Entschließungsantrag - B10-0137/2024Entschließungsantrag
B10-0137/2024

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der falschen Auslegung der UN-Resolution 2758 durch die Volksrepublik China und ihre ständigen militärischen Provokationen rund um Taiwan

22.10.2024 - (2024/2891(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung(2)

Yannis Maniatis, Kathleen Van Brempt, Tonino Picula
im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B10-0134/2024

Verfahren : 2024/2891(RSP)
Werdegang im Plenum
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B10-0137/2024
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B10‑0137/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der falschen Auslegung der UN-Resolution 2758 durch die Volksrepublik China und ihre ständigen militärischen Provokationen rund um Taiwan

(2024/2891(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 21. Oktober 2021 an den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu den politischen Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Taiwan[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2022 zur Lage in der Taiwanstraße[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2023 zu den Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Taiwan[3],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2022 zum Thema „Die EU und die sicherheitspolitischen Herausforderungen im indopazifischen Raum“[4],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2021 zu einer neuen China-Strategie der EU[5],

 unter Hinweis auf die Resolution 2758 (XXVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. Oktober 1971,

 unter Hinweis auf das Gipfeltreffen EU-China vom 7. Dezember 2023,

 unter Hinweis auf die Ein-China-Politik der EU,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 30. Juni 2023 zu China,

 unter Hinweis auf den Strategischen Kompass der EU für Sicherheit und Verteidigung, der am 24. März 2022 vom Europäischen Rat gebilligt wurde,

 unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. September 2021 mit dem Titel „EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum“ (JOIN(2021)0024),

 unter Hinweis auf die Besuche des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 25. bis 27. Juli 2023 und des Ausschusses für internationalen Handel vom 19. bis 21. Dezember 2022 in Taiwan,

 unter Hinweis auf die Presseerklärungen der Sprecherin des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu Chinas Militärmanövern in der Umgebung von Taiwan, einschließlich der jüngsten Erklärung vom 14. Oktober 2024,

 unter Hinweis auf die Presseerklärung des US-Außenministeriums vom 13. Oktober 2024,

 unter Hinweis auf die Erklärungen der Außenminister der G7 vom 18. April und 3. August 2022 zur Erhaltung von Frieden und Stabilität in der Taiwanstraße,

 unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS),

 unter Hinweis auf die Presseerklärung der Sprecherin des Hohen Vertreters vom 1. September 2024 zu den jüngsten gefährlichen Handlungen der Volksrepublik China (VR China) im Südchinesischen Meer,

 unter Hinweis auf die am 21 August 2024 vom australischen Senat und am 12. September 2024 von der Zweiten Kammer der Generalstaaten der Niederlande angenommenen Anträge,

 gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die EU und Taiwan gleichgesinnte Partner sind, die Werte wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit teilen; in der Erwägung, dass die EU auch künftig an ihrer Grundsatzhaltung der Ein-China-Politik festhält;

B. in der Erwägung, dass in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1971 angenommenen UN-Resolution 2758 die VR China als „einziger rechtmäßiger Vertreter“ Chinas anerkannt wird; in der Erwägung, dass in der UN-Resolution 2758 nicht festgestellt wird, dass die VR China die Hoheitsgewalt über Taiwan hat; in der Erwägung, dass die VR China die UN-Resolution 2758 nutzt, um im System der Vereinten Nationen als Vertreter Taiwans mit Verweis auf das Ein-China-Prinzip aufzutreten und zu behaupten, Taiwan sei Teil der VR China; in der Erwägung, dass die VR China versucht, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um Taiwans Bestrebungen, sich aktiv am System der Vereinten Nationen zu beteiligen, zu untergraben;

C. in der Erwägung, dass Taiwan anlässlich der 79. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen versucht hat, die internationale Gemeinschaft besser über die Resolution 2758 der Vereinten Nationen aufzuklären; in der Erwägung, dass Taiwan geltend macht, dass Taiwan in dieser Resolution nicht erwähnt wird und sich diese daher nicht auf Taiwan bezieht; in der Erwägung, dass in dieser Resolution weder festgestellt wird, dass Taiwan Teil Chinas ist, wie von der VR China behauptet, noch China das Recht eingeräumt wird, Taiwan bei den Vereinten Nationen zu vertreten;

