Entschließungsantrag - B10-0149/2025Entschließungsantrag
B10-0149/2025

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung

5.3.2025 - (2025/2565(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 136 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Reinis Pozņaks, Adam Bielan, Rihards Kols, Cristian Terheş, Alberico Gambino, Alexandr Vondra, Aurelijus Veryga, Jadwiga Wiśniewska, Joachim Stanisław Brudziński, Michał Dworczyk, Roberts Zīle, Sebastian Tynkkynen, Bogdan Rzońca, Carlo Fidanza, Ondřej Krutílek, Veronika Vrecionová, Geadis Geadi
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B10-0146/2025

Verfahren : 2025/2565(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B10-0149/2025
Eingereichte Texte :
B10-0149/2025
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B10‑0149/2025

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung

(2025/2565(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf den „Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 21. März 2022 vom Rat und am 25. März 2022 vom Europäischen Rat gebilligt wurde,

 unter Hinweis auf die nationalen Sicherheitsstrategien der Mitgliedstaaten,

 unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) und über die Liste der daran teilnehmenden Mitgliedstaaten[1],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092[2],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/1525 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 2023 zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP)[3],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2023/2418 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über die Einrichtung eines Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA)[4],

 unter Hinweis auf den Sonderbericht 04/2025 des Europäischen Rechnungshofs vom 6. Februar 2025 mit dem Titel „Militärische Mobilität in der EU: Konzeptionsschwächen und Hindernisse stehen zügigeren Fortschritten im Weg“[5],

 unter Hinweis auf den Bericht von Enrico Letta vom 18. April 2024 mit dem Titel „Much more than a market“ (Viel mehr als nur ein Markt) und insbesondere dessen Abschnitt „Promoting peace and enhancing security: towards a Common Market for the defence industry“ (Förderung von Frieden und Verbesserung der Sicherheit: hin zu einem gemeinsamen Markt für die Verteidigungsindustrie),

 unter Hinweis auf den Bericht von Mario Draghi vom 9. September 2024 mit dem Titel „The future of European competitiveness“ (Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit) und insbesondere dessen Kapitel 4 „Increasing security and reducing dependencies“ (Erhöhung der Sicherheit und Verringerung von Abhängigkeiten),

 unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),

 unter Hinweis auf den Nordatlantikvertrag,

 unter Hinweis auf die Gipfelerklärung von Madrid der NATO-Staats- und Regierungschefs, die an der Tagung des Nordatlantikrats am 29. Juni 2022 teilgenommen haben,

 unter Hinweis auf das Strategische Konzept 2022 der NATO vom 29. Juni 2022 und das von den Staats- und Regierungschefs der NATO, die an der Tagung des Nordatlantikrats am 11. Juli 2023 in Vilnius teilgenommen haben, veröffentlichte Kommuniqué zum Gipfeltreffen in Vilnius,

 unter Hinweis auf die drei Gemeinsamen Erklärungen zur Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO, die am 8. Juli 2016, am 10. Juli 2018 und am 10. Januar 2023 unterzeichnet wurden,

 unter Hinweis auf die Gipfelerklärung von Washington der NATO-Staats- und Regierungschefs, die an der Tagung des Nordatlantikrats am 10. Juli 2024 in Washington teilgenommen haben,

 gestützt auf Artikel 136 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass nach der Verschlechterung des geopolitischen Kontexts und des Sicherheitsumfelds in den letzten Jahren die Stärkung der europäischen Verteidigung, die Verbesserung der operativen Fähigkeiten Europas und der Ausbau der Rüstungsproduktion Schlüsselinitiativen sind, die ergriffen werden müssen, um den Frieden zu sichern, die Entwicklung zu fördern und die Einheit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Mitgliedstaaten zu stärken, und die einen entscheidenden Beitrag zum Frieden auf unserem Kontinent und zur Gewährleistung der langfristigen Sicherheit der Ukraine leisten werden;

B. unter Hinweis darauf, dass es von größter Bedeutung ist, anzuerkennen, dass Russland auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für die Sicherheit Europas darstellt, und dass daher alle Mitgliedstaaten für eine umfassende Erhöhung der Rüstungsproduktion und der operativen Fähigkeiten sorgen müssen, um sicherzustellen, dass auf dem europäischen Kontinent wieder eine glaubwürdige Abschreckung aufgebaut wird, wobei gleichzeitig anerkannt werden muss, dass der Instabilität in der südlichen Nachbarschaft in vollem Umfang Rechnung getragen werden muss;

C. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten angesichts des sich verschlechternden externen Umfelds und trotz der in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung der Krisenvorsorge der EU durch neue Rechtsvorschriften, Mechanismen und Instrumente in verschiedenen Politikbereichen weiterhin anfällig für verschiedene Krisenszenarien sind;

D. in der Erwägung, dass das Mitglied der Kommission für Verteidigung und Weltraum, Andrius Kubilius, und die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, gemeinsam beauftragt wurden, innerhalb der ersten 100 Tage des Mandats der neuen Kommission ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung auszuarbeiten; in der Erwägung, dass dieses Dokument darauf abstellt, von allgemein formulierten politischen Zielen zu spezifischen und quantifizierbaren Zielen überzuleiten und ein Element der Verteidigungsplanung zu bilden;

E. in der Erwägung, dass der Zeitpunkt des Weißbuchs mit einer Überprüfung der Bedrohungsanalyse des Strategischen Kompasses und mit möglichen Vorschlägen für eine Überarbeitung des Strategischen Kompasses einhergehen könnte, da die meisten der darin enthaltenen Verpflichtungen bis 2025 umgesetzt werden sollen;

F. in der Erwägung, dass das Hauptziel des Weißbuchs darin bestehen muss, einen klaren Plan zu entwickeln, wie die Mitgliedstaaten ihrem wachsenden Bedarf an mehr finanziellen, operativen und logistischen Ressourcen für ihre nationalen Streitkräfte und Nachrichtendienste gerecht werden und diesen Bedarf decken können;

G. in der Erwägung, dass mit dem Weißbuch sichergestellt werden muss, dass eine wirksame und finanzierbare Strategie zur Bekämpfung hybrider Kriegsführung umgesetzt werden kann, insbesondere eine Strategie zur Bekämpfung der anhaltenden Angriffe auf Unterwasserinfrastrukturen, die für den weltweiten Energietransport und die digitale Kommunikation von entscheidender Bedeutung sind, da etwa 99 % des weltweiten Datenverkehrs über Unterwasser-Glasfaserkabel erfolgt;

H. in der Erwägung, dass die auf dem Meeresboden verlegte Netzinfrastruktur der Mitgliedstaaten 39 solcher Kabel umfasst, die die Verbindungen über das Mittelmeer, die Nordsee und die Ostsee sicherstellen; in der Erwägung, dass die in jüngster Zeit aufgetretenen Unterbrechungen von Seekabeln häufig als Seeunfälle abgetan werden; in der Erwägung, dass neue Technologien und rasche Fortschritte bei autonomen Unterwasserdrohnen und Tiefsee-Spionagefähigkeiten wichtige Schwachstellen schaffen, die von feindlichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ausgenutzt werden;

I. in der Erwägung, dass das Weißbuch die Komplementarität mit dem Strategischen Konzept der NATO gewährleisten muss, da die NATO der wichtigste Garant der Sicherheit für den euro-atlantischen Raum ist und bleiben muss;

1. bekräftigt seine entschiedene Unterstützung für Initiativen mit dem Ziel, die europäischen Verteidigungs- und Abschreckungskapazitäten zu stärken, hybride Bedrohungen und Cyberbedrohungen zu bekämpfen, die industrielle Zusammenarbeit im Verteidigungssektor zu fördern und den Mitgliedstaaten und ihren Verbündeten hochwertige Verteidigungsgüter in den erforderlichen Mengen und kurzfristig zur Verfügung zu stellen; betont, dass diese Ziele eine Vision, konkrete Maßnahmen und gemeinsame Verpflichtungen sowohl im rein militärischen als auch im industriellen, technologischen und nachrichtendienstlichen Bereich erfordern;

2. betont, dass die EU einen umfassenden und globalen Ansatz für die zivile und militärische Vorsorge und Einsatzbereitschaft verfolgen muss, der sowohl die Regierungen als auch die Gesellschaft als Ganzes einbezieht, da die europäische Verteidigung vor immer komplexeren Herausforderungen steht, die einen neuen Ansatz erfordern, insbesondere in Bezug auf künstliche Intelligenz (KI), Cybersicherheit und bereichsübergreifende operative Strategien; ist der Auffassung, dass es wichtig ist, die Zusammenarbeit mit der NATO und gleichgesinnten Ländern zu verstärken und mit den Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten, um die Widerstandsfähigkeit der transatlantischen Beziehungen zu erhöhen;

