Entschließungsantrag - B6-0147/2005Entschließungsantrag
B6-0147/2005

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

23.2.2005

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0013/2005
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Joseph Daul und Jean-Claude Fruteau
im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
zur bevorstehenden Reform der GMO für Zucker

Verfahren : 2004/2618(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0147/2005
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B6-0147/2005
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B6‑0147/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zur bevorstehenden Reform der GMO für Zucker

Das Europäische Parlament,

– in Kenntnis der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1260/2001 vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker[1],

– in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission an den Rat und das Parlament – Vervollständigung des Modells einer nachhaltigen Landwirtschaft in Europa durch die Reform der GAP und insbesondere durch Reformvorschläge für den Zuckersektor (KOM(2003)0554 und KOM(2004)0499),

– in Kenntnis der Folgenabschätzungen hinsichtlich der einzelnen Reformoptionen für die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (SEK(2003)1022),

– in Kenntnis des Protokolls Nr. 3 betreffend AKP-Zucker[2], des Sonderzollkontingents für Indien[3], des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (Verordnung (EG) Nr. 2501/2001)[4] und der Initiative „Alles außer Waffen“ (Verordnung (EG) Nr. 416/2001)[5],

– in Kenntnis der Entschließungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 1. November 2001[6] und vom 21. März 2002[7] zu Zucker,

– in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 des Rates vom 18. September 2000 zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2820/98,

– in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 2563/2000 des Rates vom 20. November 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 durch Ausweitung der besonderen Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete auf die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und die Bundesrepublik Jugoslawien sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2820/98,

– in Kenntnis der von der Kommission vorgeschlagenen Revision des Allgemeinen Präferenzsystems (KOM(2004)0461 und KOM(2004)0699),

– gestützt auf Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags,

– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Verpflichtungen, die die Europäische Union im Rahmen der Doha-Runde eingegangen ist, und die Tatsache, dass der gesamte Sektor modernisiert und wettbewerbsfähiger gemacht werden muss, eine Senkung der Zollsätze und eine Kürzung der Stützungsmaßnahmen für die Produktion und den Export und somit auch die Reform der GMO für Zucker notwendig machen,

B. in der Erwägung, dass das Ergebnis der Anrufung des Streitbeilegungsgremiums der WTO Einfluss darauf haben wird, wie stark die Quoten gesenkt werden, wodurch Überlegungen über die Zukunft des C-Zuckers notwendig werden,

C. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union gemäß den Präferenzabkommen mit den AKP-Ländern und mit Indien verpflichtet hat, eine festgelegte Menge Zucker aus diesen Ländern zu einem garantierten Preis einzuführen,

D. in der Erwägung, dass eine Umsetzung der EBA-Initiative (Alles außer Waffen) in ihrer jetzigen Form dazu führen wird, dass massiv Zucker auf den europäischen Markt gelangt, vor allem mittels eines illegalen Dreieckshandels, bei dem zuvor zu Weltmarktpreisen eingekaufter Zucker nach Europa reexportiert wird; in der Erwägung, dass solche Transaktionen praktisch nicht nachweisbar sind, dass diese Importe die Kohärenz und die Ausgewogenheit der GMO gefährden und dass dieser Betrug den europäischen Steuerzahler schädigt,

E. in der Erwägung, dass die EBA-Initiative, so nobel ihre Zielsetzungen auch sein mögen, der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der am wenigsten entwickelten Länder keineswegs förderlich ist, da von der absehbaren Zunahme des Dreieckshandels nur die bereits wettbewerbsfähigen Drittländer profitieren; ferner in der Erwägung, dass diese Initiative in Bezug auf Zucker ein wirtschaftliches Trugbild ist, da jedweder Anstieg der Zuckerexporte aus den am wenigsten entwickelten Ländern nach Europa zu einer Senkung des Preises in Europa führen wird, was den Interessen der am wenigsten entwickelten Länder schadet,

F. in der Erwägung, dass die am wenigsten entwickelten Länder daher eine Neuregelung der EBA-Initiative fordern, und dass außerdem das mehrjährige Allgemeine Präferenzsystem am 31. Dezember 2005 ausläuft,