D. in der Erwägung, dass Taiwan geltend macht, dass die UN-Resolution 2758 eine substanzielle Beteiligung Taiwans am System der Vereinten Nationen nicht ausschließt; in der Erwägung, dass Taiwan das Sekretariat der Vereinten Nationen aufgefordert hat, eine streng neutrale Haltung einzunehmen und die irrtümliche Berufung auf die UN-Resolution 2758 einzustellen; in der Erwägung, dass Taiwan das Sekretariat der Vereinten Nationen ferner aufgefordert hat, Bürgern und Journalisten von Taiwan den Zugang zu den Räumlichkeiten der Vereinten Nationen für Besuche, Treffen und Nachrichtenrecherche zu gewähren;

E. in der Erwägung, dass das niederländische Parlament mehrheitlich einen Antrag zur UN-Resolution 2758 angenommen hat, in dem die Verzerrung der Resolution durch Peking abgelehnt und die niederländische Regierung aufgefordert wird, sich um Unterstützung für diesen Standpunkt innerhalb der EU zu bemühen; in der Erwägung, dass der australische Senat einstimmig einen Dringlichkeitsantrag zur UN-Resolution 2758 angenommen hat, in dem die Auslegung durch Peking angefochten und der internationale Status Taiwans unterstützt wird;

F. in der Erwägung, dass die VR China in den vergangenen Jahren Kriegsschiffe und Kampfflugzeuge in die Gewässer bzw. den Luftraum um Taiwan geschickt hat, um ihre Macht zu demonstrieren und Taiwan einzuschüchtern; in der Erwägung, dass eine Rekordzahl chinesischer Kampfflugzeuge bei Militärübungen am 14. Oktober 2024 nahe an Taiwan vorbeiflog, die Mittellinie überquerte und in die Flugüberwachungszone Taiwans eindrang; in der Erwägung, dass an diesen Manövern Beobachtungen zufolge Drohnen, 14 Kriegsschiffe und Schiffe der Küstenwache der VR China beteiligt waren, die eine Blockade Taiwans simulierten;

G. in der Erwägung, dass diese Aktivitäten von Taiwan als „unzumutbare Provokation“ verurteilt wurden und die neueste Entwicklung einer Reihe von gegen Taiwan gerichteten Manövern der VR China sind; in der Erwägung, dass diese Militärübungen als „ernste Warnung“ gegenüber den Unabhängigkeitsbefürwortern in Taiwan gedacht waren und nur wenige Tage nach der Amtseinführung von Taiwans neu gewähltem Präsidenten Lai Ching-te stattfanden, der bei der Gelegenheit eine Rede gehalten hatte, in der er gelobte, die Souveränität Taiwans angesichts der Herausforderungen vonseiten der VR China zu schützen;

H. in der Erwägung, dass die VR China laut der Reaktion der chinesischen Regierung darauf zwar willens sei, im Rahmen ihrer Pläne zur Verjüngung des chinesischen Volkes eine friedliche Wiedervereinigung mit Taiwan anzustreben, sich jedoch niemals verpflichten werde, auf die Anwendung von Gewalt gegenüber Taiwan zu verzichten; in der Erwägung, dass diese Ereignisse erneut deutlich machen, dass China bestrebt ist, Taiwan ständig unter Druck zu setzen, damit kriegerische Handlungen mit dem Ziel der Änderung des Status quo in der Taiwanstraße zur Normalität werden;

I. in der Erwägung, dass der Hohe Vertreter und das US-Außenministerium in ihren Presseerklärungen bekräftigen, dass Frieden und Stabilität in der Taiwanstraße von strategischer Bedeutung für die Sicherheit und den Wohlstand in der Region und weltweit sind; in der Erwägung, dass der Hohe Vertreter in seiner Presseerklärung darauf hinweist, dass der Status quo in der Taiwanstraße gewahrt werden muss, unilaterale Maßnahmen, die den Status quo mit Gewalt oder durch Zwang ändern, abzulehnen sind und alle Parteien aufgerufen sind, Zurückhaltung an den Tag zu lagen und alles zu unterlassen, was die Spannungen an der Taiwanstraße weiter eskalieren lassen könnte;

