Entschließungsantrag - B10-0070/2024Entschließungsantrag
B10-0070/2024

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Abbau der Demokratie und den Gefahren für den politischen Pluralismus in Georgien

4.10.2024 - (2024/2822(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Urmas Paet, Petras Auštrevičius, Dan Barna, Helmut Brandstätter, Benoit Cassart, Olivier Chastel, Veronika Cifrová Ostrihoňová, Bernard Guetta, Ľubica Karvašová, Ilhan Kyuchyuk, Marie‑Agnes Strack‑Zimmermann, Hilde Vautmans, Lucia Yar, Dainius Žalimas
im Namen der Renew-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B10-0070/2024

Verfahren : 2024/2822(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B10-0070/2024
Eingereichte Texte :
B10-0070/2024
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B10‑0070/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Abbau der Demokratie und den Gefahren für den politischen Pluralismus in Georgien

(2024/2822(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Georgien,

 unter Hinweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits,[1]

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2023 und auf die Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 mit dem Titel: „Mitteilung 2023 der Kommission über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2023)0690), in denen die Maßnahmen für den Status Georgiens als Bewerberland dargelegt werden, insbesondere auf Maßnahme 9 in Bezug auf die Freiheit der Zivilgesellschaft,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 4. September 2024 zu dem Gesetzespaket zu Familienwerten und zum Schutz Minderjähriger in Georgien,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 18. September 2024 zu den vom georgischen Parlament verabschiedeten Gesetzes zu Familienwerten und zum Schutz Minderjähriger,

 unter Hinweis auf die von der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) auf ihrer 139. Tagung vom 21. und 22. Juni 2024 angenommenen oder gebilligten Stellungnahmen zu verschiedenen georgischen Rechtsvorschriften,

 gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Verfassung Georgiens die Ausübung der Meinungs-, Rede-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf universelle, gleiche und freie Wahlen als Grundrechte schützt; in der Erwägung, dass die Verfassung Georgiens außerdem die Gleichheit aller Menschen garantiert und sie vor Diskriminierung schützt; in der Erwägung, dass die Verfassungsorgane gemäß Artikel 78 der Verfassung Georgiens im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Integration Georgiens in die Europäische Union und die Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) sicherzustellen;

B. in der Erwägung, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ trotz massiver öffentlicher Proteste und Forderungen der EU und der anderen westlichen Partner Georgiens ein von Russland inspiriertes Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme angenommen hat, das Organisationen der Zivilgesellschaft und Medien, die Gelder aus dem Ausland annehmen, verpflichtet, sich als „Organisationen, die das Interesse einer ausländischen Macht verfolgen“ zu registrieren, da sie andernfalls mit Geldbußen belegt werden;

C. in der Erwägung, dass man mit dem Gesetz die Fähigkeit der Zivilgesellschaft und der Medienorganisationen, frei tätig zu werden, und die Meinungsfreiheit einschränkt sowie Organisationen, die den Bürgern Georgiens eindeutig nützen, auf unfaire Weise stigmatisiert;

D. in der Erwägung, dass der Vorschlag ähnlicher Rechtsvorschriften im März 2023 in Georgien landesweite Proteste ausgelöst hat, woraufhin dieser Gesetzesvorschlag zurückgezogen wurde; in der Erwägung, dass die Regierungspartei und regierungsnahe Medien, ihre Rhetorik gegen die Zivilgesellschaft und Journalisten immer weiter verschärft haben, nachdem der Gesetzentwurf im vergangenen Jahr zurückgezogen wurde;

E. in der Erwägung, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ am 20. Februar 2024 Änderungen des Wahlgesetzes angenommen hat, mit denen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zentralen Wahlkommission gefährdet werden und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Institution untergraben wird;

F. in der Erwägung, dass der Oligarch Bidsina Iwanischwili Ende August 2024 die Wähler nachdrücklich aufgefordert hat, der Partei „Georgischer Traum“ dabei zu helfen, eine überwältigende Mehrheit im georgischen Parlament zu behalten, um den Prozess des Verbots mehrerer Oppositionsparteien einleiten zu können; in der Erwägung, dass dies vom georgischen Ministerpräsidenten Irakli Kobachidse unterstützt wurde, der ankündigte, dass die Regierung vorhabe, mehr als ein halbes Dutzend Parteien nach den Parlamentswahlen zu verbieten;