3. erwartet, dass im Weißbuch über die Zukunft der europäischen Verteidigung zwischen kurz- und langfristigen Plänen und Zielen unterschieden wird, dass Fragen der Fähigkeiten des Verteidigungssektors, der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und des Investitionsbedarfs besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird und dass das Gesamtkonzept für die Integration der EU-Verteidigung so gestaltet wird, dass die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten, auf Bedrohungen zu reagieren, gestärkt werden – insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden Angriffskriegs Russlands in der Ukraine, in Verbindung mit den sich entwickelnden geopolitischen Herausforderungen an der Südflanke Europas und den gestiegenen militärischen Fähigkeiten feindlicher staatlicher und nichtstaatlicher Akteure –, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO verstärkt wird, dass für effizientere Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten gesorgt wird, dass die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert wird und dass die strategischen Partnerschaften gestärkt werden, wobei den transatlantischen Beziehungen Priorität eingeräumt wird;

4. betont, dass Europa mehr Verantwortung übernehmen muss, und begrüßt die Tatsache, dass höhere Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten bereits die Konsolidierung der technologischen und industriellen Basis der Verteidigung (EDTIB) der EU beschleunigen, die eine Reihe großer multinationaler Unternehmen, mittelgroße Unternehmen und mehr als 2000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) umfasst; betont, dass die verschiedenen EU-Initiativen und -Verordnungen zusammenwirken sollten, um diesen Prozess zu fördern, anstatt ihn zu behindern; betont, wie wichtig es ist, die Kohärenz und Koordinierung zwischen den EU-Instrumenten und -Programmen von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich der Verteidigung zu verbessern;

5. bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass es auch wichtig ist, unverzüglich das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) anzunehmen, um die im März 2024 angenommene Europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich (EDIS) zu unterstützen, die darauf abzielt, die Verteidigungsbereitschaft der EU und insbesondere ihre industriellen Kapazitäten zu verbessern;

6. spricht sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung künftiger europäischer Initiativen im Bereich der Verteidigungsausgaben aus, mit denen die massive Entwicklung operativer Fähigkeiten und strategischer Enabler sowie eine solide Verbesserung der Infrastruktur für den Zivilschutz gefördert werden, um die nationale Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu sichern;

7. begrüßt den angekündigten Vorschlag, die Verteidigungsausgaben von den Beschränkungen der öffentlichen Ausgaben durch die EU auszunehmen, als einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung;

8. weist darauf hin, dass am 31. Januar 2025 19 Mitgliedstaaten die Europäische Investitionsbank (EIB) in einem Schreiben aufgefordert haben, eine wichtigere Rolle bei der Finanzierung von Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen und insbesondere die Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten der EIB neu zu bewerten, die Mittel für Investitionen im Verteidigungsbereich aufzustocken und die Emission von „Verteidigungsanleihen“ zu prüfen;

9. fordert die EIB auf, ihre Politik in Bezug auf Investitionen im Verteidigungsbereich weiter zu überprüfen; begrüßt die Entscheidung der EIB, die Definition von förderfähigen Projekten mit Doppelnutzung zu aktualisieren, stellt jedoch fest, dass die Finanzierung von Munition und Waffen sowie von Ausrüstungen oder Infrastruktur, die ausschließlich für militärische Zwecke bestimmt sind, nach wie vor von der Kreditvergabepolitik der EIB ausgeschlossen ist; betont, dass mehr getan werden sollte, um den Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen und die Risikominderung bei Verteidigungsprojekten in allen Finanzinstituten zu erleichtern;

10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Einrichtung einer Bank für Verteidigung, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit zu unterstützen, die als multilaterale Finanzierungsinstitution fungieren und langfristige zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung wichtiger nationaler Sicherheitsprioritäten wie der Aufrüstung, der Modernisierung der Verteidigung, der Wiederaufbaumaßnahmen in der Ukraine und des Rückkaufs kritischer Infrastrukturen, die sich derzeit im Besitz feindlicher Drittstaaten befinden, bereitstellen soll;

