ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
2.3.2005
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Maria Carlshamre
im Namen der ALDE-Fraktion
zu Folgemaßnahmen zur Vierten Weltfrauenkonferenz - Aktionsplattform (Peking + 10)
B6-0177/2005
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Folgemaßnahmen zur Vierten Weltfrauenkonferenz - Aktionsplattform (Peking + 10)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Feier des Weltfrauentags am 8. März 2005,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die politischen Rechte der Frau (31. März 1953),
– unter Hinweis auf das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vom 18. Dezember 1979,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 1986 zu den Ergebnissen der UNO-Konferenz (15.-26. Juli 1985) in Nairobi zum Abschluss des Jahrzehnts der Frau (1975-1985)[1],
– unter Hinweis auf die Wiener Menschenrechtskonferenz des Jahres 1993,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 1996 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Kairo-Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 1995 zur Teilnahme der Europäischen Union an der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking zum Thema „Gleichstellung, Entwicklung und Frieden“[3],
– unter Hinweis auf die von der Vierten Weltfrauenkonferenz „Gleichstellung, Entwicklung und Frieden“ am 15. September 1995 in Peking verabschiedete Pekinger Erklärung und Aktionsplattform,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. September 1995 zur Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking[4],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 1997 zur Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft - „Mainstreaming“[6],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Mai 2000 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking (2000/2020(INI),[7]
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Frauen, obwohl sie mehr als die Hälfte der Bevölkerung und der Wählerschaft in der Europäischen Union ausmachen, in den wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entscheidungsgremien überall in der Union weiterhin unterrepräsentiert sind,
B. in der Erwägung, dass die Rechte von Frauen und Kindern in der ganzen Welt weiterhin verletzt werden, jedoch einen integralen, unveräußerlichen und unteilbaren Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte bilden,
C. in der Erwägung, dass ein gleichberechtigter Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen von grundlegender Bedeutung ist, um die Gleichstellung in der gesamten Gesellschaft zu erreichen,
D. in der Erwägung, dass die Machtgleichstellung der Frau ein wesentlicher Faktor für die Beseitigung der Armut und notwendig ist, um die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen und deren Zielvorgabe, nämlich eine Frauenerwerbsquote von 60% bis zum Jahr 2010, zu erfüllen,
E. in der Erwägung, dass die Zunahme der Erwerbsquote in Europa die Förderung spezifischer Maßnahmen erfordert, um Frauen, die als erste von Arbeitslosigkeit betroffen werden, den Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen zu erleichtern,
F. in der Erwägung, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in Europa weiterhin durchschnittlich von 16% bis zu 33% reicht und dass es keinen wirklichen Fortschritt bei der Umsetzung und Praxis des Grundsatzes des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit gab, der vor 30 Jahren durch die Richtlinie 75/117/EG über gleiches Entgelt für Männer und Frauen eingeführt wurde,
G. in der Erwägung, dass Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, eine Voraussetzung sind, um die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im sozialen Leben im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Gipfel von Barcelona und Lissabon zu fördern,
H. in der Erwägung, dass die Erfahrung zeigt, dass mindestens ein Drittel der gewählten Mitglieder in allen institutionellen Gremien Frauen sein müssen, wenn die Interessen der Frauen in der Gesellschaft umfassend berücksichtigt werden sollen, und dass das Ziel50% ist, um die paritätische Demokratie zu erreichen,
I. in der Erwägung, dass Millionen von Frauen noch immer keine Informationen und Anleitungen betreffend ihre eigene Gesundheit erhalten und keinen Zugang zu den notwendigen medizinischen Behandlungen haben, insbesondere bei Krankheiten wie HIV/AIDS,
J. in der Erwägung, dass in der Aktionsplattform von 1995 ausdrücklich die sexuelle Selbstbestimmung und Verantwortung, die uneingeschränkte Achtung der Integrität des Individuums und die Gleichstellung in Fragen der sexuellen Beziehungen und der Fortpflanzung genannt werden,
K. unter Würdigung der Rolle, die die luxemburgische Präsidentschaft und die Kommission bei den Vorbereitungsarbeiten und während der Verhandlungen der 49. Sitzung der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau gespielt haben,
1. erinnert daran, dass die Menschenrechte von Frauen ein unveräußerlicher, integraler und unteilbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind, und stellt fest, dass die Förderung und der Schutz von Frauenrechten grundlegende Voraussetzungen sind, um eine wirkliche Demokratie aufzubauen;
