Entschließungsantrag - B10-0184/2024Entschließungsantrag
B10-0184/2024

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Verschärfung der demokratischen Krise in Georgien nach der jüngsten Parlamentswahl und dem Verdacht auf Wahlbetrug

22.11.2024 - (2024/2933(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Adam Bielan, Rihards Kols, Mariusz Kamiński, Małgorzata Gosiewska, Jadwiga Wiśniewska, Sebastian Tynkkynen, Michał Dworczyk, Assita Kanko, Reinis Pozņaks, Alexandr Vondra, Roberts Zīle, Joachim Stanisław Brudziński
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B10-0179/2024

Verfahren : 2024/2933(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B10-0184/2024
Eingereichte Texte :
B10-0184/2024
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B10‑0184/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Verschärfung der demokratischen Krise in Georgien nach der jüngsten Parlamentswahl und dem Verdacht auf Wahlbetrug

(2024/2933(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Georgien betreffenden Entschließungen und Berichte, insbesondere seine Entschließung vom 25. April 2024 zu den Versuchen der erneuten Vorlage eines Gesetzes über ausländische Agenten in Georgien und den damit verbundenen Einschränkungen für die Zivilgesellschaft[1],

 unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom Dezember 2023, Georgien den Status eines EU-Bewerberlandes zuzuerkennen,

 unter Hinweis auf die Empfehlungen aus der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 8. November 2023 mit dem Titel „Georgia 2023 Report“ (Bericht 2023 über Georgien) (SWD(2023)0697),

 unter Hinweis auf die internationalen Standards und Grundsätze für demokratische Wahlen, die freie, faire und transparente Verfahren gewährleisten und deren Einhaltung von Georgien erwartet wird,

 gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass am 26. Oktober 2024 in Georgien eine Parlamentswahl abgehalten wurde, bei der die Zentrale Wahlkommission Georgiens vermeldete, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ mit 53,92 % der Stimmen gewonnen habe, wobei dieses Ergebnis das von der Partei bei den vorherigen Parlamentswahlen in den Jahren 2020 und 2016 erzielte Ergebnis überstieg und es ihr ermöglichte, eine Regierung zu bilden; in der Erwägung, dass die offiziellen Wahlergebnisse von der Opposition und vielen internationalen Beobachtern nicht akzeptiert wurden, da diese der Auffassung waren, dass die Wahl nicht den internationalen Standards entsprach und die Ergebnisse den wahren Willen des georgischen Volkes nicht richtig widerspiegeln;

B. in der Erwägung, dass fast alle vor der Wahl durchgeführten Umfragen gezeigt hatten, dass die Oppositionsparteien deutlich vor dem „Georgischen Traum“ lagen;

C. in der Erwägung, dass sich die georgische Präsidentin, Salome Surabischwili, und die Oppositionsparteien weigerten, die Ergebnisse der Wahl anzuerkennen, und geltend machten, dass die Anerkennung des Ergebnisses bedeuten würde, „Georgiens Unterwerfung unter Russland“ hinzunehmen; in der Erwägung, dass die georgische Präsidentin den Wahlprozess als „Spezialoperation Russlands“ beschrieb und ihn als eine neue Form hybrider Kriegsführung gegen das georgische Volk und den georgischen Staat bezeichnete; in der Erwägung, dass sie beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt hat, wobei sie geltend macht, dass bei der Parlamentswahl vom 26. Oktober 2024 gegen die in der Verfassung verankerten Grundsätze des Wahlgeheimnisses und des allgemeinen Wahlrechts verstoßen wurde, und fordert, dass die endgültigen Ergebnisse für verfassungswidrig erklärt werden;