11. befürwortet EU-Maßnahmen im Verteidigungsbereich, die darauf abzielen, eine bessere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu unterstützen, zu initiieren und Anreize dafür zu schaffen, da die Mitgliedstaaten die wichtigsten Abnehmer von Verteidigungsgütern sind, und betont, dass jede EU-Initiative im Verteidigungsbereich darauf abzielen muss, eine kritische Masse bei der Entwicklung von Fähigkeiten zu erreichen, einen wesentlichen Anteil der gesamten europäischen Verteidigungsinvestitionen zu unterstützen und die Instrumente der europäischen Verteidigungsindustrie mit Finanzmitteln zu fördern, die eine strukturelle Wirkung haben, ohne dass dies zulasten der nationalen Verteidigungsausgaben geht;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen europäischen Verteidigungsunternehmen voranzutreiben, um die Kombination von Ressourcen und Kompetenzen und somit Innovationen und die Entwicklung moderner militärischer Ausrüstung zu fördern;

13. ist der Auffassung, dass sich das strategische Umfeld, in dem viele Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU stattfinden, dramatisch verschlechtert, wie der anhaltende Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und seine Auswirkungen auf die Republik Moldau und den Südkaukasus, die Welle von Staatsstreichen in der Sahelzone und das Wiederaufflammen des Terrorismus in Somalia und Mosambik zeigen; all dies macht deutlich, dass das Weißbuch Flexibilität in einem 360-Grad-Ansatz für die europäische Sicherheit gewährleisten muss, der darauf abzielt, eine glaubwürdige und wirksame Abschreckungsfähigkeit für die Mitgliedstaaten aufzubauen und sicherzustellen, dass das zivile und militärische Personal der Mitgliedstaaten in der Lage ist, eine abschreckende Wirkung zu entfalten und rasch auf das wachsende Bedrohungsumfeld reagieren;

14. erkennt an, dass das derzeitige geopolitische Paradigma das Ergebnis jahrzehntelanger unzureichender Investitionen in die europäische Sicherheit und einer übermäßigen Abhängigkeit von Verbündeten und Partnern ist; ist der Auffassung, dass eine der Hauptprioritäten des Weißbuchs darin besteht, einen realisierbaren Plan zur Wiederbelebung und Stärkung der Abschreckung an der europäischen Peripherie zu entwickeln, und zwar durch eine Kombination von gemeinsamen zivilen und militärischen Ausbildungsmissionen, deren Schwerpunkt auf der Ausbildung für das Gefecht verbundener Waffen, der Bekämpfung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) und Fähigkeiten zur Bekämpfung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen liegen sollte und mit denen die Interoperabilität und Austauschbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten verbessert werden;

15. fordert, dass im Weißbuch sichergestellt wird, dass der Zugang der GSVP zu Planung, Ressourcen und Logistik so genutzt wird, dass die GSVP in Notfällen zum wichtigsten Instrument in der zivilen Krisenbewältigung wird und als praktische Drehscheibe für die Widerstandsfähigkeit und den Wiederaufbau der Gesellschaft sowohl bei vom Menschen verursachten als auch bei Naturkatastrophen genutzt werden kann;

16. betont, dass das Weißbuch eine enge Koordinierung zwischen der EU und der NATO fördern sollte, um unsere Bemühungen um eine gemeinsame Verteidigung und Abschreckung sowie die Bemühungen des Bündnisses zur Förderung der kooperativen Sicherheit durch den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten und seine Politik der offenen Tür zu unterstützen;

17. fordert, dass im Weißbuch dargelegt wird, wie die EU und die NATO bei der Entwicklung eines integrierten Ansatzes für das Schwarze Meer zusammenarbeiten sollten, um die Partnerschaft in den Bereichen Sicherheit, Energie und Konnektivität zu stärken; fordert die EU auf, die gemeinsamen Bemühungen der EU und der NATO zu intensivieren, um durch die Entwicklung von maritimen Verteidigungsfähigkeiten, die Verbesserung maritimer Interoperabilität, die Bereitstellung von Kapazitäten zur Abschreckung und Verteidigung gegen Cyberangriffe, die Verstärkung des Austauschs nachrichtendienstlicher Erkenntnisse und die Aufrechterhaltung einer modernen Ausstattung der nationalen Streitkräfte in den Ländern der Östlichen Partnerschaft Abschreckung und Widerstandsfähigkeit zu verstärken;

