ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
25.1.2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Marie-Hélène Aubert
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zur Annahme von Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Fischereiressourcen im Mittelmeer
B6‑0076/2006
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Annahme von Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Fischereiressourcen im Mittelmeer
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission (KOM(2003)0589),
– gestützt auf den Berichtsentwurf des Fischereiausschusses (A6-0112/2005), der am 9. Juni 2005 angenommen wurde,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die einzige Verordnung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, die derzeit für das Mittelmeer gilt, 1994 verabschiedet wurde und nur minimale Bewirtschaftungsmaßnahmen enthält, die sich als unzureichend erwiesen haben, um die Artenvielfalt in der dortigen Meeresumwelt zu erhalten und den vom Fischfang lebenden Orten, die von diesen Ressourcen abhängig sind, das Überleben zu sichern,
B. in der Erkenntnis, dass dringend eine weitaus umfassendere Verordnung verabschiedet werden muss, die der gegenwärtigen Situation angepasst ist, damit für die Fischerei im Mittelmeer das gleiche Bewirtschaftungs- und Schutzniveau wie für andere Regionen der Europäischen Union gilt,
1. äußert seine tiefe Sorge angesichts der Tatsache, dass der Rat bislang immer noch keine neue Verordnung angenommen hat und deshalb noch kein maßgeblicher Rahmen für die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer eingeführt ist;
2. ist der Auffassung, dass die offensichtliche Handlungsunfähigkeit des Rates dazu führt, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen nicht gerecht wird, u. a. den Verpflichtungen, die sich aus den jüngsten Beschlüssen und Entschließungen der Internationalen Kommission für die Erhaltung von Thunfisch im Atlantik (ICCAT) und des Allgemeinen Rates für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) ergeben;
3. befürchtet stark, dass weitere Verzögerungen dazu führen könnten, dass der von der Kommission und vom Parlament vorgeschlagene Text weiter verwässert wird, insbesondere was den Schutz der Küstenzone und die Verwendung von nicht-selektiven Fanggeräten für den Fang pelagischer Arten betrifft, und dass sich der Zustand vieler Bestände durch diese Verzögerungen noch weiter verschlechtern wird;
4. fordert mit Nachdruck, dass Fischer, die von der neuen Verordnung betroffen sind und alternative Fanggeräte einsetzen müssen, eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten;
5. fordert den Rat eindringlich auf, umgehend eine Verordnung anzunehmen, damit stabile und angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie sie andernorts in der EU bereits angewandt werden, auch für das Mittelmeer gelten;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat der ICCAT und des GFCM zu übermitteln.