ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
5. September 2000
gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Margrietus J. van den Berg
im Namen der PSE-Fraktion
zur Dreizehnten Internationalen AIDS-Konferenz
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B5-0748/2000
B5‑0756/2000
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Dreizehnten Internationalen AIDS-Konferenz
Das Europäische Parlament,
A. in der Erwägung, dass in diesem Jahr die Dreizehnte Internationale AIDS-Konferenz in Durban, Südafrika, stattfindet und die Weltbank ein Paket von 500 Mio. US‑$ für Hilfsprogramme für Afrika vorgeschlagen hat, wobei jedoch Milliarden Dollar erforderlich wären,
B. beunruhigt darüber, dass in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, wo die Ausgaben für Gesundheit und Aufklärung auf Grund verschiedener Zwänge – mit weitreichenden Folgen – drastisch reduziert wurden, die HIV/AIDS-Infektionsraten höher liegen,
C. in Kenntnis von Schätzungen der Vereinten Nationen, wonach die Zahl neuer HIV/AIDS-Infektionen in Afrika im Jahr 1998 bei knapp 16.000 pro Tag lag, wobei mindestens 50% der Infizierten Jugendliche waren,
D. in der Erwägung, dass HIV/AIDS den aktivsten Teil der Bevölkerung trifft, eine zunehmende Gefahr für die Intelligenz in diesen Ländern darstellt und dadurch auf längere Sicht die nachhaltige Entwicklung des Kontinents gefährdet,
E. unter Hinweis darauf, dass die UNICEF in ihrem Fortschrittsbericht der Nationen für 1999 darauf hinwies, dass von 590.000 Kindern, die von HIV/AIDS betroffen waren, 530.000 in den Ländern südlich der Sahara lebten, wo 50% aller jungen Menschen an AIDS sterben werden,
F. in der Erwägung, dass sich die Menschen in den afrikanischen Ländern die Ausgaben für die in den Industriestaaten verfügbaren antiviralen Medikamente, die in absehbarer Zeit zur Verfügung stehenden Impfstoffe und selbst für Verhütungsmittel nicht leisten können,
G. in der Erwägung, dass in den meisten Entwicklungsländern keine Einrichtungen zur Verfügung stehen, die es ermöglichen, dass die Betroffenen in Würde sterben können,
1. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dem Kampf gegen die zunehmende Ausbreitung der HIV/AIDS-Krankheit höchste politische und finanzielle Priorität einzuräumen,
2. betont, dass bei allen Programmen zur Verhütung von HIV/AIDS die Menschenrechte des Einzelnen geachtet und die kulturelle und religiöse Besonderheit der betroffenen Volksgruppen berücksichtigt werden sollten, solange sie mit wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung von HIV/AIDS vereinbar sind;
3. fordert die internationale Staatengemeinschaft auf, die erschütternden Ungerechtigkeiten und Unzulänglichkeiten, die zum Ausbreiten von HIV/AIDS beitragen, zu beseitigen;
4. hält es für notwendig, sich auf die Eindämmung anderer Faktoren, die AIDS auslösen, wie extreme Armut, überholte kulturelle Traditionen, Unterernährung, Mangelernährung und unzureichende hygienische Bedingungen, zu konzentrieren, und fordert ein Sofortprogramm zur Förderung der Verwendung von Kondomen und ihre Benutzung gemäß den Empfehlungen der WHO;
5. ist der Auffassung, dass die Maßnahmen gegen AIDS Teil des allgemeinen Kampfes gegen andere in Afrika noch immer existierende heilbare Krankheiten im Rahmen der Verbesserung der primären Gesundheitsfürsorge sein müssen;
6. ist der Auffassung, dass die Schuldenlast und die verschiedenen Strukturanpassungsprogramme den Afrikanern auch weiterhin die finanziellen Mittel nehmen, die erforderlich sind, um wirksame Maßnahmen gegen die Armut und die Krankheiten im allgemeinen zu treffen;
7. ist ferner der Auffassung, dass man verstärkt die Frage prüfen sollte, wie sich dadurch, dass den Betroffenen ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht wird, das Bewusstsein der gefährdeten Menschen oder derjenigen, die andere anstecken, schärfen lässt;
8. fordert die G8-Staaten nachdrücklich auf, die Realisierung eines Programms "Schulden für AIDS" zu erwägen, um die Entwicklungsländer in ihren Anstrengungen zur Bekämpfung von AIDS zu unterstützen;
9. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der WHO und den afrikanischen Staaten zu übermitteln.