18. betont, dass die Aggression Russlands gegen die Ukraine und die Aggression des Iran gegen Israel gezeigt haben, dass in der modernen Kriegsführung unbemannte Luftfahrzeuge in bisher nicht gekanntem Ausmaß eingesetzt werden, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Europäische Friedensfazilität, die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, die Europäische Verteidigungsagentur und andere bestehende und künftige Instrumente zu nutzen, um sicherzustellen, dass Investitionen in die Entwicklung und gemeinsame Beschaffung von Abwehrsystemen gegen unbemannte Luftfahrzeuge (C-UAS) und von Ausrüstung für luftgestützte elektronische Angriffe (AEA) Vorrang eingeräumt wird, sowie C-UAS und AEA in die strategische Doktrin militärischer Ausbildungsmissionen im Rahmen der GSVP einzubeziehen;

19. befürwortet das Ziel, die europäische Säule innerhalb der NATO zu stärken, um die strategische Komplementarität zu verbessern, indem die Zahl und das Spektrum der fortgeschrittenen Ausbildungskurse der NATO zwischen europäischen Verbündeten und Partnern erhöht wird, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die Lücke zu den Vereinigten Staaten in Bezug auf operative Fähigkeiten und Effizienz schließen; betont, dass die Entwicklung der operativen Fähigkeiten der EU Hand in Hand mit der Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO gehen kann;

20. betont, dass die Zunahme asymmetrischer transnationaler Bedrohungen die Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Sicherheit sowie zwischen militärischer und nichtmilitärischer Sicherheit zunehmend verwischt hat und dass diese sich verändernde Landschaft ein umfassendes und anpassungsfähiges Sicherheitskonzept auf EU-Ebene erfordert; betont, dass die Erhöhung der Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten die allgemeine Sicherheitsstrategie der EU ergänzen sollte, die als Reaktion auf Veränderungen im strategischen Umfeld weiterentwickelt werden muss;

21. stellt fest, dass die NATO und wichtige Verbündete wie die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich eine entscheidende Rolle bei der Koordinierung und Leitung der Bemühungen zur militärischen Unterstützung der Ukraine spielen, und zwar nicht nur in Bezug auf Waffen, Munition und Ausrüstung, sondern auch in Bezug auf nachrichtendienstliche Aufklärung und Daten; ist der Ansicht, dass durch den anhaltenden Angriffskrieg Russlands einmal mehr deutlich geworden ist, dass die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich nach wie vor die wichtigsten Länder für die europäische Sicherheit sind, da durch den Krieg immer neue tief greifende strukturelle Mängel in der Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur der EU und inakzeptable Kapazitätsdefizite zutage getreten sind;

22. betont, dass für die Sicherheit des Schwarzmeerraums gesorgt werden muss, indem bei der Minenräumung in ukrainischen Meeresgewässern Unterstützung geleistet wird, und dass die Mitgliedstaaten darin bestärkt werden müssen, entsprechende Schulungen anzubieten, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fähigkeiten zur Bekämpfung von Seeminen und für den Schutz kritischer Meeresbodeninfrastrukturen liegen sollte;

23. unterstreicht die Bedeutung von Unterseekabeln und äußert in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über die jüngste Serie von Kabelunterbrechungen in der Ostsee, die Anlass zu Besorgnis über hybride Kriegführungstaktiken geben, insbesondere hinsichtlich der plausiblen Abstreitbarkeit staatlich unterstützter Sabotageakte; weist darauf hin, dass die zunehmende Präsenz der russischen Marine, einschließlich ihrer Schattenflotte, in europäischen Gewässern die Anfälligkeit der Meeresbodeninfrastruktur deutlich macht; betont, dass die Koordinierung der Seestreitkräfte der NATO und der EU für Patrouillen in der Ostsee ausgeweitet, die Überwachungs- und Verteidigungskapazitäten verbessert, die Investitionen in Technologien zur Unterwasserüberwachung erhöht und die Partnerschaften mit privaten Telekommunikations- und Energieunternehmen zur Echtzeitüberwachung von Unterwasserbedrohungen verstärkt werden müssen;

