Entschließungsantrag - B5-0755/2000Entschließungsantrag
B5-0755/2000

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

5. September 2000

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von den Abgeordneten Robert Goebbels und Evelyne Gebhardt
im Namen der PSE-Fraktion
zum Klonen menschlicher Embryonen für therapeutische Zwecke

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B5-0702/2000

B5‑0755/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klonen menschlicher Embryonen für therapeutische Zwecke

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung der Regierung des Vereinigten Königreichs, eine Gesetzesvorlage einzubringen, die das Klonen menschlicher Embryonen für therapeutische Zwecke erlaubt, während das Klonen für reproduktive Zwecke nach wie vor untersagt ist; unter Hinweis auf ähnliche Entwicklungen in den Vereinigten Staaten,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, in der jegliche industrielle oder kommerzielle Nutzung menschlicher Embryonen untersagt wird,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 16. März 1989 zu den ethischen und rechtlichen Problemen der Genmanipulation und zur künstlichen In-vivo- und In-vitro-Befruchtung, vom 12. März 1997 und 15. Januar 1998 zum Klonen von Menschen und vom 30. März 2000 bezüglich des Patents Nr. EP 695 351,

A.  in der Erwägung, dass wissenschaftliche Forschung, ein Schlüssel menschlichen Fortschritts, betrieben werden muss, dass jedoch diese Forschung nicht die Würde und Integrität des Menschen untergraben darf,

B.  in der Erwägung, dass der wissenschaftliche Fortschritt bei der Technologie menschlicher Zellen neue Möglichkeiten der pharmazeutischen und medizinischen Forschung, bei der Gesundheitsfürsorge und der Behandlung bisher unheilbarer genetischer Krankheiten bietet,

C.  in der Erwägung, dass einige Techniken und ihr möglicher Missbrauch, insbesondere das Klonen menschlicher Embryonen, beträchtliches öffentliches Interesse hervorrufen und ernsthafte ethische Fragen aufwerfen, die Gegenstand einer umfassenden und informierten öffentlichen Diskussion sein müssen,

D.  in der Erwägung, dass die Öffentlichkeit in vollem Umfang unterrichtet sein muss und die Europäische Union eine Führungsrolle bei der Förderung einer öffentlichen Debatte spielen muss,

1.  beschließt die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses für Bioethik im Europäischen Parlament als öffentliches Forum für eine informierte und substantielle Diskussion über diese Fragen;

2.  fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, mit denen die Beteiligung des Parlaments im Hinblick auf ethische Fragen im Bereich der Biotechnologie gewährleistet ist;

3.  fordert die Europäische Arbeitsgruppe für Ethik in den Wissenschaften und neuen Technologien auf, unverzüglich ihren Standpunkt zum Klonen menschlicher Embryonen für therapeutische Zwecke zu erkennen zu geben, und fordert die Europäische Kommission auf, ihre Übereinstimmung mit europäischen Rechtsvorschriften zu überprüfen;

4.  bekräftigt seine Überzeugung, dass die Festlegung ethischer und rechtlicher Leitlinien auf der Grundlage der Achtung der Menschenwürde im Bereich Biotechnologie wichtig ist;

5.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.