G. in der Erwägung, dass die Länder des westlichen Balkans durch die Verordnungen des Rates (EG) Nr. 2007/2000 und Nr. 2563/2000 zollfreien und unbeschränkten Zugang zum Zuckermarkt der Europäischen Union erhalten haben, was zu einem beispiellosen Anstieg der Zuckereinfuhren aus diesen Ländern geführt hat, insbesondere durch einen illegalen Dreieckshandel, bei dem Zucker, der zuvor zu Weltmarktpreisen erworben wurde, in die Europäische Union reexportiert wird,

H. in der Erwägung, dass es angesichts des möglichen künftigen Beitritts der Länder des westlichen Balkans zur EU weder wünschenswert noch vernünftig wäre, völlig unrentable Produktionskapazität für Überschusszucker zu schaffen, indem eine solche Produktion durch eine Vorzugsbehandlung angeregt wird,

I. in der Erwägung, dass mit der Reform der GAP vor allem die Multifunktionalität der Landwirtschaft in der gesamten Union gefördert werden soll und dass sie dazu beitragen muss, der Bevölkerung auf dem Land einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, worauf im Entwurf der Verfassung für Europa ebenso verwiesen wird wie in der Strategie von Lissabon; in der Erwägung, dass es in der Strategie von Lissabon im Übrigen um die Schaffung von Arbeitsplätzen und deren qualitative Verbesserung sowie um einen stärkeren sozialen Zusammenhalt geht; in der Erwägung, dass nach den Entschließungen des Europäischen Rates von Luxemburg (1997) und Berlin (1999) die Landwirtschaft als europaweite Tätigkeit erhalten bleiben muss, auch in den benachteiligten Gebieten,

J. unter Hinweis auf die Bedeutung der Entschließung des Europäischen Rates von Brüssel (2002), in der es heißt, dass die Reformen so durchgeführt werden müssen, dass den spezifischen Problemen der benachteiligten Gebiete gebührend Rechnung getragen wird; ferner in der Erwägung, dass parallel dazu eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Produktion in Europa angestrebt werden muss,

K. in der Erwägung, dass die Erfordernisse der Erzeuger in den benachteiligten Gebieten der Europäischen Union berücksichtigt werden sollten, was auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 24./25. Oktober 2002 gefordert wurde,

L. in der Erwägung, dass die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker ein Preisniveau garantieren muss, das nicht nur den Erzeugern der Gemeinschaft, sondern auch den Lieferanten in den AKP-Ländern und den am wenigsten entwickelten Ländern eine angemessene Vergütung bietet,

M. in der Erwägung, dass das bestehende Gleichgewicht im Zuckersektor durch den allgemeinen Tenor der Mitteilung der Kommission zerstört wird und die Erzeuger der Gemeinschaft sowie die Lieferanten in den am wenigsten entwickelten Ländern und die Erzeuger in den AKP-Ländern benachteiligt werden;

N. in der Erwägung, dass die von der Kommission geplante Senkung der Preise und Quoten für die Akteure des Zuckersektors zu erheblichen Einkommensverlusten führen wird, ohne dass sich voraussichtlich echte Vorteile für die Verbraucher ergeben werden, was auch bei früheren Reformen der Fall war, bei denen sich die Preissenkung für die Rohstoffe nicht in einer Senkung der Verbraucherpreise niedergeschlagen hat,

O. in der Erwägung, dass der Zuckerrohranbau in einigen Regionen in äußerster Randlage unter sozioökonomischen Gesichtspunkten eine überaus dominierende Rolle spielt und dass Zuckerrohr in diesen Regionen, die ja bereits unter den in den Verträgen ausdrücklich genannten strukturbedingten, spezifischen und dauerhaften Nachteilen leiden, als Kulturpflanze für das Einkommen der Landwirte unverzichtbar ist,

P. in der Erwägung, dass die zunehmende Zuckerproduktion in einigen führenden Zuckerrohr anbauenden Ländern schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt hat, insbesondere Vernichtung von Regenwald, Bodenerosion und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, des Wassers, des Bodens usw.,

Zu den internen Aspekten der Reform

1. unterstreicht, dass die Reform für die Akteure des Zuckersektors in ausreichendem Maße berechenbar sein muss, damit die für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen Investitionen getätigt werden; hält es folglich für unverzichtbar, dass die Kommission bereits jetzt ihre Absichten für die Zeit nach 2008 klar darlegt; schlägt vor, dass die Reform der GMO bis Ende des Jahres 2012 nicht geändert wird;