D. in der Erwägung, dass das Ausmaß des Wahlbetrugs und der Wahlmanipulation ausgehend von unabhängigen Nachwahlbefragungen, die von Edison Research und HarrisX durchgeführt wurden, sowie von glaubwürdigen Berichten der Georgian Young Lawyers Association (georgische Vereinigung junger Rechtsanwälte) sowie von My Vote und anderen unabhängigen inländischen Beobachtungsmissionen beispiellos war, und in der Erwägung, dass statistische Analysen eine schwerwiegende Einmischung in die Wahl erkennen lassen;

E. in der Erwägung, dass unabhängigen Berichten zufolge internationale Beobachter mehr als 120 000 Fälle dokumentiert haben, in denen das Wahlgeheimnis missachtet wurde, in mehr als 15 000 Fällen betrügerische Identifizierungsvorgänge gemeldet wurden und in etwa 50 000 Fällen durch die Analyse der Wählerlisten ein potenzieller Identitätsdiebstahl festgestellt wurde, wobei 82 % der Mitglieder der Wahlkommission direkte Verbindungen zur Regierungspartei hatten, in den Wahllokalen insgesamt mehr als 2 500 echte Beobachter systematisch an ihrer Arbeit gehindert wurden und in 60 % der Wahllokale eine unzulässige Videoüberwachung erfolgte, was einen direkten Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt;

F. in der Erwägung, dass dieses Ausmaß an Missständen die Behauptung stützt, dass es einen „groß angelegten Plan“ zur Manipulation der Parlamentswahl 2024 gegeben hat, der mannigfaltige Rechtsverletzungen mit sich brachte, zu denen auch gehörte, im Vorfeld der Wahl ein Klima der Angst zu schüren und die Zivilgesellschaft einzuschüchtern, indem etwa das „Gesetz über ausländische Agenten“ verabschiedet wurde, dem Vernehmen nach Wählerstimmen gekauft wurden, Zwang und Druck auf die Wähler ausgeübt wurden, die Privatsphäre der Wähler verletzt wurde, körperliche Auseinandersetzungen herbeigeführt wurden, der Vorsitzende der wichtigsten Oppositionspartei inhaftiert wurde und vor der Wahl umstrittene Änderungen an den Vorschriften für die Wahlverwaltung vorgenommen wurden;

G. in der Erwägung, dass eine aus 529 Beobachtern aus 42 Ländern bestehende internationale Wahlbeobachtungsmission, zu der auch eine offizielle Wahldelegation des Europäischen Parlaments gehörte, berichtete, dass die Wahl von einer massiv verfestigten Polarisierung geprägt war, und ihre Besorgnis über in der jüngsten Vergangenheit verabschiedete Rechtsvorschriften und deren Auswirkungen auf die Grundfreiheiten und die Zivilgesellschaft zum Ausdruck brachte; in der Erwägung, dass die internationale Wahlbeobachtungsmission auch darauf hingewiesen hat, dass angesichts zunehmender politischer Spaltungen äußerst kontroverse Äußerungen getätigt wurden und zahlreichen Berichten zufolge Druck auf die Wähler ausgeübt wurde, dass bei den finanziellen Ressourcen erhebliche Ungleichgewichte bestanden und dass die Regierungspartei zahlreiche Vorteile genoss, die das ihrige zu ohnehin schon ungleichen Wettbewerbsbedingungen beitrugen;

H. in der Erwägung, dass die Wahlergebnisse große Unruhen im Land hervorriefen und die Oppositionsparteien und Präsidentin Salome Surabischwili Neuwahlen forderten;

I. in der Erwägung, dass die ersten Proteste am 28. Oktober 2024 in Tiflis ausbrachen, wobei sich Tausende Menschen versammelten, um die Legitimität des verkündeten Wahlsiegs der Regierungspartei infrage zu stellen; in der Erwägung, dass die Demonstrationen am 4. November 2024 fortgesetzt wurden und an Umfang und Intensität zunahmen;

J. in der Erwägung, dass die Proteste in Tiflis seither weitergehen, wobei sich Politiker aus zahlreichen EU-Ländern – darunter die baltischen Staaten, Finnland, Frankreich, Deutschland, Polen und Schweden – den Protesten angeschlossen und internationale Unterstützung sowie Bedenken in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Wahlergebnisses und den politischen Kurs Georgiens signalisiert haben;

