ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
24.1.2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
im Namen des Haushaltskontrollausschusses
zu den Nationalen Verwaltungserklärungen
B6‑0074/2006
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Nationalen Verwaltungserklärungen
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 274 des Vertrages,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung zur Entlastung 2003 (T6_0092/2005, am 12. April 2005 mit überwältigender Mehrheit angenommen) vorschlug, dass jeder Mitgliedstaat eine Ex-ante-Offenlegung und eine jährliche Ex-post-Zuverlässigkeitserklärung vorlegen soll,
B. in der Erwägung, dass die Europäische Kommission die Initiative begrüßte und sie in ihre Mitteilung über einen Fahrplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen aufnahm,
C. in der Erwägung, dass die Erkenntnisse des Europäischen Rechnungshofs klar darauf hindeuten, dass die Hauptprobleme hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge in allererster Linie auf der Ebene der Mitgliedstaaten liegen,
D. in der Erwägung, dass der Rat Wirtschaft und Finanzen am 8. November 2005 den Vorschlag des Parlaments für die nationalen Erklärungen nicht akzeptiert hat,
1. begrüßt, dass die Kommission die vorgeschlagenen neuen Instrumente unterstützt, und erkennt an, dass die Kommission die Frage der uneingeschränkten Zuverlässigkeit zu einer ihrer strategischen Prioritäten für den Zeitraum bis 2009 gemacht hat;
2. ist tief davon überzeugt, dass nicht mehr, sondern bessere Kontrollen erforderlich sind und dass für die Zuverlässigkeit in erster Linie die Mitgliedstaaten und nicht die Kommission durch mehr Vor-Ort-Kontrollen zu sorgen haben;
3. vertritt die Ansicht, dass ohne bedeutende Fortschritte in Richtung einer wirksamen Implementierung von Überwachungs- und Kontrollsystemen durch die Mitgliedstaaten und ohne ein starkes Engagement zur Behebung der ermittelten Schwächen dieser Systeme die Kommission nicht in der Lage sein wird, angemessene Informationen über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorgängen zu erhalten;
4. ist zutiefst enttäuscht darüber, dass der Rat bei der Debatte des Parlaments mit dem Rechnungshof über den Jahresbericht 2004 nicht vertreten war, was darauf hindeutet, dass der Rat wenig Interesse am Entlastungsverfahren hat;
5. fordert den amtierenden Ratsvorsitz und die Vertreter der Mitgliedstaaten auf, dem Haushaltsverfahren künftig höhere Priorität einzuräumen;
6. hält die nationalen Erklärungen für ein wichtiges und einfaches Instrument zur Verbesserung der Implementierung der Überwachungs- und Kontrollsysteme, und hält sie für wesentlich für eine stärkere Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten;
7. ist ferner der Ansicht, dass solche Erklärungen voll und ganz mit Artikel 274 des Vertrages in Einklang stehen[1];
8. räumt ein, dass diese nationalen Erklärungen in einigen Fällen in der Praxis aus mehreren Erklärungen innerhalb eines nationalen Rahmens bestehen müssen anstatt aus einer einzigen Erklärung, um den föderativen und dezentralisierten politischen Systemen in einigen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen;
9. unterstreicht, dass das Parlament als oberstes Prinzip anstrebt, dass die zuständigen politischen Stellen in den Mitgliedstaaten die volle Verantwortung für die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel tragen;
10. weist darauf hin, dass wirksam implementierte Überwachungs- und Kontrollsysteme von größter Bedeutung sind, insbesondere im Kontext der EU, wo die Ausgaben aus dem Haushalt größtenteils mit hohem Risiko behaftet sind, da sie von den Informationen durch die Begünstigten abhängig sind;
11. hält eine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung ohne erhebliche Verbesserungen bei der Implementierung der Überwachungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten für unmöglich, und bedauert, dass die Kritik am EU-Haushalt und an der Art und Weise, wie die Gelder von „Brüssel“ verwendet werden, unter den derzeitigen Umständen anhalten wird;
12. erinnert daran, dass es am 8. Juni 2005 (P6_TA(2005)0224) erklärt hat, dass es ohne die geforderten nationalen Erklärungen eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 schwerlich akzeptieren kann;
13. fordert den Rat auf, seine Schlussfolgerungen aus der Tagung vom 8. November 2005 zu überdenken, um den Weg für einen konstruktiven Dialog mit dem Parlament über die neue Finanzielle Vorausschau zu bereiten und wirksame Überwachungs- und Kontrollsysteme über die Verwendung von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten zu schaffen und zu implementieren, was die europäischen Steuerzahler auch erwarten;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, der Europäischen Investitionsbank und den nationalen und regionalen Rechnungsprüfungsstellen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] „Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, um sicherzustellen, dass die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden.“