ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
10.1.2005
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jacek Saryusz-Wolski und José Ignacio Salafranca
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zur Ukraine
B6‑0039/2005
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ukraine
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 zu den Beziehungen der Union zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 28. Oktober 2004 und 2. Dezember 2004 zu den vorangehenden Runden der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine,
– unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, das am 1. März 1998 in Kraft trat,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Strategie 1999/877/GASP des Europäischen Rates gegenüber der Ukraine, die vom Europäischen Rat am 11. Dezember 1999 in Helsinki angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Abschlusserklärung und die Empfehlungen des parlamentarischen Ausschusses für die Zusammenarbeit EU-Ukraine vom 16./17. Februar 2004,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 12. Mai 2004 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2004)0373),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Gipfeltreffens Ukraine-EU vom 8. Juli 2004 in Den Haag,
– in Kenntnis der Erklärungen und der vorläufigen Beurteilungen und Schlussfolgerungen der internationalen Wahlbeobachterdelegation in der Ukraine im Hinblick auf sämtliche Runden der Präsidentschaftswahlen,
– in Kenntnis der von der zentralen Wahlkommission bekannt gegebenen vorläufigen Ergebnissen der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine,
– in Kenntnis der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Ukraine zur Gültigkeit der Wiederholung der Stichwahlen vom 26. Dezember,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die ukrainische Bevölkerung ihr Engagement für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und andere Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, nachdrücklich zum Ausdruck gebracht hat,
B. in der Erwägung, dass die Ukraine deutlich ihren Wunsch nach Zugehörigkeit zu Europa und seine Bereitschaft bekräftigt hat, in die Europäische Union auf der Basis der grundlegenden Prinzipien und Kriterien integriert zu werden,
C. in der Erwägung, dass zwischen den politischen Kräften ein breites Einvernehmen erreicht und die innenpolitische Krise unter voller Beachtung demokratischer Prinzipien gelöst wurde,
D. in der Erwägung, dass eine Konsolidierung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und unabhängigen Medien in der Ukraine einen erheblichen positiven Einfluss auf die gesamte Regionen Mittel- und Osteuropas sowie auf Russland und andere postsowjetischen Staaten haben kann,
E. in der Erwägung, dass die EU wiederholt ihre Verpflichtung erklärt hat, Demokratie und Reformen in der Ukraine zu unterstützen,
F. in der Erwägung, dass die EU ein beträchtliches Interesse an der Stärkung ihrer politischen, wirtschaftlichen, humanitären und kulturellen Beziehungen zur Ukraine hat,
G. in der Erwägung, dass Viktor Juschtschenko die Integration der Ukraine in die EU zu einem zentralen Element seiner Wahlkampagne gemacht hat,
H. in der Erwägung, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) die europäischen Bestrebungen der Ukraine und die Bedeutung des Landes mit seinen starken geschichtlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Verbindungen zu den Mitgliedstaaten der EU anerkennt, sowie in der Erwägung, dass eine echte strategische Partnerschaft nur auf der Grundlage gemeinsamer Werte, insbesondere im Hinblick auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, entwickelt werden kann,
1. begrüßt die friedliche Lösung des politischen Konflikts in der Ukraine und die demokratische Entscheidung für freie und faire Präsidentschaftswahlen in der Ukraine und unterstützt die Verpflichtung der ukrainischen Nation zu Demokratie und europäischen Werten aus eigener Wahl;
2. beglückwünscht das ukrainische Volk und seine lebendige Zivilgesellschaft, die auf gewaltlose und kluge Weise über ihre Einrichtungen und gemäß ihren Gesetzen eine politische Krise erfolgreich überwunden haben und ihr Land entschieden auf den Weg zur Demokratie und dem ihm zustehenden Platz in der europäischen Gemeinschaft demokratischer Nationen gebracht hat;
3. begrüßt die von der Europäischen Union übernommene führende Rolle und die Missionen des Europäischen Parlaments beim Erreichen eines politischen Kompromisses, der die Beilegung der Krise und freie und faire Stichwahlen ermöglicht hat;
4. fordert die neue politische Führung in der Uraine auf, die Verankerung des Landes in gemeinsamen europäischen Werten und Zielen zu konsolidieren, weitere Schritte zur Förderung von Demokratie, Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit zu unternehmen, die liberalen Marktreformen wiederaufzunehmen und die politische Spaltung in der Ukraine zu überwinden;
5. gibt seiner weiteren Solidarität mit dem ukrainischen Volk und der ukrainischen Zivilgesellschaft Ausdruck und betont, dass die Abhaltung freier und fairer Wahlen die Möglichkeit zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit der Ukraine und die volle Nutzung des Aktionsplans im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik eröffnet, mit dem auf die neue Lage in der Ukraine reagiert werden soll;
6. begrüßt die Absicht des Rates, schon bald eine Ratstagung über die europäisch-ukrainische Zusammenarbeit anzusetzen, um zu einer raschen Ratifizierung des Aktionsplans EU-Ukraine zu kommen, und fordert die Kommission und den Rat auf, sich für eine Revision und rasche Umsetzung dieses Plans einzusetzen und ihn durch weitere Maßnahmen auszugestalten;
7. fordert den Rat und die Kommission auf, zusätzliche Angebote zu dem ENP-Aktionsplan, einschließlich der Organisation einer Geberkonferenz für die Ukraine nach dem Muster der Geberkonferenz vom 16.-17. Juni 2004 für Georgien, zu unterbreiten, Visaerleichterungen für die Ukraine zu prüfen, eine rasche Anerkennung des marktwirtschaftlichen Status und eine Unterstützung für die Ukraine im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation in Erwägung zu ziehen, um die Beziehungen weiter zu verbessern und den Erwartungen und Hoffnungen zu entsprechen, die durch die enge Anteilnahme der Europäischen Union an der friedlichen Revolution im Zeichen der Farbe Orange geweckt wurden;
8. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, neben diesen zusätzlichen Maßnahmen noch andere Formen einer verbesserten Integration der Ukraine zu prüfen, einschließlich des Abschlusses eines Assoziierungsabkommens, das eine klare Perspektive des Landes in Richtung auf die Europäische Union eröffnet, dieses Landes, das ein direkter Nachbar mit tiefreichenden historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Verbindungen zur Europäischen Union ist, und ist der Auffassung, dass diese Perspektive schließlich zu einem Beitritt des Landes zur EU führen kann;
9. fordert daher den Rat und die Kommission auf, ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Ukraine vorzubereiten, das unmittelbar nach Abschluss des bilateralen Aktionsplans in Kraft treten könnte;
10. fordert die Ukraine auf, so rasch wie möglich der Welthandelsorganisation (WTO) beizutreten, was eine Freihandelszone EU-Ukraine ermögliche würde, welche auf einer asymmetrischen Öffnung der Märkte und auf einer weiteren wirtschaftlichen Integration basiert;
11. fordert die Kommission, den Rat und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, die wirtschaftlichen und administrativen Reformen in der Ukraine durch die einschlägigen Programme und Vorhaben sowie eine substantielle Erhöhung der Finanzhilfe zu unterstützen;
12. fordert die Kommission auf, eine grenzübergreifende Zusammenarbeit mit der Ukraine unter Nutzung gemeinsamer Finanzinstrumente und in Verbindung mit dem laufenden gemeinschaftlichen INTERREG-Programm zu entwickeln;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Parlament, dem Präsidenten und der Regierung der Ukraine, den Parlamentarischen Versammlungen von NATO und OSZE sowie dem Europarat zu übermitteln.