J. in der Erwägung, dass Chinas jüngsten konzertierten militärischen Handlungen rund um Taiwan zu wachsenden Spannungen zwischen Taiwan und der VR China geführt haben und eine ernsthafte Bedrohung für die Stabilität und Sicherheit des indopazifischen Raums darstellen; in der Erwägung, dass mit diesen Manövern Taiwan und internationale Seewege bedroht werden und die regelbasierte internationale Ordnung infrage gestellt wird; in der Erwägung, dass in der gemeinsamen Mitteilung über eine EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum die sicherheitspolitischen Herausforderungen in der Taiwanstraße und deren Auswirkungen auf die Stabilität und den Frieden in der Region thematisiert werden; in der Erwägung, dass durch diese neuen Entwicklungen verdeutlicht worden ist, dass sich die EU dringend aktiv für einen Abbau der Spannungen in der Region einsetzen muss;

K. in der Erwägung, dass der ehemalige NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg erklärt hat, dass das, was in der in der Ukraine geschehen ist, als nächstes in Taiwan geschehen könnte; in der Erwägung, dass die Abschreckung durch die EU und die USA strategisch wichtig ist, um die VR China von einseitigen Handlungen gegen Taiwan abzubringen; in der Erwägung, dass die EU Lehren aus dem Krieg in der Ukraine ziehen und mit dem Entwurf einer Reihe von Szenarien beginnen sollte, um angemessen auf einen Überfall der VR China auf Taiwan reagieren zu können;

L. in der Erwägung, dass das Pochen der VR China auf ihre angebliche Hoheitsgewalt und ihr anmaßendes Vorgehen im Ost- und Südchinesischen Meer stetig an Intensität zunehmen, was zu erhöhten Spannungen mit Staaten in Südostasien geführt hat; in der Erwägung, dass es den führenden Politikern der VR China und der südostasiatischen Staaten bislang nicht gelungen ist, die Streitigkeiten auf diplomatischer Ebene beizulegen;

M. in der Erwägung, dass die EU das gefährliche Vorgehen am 31. August 2024 von Schiffen der Küstenwache der VR China gegen rechtmäßige Operationen der Philippinen im Südchinesischen Meer verurteilt hat; in der Erwägung, dass dieser Vorfall der jüngste einer Reihe von Vorkommnissen ist, die die Sicherheit von Menschen auf See gefährden und das Recht auf die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs im Einklang mit dem Völkerrecht missachten; in der Erwägung, dass die Sicherheit auf See und die Freiheit der Schifffahrt gemäß dem Völkerrecht und insbesondere gemäß dem UNCLOS gewährleistet werden müssen;

N. in der Erwägung, dass die geografische Lage Taiwans aus handelspolitischer Sicht von strategischer Bedeutung ist, was insbesondere für Lieferketten von Hochtechnologiegütern gilt; in der Erwägung, dass die Taiwanstraße die wichtigste Route für Schiffe aus China, Japan, Südkorea und Taiwan auf deren Weg nach Europa ist; in der Erwägung, dass Taiwan auf den Märkten der Halbleiterfertigung dominierend ist, da seine Hersteller rund 50 % der Halbleiter weltweit fertigen; in der Erwägung, dass in der Strategie der EU für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum für eine verstärkte Handels- und Investitionskooperation mit Taiwan plädiert wird;

O. in der Erwägung, dass Taiwan im Jahr 2023 an 13. Stelle der Handelspartner der EU lag; in der Erwägung, dass sich der gesamte Warenhandel Taiwans mit der EU im Jahr 2023 auf 77,7 Mrd. EUR belief; in der Erwägung, dass sich die Ausfuhren der EU nach Taiwan und die Einfuhren aus Taiwan im Jahr 2023 auf 30,5 Mrd. EUR bzw. 47,8 Mrd. EUR beliefen; in der Erwägung, dass die Kommission im Jahr 2003 in Taipeh ein Europäisches Wirtschafts- und Handelsbüro eingerichtet hat;

1. bekräftigt das Eintreten der EU und der internationalen Gemeinschaft für die Aufrechterhaltung der regelbasierten internationalen Ordnung, des Friedens und der Stabilität beiderseits der Taiwanstraße und im indopazifischen Raum; hebt sein Bekenntnis zur Ein-China-Politik der EU hervor, die als politisches Fundament der Beziehungen zwischen der EU und China dient;