2. ist erfreut darüber, dass die Kommission eine globale Folgenabschätzung hinsichtlich der einzelnen Reformoptionen vorgelegt hat; bedauert jedoch, dass sie in diesem Dokument nicht darauf eingeht, wie sich das Reformvorhaben genau auf die einzelnen Mitgliedstaaten und die einzelnen Anbaugebiete, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigung in dem Sektor, auswirkt;

3. fordert die Kommission auf, rasch eine ausführliche Abschätzung der sozioökonomischen Folgen der Reform sowohl für die Zuckerrübenerzeuger als auch für die Beschäftigten des Sektors vorzunehmen, in der auch auf die Frage eingegangen wird, ob dies in einigen ländlichen Gebieten der EU zur Landflucht führen wird, und fordert die Kommission auf, bei ihrer Folgenabschätzung auch auf mögliche Auswirkungen der Reform auf den Getreidemarkt einzugehen;

4. stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagene Senkung des Zuckerpreises über die notwendige Anpassung an die WTO-Regeln hinausgeht; fordert denn auch, dass die Kürzung nicht über das hinausgeht, was unbedingt notwendig ist, um in der EU eine nachhaltige, effiziente, dauerhafte und mit den WTO-Regeln übereinstimmende Zuckerproduktion zu erreichen und zu erhalten; ist der Auffassung, dass bei der Kürzung der Quoten ebenso zu verfahren ist und dass die Kumulierung der Preis- und Quotensenkungen die Existenzfähigkeit dieses Sektors berührt, was sowohl für die schwächsten als auch für die wettbewerbsfähigsten Regionen gilt;

5. ist der Auffassung, dass das von der Kommission vorgeschlagene Referenzpreissystem nicht funktionieren kann und keine Marktstabilität bewirken wird; schlägt deshalb vor, dass das geltende Preisstützungssystem als Sicherheitsnetz beizubehalten, um zu verhindern, dass es zu erheblichen Ungleichgewichten auf dem Zuckermarkt kommt;

6. stellt fest, dass die Eigentumsfrage hinsichtlich der Quoten bisher rechtlich nicht entschieden ist; fordert die Kommission auf, eine rasche Klärung dieser Frage herbeizuführen;

7. vertritt die Ansicht, dass das von der Kommission vorgeschlagene System der Quotenübertragung den Zielen Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und gemeinschaftliche Solidarität nicht gerecht wird; lehnt dieses System ab, da es für die wirtschaftlich Schwächsten eine Gefahr darstellt, insbesondere durch eine nicht hinnehmbare Verlagerung von Arbeitsplätzen und Produktionsstandorten;

8. fordert die Kommission auf, über die Einrichtung eines Sonderfonds der Europäischen Union nachzudenken, mit dessen Hilfe die Länder, die dies wünschen, zu vernünftigen Bedingungen aus diesem System aussteigen können, d. h. durch den freiwilligen Verkauf von Quoten an die Europäische Union zu attraktiven und degressiven Preisen über einen festgelegten Zeitraum, wobei diese Quoten dann umgehend gestrichen werden; schlägt eine Finanzierungsformel vor, die haushaltsneutral ist und die Akteure des Zuckersektors und den Markt einbezieht;

9. ist der Auffassung, dass Quoten ein geeignetes Instrument zur Gewährleistung einer normalen Entwicklung der Produktion in der gesamten Gemeinschaft sind und zu diesem Zweck genutzt werden sollten; schlägt vor, den Begriff der Mindestproduktionsquote, die innerhalb eines Mitgliedstaats geschützt ist, in den Legislativvorschlag aufzunehmen;

10. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag für die Übertragung von Quoten zwischen Mitgliedstaaten zurückzuziehen;

11. unterstreicht, dass die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Grundlage von Verpflichtungen beigetreten sind, deren Einhaltung sie entsprechende Anstrengungen gekostet hat; schlägt vor, dass die Kommission darüber nachdenkt, wie vermieden werden könnte, dass diese Staaten übermäßig unter den Quotensenkungen zu leiden haben; weist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Unterschiede bei der Festlegung der B-Quoten für die neuen Mitgliedstaaten hin; begrüßt den Vorschlag der Kommission, den Zuckerrübenerzeugern in den neuen Mitgliedstaaten einen vollen Ausgleich zu gewähren;

