Entschließungsantrag - B6-0048/2006Entschließungsantrag
B6-0048/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

11.1.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Cristiana Muscardini, Roberta Angelilli und Inese Vaidere
im Namen der UEN-Fraktion
zu Afghanistan

Verfahren : 2005/2619(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0048/2006
Eingereichte Texte :
B6-0048/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0048/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Afghanistan

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Afghanistan,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 18. September 2005 Wahlen zum Unterhaus des afghanischen Parlaments (Wolesi Jirga) stattfanden, bei denen etwa 50% der Stimmberechtigten ihre Stimme abgaben,

B.  in der Erwägung, dass dieses außergewöhnliche Ereignis nach zehn Jahren Krieg gegen die Sowjetunion, fünf Jahren Taliban-Regime und fünf Jahren Bürgerkrieg stattgefunden hat,

C.  in der Erwägung, dass nach der Präsidentschaftswahl von 2004 eine Parlamentswahl den letzten Schritt zur Bildung einer repräsentativen Regierung darstellt,

D.  in der Erwägung, dass der Wahlprozess trotz schwieriger Umstände, nämlich in einem Land nach vielen Kriegsjahren, mit terroristischer Bedrohung und anhaltenden Militäroperationen in einigen Teilen des Landes, friedlich verlaufen ist,

E.  in der Erwägung, dass internationale Beobachter, darunter auch die Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union, den Wahlprozess positiv beurteilt haben,

F.  in der Erwägung, dass die früheren „Warlords“ einen erheblichen Anteil der Stimmen erhielten und dass das nicht übertragbare Stimmrecht zu einer Aufsplitterung des Parlaments führen kann,

G.  in der Erwägung, dass zahlreiche Einschüchterungsaktionen und einige Mordfälle an Kandidaten, Geistlichen und Wahlhelfern gemeldet wurden,

H.  in der Erwägung, dass die andauernde Gewalt in weiten Teilen des Landes eine Herausforderung für die Regierung bleibt und dass zahlreiche Soldaten der ISAF-Truppe sowie afghanische Polizisten ihr Leben opfern, um den Frieden in Afghanistan wieder herzustellen und zu sichern,

I.  in der Erwägung, dass die Regierung und die Wirtschaft Afghanistans schwach sind und dass das Land von externer politischer, wirtschaftlicher und militärischer Unterstützung abhängt,

J.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in den Jahren 2002-2003 etwa 1,7 Mrd. Euro für Wiederaufbau und humanitäre Hilfe in Afghanistan ausgegeben und weitere 2,2 Mrd. für die Jahre 2004-2006 zugesagt haben,

K.  in der Erwägung, dass 23 EU-Mitgliedstaaten zur Bildung der ISAF-Truppe, der eine Schlüsselrolle für die Sicherheit in Afghanistan zukommt, beigetragen haben,

L.  in der Erwägung, dass Afghanistan ein wichtiges Feld für eine breite internationale Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und anderen demokratischen Ländern bildet mit dem Ziel, Frieden und Stabilität zu verwirklichen, das Land wieder aufzubauen und eine dauerhafte demokratische Regierung zu bilden,

M.  in der Erwägung, dass Afghanistan einer der größten Drogenproduzenten ist und dass etwa 90% des in Westeuropa abgesetzten Heroins vermutlich aus Afghanistan stammen,

1.  begrüßt die erfolgreiche und friedliche Durchführung der ersten freien und demokratischen Parlamentswahlen in Afghanistan seit mehr als 30 Jahren und erachtet dies als einen Meilenstein für die Demokratie und einen wichtigen Fortschritt bei der Sicherung einer friedlichen Zukunft für das Land;

2.  bedauert, dass das Wahlsystem die Bildung stabiler demokratischer Parteien erschweren dürfte, ist jedoch überzeugt, dass das afghanische Parlament trotz der auf die Kriegszeit zurückgehenden ethnischen Verwerfungen und Konflikte eine demokratische Mehrheit bilden wird, die imstande ist, die Verantwortung für die Fortsetzung des Reformprozesses zu übernehmen;

3.  äußert seine Solidarität gegenüber all denen, die trotz aller Gefahren zum erfolgreichen Abschluss der Wahlen beigetragen haben, nämlich den Kandidaten, den an der Vorbereitung der Wahlen beteiligten Personen und all denjenigen, die zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung beigetragen haben;

4.  verurteilt Gewaltakte und Morde, die während der Wahlen verübt wurden, sowie die Tötung zahlreicher afghanischer und ausländischer Soldaten im Kampf mit terroristischen Gruppen; bringt sein Mitgefühl und seine Solidarität gegenüber den Opfern und ihren Familien zum Ausdruck;

5.  stellt fest, dass die Gewaltakte nicht dazu angetan waren, den Wahlprozess insgesamt zu verzerren;

6.  nimmt mit Bedauern Kenntnis von einigen Unregelmäßigkeiten und Verstößen insbesondere bei der Wahl der zu Politikern gewordenen „Warlords“ und erwartet, dass die afghanischen Behörden dieses Problem auf transparente und effektive Weise behandeln, um die Integrität der Wahlen zu bewahren;

7.  äußert seine Überzeugung, dass der Wiederaufbau- und Stabilisierungsprozess weitere Solidarität und langfristige Unterstützung des afghanischen Volkes erfordert, und ersucht daher den Rat und die Kommission sowie die gesamte internationale Gemeinschaft der demokratischen Länder um eine noch größere finanzielle, politische und technische Hilfe für die Regierung der Republik Afghanistan;

8.  fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, keine zivile oder militärische Unterstützung – falls diese erforderlich ist und von der afghanischen Regierung beantragt wird – zu verweigern und eine umfangreichere finanzielle und technische Hilfe bei der Ausbildung des afghanischen Militärs zu gewähren, um den Frieden in Afghanistan zu wahren;

9.  ersucht die Behörden von Pakistan, zur Verhinderung der Rekrutierungstätigkeit der Taliban tätig zu werden und den Nachschub der Taliban vom pakistanischen Hoheitsgebiet aus endgültig zu unterbrechen;

10.  ersucht den Präsidenten und das neue Parlament von Afghanistan, die Bekämpfung des Drogenhandels zu einer der Prioritäten der Regierung zu machen;

11.  ersucht das neue Parlament, die Präsenz der Frauen im politischen und sozialen Leben Afghanistans zu gewährleisten und deren Rechte zu schützen;

12.  ersucht den Rat und die Kommission, Möglichkeiten einer effizienteren Zusammenarbeit mit den afghanischen Behörden bei der Bekämpfung des Drogenanbaus und des Drogenschmuggels zu prüfen;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem Präsidenten und dem Parlament von Afghanistan, den Regierungen der Geberländer für die Stabilisierung und den Wiederaufbau von Afghanistan und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.