Entschließungsantrag - B6-0402/2005Entschließungsantrag
B6-0402/2005

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

29.6.2005

eingereicht im Anschluss an die Anfragen zur mündlichen Beantwortung B6‑O-0071/05 und O-0072/05
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Brian Crowley, Ģirts Valdis Kristovskis und Eoin Ryan
im Namen der UEN-Fraktion
zu dem weltweiten Aufruf für Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut: Die Armut überwinden!

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0398/2005

Verfahren : 2005/2571(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0402/2005
Eingereichte Texte :
B6-0402/2005
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0402/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem weltweiten Aufruf für Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut: Die Armut überwinden!

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen, die im September 2000 von allen Mitgliedstaaten angenommen wurde, und in der die Aufgaben für die internationale Gemeinschaft festgelegt wurden, damit diese die Armut bis zum Jahr 2015 im Rahmen gemeinsamer Anstrengungen dauerhaft beseitigt,

– unter Hinweis auf die Zusagen der EU auf dem Gipfeltreffen von Barcelona im März 2002 vor der Konferenz von Monterrey,

– unter Hinweis auf die Erklärung von New York über Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Armut vom 20. September 2004, die von 111 Regierungen, einschließlich aller Regierungen der Mitgliedstaaten der EU, unterzeichnet wurde,

– unter Hinweis auf die Mitteilungen KOM(2005)0132, KOM(2005)0133 und KOM(2005)0134 der Europäischen Kommission vom 12. April 2005 über die Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele,

– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Finanzminister der G8 vom 10.-11. Juni 2005 in London über Entwicklung,

– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16./17. Juni,

– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass über eine Milliarde Menschen immer noch unter der extremen Armutsgrenze von einem Dollar pro Tag leben und angesichts chronischer Hungersnot, Krankheiten und Umweltgefährdung einfach nicht über die Mittel verfügen, um überleben zu können, sowie angesichts der Tatsache, dass 20.000 Menschen jeden Tag an Armut sterben,

B. in der Erwägung, dass über 40 Länder von gewalttätigen Konflikten heimgesucht werden, infolge derer die Zahl der Binnenvertriebenen sich auf ungefähr 25 Millionen beläuft, von denen etwa ein Drittel überhaupt keinen Zugang zu den Hilfeleistungen der Vereinten Nationen hat,

C. in der Erwägung, dass vor allem die Fortschritte in Ostasien und in Südasien in den vergangenen 25 Jahren eine überaus dramatische Verringerung der extremen Armut bewirkt haben,

D. in der Erwägung, dass die jährlichen Hilfsbeiträge der internationalen Gemeinschaft (derzeit 50 Milliarden US$) zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele schätzungsweise mindestens verdoppelt werden müssen, sowie in der Erwägung, dass zwei Drittel der Entwicklungsländer mehr für den Schuldendienst als für grundlegende Sozialleistungen ausgeben,

E. in der Erwägung, dass die hochrangige Veranstaltung der Vereinten Nationen im September die Staats- und Regierungschefs zusammenbringen wird, um eine umfassende Überprüfung der Fortschritte im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele durchzuführen; in der Erwägung, dass der Beitrag der EU von wesentlicher Bedeutung ist, um auf dem Gipfel konkrete Ergebnisse zu erzielen,

1. fordert alle Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement zur Beseitigung der Armut zu bekräftigen und die Entwicklung und den weltweiten Wohlstand zu fördern; teilt die Besorgnis der internationalen Gemeinschaft im Hinblick auf das langsame Tempo der Umsetzung der globalen Entwicklungsagenda;

2. begrüßt die Tatsache, dass die Entwicklung des afrikanischen Kontinents, der bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Vergleich zu den anderen Entwicklungsländern immer noch im Rückstand ist, zu den wichtigsten Anliegen der Europäischen Union gehört; unterstützt uneingeschränkt die wichtigsten Prioritäten, die als Grundlage für die strategische Partnerschaft EU-Afrika vorgeschlagen und vom Europäischen Rat angenommen wurden;

3. beglückwünscht den Europäischen Rat zur Einigung über das neue kollektives Ziel der EU, den Anteil der staatlichen Entwicklungshilfe (ODA) bis 2010 auf 0,56% des BNE anzuheben, und nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die Europäische Union mit dieser Entscheidung ihre Entschlossenheit bekräftigt hat, bis 2015 die international vereinbarte ODA-Zielsetzung von 0,7% zu erreichen;