12. weist darauf hin, dass die Reform zwar mit den WTO-Regeln vereinbar sein muss, dass sie jedoch gleichzeitig das Gleichgewicht des gemeinsamen Markts für Zucker, die Erhaltung der Produktion und die Wahrung des Lebensstandards der Landwirte gewährleisten muss;

13. ist der Ansicht, dass die erwartete Senkung oder Abschaffung der Exportbeihilfen nicht zur Einsparung von Mitteln des Gemeinschaftshaushalts führen darf, sondern zum Nutzen des Sektors verwendet werden muss, um einen besseren Ausgleich der Einkommensverluste der Landwirte oder andere Maßnahmen zur Sicherung des Marktgleichgewichts zu ermöglichen;

14. fordert die Kommission auf, die Ergebnisse des Streitbeilegungsgremiums der WTO bei der Ausarbeitung ihres Legislativvorschlags zu berücksichtigen; wünscht diesbezüglich, dass in diesem Dokument Lösungen für die Zukunft des C-Zuckers vorgeschlagen werden; fordert die Kommission beispielsweise auf, dringend an der Entwicklung alternativer Verwendungsmöglichkeiten für Zucker zu arbeiten, um der Gemeinschaftsproduktion neue Absatzperspektiven zu bieten, insbesondere im Bereich der Entwicklung von Biokraftstoffen; fordert die Kommission außerdem auf, die Verwendungsmöglichkeiten von Zucker als Biokraftstoff unter ökonomischen und ökologischen Aspekten zu prüfen;

15. fordert, dass für die Produktion von Zucker sowohl zur Verwendung als Nahrungsmittel als auch zum Einsatz als Kraftstoff sozial-ökologische Standards gelten; dazu gehören zumindest die Umweltstandards der Cross Compliance sowie eine erweiterte Fruchtfolge, mit der die Landwirte zur Bodengesundung beitragen, um die Multifunktionalität der Landwirtschaft auch in der Zuckerproduktion zu ermöglichen;

16. ist der Auffassung, dass die absehbaren Einkommensverluste nicht ausreichend ausgeglichen werden; schlägt vor, dass bei der in Ziffer 4 geforderten maßvollen Preissenkung der von der Kommission ursprünglich vorgesehene Finanzrahmen eingehalten und speziell für die Pflanzer und die Zuckerrübenanbauer bewilligt wird, damit diese möglichst zufriedenstellend entschädigt werden; fordert die Kommission außerdem auf, bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen für die Preissenkungen die abgeleiteten Preise in den Ländern zu berücksichtigen, in denen diese Preise angewandt werden;

17. wünscht, dass die Landwirte für den Verlust ihrer Lieferrechte teilweise aus dem in Ziffer 8 genannten Fonds bzw. aus einem anderen Sonderfonds entschädigt werden¸ damit sie ihre Tätigkeit umstellen; verlangt gleichzeitig soziale Absicherungsmaßnahmen für die durch die Schließung von Zuckerbetrieben betroffenen ArbeitnehmerInnen;

18. begrüßt es, dass sich die Kommission für eine Sonderbehandlung der Regionen in äußerster Randlage stark macht; bedauert jedoch die Abschaffung der Absatzbeihilfe; fordert die Wiedereinführung dieser Beihilfe und eine hundertprozentige Entschädigung für die Einkommensverluste, damit den spezifischen Schwierigkeiten der Regionen in äußerster Randlage auch tatsächlich Rechnung getragen wird;

19. hofft, dass die Kommission die Produktionslage in den benachteiligten Gebieten der Union aufmerksam verfolgt und mit geeigneten Maßnahmen verhindert, dass der Zuckerrübenanbau in diesen Gebieten infolge der Reform verschwindet;

20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die sozialen Auswirkungen der möglichen Schließung von Zuckerfabriken im Zuge der bevorstehenden Reform der Zuckerregelung genau zu beobachten und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, falls die Sozialpläne unzureichend sind;

