Entschließungsantrag - B5-0748/2000Entschließungsantrag
B5-0748/2000

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

5. September 2000

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz, Joaquim Miranda, Fodé Sylla, Luigi Vinci, Mihail Papayannakis, Armando Cossutta
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur 13. Internationalen AIDS-Konferenz

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B5-0748/2000

Verfahren : 2000/2596(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B5-0748/2000
Eingereichte Texte :
B5-0748/2000
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B5‑0748/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zur 13. Internationalen AIDS-Konferenz

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu AIDS,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der 13. Internationalen AIDS-Konferenz, die im Juli 2000 unter dem Motto „Das Schweigen brechen“ in Durban (Südafrika) stattfand,

A.  in der Erwägung, dass von den 34,3 Millionen Menschen, die weltweit mit dem AIDS-Virus infiziert sind, 24,5 Millionen im subsaharischen Afrika leben,

B.  in der Erwägung, dass die AIDS-Epidemie, die zur Haupttodesursache im subsaharischen Afrika geworden ist, die Lebenserwartung ruiniert und mehrere Wirtschaftssektoren bedroht,

C.  in der Erwägung, dass nur 5% der derzeit mit dem AIDS-Virus infizierten 34 Millionen Menschen weltweit sich eine wirksame Behandlung leisten können, weil deren Kosten zu hoch sind,

D.  in der Erwägung, dass die Hilfe der Industrieländer und der internationalen Organisationen angesichts des riesigen Bedarfs völlig unzureichend ist,

E.  unter Hinweis auf die Forderung des Direktors von ONUSIDA, Herrn Peter Priot, in Höhe von 3 Milliarden Dollar jährlich, d.h. zehnmal mehr als die derzeit bereitgestellten Beträge, um die elementarsten Bedürfnisse im Bereich der Prävention und der Behandlung von AIDS zu befriedigen,

F.  in der Erwägung, dass die afrikanischen Länder alljährlich 15 Milliarden Dollar zur Begleichung ihrer Schulden aufwenden, d.h. viermal mehr als sie für Gesundheits- und Bildungswesen ausgeben,

G.  in Erwägung der mangelnden oder unzureichenden medizinischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Ländern, die über therapeutische Instrumente verfügen, und den Ländern, in denen die Kranken sterben, weil sie nicht darüber verfügen können,

H.  in Erwägung der Verantwortung der Pharmaunternehmen, die aufgrund der TRIPS-Vereinbarungen („Trade related aspects of intellectual property rights“) betreffend das geistige Eigentum über ein diesbezügliches Herstellungs- und Vermarktungsmonopol verfügen,

1.  begrüßt, dass die 13. Internationale AIDS-Konferenz auf dem am meisten betroffenen afrikanischen Kontinent abgehalten wurde;

2.  äussert die Hoffnung, dass die Schlussfolgerungen der 13. Internationalen AIDS-Konferenz dazu beitragen werden, das Schweigen über das Ausmaß der Katastrophe und über den Umfang der Verzögerungen und Ungleichheiten bei der medizinischen Behandlung zu brechen;

3.  beklagt, dass der Abstand zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern trotz der Ziele der 12. Internationalen Konferenz von 1998, die auf die Beseitigung der ungleichen Anwendung der therapeutischen Mittel ausgerichtet war, weiter zugenommen hat;

4.  fordert die internationale Staatengemeinschaft und insbesondere die Europäische Union nachdrücklich auf, die für den Kampf gegen AIDS eingesetzten Ressourcen gemäß dem Vorschlag des Direktors von ONUSIDA substantiell zu erhöhen, zur Entwicklung der Forschung beizutragen und dem Gesundheitsaspekt bei den Kooperationsprogrammen mit den Entwicklungsländern besser Rechnung zu tragen;

5.  befürwortet die Erlassung der Schulden der afrikanischen Länder und die Verwendung der dadurch freigesetzten Mittel für das Gesundheits- und das Bildungswesen;

6.  wünscht eine Verstärkung der Koordination und der Kooperation zwischen den internationalen Organisationen und den Ländern, die über therapeutische Mittel verfügen, um einen Beitrag zur Verstärkung des Kampfes gegen AIDS in den Entwicklungsländern zu leisten;

7.  fordert, dass die Länder, die dies wünschen, insbesondere Brasilien und Südafrika, den Grundsatz einer „gesundheitlichen Ausnahmeregelung“ anwenden können, um die betreffenden Medikamente zu niedrigeren Kosten herstellen und verteilen zu können;

8.  ersucht die Regierungen der afrikanischen Länder:

  • -den Kampf gegen AIDS, insbesondere durch die Aufklärung der Frauen, zu einer Priorität ihrer Gesundheitspolitik zu machen;
  • -die Zusammenarbeit der führenden Kreise in den Bereichen Gesellschaft, Religion und Kultur beim Kampf gegen AIDS zu fördern;
  • -ihre Rüstungsausgaben zu verringern und diese Beträge für Gesundheits- und Bildungswesen einzusetzen;

9.  ersucht die Pharmaunternehmen:

  • -die Preise der Medikamente, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu senken;
  • -im Rahmen einer Neuaushandlung der TRIPS-Vereinbarungen betreffend das geistige Eigentum auf das Herstellungs- und Vermarktungsmonopol zu verzichten,
  • -sich direkt an der Finanzierung des Kampfes gegen AIDS zu beteiligen;
  • -zur Förderung der Forschung, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von Impfstoffen, beizutragen;

10.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Direktor von ONUSIDA und den Regierungen der Mitgliedstaaten des Abkommens von Lomé zu übermitteln.