Entschließungsantrag - B5-0282/2003Entschließungsantrag
B5-0282/2003

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

27. Mai 2003

eingereicht im Anschluss an die mündliche Anfrage B5‑0096/03
gemäß Artikel 42 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Michel Rocard
im Namen des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
zur Anwendung der offenen Methode der Koordinierung

Verfahren : 2003/2547(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B5-0282/2003
Eingereichte Texte :
B5-0282/2003
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B5‑0282/2003

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Anwendung der offenen Methode der Koordinierung

Das Europäische Parlament,

A.  unter Hinweis darauf, dass der Europäische Rat im Zusammenhang mit seiner auf zehn Jahre angelegten Strategie der Modernisierung auf seiner Tagung in Lissabon im März 2000 die "offene Methode der Koordinierung“ für Politikbereiche festgelegt hat, die in die Verantwortung der Mitgliedstaaten fallen,

B.  unter Hinweis darauf, dass die offene Methode der Koordinierung dergestalt weiterentwickelt wurde, dass die Mitgliedstaaten zusammen gemeinsame Zielvorgaben sowie vereinbarte quantitative und qualitative Indikatoren und Benchmarks festlegen und sich um eine regelmäßige Berichterstattung und Ermittlung der jeweils „besten Praxis“ bemühen,

C.  unter Hinweis darauf, dass der Konvent und die bevorstehende Regierungskonferenz Gelegenheiten darstellen, die Art und Weise der Zusammenarbeit der europäischen Organe zu überdenken, zu reformieren und zu verbessern,

1.  macht darauf aufmerksam, dass es sämtliche Vorschriften der Verträge für die Bereiche Kultur, Jugend, Bildung und audiovisuelle Politik rückhaltlos unterstützt, insbesondere das generell unter der Bezeichnung „Gemeinschaftsmethode“ in diesen Bereichen praktizierte Verfahren;

2.  weist darauf hin, dass die Vorschriften des Vertrags über die Europäische Union zur verstärkten Zusammenarbeit einen Rahmen für die Zusammenarbeit schaffen, der dabei Hilfestellung leistet, die Verwirklichung der Zielvorgaben der Gemeinschaft zu fördern, während gleichzeitig die Grundsätze der Verträge geachtet werden und der einzigartige institutionelle Rahmen der Union eingehalten wird;

3.  ist der Auffassung, dass die offene Methode der Koordinierung nicht nur in den Bereichen weiterentwickelt werden sollte, die mit der Strategie von Lissabon zusammenhängen, z.B. Bildung und lebenslanges Lernen, sondern auch in den Bereichen Jugend, Medien, Kultur und Sport;

4.  bekräftigt nichts desto weniger seine Überzeugung, dass seine Rolle im Verfahren – in seiner Eigenschaft als das Organ, das die Bürger Europas direkt vertritt – geklärt und verstärkt werden muss, damit der Prozess demokratische Legitimität erhält;

5.  betont, dass sich die offene Methode der Koordinierung nicht zu einem parallelen, aber verschleierten legislativen Verfahren entwickeln darf, das die im EG-Vertrag festgelegten Verfahren untergräbt;

6.  fordert den Rat und die Kommission auf, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über eine interinstitutionelle Vereinbarung aufzunehmen, in der die Regeln für die Auswahl der Politikbereiche festgelegt werden, in denen die offene Koordinierung zur Anwendung kommt, und eine kohärente Anwendung der Methode mit der uneingeschränkten und gleichberechtigten Mitwirkung des Europäischen Parlaments vorgesehen wird;

7.  unterstreicht, dass eine derartige interinstitutionelle Vereinbarung Regeln für die Mitwirkung des Europäischen Parlaments an der Aufstellung von Zielvorgaben und Indikatoren sowie den Zugang zu Dokumenten, die Teilnahme an Sitzungen, die Beobachtung und Überprüfung der Fortschritte, die Information über Berichte und „beste Praktiken“ und ein Verfahren für die Weiterentwicklung der offenen Methode der Koordinierung zur Gemeinschaftsmethode beinhalten muss, wobei dieses Verfahren durch die Arbeit des Konvents und der bevorstehenden Regierungskonferenz auf eine formelle Grundlage gestellt werden könnte;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer sowie dem Konvent zur Zukunft Europas zu übermitteln.