4. begrüßt, dass die neuen Mitgliedstaaten, die der EU nach 2002 beigetreten sind, sich aktiv an der Geberpolitik der Gemeinschaft beteiligen, und stellt mit Zufriedenheit fest, dass sie sich verpflichtet haben, ihre staatliche Entwicklungshilfe bis 2010 auf 0,17% des BNE und bis zum Jahr 2015 auf 0,33% festzulegen;

5. äußert die Hoffnung, dass die Kommission und der Rat gewährleisten, dass das neue Engagement sich zu einer echten Entwicklungszusammenarbeit wandeln wird, die der Entwicklung und der Verringerung der Armut der Notleidenden uneingeschränkt zugute kommen wird; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Qualität und Effizienz der staatlichen Entwicklungshilfe für die Partnerländer verbessert werden müssen;

6. unterstreicht, dass die Investitionen in den Entwicklungsländern dringend erhöht werden müssen; stellt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der internationalen Diskussion fest, die darauf abzielt, innovative und zusätzliche Finanzquellen für öffentliche Investitionen und Politiken ausfindig zu machen, die in direktem Zusammenhang zu den Millenniums-Entwicklungszielen stehen und die Grundlage für ein vom Privatsektor induziertes Wachstum bilden;

7. fordert jedes Entwicklungsland auf, seine Hauptverantwortung für die eigene Entwicklung anzuerkennen, u.a. durch Stärkung der Staatsführung, Bekämpfung der Korruption und Umsetzung der politischen Maßnahmen und Investitionen zur Förderung eines vom Privatsektor induzierten Wachstums;

8. begrüßt die Vorschläge der G8 für einen Erlass der Schulden der hochverschuldeten armen Länder im Hinblick auf deren ausstehende Verpflichtungen an den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank und den Afrikanischen Entwicklungsfonds;

9. unterstreicht, dass die Frage des tragfähigen Verschuldungsmaßes angesprochen werden sollte, um ein Schuldenniveau zu erreichen, bei dem ein Entwicklungsland die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen kann, ohne sich bis zum Jahr 2015 noch weiter zu verschulden; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass dies bedeutet, dass die meisten hochverschuldeten armen Länder ausschließlich nicht rückzahlbare Hilfen und einen hundertprozentigen Schuldenerlass erhalten, während dies für viele hochverschuldete Entwicklungsländer, die nicht in diese Kategorie fallen, sowie für viele Schwellenländer eine erheblich stärkere Schuldenverringerung bedeutet als bisher angeboten wurde;

10. fordert die EU und die Vereinigten Staaten auf, bei der Schaffung und Finanzierung einer gemeinsamen Agrarpolitik für Afrika Unterstützung zu leisten, um nachhaltige landwirtschaftliche Methoden zu fördern, die Einführung eines Agrarbinnenmarktes in Afrika zu ermöglichen, eine Exportstrategie für Nahrungsmittel zu entwickeln und für ganz Afrika eine angemessene Versorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten;

11. unterstreicht, dass es unbedingt notwendig ist, auf der für Dezember 2005 in Hongkong geplanten Ministerkonferenz der WTO ehrgeizige und ausgewogene Ergebnisse zu erzielen, um den Entwicklungsländern die Chance zu geben, sich umfassend in die Weltwirtschaft zu integrieren; unterstreicht die Notwendigkeit, die Frage der Hemmnisse für den Marktzugang und der wettbewerbsverzerrenden inländischen Subventionen im Rahmen der Handelsbeziehungen mit den Entwicklungsländern anzugehen;

12. fordert die internationalen Geldgeber, darunter die Mitgliedstaaten der EU, auf, Unterstützung für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung in den Bereichen Gesundheit, natürliche Ressourcen, Umweltmanagement, Energie und Klima zu mobilisieren, damit den besonderen Bedürfnissen der Armen Rechnung getragen werden kann;

13. stellt fest, dass die nichtstaatlichen Organisationen als treibende Kraft in den Ländern Entwicklungsanliegen in den Vordergrund stellen, Massenbewegungen in der Bevölkerung mobilisieren und Druck von der Basis aus fördern müssen, damit die führenden Politiker sich an ihre Zusagen halten; begrüßt daher die Initiative der weltweiten Allianz „Globaler Aufruf: Stoppt die Armut!“;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, den Vereinten Nationen und dem Ausschuss der OECD für Entwicklungshilfe zu übermitteln.