2. betrachtet Taiwan als einen eminent wichtigen Wirtschaftspartner und demokratischen Verbündeten im indopazifischen Raum ist; würdigt Taiwan als einen hervorragenden Partner, wenn es um die Förderung der Menschenrechte und der demokratischen Werte in der Region geht; fordert die EU erneut auf, ihre bestehende Partnerschaft mit Taiwan zu vertiefen, um gemeinsame Werte und Grundsätze zu fördern;

3. verurteilt die anhaltenden Militäraktionen der VR China und alle anderen Formen der Provokation, die Taiwan, den Status quo zwischen Taiwan und der VR China und ganz allgemein die Stabilität und den Frieden in der Region bedrohen; bekräftigt, dass es jeden einseitigen Versuch vehement ablehnt, den Status quo durch Gewalt oder Nötigung zu verändern. fordert alle Parteien auf, Zurückhaltung zu üben und von jeglichen Handlungen Abstand zu nehmen, die zu einer weiteren Eskalation der Spannungen zwischen Taiwan und der VR China führen könnten, und Streitigkeiten durch einen echten Dialog und mit friedlichen Mitteln beizulegen;

4. verurteilt ferner die unverhältnismäßige Reaktion der VR China vom 14. Oktober 2024 auf die Rede des taiwanesischen Präsidenten Lai Ching-te, der gelobt hatte, Taiwans Souveränität zu schützen; ist insbesondere über das Ausmaß der militärischen Machtdemonstration der Volksbefreiungsarmee, an der 14 Kriegsschiffe und mehr als 153 Kampfflugzeuge beteiligt waren, äußerst besorgt; ist zutiefst besorgt über das häufige Eindringen in die Flugüberwachungszone Taiwans durch die VR China und fordert die VR China auf, diesem Gebaren unverzüglich ein Ende zu setzen; beklagt, dass die VR China die Rede des taiwanesischen Präidenten als weiteren Vorwand für noch aggressivere militärische Handlungen in der Taiwanstraße nutzt;

5. verurteilt die Erklärung der chinesischen Staatsorgane, in der betont wird, dass sich die VR China niemals verpflichten wird, wegen der Einmischung „externer Streitkräfte“ und der sehr kleinen Anzahl taiwanesischer Separatisten die Anwendung von Gewalt gegenüber Taiwan auszuschließen, und dass Maßnahmen zur Verteidigung der nationalen Souveränität und territorialen Unversehrtheit nicht für einen Moment eingestellt werden;

6. fordert die Staatsorgane der VR China auf, der aggressiven Rhetorik und den gegen Taiwan gerichteten militärischen Drohungen und Handlungen unverzüglich ein Ende zu setzen; verurteilt Chinas Diplomatie der Einschüchterung und seine manipulativen Desinformationskampagnen; lobt den Mut des taiwanesischen Volkes und die verhältnismäßigen und würdevollen Reaktionen der staatlichen Stellen und Institutionen Taiwans angesichts der zunehmenden Drohungen und Umtriebe Chinas;

7. bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass China in der Lage ist, eine groß angelegte Invasion Taiwans zu starten; fordert die EU, die internationale Gemeinschaft und gleichgesinnte Partner auf, aktiv mit China zusammenzuarbeiten und den Druck auf das Land zu verstärken, um eine Invasion zu verhindern; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, für den Fall einer gravierenden Eskalation oder Invasion Reaktionspläne auszuarbeiten; vertritt die Auffassung, dass die jüngsten militärischen Handlungen und Provokationen Chinas Zweifel an der langfristigen Absicht des Landes aufkommen lassen, eine friedliche Lösung anzustreben;

8. ist ernsthaft besorgt über die Lage im Ost- und Südchinesischen Meer; bekräftigt, wie wichtig es ist, das Völkerrecht einzuhalten, zu dem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) mit seinen Bestimmungen über die Verpflichtung zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten und über die Aufrechterhaltung der Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs gehört; fordert alle Länder, die dies noch nicht getan haben, auf, das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zu ratifizieren; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre eigenen maritimen Kapazitäten in der Region auszubauen;