Zu den externen Aspekten der Reform

21. erinnert daran, dass die Fähigkeit der Union, das Zuckerangebot auf ihrem Markt zu steuern, für die Ausgewogenheit und die Existenzfähigkeit der GMO für Zucker von entscheidender Bedeutung ist;

22. fordert nachdrücklich, dass die Kommission den Forderungen der AKP-Staaten und der am wenigsten entwickelten Länder nachkommt und Überlegungen dazu anstellt, wie die Europäische Union über eine entsprechende Regelung der EBA-Initiative das Zuckerangebot auch künftig steuern kann, damit die Höhe der Gemeinschaftsproduktion nicht zu einer Variablen wird, die zur Anpassung der neuen GMO zwingt; schlägt vor, dass diese Regelung durch Instrumente für die mengenmäßige Überwachung einer Einfuhrkontingentierung erfolgt, die regelmäßig entsprechend den tatsächlichen Auswirkungen der EBA-Initiative auf die Entwicklung dieser Länder neu zu bewerten wären, insbesondere hinsichtlich der örtlichen Beschäftigung und der Erzeugung; schlägt vor, dass diese Quoten in einer Höhe vergeben werden, die die spätere Erzeugung anderer Nahrungsmittel zur Eigenversorgung des betreffenden Landes ermöglicht;

23. fordert, dass mit dem Legislativvorschlag der Kommission jeder Zuckerexport von Drittländern in die Europäische Union im Rahmen eines Dreieckshandels über die am wenigsten entwickelten Länder unmöglich gemacht wird;

24. fordert, dass die Produktion des importierten Zuckers denselben sozial-ökologischen Standards unterliegt wie die Produktion von Zucker in der EU; hält es für notwendig, dass auf den importierten Zucker eine Abgabe erhoben wird, wenn die liefernden Länder diese Standards nicht einhalten, wobei diese Abgabe einen neu einzurichtenden Fonds der EU zur Förderung einer menschenwürdigen und umweltgerechten Landbewirtschaftung in den Zucker liefernden Entwicklungsländern speist;

25. fordert die Kommission auf, unverzüglich Quoten für die Länder des westlichen Balkans auf der Grundlage ordnungsgemäß ermittelter historischer Referenzwerte so festzulegen, dass diese Quoten nicht höher sind als die Menge, die den Nettoausgleich zwischen Inlandsproduktion und Inlandsverbrauch sicherstellt, und die somit keinen Reexport von Zucker in die EU ermöglichen;

26. fordert die Kommission auf, die bestehenden Überwachungssysteme zu verbessern, mit denen die Einhaltung der Ursprungsregeln überprüft wird, zumal der bessere Zugang zum europäischen Markt infolge der EBA-Initiative zu Preisunterschieden führen kann, die zu betrügerischen Machenschaften verleiten könnten;

27. fordert die Kommission auf, angemessene Maßnahmen für die von Zuckerexporten in die EU stark abhängigen AKP-Länder vorzuschlagen, um ihnen bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft behilflich zu sein;

28. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Europäische Union die laufende Reform in ihre Position bei den Verhandlungen im Rahmen der WTO einbezieht, damit wegen künftiger multilateraler Verpflichtungen nicht eine weitere Reform notwendig wird und die Erzeuger die Zeche zweimal zahlen müssen;

29. fordert die Kommission eindringlich auf zu bedenken, wie sich die Reform insbesondere in Brasilien auswirken wird, wo die Erzeugung und Verarbeitung von Zucker zum Nachteil der vielen Menschen, die auf den Zuckerrohrfeldern und in den Fabriken arbeiten, von einigen wenigen Zuckerbaronen kontrolliert wird; ist der Auffassung, dass die EU die moralische Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, dass ihre Reformen der in Brasilien gängigen, von Großgrundbesitzern betriebenen und in keiner Weise nachhaltigen Zuckerproduktion nicht auch noch Vorschub leisten;

30. fordert die Kommission auf, über ein Junktim zwischen der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker in der EU und ähnlichen Reformen der Zuckermarktorganisationen anderer Länder zu verhandeln, vor allem mit den Vereinigten Staaten;

31. fordert die Kommission auf, alles zu tun, um im Rahmen der WTO weltweite Vereinbarungen über die Eindämmung der Zuckererzeugung und die Preiskontrolle hinsichtlich Zucker zu erreichen;

32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.