ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
2.3.2005
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Miguel Portas und Luisa Morgantini
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur Lage im Libanon
B6‑0183/2005
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Libanon
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2003 zum Abschluss eines Assoziierungsabkommens mit der Republik Libanon,
– unter Hinweis auf die Resolution 1559 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 2. September 2004 sowie auf alle weiteren Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum Friedenprozess im Nahen Osten, insbesondere die Resolution 425,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 21. Februar 2005,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis auf das am 14. Februar 2005 in Beirut verübte Attentat, bei dem der ehemalige libanesische Ministerpräsident Rafik Hariri sowie weitere unschuldige Zivilisten ums Leben gekommen sind,
B. in der Erwägung, dass der Generalsekretär der UNO, Kofi Annan, beschlossen hat, eine Untersuchungskommission zu entsenden mit dem Auftrag, die Umstände, Ursachen und Folgen des Todes von Rafik Hariri aufzuklären, wie dies von der demokratischen Bewegung des Libanon gefordert worden ist, und dass die libanesische Regierung sich diesbezüglich zur Zusammenarbeit bereit erklärt hat,
C. unter Würdigung der kürzlich erfolgten demokratischen Mobilisierung der libanesischen Bevölkerung für Demokratie, die Wahrung der Souveränität des Landes und der Menschenrechte,
D. unter Hinweis auf den Rücktritt der Regierung Omar Karami in Beirut, wodurch der friedliche politische Dialog zwischen der libanesischen Bevölkerung und den legitimen Institutionen des Landes erleichtert werden kann,
E. in Erinnerung an die Verwüstungen im Libanon aufgrund des furchtbaren und langanhaltenden Bürgerkriegs sowie unter Hinweis auf die Abkommen von Taif aus dem Jahre 1989;
F. mit dem erneuten Hinweis darauf, dass diese Krise ein weiteres Mal in einer vom israelisch-palästinensischen Konflikt destabilisierten Region zum Ausbruch kommt und dass eine Lösung dieses Konfliktes, wie sie durch die Umsetzung der Grundsätze der Resolutionen 242 und 338 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erfolgen kann, zu einer Normalisierung der Beziehungen zwischen allen Ländern der Region führen wird,
1. verurteilt energisch das Attentat, das zum Tod des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafik Hariri sowie weiterer unschuldiger Zivilisten geführt hat; bekundet seine tiefe Abscheu gegenüber diesem barbarischen Akt und bekundet der Familie von Rafik Hariri sowie den Familien der übrigen Opfer seine aufrichtige Anteilnahme;
2. wünscht gemäß der Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 15. Februar, dass die Ursachen, die Umstände und die Folgen dieses Attentats umfassend aufgeklärt werden; fordert die libanesischen Behörden auf, auch weiterhin eine umfassende Zusammenarbeit mit der UNO-Untersuchungskommission sicherzustellen;
3. wünscht, dass der Wahlprozess im Libanon durch diesen Mord und durch den Rücktritt der Regierung nicht in Frage gestellt wird, und weist auf die Bedeutung der Abhaltung demokratischer und transparenter Parlamentswahlen in diesem Lande hin; wiederholt seine Forderung, eine Wahlbeobachtermission des Europäischen Parlaments und der gesamten Europäischen Union für die Parlamentswahlen im Libanon einzusetzen;
4. erinnert an die Bedeutung der Umsetzung der Resolution 1559 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, mit der das Festhalten der internationalen Gemeinschaft an der territorialen Integrität, der Souveränität und der Unabhängigkeit des Libanon bekräftigt wird, und fordert den Abzug der syrischen Truppen aus dem Libanon, wie dies in den Resolutionen des Sicherheitsrates verlangt wird; nimmt die Ankündigung bezüglich einer ersten Verlegung der syrischen Truppen zur Kenntnis;
5. fordert Syrien auf, keine Form von Terrorismus zu dulden und auf jede Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Libanon zu verzichten;
6. erinnert daran, dass in der Resolution 425 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen der vollständige Abzug der im Libanon stationierten ausländischen Truppen unabhängig von ihrer Herkunft gefordert wird, und fordert die Achtung der politischen und territorialen Souveränität des Libanon;
7. fordert eine Wiederaufnahme des syrisch-libanesischen „Teils“ des Friedensprozesses im Nahen Osten, der insbesondere den Abzug der israelischen Truppen von den Golanhöhen und die Unterzeichnung getrennter Friedensabkommen zwischen Israel, dem Libanon und Syrien vorsieht;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament des Libanon zu übermitteln.