ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
31. August 2000
gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Elizabeth Montfort
im Namen der UEN-Fraktion
zu dem Vorschlag für die Schaffung einer europäischen Beobachtungsstelle für den industriellen Wandel
B5‑0675/2000
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für die Schaffung einer europäischen Beobachtungsstelle für den industriellen Wandel
Das Europäische Parlament,
A. unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat auf seinen Tagungen vom 23./24. März 2000 und 19./20. Juni 2000 gezogen hat,
B. in der Erwägung, dass weder der Rat noch die Kommission für die Schaffung einer europäischen Beobachtungsstelle für den industriellen Wandel sind,
C. in der Erwägung, dass, wie auch vom Rat argumentiert wird, eine derartige Einrichtung überhaupt nicht notwendig ist, um das festgelegte strategische Ziel zu erreichen, und die uneingeschränkte Anwendung eines dezentralisierten Konzepts auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips vorgesehen ist,
1. schließt sich der Position des Europäischen Rates und der Kommission an, wonach der Vorschlag für die Schaffung einer europäischen Beobachtungsstelle für den industriellen Wandel nicht umgesetzt werden soll;
2. ist sich darüber im Klaren, dass den Auswirkungen, die die Umstrukturierung der Industrie sowohl für die Beschäftigung, vor allem die langfristige Beschäftigung, als auch für die Raumordnung mit sich bringen wird, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
3. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.