24. legt den Mitgliedstaaten nahe, KMU im europäischen Verteidigungssektor spezielle Möglichkeiten zu bieten, damit sie sich an Ausschreibungen beteiligen können, z. B. durch die Erstellung einer vorab genehmigten Liste von Unternehmen, um die Auftragsvergabe zu beschleunigen, durch die Einbeziehung von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die in KMU investieren, in den Beschaffungsprozess, durch die Unterstützung des Wachstums von KMU durch Unternehmensgründungen und Kapitalinvestitionen, durch die Verringerung der Komplexität von Ausschreibungen und durch die Entwicklung interner Maßnahmen, um den Zeitaufwand für die Bearbeitung von Vertragsdetails zu reformieren;

25. legt den Mitgliedstaaten nahe, in ihren Verteidigungshaushalten verbindliche Verpflichtungen für ein Mindestmaß an Ausgaben für Forschung und Entwicklung einzugehen, um sicherzustellen, dass die Beteiligung von KMU und ein Ausstrahlungseffekt auf den zivilen Markt spürbar gefördert werden können;

26. betont, dass die Bemühungen der Mitgliedstaaten, die Verteidigungsbereitschaft zu erreichen, auch durch Partnerschaften vorangetrieben werden sollten und dass dabei nach Möglichkeit der Integration der technologischen und industriellen Basis der ukrainischen Verteidigung in die breitere technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) und die transatlantische verteidigungstechnologische und -industrielle Zusammenarbeit Vorrang eingeräumt werden sollte, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der gemeinsamen Entwicklung von Drohnen und Munition liegen sollte;

27. fordert, dass Initiativen wie die EU-Verordnung zur Unterstützung der Munitionsproduktion (Act in Support of Ammunition Production – ASAP) als Maßstab für die dringend benötigte Aufstockung der Munition und den Ausbau der Fähigkeiten unserer Streitkräfte dienen und dass die ASAP als Grundlage für die Kombination glaubwürdiger und wirksamer Fähigkeiten konventioneller Streitkräfte in mehreren Bereichen, Raketenabwehr, Weltraumunterstützung, Drohnenentwicklung und verschiedener anderer Schlüsselfähigkeiten, wie sie im Plan der Europäischen Verteidigungsagentur zur Fähigkeitsentwicklung dargelegt sind, genutzt wird;

28. betont, dass das Weißbuch einen Entwurf für institutionelle Reformen enthalten muss, die die Änderungen der Beschaffungsvorschriften und des Rahmens für geistiges Eigentum stärken und steuerliche Anreize zur Förderung von Innovationen im Verteidigungsbereich nutzen; betont, dass derartige Änderungen so gestaltet sein müssen, dass sie innerhalb des Beschaffungsprozesses und des Lebenszyklus der Waffensysteme der Mitgliedstaaten zügig und effizient durchgeführt werden können;

29. befürwortet die rasche Bereitstellung von Finanzmitteln zur Verbesserung der militärischen Mobilität, um die Modernisierung der militärischen und zivilen Infrastruktur mit Doppelnutzung zu gewährleisten, einen Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit der EU zu leisten und einen voll funktionsfähigen militärischen Schengen-Raum zu schaffen; betont, dass solche Investitionen erhebliche wirtschaftliche und sicherheitstechnische Vorteile bieten; fordert die Kommission auf, den Empfehlungen des Sonderberichts des Rechnungshofs über die militärische Mobilität 2025 zu folgen und der militärischen Bewertung im Auswahlverfahren für Projekte mit Doppelnutzung größere Bedeutung beizumessen;

30. betont, dass militärische Mobilität die Beseitigung rechtlicher Engpässe voraussetzt, die die Bereitstellung von Fähigkeiten behindern und die notwendigen Investitionen zur Modernisierung der Verteidigungsfähigkeiten und zur Verbesserung der militärischen Mobilität einschränken; betont daher, dass die Beseitigung von Hindernissen, die Einführung von Flussüberwachung und die Optimierung von Systemen zur Bewältigung grenzüberschreitender Bedrohungen von entscheidender Bedeutung sind und im Weißbuch berücksichtigt werden müssen;

31. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine Finanzierung in Betracht zu ziehen, mit der sichergestellt wird, dass die Fähigkeiten zur Zugangsverweigerung und zur Absperrung von Gebieten sowie die zivil-militärische Zusammenarbeit bei allen Zielen der Infrastrukturentwicklung, insbesondere an der Ostflanke, Vorrang erhalten;