K. in der Erwägung, dass die Regierungspartei „Georgischer Traum“ zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, die die europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes unmittelbar untergraben, wobei das bemerkenswerteste Beispiel das Gesetz vom 28. Mai 2024 über die Transparenz ausländischer Einflussnahme („Gesetz über ausländische Agenten“) ist, von dem viele der Auffassung sind, dass es auf einem berühmt-berüchtigten Gesetz beruht, von dem Russland in der Vergangenheit ausgiebig Gebrauch gemacht hat, um hart gegen abweichende Meinungen vorzugehen;

L. in der Erwägung, dass mehr als 80 % der georgischen Bürger einen EU-Beitritt befürworten und die diesbezügliche Unterstützung in der georgischen Bevölkerung somit nach wie vor außerordentlich groß ist;

M. in der Erwägung, dass der Gründer der Partei „Georgischer Traum“, der beherrschende Oligarch Bidsina Iwanischwili, am 30. Dezember 2023 „Ehrenvorsitzender“ der Partei wurde und damit öffentlich in die aktive Politik zurückgekehrt ist; in der Erwägung, dass das aktualisierte Parteistatut Iwanischwili als Ehrenvorsitzendem eine Reihe von Vorrechten einräumt, wodurch die Machtkonzentration in seinen Händen formalisiert wird, ohne dass Mechanismen der Rechenschaftspflicht vorgesehen wären;

N. in der Erwägung, dass Micheil Saakaschwili, der von 2004 bis 2013 Präsident Georgiens war und Vorsitzender der größten Oppositionspartei ist, seit Oktober 2022 in Haft gehalten, im Gefängnis misshandelt und in Gerichtsverhandlungen einer demütigenden Behandlung unterzogen wird, was eine klare und reale Gefahr für die Integrität der demokratischen Legitimation Georgiens darstellt;

O. in der Erwägung, dass bei den jüngsten Wahlen in Georgien viele der Probleme deutlich geworden sind, die den Demokratisierungsprozess des Landes in den letzten Jahren behindert haben;

P. in der Erwägung, dass die Partei „Georgischer Traum“ glauben machen will, dass der Westen versucht, Georgien in einen erneuten Krieg mit Russland zu drängen, das 2008 in Georgien einmarschiert ist und nach wie vor einen Teil des Hoheitsgebiets des Landes besetzt hält; in der Erwägung, dass die Partei „Georgischer Traum“ auf diese gegen den Westen gerichtete Kommunikationsstrategie zurückgegriffen hat, um zu rechtfertigen, dass sie sich den Erklärungen der EU gegen Belarus oder Iran nicht anschließt und der Republik Moldau und der Ukraine die Unterstützung verweigert;

1. bekräftigt seine unverbrüchliche Unterstützung für die demokratische Entwicklung Georgiens und die euro-atlantischen Bestrebungen seiner Bevölkerung;

2. betont, dass es zahlreiche glaubwürdige Berichte sowohl nationaler als auch internationaler Wahlbeobachter gibt, wonach Wähler eingeschüchtert, Stimmen gekauft und Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, und dass die Ernsthaftigkeit und das Ausmaß dieser Berichte ausreichen, um die Legitimität der Wahlergebnisse Georgiens insofern infrage zu stellen, als sie den Willen des georgischen Volkes nicht widerspiegeln;

3. ist nach wie vor besorgt über die von der Regierung unter der Partei „Georgischer Traum“ begangenen Menschenrechtsverletzungen und ihr antidemokratisches Vorgehen; verurteilt aufs Schärfste das Verhalten des „Georgischen Traums“ während der Parlamentswahl; betont, dass derlei Versuche, die Aktivitäten der Zivilgesellschaft politisch zu kontrollieren oder einzuschränken, demokratische Werte aushöhlen und den Empfehlungen der Kommission zuwiderlaufen;

4. bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit dem georgischen Volk und der dynamischen Zivilgesellschaft Georgiens, die traditionell eine sehr aktive und entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, das Land näher an den Westen heranzuführen, die Demokratisierung zu fördern und die euro-atlantische Integration voranzutreiben, was mit den Wünschen des georgischen Volkes im Einklang steht; bedauert in diesem Zusammenhang die gegen den Westen gerichtete, feindselige Rhetorik, die von den Vertretern der Regierungspartei gegenüber den strategischen westlichen Partnern Georgiens – einschließlich der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union nebst den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und Amtsträgern der EU – zunehmend an den Tag gelegt wird, sowie die Förderung russischer Desinformation und Manipulation durch diese Partei;

5. ist beunruhigt über die anhaltenden und äußerst verstörenden Fälle von Einschüchterung und Gewalt gegen die Opposition sowie über die von der Parteiführung des „Georgischen Traums“ einschließlich Oligarch Bidsina Iwanischwili angedrohten weiteren Repressionen, mit denen die demokratische, prowestliche Opposition verboten und abweichende Meinungen ausgeschaltet werden sollen;

6. fordert die EU auf, eine umfassende internationale Bewertung der Wahl 2024 einzuleiten, indem eine EU-Folgemission zu der Wahl eingesetzt wird, die in Abstimmung mit dem Büro der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR) arbeitet, um gründliche Untersuchungen zu Wahlbetrug durchzuführen, die Integrität der Wahlinstitutionen zu bewerten, Empfehlungen für künftige Wahlen abzugeben und zu bekräftigen, dass der EU-Beitrittsprozess für Georgien infolge der von der Regierung im Vorfeld der Wahl angewandten Methoden und der Art und Weise, wie die Parlamentswahl abgehalten wurde, zum Erliegen gekommen ist;

7. fordert die EU auf, auf EU-Ebene jegliche offizielle Kommunikation mit der bestehenden Regierung und dem bestehenden Parlament Georgiens auszusetzen, wobei hierzu unter anderem gehört, die Tagungen des Assoziationsrates EU-Georgien abzusagen, den hochrangigen politischen Dialog auszusetzen, Mechanismen der technischen Zusammenarbeit auf Eis zu legen, für georgische Amtsträger eine Visumpflicht für Einreisen in die EU einzuführen, die für die Regierung vorgesehene finanzielle Unterstützung (etwa 120 Mio. EUR jährlich) an georgische Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien umzuverteilen und Programme zur Förderung der demokratischen Widerstandsfähigkeit und der Integrität von Wahlen zu unterstützen;

8. fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung für die Zivilgesellschaft in Georgien insbesondere angesichts der immer strengeren Maßnahmen, die gegen das georgische Volk verhängt werden, auszuweiten und zu verstärken;

9. fordert alle prodemokratischen politischen Parteien, die von der georgischen Wählerschaft unterstützt wurden, auf, die Koordinierung untereinander zu formalisieren und eine vereinheitlichte Struktur zu schaffen, die die proeuropäischen Bestrebungen des georgischen Volkes im In- und Ausland vertritt;

10. bringt seine Besorgnis über die Reihe von Vorfällen bei und nach den Demonstrationen gegen das Gesetz über ausländische Agenten im Frühjahr dieses Jahres zum Ausdruck, bei denen brutal auf Politiker, führende Vertreter der Zivilgesellschaft und Journalisten eingeschlagen wurde; ist besorgt darüber, dass kein einziger Täter festgenommen, angeklagt oder gar identifiziert wurde, und fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, die Täter, von denen die Schläge ausgingen, vor Gericht zu stellen;