G. in der Erwägung, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ am 17. September 2024 ein Gesetz zu Familienwerten und zum Schutz Minderjähriger verabschiedet hat, das LGBTIQ± ihrer Rechte beraubt;

H. in der Erwägung, dass das Transgender-Mannequin Kesaria Abramidse, eine prominente Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, zwei Tage nach der Einführung des Gesetzes zu Familienwerten und zum Schutz Minderjähriger in ihrer Wohnung getötet wurde;

I. in der Erwägung, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ zuvor am 4. April 2024 die verbindlichen Geschlechterquoten für die Wahllisten politischer Parteien, die im Wahlgesetz Georgiens festgeschrieben waren, abgeschafft und die im Gesetz über politische Vereinigungen von Bürgern festgelegte auf die Gleichstellung der Geschlechter bezogene Finanzierungsregel aufgehoben hat, wodurch die Fortschritte, die bei der Förderung der politischen Teilhabe und Vertretung von Frauen erzielt wurden, zunichtegemacht wurden;

J. in der Erwägung, dass die georgischen Staatsorgane nicht auf eine einzige Empfehlung der Venedig-Kommission zur Aufhebung oder Änderung der oben genannten Gesetze über die Transparenz ausländischer Einflussnahme sowie zu Familienwerten und zum Schutz von Minderjährigen, die Abschaffung von Geschlechterquoten bei Kommunal- und Parlamentswahlen und die Einrichtung einer zentralen Wahlkommission reagiert haben;

K. in der Erwägung, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ und die regierungsnahen Medien antieuropäische und antidemokratische Propaganda sowie Verschwörungstheorien verbreiten;

L. in der Erwägung, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ und ihre Führung eine immer heftigere spaltende, verzerrte und gewalttätige Rhetorik gegen politische Gegner und internationale Partner, einschließlich der Ukraine, verwenden; in der Erwägung, dass die Regierungspartei abscheuliche politische Banner verwendet, auf denen von Russland zerstörte ukrainische Städte zu sehen sind, wodurch das Leid der mutigen Ukrainerinnen und Ukrainer für eigene Zwecke missbraucht wird;

M. in der Erwägung, dass die Erklärung des russischen Außenministers Sergej Lawrow, in der er seine Bereitschaft bekundete, Georgien bei der Normalisierung der Beziehungen zu den „Nachbarstaaten Abchasien und Südossetien“ zu unterstützen, von den Führern der Regierungspartei gelobt wurde, was zeigt, dass die georgische Regierung von ihrer Politik der Nichtanerkennung der besetzten Gebiete Georgiens abgewichen ist;

N. in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel: „Mitteilung 2023 der Kommission über die Erweiterungspolitik der EU“ empfohlen wird, Georgien den Status eines Bewerberlands zuzuerkennen, sofern Georgien neun Maßnahmen ergreift, darunter die Bekämpfung von gegen die EU und ihre Werte gerichteter Desinformation und Einmischung, die Einbeziehung der Oppositionsparteien und der Zivilgesellschaft in die Staatsführung, die Sicherstellung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie die substanzielle Konsultation und Mitwirkung der Zivilgesellschaft an Gesetzgebungs- und politischen Entscheidungsprozessen und die Gewährleistung, dass sie frei tätig werden kann;

O. in der Erwägung, dass Georgien vom Europäischen Rat am 14. Dezember 2023 der Status eines EU-Bewerberlands zuerkannt wurde, unter der Voraussetzung, dass Georgien die in der Empfehlung der Kommission vom dargelegten neun Maßnahmen ergreift.

P. in der Erwägung, dass der georgische Ministerpräsident Irakli Kobachidse erklärt hat, Georgien werde keine Sanktionen gegen Russland verhängen, sondern lediglich verhindern, dass diese in seinem Hoheitsgebiet umgangen werden;

Q. in der Erwägung, dass die Handels- und Wirtschaftszusammenarbeit zwischen Georgien und Russland in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat, wobei mehr als 100 000 Russen nach Georgien umgezogen sind, dort mehr als 26 000 Unternehmen eröffnet und Immobilien erworben sowie Tätigkeiten durchgeführt haben, die das Risiko der Geldwäsche bergen; in der Erwägung, dass dadurch die nationale Sicherheit Georgiens gefährdet und seine Abhängigkeit von Russland erhöht wird;