32. unterstützt Initiativen für Maßnahmen zur Stärkung der Industrie, die KMU oder mittleren Unternehmen zugutekommen, die zur Schaffung neuer Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beitragen oder die die Schaffung neuer Infrastrukturen, Anlagen oder Produktionslinien bzw. die Errichtung neuer oder die Erweiterung bestehender Produktionskapazitäten für krisenrelevante Produkte beinhalten;

33. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Vorabentsendung von Personal und Fähigkeiten zur Unterstützung der Ostflanke Vorrang einzuräumen, kombiniert mit der Entsendung von Folgekräften und der Fähigkeit zur schnellen Entsendung, um eine wirksame Grenzsicherung und Abschreckung sowohl gegen hybride Kriegsführung als auch gegen russische Militärmanöver zu gewährleisten;

34. betont die strategische Bedeutung der Arktis für die EU-Verteidigungspolitik und unterstreicht die Notwendigkeit, die Abschreckungs- und Verteidigungskapazitäten in enger Abstimmung mit der NATO zu stärken; betont, dass diese Zusammenarbeit unerlässlich ist, um der zunehmenden Militarisierung und dem Wettbewerb um Ressourcen durch russische und chinesische Aktivitäten in der Region entgegenzuwirken und ein Gegengewicht zu deren wachsendem Einfluss und militärischer Präsenz zu schaffen;

35. fordert die Mitgliedstaaten auf, für größere Synergien mit den nationalen gemeinsamen Ausbildungs- und Bewertungszentren in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu sorgen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten bei GSVP-Missionen in der gesamten Region der Östlichen Partnerschaft umfassend vertreten sind, und sich für eine stärkere Beteiligung von Nicht-EU-Ländern an diesen Missionen einzusetzen, insbesondere von Nicht-EU-Ländern, die erfolgreich GSVP-Missionen durchgeführt haben;

36. ist der Auffassung, dass der Weltraum ein zunehmend umkämpftes Gebiet ist, wobei die Bewaffnung des Weltraums zunimmt, die Sicherheit im Weltraum zu einem immer wichtigeren und kontroversen Thema wird und die Militarisierung der Weltrauminfrastruktur immer schneller voranschreitet; betont, dass der Weltraumverteidigung und -sicherheit als wesentlicher Teil der europäischen Verteidigung Priorität eingeräumt werden muss, und hebt hervor, wie wichtig es ist, die europäischen Raumfahrtkapazitäten und -infrastrukturen sowohl am Boden als auch in der Umlaufbahn zu sichern, um einen kontinuierlichen und sicheren Zugang zu Daten und Kommunikation zu gewährleisten;

37. nimmt die wichtige Rolle zur Kenntnis, die neu entstehende disruptive Technologien wie Quanteninformatik und KI in unseren künftigen Beziehungen zu Russland und China spielen werden, und fordert, dass die Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber neu entstehenden disruptiven Technologien bei allen GSVP-Missionen und -Operationen gestärkt wird;

38. ist der Ansicht, dass sich in den kommenden Jahren hybride Bedrohungen herausbilden werden, die auf einer systematischen Kombination von Informationskriegführung, flexiblen Einsatzkommandos, massiver Cyber-Kriegsführung und neuen, disruptiven Technologien vom Meeresboden bis in den Weltraum beruhen, wobei sowohl hoch entwickelte Atemgeräte als auch weltraumgestützte Überwachungs- und Trägersysteme zum Einsatz kommen, die alle durch fortschrittliche künstliche Intelligenz (KI), Quanteninformatik, zunehmend „intelligente“ Schwarmtechnologien, offensiv ausgerichtete Cyberfähigkeiten, Ultraschall-Raketensysteme sowie nanotechnologische und biologische Kriegsführung ermöglicht werden;

39. betont, wie wichtig der Zivilschutz und die zivile Vorsorge mittel- und langfristig sind, einschließlich der Notwendigkeit, eine angemessene Infrastruktur für den Zivilschutz zu schaffen, und einer Notfallplanung; fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, die dafür notwendigen Investitionen zu gewährleisten und innerhalb der EIB ein spezielles Investitionsgarantieprogramm für krisenfeste und zivile Verteidigungsinfrastruktur einzurichten;

40. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, insbesondere der Präsidentin der Kommission, dem Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt und den anderen zuständigen Kommissionsmitgliedern, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der NATO, den EU-Einrichtungen in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Partnerländer zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 10. März 2025
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen