ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
15. Mai 2000
eingereicht gemäß Artikel 42 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Giles Bruyan Chichester und Alejo Vidal-Quadras Roca
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zur Fälschung der Daten in der MOX-Demonstrationsanlage in der britischen Kernanlage Sellafield
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B5-0416/2000
B5‑0425/2000
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Fälschung der Daten in der MOX-Demonstrationsanlage in der britischen Kernanlage Sellafield
Das Europäische Parlament,
– in der Erwägung, daß im Euratom-Vertrag ein hohes Sicherheitsniveau in diesem Zuständigkeitsbereich angestrebt wird,
– in der Erwägung, daß im September 1999 British Nuclear Fuels Ltd (BNLF) dem britischen Nuclear Installations Inspectorate (NII) mitteilte, daß bei einigen Sekundärüberprüfungen der Mischoxid (MOX)-Brennstoff-Pelletdiameter in der MOX-Demonstrationsanlage (MDF) Sellafield, die im Rahmen eines Vertrags mit einem japanischen Kunden durchgeführt wurden, gefälscht wurde,
– in der Erwägung, daß das NII in seinem Bericht über diesen Vorfall mitteilt, daß vier von fünf Gruppen an der Fälschung der Pellet-Diameterangaben beteiligt waren und einige Personen aktiv die Verfahren für die Messung und Aufzeichnung der Daten umgangen haben,
– in der Erwägung, daß bei einer ebenfalls im September 1999 vom NII in der Anlage Sellafield durchgeführten Inspektion, die nicht im Zusammenhang mit dem oben genannten Vorfall stand, das NII zu dem Schluß kam, daß es an hochwertigem Sicherheitsmanagement in der Anlage mangelt, was durch eine allzu komplizierte Managementstruktur noch verschlimmert wird,
– in der Erwägung, daß es gegenwärtig keine harmonisierten Mindeststandards in der EU für die sichere und zuverlässige Planung, Errichtung und Betreibung von Kernanlagen und verwandten Einrichtungen gibt,
1. verurteilt die Fälschung der MOX-Prüfergebnisse durch die Mitarbeiter der BNFL und gibt seiner Sorge über das Fehlen einer korrekten und glaubwürdigen Sicherheitsmanagementkultur im BNFL zum Ausdruck,
2. nimmt die Erklärung des britischen NII zur Kenntnis, eine Wiederinbetriebnahme dieser Anlage nicht zu gestatten, bis beträchtliche personelle Änderungen erfolgt sind, und lobt die vernünftige Sicherheitsstrategie des NII, welche nötig ist, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewinnen;
3. fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften zur Einführung gemeinschaftsweiter hoher Mindeststandards im Hinblick auf sichere und zuverlässige Planung, Errichtung und Betreibung von Kernanlagen und verwandten Einrichtungen vorzuschlagen, insbesondere im Hinblick auf die praktischen und etwaigen politischen Probleme, die sich mit dem bevorstehenden Beitritt neuer Mitglieder ergeben;
4. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem britischen NII und der BNFL zu übermitteln.