R. in der Erwägung, dass die USA in den vergangenen Monaten finanzielle Sanktionen gegen georgische Sicherheitsbeamte und die Führer einer rechtsextremen Partei wegen Untergrabung und Unterdrückung der Freiheit, sich friedlich in Georgien zu versammeln, verhängt und Reisebeschränkungen gegen 60 weitere Personen, darunter hochrangige Regierungsbeamte, verhängt haben; in der Erwägung, dass sich die georgische Nationalbank geweigert hat, diesen Sanktionen nachzukommen;

S. in der Erwägung, dass am 26. Oktober 2024 Parlamentswahlen in Georgien stattfinden sollen,

1. verurteilt aufs Schärfste die Annahme der sogenannten Gesetze über die Transparenz ausländischer Einflussnahme und zu Familienwerten und zum Schutz Minderjähriger sowie die Abschaffung von Geschlechterquoten bei Kommunal- und Parlamentswahlen und die Änderungen bei der zentralen Wahlkommission durch die Mehrheit der Regierungspartei „Georgischer Traum“; betont, dass diese Rechtsvorschriften nicht mit den Normen und Werten der EU vereinbar sind, dem Ansehen Georgiens schaden und die Bemühungen des Landes in Richtung eines EU-Beitritt gefährden;

2. fordert die Partei „Georgischer Traum“ mit ihrer Mehrheit im georgischen Parlament nachdrücklich auf, die Gesetze über die Transparenz ausländischer Einflussnahme und zu Familienwerten und zum Schutz von Minderjährigen unverzüglich zurückzuziehen, Geschlechterquoten bei Kommunal- und Parlamentswahlen wieder einzuführen und für einen konsensbasierten politischen Prozess zu sorgen, der für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zentralen Wahlkommission und für das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Institution von entscheidender Bedeutung ist; fordert die die Partei „Georgischer Traum“ mit ihrer Mehrheit im georgischen Parlament nachdrücklich auf, die anderen Empfehlungen der Venedig-Kommission umzusetzen; bekräftigt seine Forderung, alle Angriffe auf die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien, die Gleichstellung der Geschlechter und die LGBTIQ+-Gemeinschaft einzustellen und für wirklich günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft und die Medien im Land zu sorgen;

3. betont, dass die Rücknahme der Gesetze über die Transparenz ausländischer Einflussnahme und zu Familienwerten und zum Schutz von Minderjährigen ein notwendiger Schritt zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und Georgien sein wird;

4. bekundet seine Solidarität mit den mutigen georgischen Bürgern, die sich für ihre demokratischen Rechte und die europäische Zukunft ihres Landes einsetzen; bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für all diejenigen, die sich für die Menschenrechte einsetzen und sie verteidigen und sich für ein friedliches Land und eine friedliche Gesellschaft einsetzen, die der Gleichheit und Menschenwürde verpflichtet ist;

5. fordert, dass die der georgischen Regierung bereitgestellten EU-Mittel eingefroren werden, bis diese illiberalen Gesetze aufgehoben sind, und dass strenge Bedingungen für die Auszahlung künftiger Mittel an die georgische Regierung geknüpft werden;

6. bekräftigt seine Forderungen an die Kommission, umgehend zu bewerten, wie sich in Georgien die sogenannten Gesetze über die Einflussnahme aus dem Ausland und zu Familienwerten und zum Schutz Minderjähriger sowie die Abschaffung von Geschlechterquoten und weitere Änderungen der Wahlvorschriften des Landes, aber auch die fragliche Umsetzung der Empfehlungen der Venedig-Kommission im Allgemeinen darauf auswirken, ob Georgien die Vorgaben für die Visaliberalisierung, insbesondere im Bereich Grundrechte, weiter erfüllt, was ein unentbehrlicher Baustein der Visaliberalisierungspolitik der EU ist;

7. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Sanktionen gegen georgische Amtsträger zu verhängen, die an Menschenrechtsverletzungen gegen georgische Bürger oder am Abbau der demokratischen Strukturen des Landes beteiligt sind; fordert den Rat erneut auf, die Verhängung von Sanktionen gegen Bidsina Iwanischwili wegen seiner Rolle bei der Verschlechterung des politischen Prozesses und der Menschenrechtslage in Georgien in Erwägung zu ziehen; fordert die georgischen Geschäftsbanken nachdrücklich auf, internationale Sanktionen umzusetzen;

