen aufgrund der enormen Verluste, die der Landwirtschaft in diesem Jahr durch Naturkatastrophen entstanden sind, nicht für Winterkulturen vorbereitet werden kann, die für die Ernährungssicherheit in den Ländern und europaweit bedeutsam sind;
I. in der Erwägung, dass vor allem die ärmeren Regionen im Osten und Süden der EU von diesen Naturkatastrophen betroffen sind, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die etwa aus dem Haushalt der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die geringsten Direktzahlungen für die Erzeugung erhalten, wobei Polen, die Slowakei und Rumänien deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegen;
J. in der Erwägung, dass Naturkatastrophen wie diese immer schwerwiegendere Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften und die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten haben und zudem häufiger auftreten, weshalb eine abgestimmte und zeitnahe Reaktion auf europäischer Ebene erforderlich ist;
Allgemeines
1. spricht den Opfern, ihren Familien und allen Menschen und Gemeinschaften, die von den anhaltenden extremen Wetterereignissen und schweren Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa, darunter Österreich, Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei, betroffen sind, sein tiefstes Mitgefühl und seine Solidarität aus;
2. begrüßt und würdigt die unermüdlichen Bemühungen, die Solidarität und das große Engagement der haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehren, Rettungsdienste, sonstigen Freiwilligen und des Militärs, einschließlich der polnischen Truppen der Territorialverteidigung, sowie der nationalen, regionalen und lokalen Behörden und der Bürger, die ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben, um andere zu retten und Häuser und Infrastrukturanlagen zu schützen; betont, dass die Notfalldienste entscheidend dazu beigetragen haben, unter oftmals schwierigen Bedingungen Menschenleben zu retten, gefährdete Gebiete zu evakuieren und Eigentum zu schützen, und dass ihre unermüdlichen Anstrengungen und ihre Bereitschaft, selbst unter Lebensgefahr zu handeln, für die Eindämmung der Katastrophe unerlässlich waren;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren und anderer Freiwilligendienste im Katastrophenschutz zu würdigen und zu stärken; fordert die EU auf, Programme für Weiterbildung und technische Ausrüstung für diese Notdienste zu unterstützen und ihr europaweites Netz zu stärken, um besser auf künftige extreme Wetterereignisse vorbereitet zu sein;
4. ist zutiefst besorgt über die zunehmende Intensität und Häufigkeit extremer Wetterereignisse in der EU, einschließlich Dürren, extremer Niederschläge und großflächiger Überschwemmungen sowie Hitzewellen und Waldbrände, sowie über ihre schwerwiegenden und unmittelbaren Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen, die Lebensgrundlagen, den Wohnraum, die Infrastruktur und die Landwirtschaft; betont, dass die gemeinsame Reaktion der EU auf die Auswirkungen solcher widrigen Wetterereignisse dringend verstärkt werden muss, indem wirksame Katastrophenschutzmaßnahmen zur Anpassung und Eindämmung ergriffen werden, um die Menschen, ihre Lebensgrundlagen und die Wirtschaft zu schützen;
Finanzierung von Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe
5. betont nachdrücklich, dass die Hilfe für die Opfer von Überschwemmungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen erfolgen muss und auch den von Überschwemmungen betroffenen Regionen eine möglichst umfangreiche Hilfe, die nicht zurückzuzahlen ist, zur Verfügung zu stellen ist;
6. fordert die Kommission auf, weitere Ad-hoc-Finanzhilfen in Form zusätzlicher Zahlungen aus dem Agrarreservefonds bereitzustellen und die Schwellenwerte für eine mögliche Unterstützung aus nationalen Fonds deutlich anzuheben;
7. weist darauf hin, dass die mit der Verordnung (EU) 2021/2116[1] eingerichtete jährlich zu bildende Agrarreserve angesichts des Ausmaßes und der Häufigkeit von Naturkatastrophen sich als unzureichend erweisen wird, da diese Krisen in der Landwirtschaft eher chronischen Charakter annehmen als eine Ausnahmesituation zu sein; ist daher der Ansicht, dass die Kommission ohne Umschweife auch langfristig Abhilfemaßnahmen ergreifen sollte, indem sie ein gesondertes EU-Instrument zur Finanzierung von Ausgleichszahlungen für die Auswirkungen von Wetterphänomenen in der Landwirtschaft einrichtet und auch Mittel zusammenführt, die nicht aus dem GAP-Haushalt stammen;
8. fordert, dass die Unterstützungsmittel im Rahmen der GAP gerechter auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten mit dem geringsten Wohlstand es am schwersten haben, die Auswirkungen von Naturkatastrophen aufzufangen und die Wirtschaft in ländlichen Gebieten wieder auf Kurs zu bringen; befürchtet, dass die zunehmende Zahl von Naturkatastrophen den anhaltenden Trend verstärken wird, dass Landwirte ihre Betriebe aufgeben, weil die Ernteerträge immer unberechenbarer werden und die Rentabilität der Erzeugung sinkt;
9. spricht sich nachdrücklich für die Ausweitung der EU-Investitionen im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen aus, die im Zusammenhang mit der Resilienz stehen; regt an, dass Synergieeffekte zwischen gemeinsamen Projekten und Kooperationsvereinbarungen, die auf den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen bestehen, geschaffen werden, damit gebündelte Kapazitäten und Skaleneffekte bei EU-Investitionen im Zusammenhang mit der Katastrophenresilienz vor Ort genutzt werden können;
10. fordert, dass Investitionen in die Vorbeugung und Vorsorge von Katastrophen sichergestellt und ausgeweitet werden; ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt einer gezielten Finanzierung auf der Risikominderung und der Vorbereitung auf ein breites Spektrum von Katastrophen liegen sollte;
11. hebt die wirksame und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen während der jüngsten Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa hervor und bekräftigt die wesentliche Rolle des Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU); betont, dass durch den raschen Austausch von Ressourcen, Notdiensten und Fachwissen über Ländergrenzen hinweg Menschenleben gerettet und schwere Schäden verhindert wurden; betont, dass die Koordinierung auf der Ebene der EU im Bereich der Katastrophenhilfe äußert wichtig ist, und ist der Ansicht, dass diese Zusammenarbeit im Katastrophenfall die Stärke der europäischen Solidarität unter Beweis stellt; betont, dass diese Zusammenarbeit durch gemeinsame Schulungen, Austauschprogramme und die Ausweitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union weiter gefördert und vertieft werden muss;
12. ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik eine Schlüsselrolle bei der Vorbeugung von Katastrophen, bei der Erholung von symmetrischen und asymmetrischen Schocks und bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen sollte; stellt fest, dass die künftige Kohäsionspolitik der EU den Herausforderungen, die sich aus Naturkatastrophen und ihren Auswirkungen auf die Regionen der EU und insbesondere auf die weniger entwickelten Regionen ergeben, angemessen Rechnung tragen sollte; betont, dass die Kohäsionspolitik darauf abzielt, weniger entwickelte Regionen, vor allem diejenigen, die am stärksten von Naturkatastrophen betroffen sind, zu unterstützen, und dass sie zu einer Konvergenz führen soll;
13. ist der Ansicht, dass regionale Investitionen aus dem EU-Haushalt weiterhin im Rahmen der Programmplanung und -durchführung unter geteilter Mittelverwaltung getätigt werden sollten, um auf die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten, Regionen und städtischen, ländlichen und abgelegenen Gebiete reagieren zu können, insbesondere um städtische und ländliche Gebiete auf die Bewältigung neuer Herausforderungen wie Überschwemmungen vorzubereiten;
14. betont, dass unbedingt maßgeschneiderte EU-Programme und entsprechende Maßnahmen für die Regionen, die häufig von Naturkatastrophen betroffen sind, zu konzipieren bzw. fortzuführen sind; räumt ein, dass im Zusammenhang mit der regionalen Finanzierung Flexibilität im Krisenfall erforderlich ist;
15. fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, die Aktivierung des Katastrophenschutzverfahrens der Union und des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) zu beantragen; fordert die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten auf, alle Anträge auf Unterstützung umgehend zu beantworten;
