Entschließungsantrag - B6-0075/2006Entschließungsantrag
B6-0075/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.1.2006

im Anschluss an die mündliche Anfrage B6-0675/2005
eingereicht gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, José Ribeiro e Castro, Gerardo Galeote Quecedo, João de Deus Pinheiro, Charles Tannock, Antonio Tajani und Camiel Eurlings
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zu der Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung

Verfahren : 2005/2665(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0075/2006
Eingereichte Texte :
B6-0075/2006
Angenommene Texte :

B6‑0075/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Kuba, insbesondere diejenige vom 16. November 2004,

−  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zur Lage der Menschenrechte in der Welt 2004,

–  in Kenntnis der Erklärung des Vorsitzes vom 14. Dezember 2005 zu den „Damen in Weiß“ sowie der früheren Erklärungen des Vorsitzes vom März 2003 und vom 5. Juni 2003 zur Lage in Kuba,

–  unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt der EU 96/697/GASP zu Kuba, der am 2. Dezember 1996 angenommen wurde und in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Europäischen Union weiterhin darin besteht, den Grundsatz zu unterstützen, dass die Menschenrechte allgemein gültig und unteilbar sind, einschließlich der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte,

B.  in der Erwägung, dass Dutzende unabhängiger Journalisten, friedfertiger Dissidenten und Menschenrechtler, die der demokratischen Opposition angehören und von denen die meisten in das Varela-Projekt eingebunden und einige schwerkrank sind, nach wie vor unter menschenunwürdigen Umständen in Haft sind, und dass viele von ihnen direkte Familienangehörige der „Damen in Weiß“ sind,

C.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament den Sacharow-Preis 2005 für geistige Freiheit den „Damen in Weiß“, Hauwa Ibrahim und der internationalen Organisation „Reporter ohne Grenzen“ verliehen hat,

D.  in der Erwägung, dass die kubanische Regierung den „Damen in Weiß“ nicht gestattet hat, an der Verleihung des Sacharow-Preises 2005 am Sitz des Europäischen Parlaments teilzunehmen, was einen Verstoß gegen eines der Grundrechte der Menschen, nämlich das Recht, in seinem eigenen Land frei ein- und ausreisen zu können, darstellt, welches ausdrücklich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannt ist,

E.  in der Erwägung, dass die kubanischen Staatsorgane die konkreten Ersuchen und sonstigen Bemühungen des Präsidenten des Europäischen Parlaments und anderer europäischer Institutionen ignoriert haben, obwohl diese alles in ihrer Macht Stehende getan hatten, um zu erreichen, dass die „Damen in Weiß“ ihre Auszeichnung entgegennehmen können,

F.  in Kenntnis der Tatsache, dass Oswaldo Payá Sardiñas, dem Sacharow-Preisträger des Europäischen Parlaments 2002, systematisch die Freiheit zum Verlassen Kubas und zur Wahrnehmung von Einladungen dieses Parlaments bzw. anderer Institutionen der Europäischen Union verweigert wird,

G.  in der Erwägung, dass im Jahr 2005 in Kuba keiner der Häftlinge aus Gesinnungsgründen frei gelassen wurde, und dass die Zahl der politischen Häftlinge nicht nur nicht zurückgegangen ist, sondern beträchtlich zugenommen hat,

1.  bedauert, dass die neue Politik der Flexibilität gegenüber den kubanischen Staatsorganen, für die sich der Rat der Europäischen Union entschieden hat, zu keinem Erfolg geführt hat, sondern sich die Menschenrechtslage ganz im Gegenteil sogar verschlechtert hat; verurteilt diese Verschärfung der Repressionen sowie die Zunahme der Zahl der Häftlinge aus Gesinnungsgründen;

2.  fordert die unverzügliche Freilassung aller aus politischen oder Gesinnungsgründen im Land inhaftierten Häftlinge und bekräftigt seine Verurteilung dieser Inhaftierungen, die die elementarsten Menschenrechte, insbesondere die freie Meinungsäußerung, die Meinungsfreiheit und die Freiheit, politische Vereinigungen zu gründen, verletzen;

3.  erinnert an seine ablehnende Haltung zu der vom Rat beschlossenen Aufhebung der ergänzenden Maßnahmen, die mit dem Gemeinsamen Standpunkt einhergingen, und bekräftigt diese; vertritt die Auffassung, dass Umstände wie das Reiseverbot für die „Damen in Weiß”, die Verschärfung der Repressionen gegen die friedliche Opposition und die neuen Inhaftierungen, ein deutlicher Beweis dafür sind, dass die vom Rat der Europäischen Union im Januar 2005 eingeführten Veränderungen nicht nur nicht zu einem positiven Ergebnis geführt haben, sondern sich auch als falsch, unwirksam und sogar kontraproduktiv erwiesen haben; ersucht den Rat daher, eine entsprechende Überarbeitung seiner Politik gegenüber Kuba vorzunehmen;

4.  ersucht den Rat und die Kommission, weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Freilassung der politischen Häftlinge und die sofortige Beendigung der Schikanen der politischen Opposition und der Menschenrechtler zu erreichen;

5.  fordert die kubanischen Staatsorgane nachdrücklich auf, den „Damen in Weiß“ die Ausreise aus Kuba zu gestatten, damit sie die Einladung des Europäischen Parlaments wahrnehmen können, und ersucht seinen Präsidenten, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, damit die ausgezeichneten Personen unverzüglich eine Genehmigung erhalten, nach Europa zu reisen, um ihren Preis entgegenzunehmen;

6.  fordert, dass im Falle eines Misserfolgs der genannten Maßnahmen höchstens drei Monate nach Annahme dieser Entschließung eine große Delegation des Europäischen Parlaments nach Havanna entsandt wird, um den Preis zu übergeben, so wie es die ausgezeichneten Personen gewünscht haben;

7.  lädt den Träger des Sacharow-Preises 2002 des Europäischen Parlaments, Oswaldo Payá Sardiñas, erneut ein und fordert die kubanischen Staatsorgane auf, ihm die Reise nach Europa zu genehmigen, damit er vor den Organen der Gemeinschaft erscheinen kann;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung und dem Volkskongress der Republik Kuba sowie den „Damen in Weiß“ und Oswaldo Payá Sardiñas, den Trägern des Sacharow-Preises des Europäischen Parlaments, zu übermitteln.