8. erinnert die georgische Regierung daran, dass die EU Georgien den Status eines Bewerberlands zuerkannt hat, sofern die in der Mitteilung der Kommission vom 8. November 2023 dargelegten Maßnahmen ergriffen werden. betont, dass die kürzlich verabschiedeten Rechtsvorschriften diesem Ziel eindeutig zuwiderlaufen und dazu führen, dass die Integration Georgiens in die EU auf Eis gelegt wird;

9. fordert die georgische Regierung erneut auf, sich weiterhin für die Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einzusetzen, und legt ihr nahe, Reformen zu beschließen und umzusetzen, die mit ihrem erklärten Ziel des Beitritts zur EU im Einklang stehen, wie von einer großen Mehrheit der georgischen Bürger gefordert;

10. fordert Georgien als EU-Bewerberland nachdrücklich auf, als Reaktion auf den groß angelegten Überfall Russlands auf die Ukraine Sanktionen gegen Russland zu verhängen und Maßnahmen wirksam durchzusetzen, um die Umgehung der EU-Sanktionen zu verhindern, wozu es sich verpflichtet hat; ist zutiefst besorgt über die Angleichung der georgischen Regierung an die russische Politik und die zunehmende Abhängigkeit Georgiens von Russland sowie darüber, dass die Partei „Georgischer Traum“ gewalttätige Bilder des Krieges in der Ukraine verwendet, um die öffentliche Meinung zu manipulieren und Desinformation in ihrem Wahlkampf vor der im Oktober 2024 anstehenden Wahl zu verbreiten; fordert Georgien auf, seine Außenpolitik und Strategie gegenüber Russland vollständig an die der EU anzugleichen;

11. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, für ihre uneingeschränkte Unterstützung der georgischen Organisationen der Zivilgesellschaft in dieser schwierigen Zeit zu sorgen, auch in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit Geldbußen und anderen Belastungen, die diesen durch die neuen Rechtsvorschriften auferlegt werden;

12. fordert die staatlichen Stellen Georgiens nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Parlamentswahl im Oktober 2024 den höchsten internationalen Standards entspricht und ein transparenter, freier und fairer Urnengang gewährleistet ist, der dem demokratischen Willen der Bevölkerung Rechnung trägt; fordert nachdrücklich die Abschaffung der verwurzelten Praxis des Missbrauchs öffentlicher Mittel und Verwaltungskapazitäten zugunsten der Regierungspartei; besteht darauf, dass die Anwesenheit inländischer und auch internationaler Beobachter sichergestellt werden sollte, damit die Integrität der Wahlen gewahrt wird, und fordert eine erweiterte EU-Wahlbeobachtungsmission;

13. ist zutiefst besorgt über Berichte, wonach die georgische Regierung der Koalition von 30 nichtstaatlichen Organisationen und von Transparency International Georgia Hindernisse bei ihren Bemühungen um die Durchführung der Kampagne „Gehen Sie wählen!“ in den Weg stellt; betrachtet diese Hindernisse als einen Versuch, die Demokratie im Land zu untergraben;

14. ist äußerst besorgt über die Brutalität, mit der die Polizei bei den Protestkundgebungen von März bis Juni 2024 in Tiflis vorgegangen ist, und fordert die georgischen Staatsorgane auf, diese Polizeibrutalität rasch und gründlich zu untersuchen;

15. fordert erneut eine unparteiische und unabhängige, langfristige internationale Wahlbeobachtungsmission des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, um die bevorstehende Parlamentswahl in dem Land zu beobachten;

16. fordert die staatlichen Stellen Georgiens erneut auf, den ehemaligen georgischen Präsidenten Micheil Saakaschwili umgehend freizulassen und ihm eine angemessene medizinische Behandlung im Ausland zu ermöglichen;

17. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Angelegenheiten weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu widmen und die Entwicklungen in Georgien im Vorfeld der Parlamentswahl im Oktober 2024 und im Anschluss daran genau zu beobachten;

18. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie der Präsidentin, der Regierung und dem Parlament Georgiens zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 8. Oktober 2024
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen