ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
20. Juli 1999
eingereicht gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Herrn Wurtz
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur Bangemann-Affäre
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B5-0003/1999
B5-0013/99
Entschließung zur Bangemann-Affäre
Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf Artikel 213 des EG-Vertrags,
A. in der Erwägung, daß das Kommissionsmitglied Bangemann einen sehr lukrativen Posten im Verwaltungsrat der privaten spanischen Telekommunikationsgesellschaft "Telefonica" angenommen hat, was einen flagranten Verstoß gegen die von der Kommission verkündeten Grundsätze der Ethik und der Transparenz darstellt,
B. in der Erwägung, daß Herr Bangemann bei der Kommission seit 1992 für die gewerbliche Wirtschaft, Informationstechnologien und Telekommunikation zuständig war,
C. in der Erwägung, daß diese Affäre, die auf die innerhalb der Europäischen Kommission aufgetretenen schwerwiegenden Fälle von Mißmanagement folgt, die Gefahr birgt, daß das Vertrauen der europäischen Bürger in die europäischen Institutionen erneut erschüttert wird,
1. ist der Ansicht, daß diese Entscheidung von Herrn Bangemann einen skandalösen und mit Blick auf die politische Ethik unannehmbaren Verstoß gegen Artikel 213 des Vertrags darstellt;
2. vertritt die Auffassung, daß Herr Bangemann in Anbetracht der Dossiers, mit denen er bei der Kommission zu tun hatte, eine Tätigkeit bei "Telefonica" hätte ablehnen müssen;
3. unterstützt den Beschluß des Rates vom 9. Juli 1999, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit dem Fall Bangemann zu befassen;
4. fordert, daß Herrn Bangemann seine Ruhegehaltsansprüche und alle mit seiner Tätigkeit als Kommissionsmitglied verbundenen Vergünstigungen aberkannt werden;
5. fordert die Kommission auf, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und zur Einführung klarer und transparenter Vorschriften für die ordnungsgemäße Anwendung von Artikel 213 des Vertrags zu treffen, vor allem, indem sie es den Kommissionsmitgliedern untersagt, in Bereichen, für die sie zuständig waren, in der Privatwirtschaft zu arbeiten;
6. erwartet von der Kommission, daß sie Reformen durchführt, die eine Verbesserung ihrer Organisation, eine stärkere persönliche und kollektive Verantwortung ihrer Mitglieder sowie eine bessere Transparenz, Effizienz und Kohärenz der administrativen und finanziellen Verwaltung bewirken;
7. fordert die Kommission auf, zusammen mit dem Parlament einen Verhaltenskodex einzuführen und ihm alle zur Ausübung seiner Kontrollbefugnisse notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.