Entschließungsantrag - B6-0175/2005Entschließungsantrag
B6-0175/2005

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

2.3.2005

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Anna Elzbieta Fotyga, Adriana Poli Bortone Konrad Szymanski und Nello Musumeci
im Namen der UEN-Fraktion
zur Lage im Libanon

Verfahren : 2005/2517(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0175/2005
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B6-0175/2005
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B6‑0175/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Libanon

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2003zum Abschluss des Assoziierungsabkommens mit der Republik Libanon

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  zutiefst schockiert über das tödliche Bombenattentat, dem der ehemalige libanesische Ministerpräsident Rafik Hariri am 14. Februar 2005 zum Opfer gefallen ist,

B.  in der Erwägung, dass Rafik Hariri zu den einflussreichsten Politikern und zu den energischsten Verfechtern des Versöhnungsprozesses im Libanon gehörte und den Abzug ausländischer Truppen aus seinem Lande nachdrücklich unterstützt hat,

C.  in der Erwägung, dass Tausende von Demonstranten einen Abzug der syrischen Armee aus dem Libanon und den Rücktritt der Regierung von Omar Karami gefordert haben,

D.  in der Erwägung, dass Ministerpräsident Karami am 28. Februar unter Würdigung des Willens der libanesischen Bevölkerung zurückgetreten ist,

E.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen ein Team in den Libanon entsandt hat, um die Umstände des Todes von Rafik Hariri zu untersuchen,

F.  in der Erwägung, dass der Libanon ein Land mit engen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Europa, ein wichtiger Partner der Europäischen Union im Nahen Osten und ein Mitglied der europäischen Nachbarschaftspolitik ist,

G.  in der Erwägung, dass im April diesen Jahres im Libanon Parlamentswahlen stattfinden werden,

H.  in Anerkennung des Willens der libanesischen Bevölkerung, über ihre politische Zukunft selbst zu entscheiden,

I.  mit besonderem Hinweis darauf, dass der Libanon eine legitimierte demokratische Regierung benötigt,

J.  in der Erwägung, dass in der Resolution 1559 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die syrischen Truppen aufgefordert werden, sich aus dem libanesischen Hoheitsgebiet zurückzuziehen,

K.  in der Erwägung, dass nach wie vor syrische Truppen mit einer Stärke von 15.000 Mann auf libanesischem Territorium stationiert sind,

1.  bekundet der Familie von Rafik Hariri und allen Menschen im Libanon, denen sein Tod nahegegangen ist, seine Anteilnahme;

2.  bekundet seine Solidarität mit dem libanesischen Volk und unterstützt dessen Bemühungen zum Aufbau einer demokratischen Regierung und für ein Leben in einem in jeder Hinsicht unabhängigen Land;

3.  fordert die libanesische Regierung auf, die Umstände des Bombenanschlags zu untersuchen und dem vom Generalsekretär der Vereinten Nationen entsandten Ermittlungsteam jede mögliche Unterstützung zukommen zu lassen;

4.  fordert die Regierung von Syrien auf, in Erfüllung der UN-Resolution 1559 ihre Truppen aus dem libanesischen Hoheitsgebiet zurückzuziehen und jede Einmischung in den Wahlvorgang im Libanon zu unterlassen;

5.  fordert den Rat auf, den Verhandlungsprozess zum Assoziierungsabkommen mit Syrien auszusetzen und aus dem militärischen Abzug eine wesentliche Grundvoraussetzung für das Abkommen zu machen;

6.  fordert die Regierung des Libanon und alle politischen Kräfte auf, freie und faire Wahlen nach den internationalen demokratischen Normen zu gewährleisten;

7.  fordert die europäische Öffentlichkeit und die Politiker auf, dem Demokratisierungsprozess im Libanon ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und Unterstützung zukommen zu lassen;

8.  fordert den Rat und die Kommission auf, die Lage im Libanon genau zu beobachten und für die bevorstehenden Parlamentswahlen eine langfristige Wahlbeobachtermission in den Libanon zu entsenden;

9.  fordert die Kommission auf, den Aktionsplan für den Libanon fertigzustellen und zu gewährleisten, dass darin auf die politische Stabilität und die Konsolidierung der Demokratie behandelt werden, und den Wiederaufbauprozess voranzutreiben;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission; den Regierungen des Libanon und Syriens und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.