2. unterstreicht, dass sich die Lage der Frauen in der EU seit 1995 nicht wesentlich verbessert hat, vor allem was die Umsetzung und die Praxis der bestehenden Rechtsvorschriften betrifft, wie der Richtlinie 75/117/EWG über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen und der Richtlinie 76/207/EWG zum Grundsatz der Gleichbehandlung hinsichtlich Beschäftigung und Berufsbildung;
3. begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg (Neufassung) als einen wichtigen Schritt hin zu mehr Sicherheit und Klarheit auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter;
4. begrüßt die Annahme der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen und betrachtet die Richtlinie als ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter, bedauert jedoch, dass nicht genügend Fortschritte gemacht wurden, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts bei der Festsetzung von Prämien und Leistungen in bezug auf Versicherungen und verwandte finanzielle Tätigkeiten vollständig zu beseitigen;
5. anerkennt, dass einige positive Maßnahmen betreffend Gewalt gegen Frauen ergriffen wurden, betont jedoch das Fehlen einer eindeutigen politischen Verpflichtung, gegen häusliche Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel vorzugehen und sie zu beseitigen, einschließlich legislativer Maßnahmen wie Asylrechte für Opfer; ersucht daher die Kommission, 2006 zum Europäischen Jahr gegen Gewalt gegen Frauen zu erklären;
6. erinnert daran, dass allgemeine und berufliche Bildung von zentraler Bedeutung sind, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, und unterstreicht die Notwendigkeit lebenslangen Lernens und beruflicher Bildung, um den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu qualifizierten Arbeitsplätzen und zu allen Ebenen des Berufslebens zu fördern;
7. besteht darauf, dass der geschlechtsspezifischen Dimension bei UN-Weltkonferenzen, wie Kairo+10 und dem Weltgipfel für soziale Entwicklung 2005, unter Berücksichtigung der UN-Millenniumentwicklungsziele Vorrang eingeräumt werden muss;
8. anerkennt, dass sich die Gesundheit von Frauen in der EU im letzten Jahrzehnt deutlich verbessert hat, obwohl es immer noch viele Faktoren gibt, die eine Gleichstellung der Geschlechter in bezug auf die Gesundheit behindern; verlangt daher, dass unterschiedliche Muster in Bezug auf Frauengesundheit bei der Auflegung von europäischen Programmen berücksichtigt werden sollten und dass der reproduktiven Gesundheit besondere Aufmerksamkeit zuteil wird;
9. fordert den Rat auf, geschlechtsspezifische Indikatoren bezüglich der Feminisierung der Armut zu erlassen, um eine besser abgestimmte Politik auf dem Gebiet des sozialen Schutzes zu verfolgen;
10. wiederholt, dass Frauen 40% des Personals bei Einsätzen zur Vermittlung, Friedenserhaltung, Konfliktverhütung und Katastrophenhilfe stellen sollten , einschließlich bei Erkundungs- und Beobachtermissionen im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten;
11. verweist auf die Bedeutung der individuellen Freiheit der Meinungsäußerung, betont jedoch die Rolle der Medien bei der Entstehung von Werten und Geschlechterstereotypen; begrüßt daher eine Debatte über die Rolle der Medien, um das richtige Gleichgewicht zwischen Freiheit der Meinungsäußerung und dem Recht auf Menschenwürde zu finden und herzustellen;
12. fordert die Kommission und den Rat auf, Maßnahmen vorzuschlagen, wie der Zugang von Frauen zur vollen Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entscheidungsprozess verbessert werden kann, und hält es für überaus wichtig, „Gender Mainstreaming“ in allen europäischen Politikfeldern umzusetzen;
13. begrüßt die Gesetzesreformen, die in der Türkei durchgeführt wurden, wiederholt jedoch seine Bedenken, dass Frauen immer noch Opfer von Ehrenmorden und Gewalt sind, und fordert daher die Kommission und den Rat auf, ihre Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden fortzusetzen und die Lage der Frauenrechte in der Türkei genau zu beobachten;
14. fordert die Kommission und den Rat auf, zu gewährleisten, dass alle aus EU-Haushaltsmitteln finanzierten Programme und Aktivitäten, vor allem die Strukturfonds, „Gender Budgeting“ fördern;
15. fordert die politischen Parteien sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auf, ihre Parteistrukturen und Verfahren zu überprüfen, um alle Hemmnisse zu beseitigen, die sich direkt oder indirekt diskriminierend auf die Beteiligung von Frauen auswirken, und angemessene Strategien, einschließlich positiver Maßnahmen wie Quoten, zu beschließen, um eine ausgewogenere Vertretung von Männern und Frauen in gewählten Versammlungen zu erreichen;
16. fordert die Kommission auf, eine Follow-up-Strategie zu den von den verschiedenen EU-Präsidentschaften festgelegten Indikatoren vorzuschlagen;
17. fordert die Vereinbarung einer Fünften UN-Weltfrauenkonferenz, die sobald wie möglich veranstaltet werden sollte, um die Fortschritte für die Frauen in den Bereichen Gleichstellung, Entwicklung und Frieden zu bewerten;
18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.