16. betont, dass extreme Wetterereignisse weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen in den betroffenen Regionen und große haushaltspolitische Herausforderungen auf nationaler Ebene nach sich ziehen und eine enorme Belastung des EUSF bedeuten; bedauert, dass es bei der vollständigen Auszahlung der Hilfe aus dem EUSF zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist, die vor allem auf technische Probleme zurückzuführen waren; betont, dass eine rasche Reaktion auf Notsituationen ganz wesentlich für das wirksame Funktionieren des EUSF ist, was insbesondere auch für die Regionen mit eingeschränktem Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen gilt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sämtlichen Optionen nachzugehen, die eine raschere Inanspruchnahme des EUSF ermöglichen; fordert darüber hinaus eine Finanzierungslinie für Notsituationen, um die rasche Erholung der betroffenen Personen und Unternehmen und die zügige Wiederherstellung der betroffenen Infrastruktur, insbesondere der Kommunikationswege und des hydrotechnischen Hochwasserschutzes, zu erleichtern, und spricht sich weiterhin für Investitionen in Präventionsmaßnahmen aus, die rechtzeitig durchgeführt werden sollten, um künftige Auswirkungen extremer Wetterbedingungen abzumildern;
17. fordert die Kommission auf, weniger entwickelten Regionen technische und finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, um sicherzustellen, dass kein Mitgliedstaat und keine Region bei den Bemühungen zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge zu kurz kommt; hält es für entscheidend, dass Hilfe und Finanzmittel in den betroffenen Gebieten so schnell, einfach und flexibel wie möglich bereitgestellt werden;
18. besteht darauf, dass die Plenartagungen in Straßburg für zwölf aufeinanderfolgende Monate abgesagt werden und dass die auf diese Weise eingesparten Mittel für die Unterstützung der Opfer von Überschwemmungen bereitgestellt werden;
Prävention
19. begrüßt, dass die in den letzten Jahren ergriffenen Hochwasserschutzmaßnahmen, von denen viele mit EU-Mitteln gefördert wurden, in zahlreichen Regionen erfolgreich waren und schwere Katastrophen verhindert haben; stellt fest, dass durch neue Dämme, Polder und Überschwemmungsbecken die Fläche von Überschwemmungsgebieten verringert wurde, weshalb auch die Auswirkungen auf städtische und ländliche Gebiete abgemildert wurden, und betont, dass mit Blick auf den Hochwasserschutz auf Prävention ausgelegte Investitionen enorm wichtig sind; stellt fest, dass diese Investitionen oft von extremistischen Aktivistengruppen behindert werden, und fordert, dass deren Handlungen in Zukunft entgegengewirkt wird;
20. betont, dass weitere Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere in die Hochwasserschutzanlagen, erforderlich sind, einschließlich des Baus von Dämmen und der Regulierung von Flüssen; ist der Ansicht, dass die Verwirklichung von Umweltzielen dem Bau von Hochwasserschutzanlagen nicht im Wege stehen darf;
21. betont in diesem Zusammenhang, dass weitere dringende Investitionen in Maßnahmen zur Bewältigung der mit Hochwasser verbundenen Gefahren und zum Schutz der Bürger erforderlich sind; fordert die Kommission auf, dringend Vorschläge für Maßnahmen zur Vorbeugung von (künftigen) Katastrophen vorzulegen und die laufenden Initiativen zu überprüfen, damit Investitionen Vorrang eingeräumt wird, mit denen tatsächlich für die Sicherheit der Bürger gesorgt wird, wobei die Finanzierungsquellen zu berücksichtigen sind;
22. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausweitung und Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in besonders gefährdeten Regionen, einschließlich hydrotechnischer Art, wie etwa die Schaffung zusätzlicher Rückhalteflächen, zu intensivieren; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, bürokratische Hürden abzubauen und die Genehmigungsverfahren für den Bau und die Instandsetzung der Hochwasserschutzanlagen zu beschleunigen, damit dringend erforderliche Schutzmaßnahmen ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt werden können; betont, dass dies zeiteffizientere Verfahren, eindeutig definierte Zuständigkeiten und eine klare Ausrichtung auf die notwendigen Baumaßnahmen erfordert;
23. fordert die Kommission auf, den Anwendungsbereich des EUSF auszuweiten, damit er auch für den Neubau öffentlicher und privater Infrastruktur wie neue Dämme oder die Fertigstellung bestehender Infrastrukturanlagen genutzt werden kann, um schwere katastrophenbedingte Schäden zu verhindern und zu begrenzen;
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24 beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1]Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2116/2024-05-25).