VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG AN DEN RAT
20. Oktober 2003
von Bastiaan Belder
im Namen der EDD-Fraktion
zu den Beziehungen EU-Russland
B5‑0438/2003
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu den Beziehungen EU-Russland
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der Europäischen Union und Russland,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Strategie der Europäischen Union für Russland, deren Geltungszeitraum bis zum 24. Juni 2004 verlängert wurde,
– unter Hinweis auf das Länderstrategiepapier der Kommission und das Nationale Richtprogramm für Russland im Rahmen von TACIS,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Umsetzung der Gemeinsamen Strategie, zur Nördlichen Dimension, zu Kaliningrad, zu Tschetschenien, zur Ukraine und zum Südkaukasus,
– gestützt auf Artikel 49 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Russland auf Grund seiner Größe, seiner Ressourcen, seiner Politik sowie seiner Ambitionen eine Schlüsselrolle für die Sicherheit und Stabilität in Europa spielt,
B. in der Erwägung, dass die Bedeutung Russlands als eines unmittelbaren Nachbarn der EU nach der Erweiterung noch zunehmen wird,
C. in der Erwägung, dass sich die Interessen Russlands und der EU im Hinblick auf den bilateralen Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit in hohem Maße ergänzen und dass auch in vielen anderen Bereichen gemeinsame Interessen existieren, unter anderem in bezug auf verschiedene latente Sicherheitsgefahren,
D. in der Erwägung, dass die Grundlagen der Politik der EU gegenüber Russland, gerade das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, die Gemeinsame Strategie sowie das Programm TACIS, bereits vor Jahren gelegt wurden und nun angesichts der Erfahrungen, die bei ihrer Anwendung gewonnen wurden, sowie der neuen Entwicklungen, auf die die EU reagieren sollte, einer Überprüfung unterzogen werden müssen,
E. in der Erwägung, dass die gemeinsamen Erklärungen EU-Russland das bilaterale Verhältnis als „strategische Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte“ beschreiben, dass jedoch in bezug auf diese Begriffe verschiedene Probleme existieren, und in der Erwägung, dass das Parlament einen sinnvollen Beitrag zur Entwicklung dieses Verhältnisses leisten kann, unter anderem indem es diese Probleme offen diskutiert, und dazu beitragen kann, dass die Politik der EU gegenüber Russland hoch gesteckte Ziele mit einem ausreichenden Maß an Realismus vereint,
F. in der Erwägung, dass die EU und Russland die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums, eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, eines Raums der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit sowie eines Raums der Forschung und Bildung, einschließlich kultureller Aspekte, zu ihrem langfristigen Ziel erklärt haben, in der Erwägung, dass nur wenige Fragen zur tatsächlichen Bedeutung dieser Ziele bisher beantwortet wurden und dass es auch noch unklar ist, inwieweit der Rahmen für die Beziehungen EU-Russland und der politische Rahmen für ein größeres Europa in Einklang gebracht werden sollten,
G. in der Erwägung, dass nicht aufeinander abgestimmte Erklärungen führender Persönlichkeiten der Mitgliedstaaten die Verhandlungen mit Russland über den Kaliningrad-Transit erschwert haben und dass eine stärkere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten in bestimmten Fragen die EU besser in die Lage versetzen würde, wichtige Werte und Interessen zu verteidigen,
H. unter Hinweis darauf, dass Russland noch nicht die Art von Übergangsprozess durchlaufen hat, mit der man gerechnet hat, als die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU vor zehn Jahren ihre grundlegende Antwort auf die dortigen Entwicklungen formuliert hat; in der Überzeugung, dass es die EU uneingeschränkt berücksichtigen muss, wenn statt dessen eine „verwaltete Demokratie“ gefestigt wird, wenn die Wirtschaftsreformen weiterhin relativ langsam vonstatten gehen, zumindestvsolange die Ausbeutung der Bodenschätze floriert, und wenn die Bestrebungen nach immer größerer Einflussnahme auf einige Nachbarländer praktisch ebenso wichtig sind wie die Suche nach kooperativen Lösungen zum beiderseitigen Vorteil,
1. empfiehlt, dass der Rat die unrealistisch umfangreich gefassten Hauptziele für die Politik der EU gegenüber Russland, die in der Gemeinsamen Strategie festgehalten sind, durch folgende wesentliche Ziele ersetzt:
- –Gewährleistung gutnachbarschaftlicher Beziehungen, auch durch einen angemessenen Grenzschutz, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und wirksame Maßnahmen zur Bewältigung latenter Sicherheitsprobleme wie nuklearer Gefährdung, Umweltverschmutzung, grenzüberschreitender Kriminalität usw.,
- –Nutzung des Potentials für die Stärkung des Handels, engere wirtschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen in anderen Bereichen,
- –Förderung der Menschenrechte und der Demokratie,
- –Zusammenarbeit bei der Bewältigung der schon seit langem unbewältigten Konflikte im Südkaukasus, Lösung des Transnistrien-Problems und Kontrolle des internationalen Rüstungshandels;
2. verweist darauf, dass der enge Begriff der technischen Hilfe, der die Grundlage für das Programm TACIS bildet, unrealistische Erwartungen in bezug auf den Übergangsprozess zum Zeitpunkt der Aufnahme des Programms widerspiegelt; weist darauf hin, dass der Nutzen von TACIS als Mittel zum Erreichen der genannten politischen Ziele auch durch die dafür erforderlichen umständlichen und übermäßig zeitaufwendigen Verfahren erheblich eingeschränkt wird; fordert deshalb, dass TACIS durch ein neues Instrument ersetzt wird, wenn die Regelung 2006 ausläuft, und empfiehlt, dass die Kommission alle Möglichkeiten nutzt, um das Programm bis dahin flexibler zu nutzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission zu übermitteln.