11. ist zutiefst besorgt über den zunehmenden Einfluss Russlands im Land sowie über die Maßnahmen der Regierung unter der Partei „Georgischer Traum“, die trotz der schleichenden Besetzung von georgischem Hoheitsgebiet durch Russland und des Angriffs Russlands auf die Ukraine eine Annäherung an Russland verfolgt, indem sie trotz der EU-Sanktionen die Handelsbeziehungen ausbaut und sich weigert, Sanktionen gegen Moskau zu verhängen;

12. fordert Georgien als EU-Bewerberland nachdrücklich auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und als Reaktion auf den groß angelegten Einmarsch Russlands in die Ukraine Sanktionen gegen Russland zu verhängen und Maßnahmen umzusetzen, um die Umgehung europäischer Sanktionen zu verhindern, wie Georgien es zugesagt hat;

13. erinnert die georgische Regierung daran, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung den prowestlichen Kurs des Landes und seinen EU-Beitritt nachdrücklich unterstützt;

14. begrüßt die persönlichen Sanktionen, die die Vereinigten Staaten gegen Funktionäre des „Georgischen Traums“ verhängt haben; fordert die EU auf, ähnliche Reiseverbote gegen diejenigen, die an der Annahme des Gesetzes über ausländische Agenten beteiligt waren, und diejenigen, die an Verstößen im Rahmen der Wahl beteiligt waren, zu verhängen und diese Verbote auch auf andere hochrangige Mitglieder der Regierungspartei sowie auf Richter, die politisch motivierte Urteile fällen, und auf diejenigen, die für die Umgehung von Sanktionen verantwortlich sind und den militärischen, wirtschaftlichen und politischen Zielen Russlands dienen, auszudehnen;

15. verurteilt aufs Schärfste die destruktive persönliche Rolle, die der beherrschende Oligarch Georgiens, Bidsina Iwanischwili, bei der Inszenierung der anhaltenden politischen Krise und bei der systematischen Sabotage des prowestlichen Wegs des Landes zugunsten einer Ausrichtung auf Russland spielt; bedauert seine unaufhörlichen Bemühungen, die demokratischen Institutionen Georgiens auszuhöhlen und Verrat an den Bestrebungen der Bevölkerung des Landes zu begehen; fordert den Rat und die demokratischen Partner der EU mit Nachdruck erneut auf, aufgrund der unmittelbaren Beteiligung von Iwanischwili an der Untergrabung des politischen Prozesses in Georgien sowie seiner Handlungen, die den grundlegenden Interessen des Landes zuwiderlaufen, einschließlich seiner Bemühungen, den Einflussbereich Russlands in dem Land wiederherzustellen, unverzüglich gezielte persönliche Sanktionen gegen ihn zu verhängen;

16. betont, dass eine Aussetzung des Abkommens über die Visaliberalisierung mit Georgien erst in Betracht gezogen werden sollte, nachdem persönliche Sanktionen gegen Mitglieder der Regierungspartei und den beherrschenden Oligarchen, Bidsina Iwanischwili, verhängt wurden;

17. bekräftigt seine dringende Forderung, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili aus humanitären Gründen sofort und bedingungslos freizulassen, damit er sich im Ausland medizinisch behandeln lassen kann; fordert Präsidentin Salome Surabischwili auf, von ihren Begnadigungsbefugnissen Gebrauch zu machen; betont, dass die Regierung Georgiens die volle und unbestreitbare Verantwortung für das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlergehen des ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili trägt und für alle Schäden, die ihm zugefügt werden, in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden muss;

18. bedauert, dass es Mitgliedern des Europäischen Parlaments in der Vergangenheit nicht gestattet wurde, den ehemaligen Präsidenten Micheil Saakaschwili zu besuchen, um sich ein Bild von den Haftbedingungen zu machen; fordert die staatlichen Stellen Georgiens auf, ihre Haltung zu ändern und Besuche von Mitgliedern des Europäischen Parlaments zuzulassen;

19. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte sowie der Präsidentin, der Regierung und dem Parlament Georgiens zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 26. November 2024
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