ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
25.1.2006
B6-0675/2005
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung
B6‑0078/2006
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Erklärungen des EU-Ratsvorsitzes vom 13. Juni 2005 zu Kuba,
– in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunktes des Rates vom 2. Dezember 1996 zu Kuba, der seither mehrmals unverändert wiederholt worden ist,
A. unter Hinweis auf die Anteilnahme und Ablehnung, die in Europa die Verurteilung von 75 politischen Oppositionellen zu langjährigen Gefängnisstrafen im Jahre 2003 ausgelöst hat;
B. unter Hinweis auf die Weigerung der kubanischen Regierung, den Ehefrauen und Töchtern dieser Inhaftierten, den sogenannten "Frauen in Weiß", ein Visum auszustellen, das es ihnen erlaubt hätte, den Sacharow-Preis entgegenzunehmen, den ihnen das Europäische Parlament im Jahre 2005 verliehen hat;
C. in Kenntnis des allgemeinen Umfelds, in dem diese neuerlichen Spannungen entstehen, insbesondere die schwerwiegenden Folgen des Embargos, das dem Inselstaat von den Vereinigten Staaten seit über 40 Jahren unter eindeutiger Verletzung des Völkerrechts auferlegt wird, sowie die Drohungen und Anschläge auch terroristischer Art, und die in aller Regel von den Vereinigten Staaten ausgehenden wiederholten Versuche, Kuba zu destabilisieren;
D. in der Erwägung, dass dieses Embargo schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft und die Lebensbedingungen der kubanischen Bevölkerung hat, und dass es der kubanischen Regierung dennoch gelungen ist, den Zugang der Bevölkerung zu Gesundheitsdiensten, zu Bildung und medizinischer Forschung zu gewährleisten;
E. mit dem Hinweis darauf, dass gegenwärtig fünf kubanische Staatsangehörige in den Vereinigten Staaten ohne gerechten Prozess inhaftiert sind, und dass zum anderen die amerikanische Regierung einem kubanischen Staatsangehörigen und Urheber eines Attentats gegen ein ziviles Flugzeug mit 76 Toten nach wie vor Asyl gewährt;
F. in der Erwägung, dass diese aggressive und rechtswidrige Politik der Vereinigten Staaten "im Gegenzug" keine Menschenrechtsverletzungen rechtfertigt;
G. in der Erwägung, dass die legitime Anprangerung derartiger Fälle in Kuba in keiner Weise dazu führen darf, dass die von Washington in Bezug auf den Inselstaat praktizierte Strategie der Spannungen und der Destabilisierung verniedlicht, gedeckt oder gar nachgeahmt wird;
1. fordert die Europäische Union auf, nach denselben Kriterien, die sie für alle Staaten anwendet, mit denen sie Beziehungen unterhält, mit der kubanischen Regierung in einen politischen Dialog zu allen anhängigen Problemen zu treten, und insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen ihre energische Verurteilung des Embargos zu wiederholen;
2. begrüßt diesbezüglich den Beschluss des Rates, die gegen Kuba verhängten Sanktionen auszusetzen, und fordert die sofortige Aufhebung des Embargos durch die Vereinigten Staaten, wie dies von den Vereinten Nationen mehrfach empfohlen worden ist;
3. bekundet den lebhaften Wunsch, dass dieser Ansatz zu konkreten Ergebnissen führen möge, auch in Bezug auf die Frage der Todesstrafe, mit deren Abschaffung in Kuba ein starkes politisches Signal gesetzt würde;
4. fordert die kubanischen Behörden auf, die Meinungsfreiheit zu gewährleisten;
5. wünscht eine Intensivierung des Dialogs zwischen der Europäischen Union und Kuba und den Aufbau einer dauerhaften und echten Partnerschaft EU-Kuba;
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, dem AKP-EU-Ministerrat, der Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie der Regierung und der Nationalversammlung der Republik Kuba zu übermitteln.