ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
15.11.2005
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von André Brie, Vittorio Agnoletto und Eva-Britt Svensson
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zum Iran
B6‑0608/2005
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran, insbesondere diejenige im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission vom 13. Oktober 2005,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates zum Iran vom 7. November 2005,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. schockiert über die Bemerkungen von Präsident Ahmedinedschad über den Staat Israel,
B. besorgt über den wachsenden Einfluss fundamentalistischer islamischer Kräfte auf die Außenpolitik des Iran und deren Bemühungen, ihren ideologischen und politischen Einfluss in der Region auszuweiten,
C. in der Erwägung, dass die IAEO bislang weder in der Lage ist, die wichtigen noch offenen Punkte im Zusammenhang mit dem Nuklearprogramm des Iran zu klären, noch davon ausgehen kann, dass es im Iran kein nichtdeklariertes Kernmaterial oder keine nichtdeklarierten kerntechnischen Aktivitäten gibt; in der Erwägung, dass angesichts der Bemerkungen von Präsident Ahmedinedschad die Wiederaufnahme der Umwandungsaktivitäten der Urankonversionsanlage in Isfahan ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Frage aufkommen lässt, ob das Nuklearprogramm des Iran tatsächlich nur friedlichen Zwecken dient,
D. besorgt darüber, dass sich die Lage im Iran hinsichtlich der Ausübung der wichtigsten Bürgerrechte und politischen Freiheiten seit den Parlamentswahlen im Februar 2004 verschlechtert hat, sowie darüber, dass auch die Lage der Menschenrechte unter dem Einfluss des fundamentalistischen Islam schlechter geworden ist,
E. in der Erwägung, dass Amnesty International und Human Rights Watch, andere internationale Menschenrechtsorganisationen sowie iranische Menschenrechtsaktivisten und Oppositionsgruppen zunehmend über Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran berichten und dass die Berichte über Hinrichtungen und die Verhängung der Todesstrafe, insbesondere für jugendliche Straftäter und Angehörige von Minderheiten, zunehmen, was einen Verstoß gegen international anerkannte Kriterien und Normen darstellt,
F. in der Erwägung, dass die Politik der iranischen Regierung aufgrund der engen Verknüpfung von Außenpolitik und gesellschaftlicher Entwicklung sowie aufgrund der angespannten Lage in der Region die besondere Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft erfordert,
1. verurteilt aufs Schärfste die Bemerkungen von Präsident Ahmedinedschad über den Staat Israel;
2. weist die Regierung und das Parlament des Iran auf ihre Verpflichtung gemäß Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen hin, in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen;
3. bekräftigt seine Verpflichtung, zur Existenz und Sicherheit des Staates Israel sowie zur Schaffung eines überlebensfähigen Palästinenserstaates und zum Rückzug der israelischen Besatzungstruppen aus palästinensischem Hoheitsgebiet gemäß den Entscheidungen des UN-Sicherheitsrates und der „Roadmap“ beizutragen;
4. bedauert zutiefst die alljährlichen aufhetzerischen Demonstrationen im Iran gegen den Staat Israel, die keineswegs zu einer Lösung des Nahost-Konflikts beitragen, sondern die Spannungen in der Region verschärfen;
5. fordert den Iran auf, seine Politik im Nahen Osten zu überdenken und den Staat Israel und dessen Recht auf eine Existenz in Frieden und Sicherheit innerhalb international anerkannter Grenzen anzuerkennen und zur Schaffung eines überlebensfähigen und demokratischen Palästinenserstaates beizutragen und dessen Besatzung ein Ende zu setzen, u.a. indem er seinen Einfluss im Nahen Osten geltend macht, um die Anhänger der Bewegungen, zu denen er Beziehungen unterhält, vom Gewaltverzicht zu überzeugen;
6. fordert Israel auf, das Völkerrecht zu achten und seinen internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Resolutionen 242 und 338 des UN-Sicherheitsrates nachzukommen, indem es den „Fahrplan für den Frieden“ unverzüglich umsetzt, seine Truppen aus den besetzten Gebieten abzieht, die Siedlungen in den besetzten Gebieten abbaut und das Recht des palästinensischen Volks auf einen souveränen und überlebensfähigen Staat mit der Hauptstadt Jerusalem anerkennt;
7. bekräftigt seine Unterstützung für die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten und fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, mit neuen Initiativen zu diesem Ziel beizutragen;
8. fordert die anerkannten und nicht anerkannten Atommächte auf, gegenüber dem Iran und allen anderen Staaten in der Region negative Sicherheitsgarantien abzugeben;
9. fordert die iranische Regierung auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft wiederherzustellen, dass der Iran sein ziviles Atomenergieprogramm verantwortungsvoll und transparent umsetzen kann, indem er
- –ungeachtet seiner Rechte seinen Verpflichtungen gemäß dem Nichtverbreitungsvertrag umfassend nachkommt;
- –umfassend mit der IAEO zusammenarbeitet, insbesondere mit den IAEO-Inspektoren;
- –unverzüglich das IAEO-Zusatzprotokoll ratifiziert;
- –an den Verhandlungstisch mit der EU zurückkehrt, um zu einer Einigung über ein Handels- und Kooperationsabkommen zu gelangen;
10. bekräftigt das Interesse der EU an einer erfolgreichen Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran und an der Fortsetzung des Dialogs über Fragen von beiderseitigem Interesse; vertritt die Ansicht, dass dem interkulturellen Dialog größeres Gewicht beigemessen werden sollte und die Parlamente sowie die Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle dabei spielen;
11. äußert erneut seine ernsthafte Besorgnis angesichts der Lage der Menschenrechte und der wichtigsten Bürgerrechte und politischen Freiheiten; bekräftigt, dass diese Fragen von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran sind;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament des Iran, sowie dem Direktor der IAEO und dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.