9. bekräftigt seine tiefe Besorgnis über die zunehmenden Investitionen und Fähigkeiten Chinas im militärischen Bereich; ist zutiefst besorgt über die erneute Zusage Chinas und Russlands, ihre militärischen Beziehungen weiter zu stärken, und verurteilt die Lieferung von Komponenten und Ausrüstung aus China an die russische Militärindustrie; begrüßt den Beschluss des Rates, Sanktionen gegen chinesische Unternehmen zu verhängen, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen; missbilligt die „unbegrenzte“ Partnerschaft zwischen Russland und China; begrüßt das zunehmende Engagement und die wachsende militärische Präsenz der USA im indopazifischen Raum; bekräftigt seine Forderungen nach einem koordinierten Ansatz zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA in sicherheitspolitischen Angelegenheiten, auch durch einen transatlantischen parlamentarischen Dialog;

10. begrüßt die im Jahr 2023 getroffene Entscheidung, den Dialog zwischen den Militärs der USA und Chinas wiederaufzunehmen; unterstützt die Zusammenarbeit der USA mit regionalen Verbündeten und wichtigen Partnern, um gemeinsame Zukunftsszenarien für die Region zu entwickeln;

11. begrüßt nachdrücklich die enge Zusammenarbeit und Abstimmung Taiwans mit der EU und den USA, wenn es darum geht, auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine zu reagieren und als Reaktion auf diese offensichtliche Verletzung des Völkerrechts Sanktionen zu erlassen;

12. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Beziehungen zwischen der EU und Taiwan zu intensivieren und eine umfassende und verstärkte Partnerschaft anzustreben, die sich an der Ein-China-Politik der EU orientiert;

13. fordert die VR China auf, ihre Auslegung der UN-Resolution 2758 und des Völkerrechts in Bezug auf den Status Taiwans und seine Beteiligung an internationalen Organisationen zu überprüfen; fordert die Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, den Standpunkt der EU zum Status Taiwans in internationalen Organisationen ebenfalls zu überprüfen;

14. ist sich der missbräuchlichen Auslegung der UN-Resolution 2758 durch die VR China bewusst, die darauf abzielt, jede friedliche Lösung zwischen den beiden Parteien zu untergraben, und erkennt ihre negativen Folgen für Taiwan; ist der Ansicht, dass sich Taiwan weiter an der Tätigkeit internationaler Organisationen beteiligen könnte, und fordert die VR China nachdrücklich auf, diesbezüglich einen konstruktiven Ansatz zu verfolgen; fordert das Sekretariat der Vereinten Nationen ferner auf, taiwanesischen Bürgern und Journalisten den Zugang zu den Räumlichkeiten der Vereinten Nationen für Besuche, Treffen und Nachrichtenrecherche zu gewähren;

15. fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe nachdrücklich auf, internationale Initiativen zu unterstützen, die sich für eine substanzielle Beteiligung Taiwans im Rahmen von Sitzungen, Mechanismen und Tätigkeiten internationaler Gremien, einschließlich der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) und des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), aussprechen;

16. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit Taiwan in Bezug auf Cybersicherheit und Cyberbedrohungen zu vertiefen, um Einmischungsversuchen zu begegnen, der Desinformation aus China sowohl in Taiwan als auch in der EU entgegenzuwirken und grenzüberschreitenden Repressionen Einhalt zu gebieten;

17. fordert eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit zwischen dem Parlament von Taiwan und dem Europäischen Parlament sowie mit den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten;

18. fordert die VR China nachdrücklich auf, keinen wirtschaftlichen Zwang anzuwenden, um den Status quo in der Taiwanstraße zu ändern; warnt davor, dass solche Taktiken für Peking erhebliche Kosten in Bezug auf seine politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU verursachen können;

19. vertritt die Ansicht, dass Taiwan eine technologisch fortschrittliche Volkswirtschaft ist; fordert die Kommission erneut auf, dringend eine Folgenabschätzung, eine öffentliche Konsultation und eine Sondierung des Rahmens im Hinblick auf ein bilaterales Investitionsabkommen mit Taiwan in die Wege zu leiten; weist darauf hin, dass Taiwan Vollmitglied der Welthandelsorganisation (WTO) ist; erinnert an die zentrale und wesentliche Rolle Taiwans bei der Versorgung mit Halbleitern und Mikrochips;

20. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Behörden Taiwans und der Volksrepublik China zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2024
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