Entschließungsantrag - B6-0428/2005Entschließungsantrag
B6-0428/2005

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

4.7.2005

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Rolandas Pavilionis, Konrad Szymanski und Inese Vaidere
im Namen der UEN-Fraktion
zur Lage in Belarus

Verfahren : 2005/2582(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0428/2005
Eingereichte Texte :
B6-0428/2005
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B6‑0428/2005

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus,

–  unter Hinweis insbesondere auf seine Entschließung vom 10. März 2005[1], worin es seine Sorge über die Entscheidung der belarussischen Behörden zum Ausdruck bringt, der Europäischen Humanistischen Universität Minsk die Erlaubnis zur Tätigkeit als Rechtspersönlichkeit zu entziehen,

–  unter Hinweis auf den Aktionsplan seiner Delegation für die Beziehungen zu Belarus, worin die Absicht erläutert wird, die Universität im Exil zu unterstützen,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Helsinki-Föderation vom 27. Juni 2005,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rates zur Förderung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte in Moskau vom 23. Juni 2005,

–  unter Hinweis auf das Schreiben der Internationalen Liga für Menschenrechte vom 14. Juni 2005,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union vom 1. Juni 2005 zu den Urteilen gegen belarussische Oppositionsführer,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass im Juni die Oppositionsführer Nikolaj Statkewitsch, Pavel Seviarynets und Andrej Klimow zu Zwangsarbeit zwischen 18 bis 36 Monaten wegen Veranstaltung oppositioneller Kundgebungen verurteilt wurden,

B.  in der Erwägung, dass die Verantwortlichen des Bundes der Polen in Belarus vom belarussischen Justizministerium als illegal erklärt wurden und eine Druckerei auf Anweisung der Regierung ablehnte, die polnische Wochenzeitung „Glos znad Niemna“ zu drucken und statt dessen gefälschte Ausgaben im Auftrag der Regierung gedruckt wurden,

C.  in der Erwägung, dass im Mai durch Präsidentenerlass die Verwendung der Begriffe „national“ und „belarussisch“ in den Namen der Organisationen oder Zeitschriften verboten wurden, was eine erneute Registrierung unabhängiger Zeitungen wie „Belorusskaja delowaja gazeta“, „Belorusskaja gazeta“, „Belorusskij rynok“ und „Narodnaja wolja“ erfordert; in der Erwägung, dass oppositionelle Zeitungen Schikanen ausgesetzt sind und mit Geldbußen unter banalen Vorwänden belegt werden,

D.  in der Erwägung, dass am 9. Juni 2005 in Vilnius die Wiedereröffnung der Europäischen Humanistischen Universität stattfand, die im letzten Jahr von den belarussischen Behörden geschlossen worden war, obwohl sie, wie in der Entschließung des Parlaments zu Belarus vom 10. März 2005 zum Ausdruck kam, ein bemerkenswertes Beispiel für akademische Freiheit und das Bemühen um wahre demokratische Werte in Lehre und Forschung war,

E.  in der Erwägung, dass Bildung der wesentliche Faktor europäischer Erfolge ist und keine tiefgehende Demokratisierung ohne Erziehung der neuen Generation im Geiste der europäischen Werte möglich ist,

1.  verurteilt das jüngste Vorgehen gegen die Opposition und betrachtet die Urteile gegen die Oppositionsführer als schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der politischen Rechte; fordert die Behörden von Belarus nachdrücklich auf, ihre Verbote zu revidieren und die Verurteilten sowie auch die anderen politischen Gefangenen freizulassen;

2.  verurteilt die Maßnahmen der Regierung gegen den Bund der Polen in Belarus als Versuch, die größte Nichtregierungsorganisation und eine der wenigen noch nicht von der Regierung kontrollierten Organisationen zu knebeln; erinnert daran, dass die Respektierung der Minderheitenrechte auch die Respektierung der Versammlungsfreiheit und die Anerkennung der gewählten satzungsmäßigen Organe der Organisation beinhaltet; verurteilt den Versuch der Regierung, Kontrolle über „Glos znad Niemna“ zu erhalten;

3.  verurteilt die neuen Rechtsvorschriften, die eine erneute Registrierung oppositioneller Blätter verlangen; weist darauf hin, dass die Pressefreiheit eines der fundamentalen Rechte ist und keinen willkürlichen politischen Entscheidungen unterworfen sein darf, die auf dem Vorwand der Verwendung bestimmter Wörter im Titel basieren;

4.  begrüßt die Eröffnung der Europäischen Humanistischen Universität für belarussische Studenten im Exil in Vilnius und begrüßt die Bemühungen der Republik Litauen um Förderung von Demokratie und Menschenrechte durch Erziehung;

5.  fordert die belarussischen Behörden auf, der Verweisung demokratisch gesinnter junger Menschen von Universitäten und sonstigen höheren Bildungseinrichtungen ein Ende zu machen, und erklärt seine volle Unterstützung für Studierende, die von Hochschulen verwiesen wurden, weil sie für demokratische Werte und die Verteidigung der Menschenrechte eintraten und am 25. Mai in einen Hungerstreik traten;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Europäische Humanistische Universität bei der Durchführung ihrer Lehr- und Forschungsprogramme zu unterstützen; unterstreicht die Bedeutung der Schaffung eines Raums akademischer Freiheit für belarussische Studenten in der Europäischen Union; fordert die europäischen Universitäten auf, mit der Europäischen Humanistischen Universität enger zusammen zu arbeiten;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die von der Europäischen Humanistischen Universität ausgestellten Diplome als Nachweise hoher Kompetenz und hervorragender akademischer Qualifikationen anzuerkennen, und gibt seiner Entschlossenheit Ausdruck, der Europäischen Humanistischen Universität umfassende Unterstützung zu gewähren;

8.  unterstützt den von der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus angenommenen Aktionsplan und bekräftigt seine Forderung an den Rat und die Kommission, unabhängige Rundfunk- und Fernsehprogramme für die Bürger von Belarus und die Schaffung eines Bildungsprogramms zu unterstützen, das Stipendien vergibt an junge Menschen und Studierende aus Belarus, die in der Europäischen Union studieren möchten, sowie akademische Einrichtungen finanziell unterstützt, die bereit sind, Studenten aus Belarus aufzunehmen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament von Belarus sowie den parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats zu übermitteln.