Entschließungsantrag - B6-0080/2006Entschließungsantrag
B6-0080/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.1.2006

eingereicht im Anschluss an die mündliche Anfrage B6‑0675/2005
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Raül Romeva i Rueda, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf und Marie Anne Isler Béguin
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu der Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0080/2006
Eingereichte Texte :
B6-0080/2006
Angenommene Texte :

B6‑0080

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Kuba,

–  in Kenntnis der Erklärung des Rates vom 13. Juni 2005,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Achtung der Menschenrechte, sowohl der bürgerlichen und politischen als auch der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte, das Fundament einer jeden Gesellschaft und das Hauptziel der Beziehungen der Europäischen Union zu Drittstaaten sein muss,

B.  in der Erwägung, dass die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ein persönliches Grundrecht ist,

C.  unter Hinweis darauf, dass es in Kuba zahlreiche Kreise der unterschiedlichsten Art von Intellektuellen, lokalen Sozialaktivisten, Künstlern und anderen Akteuren gibt, die großen Einfluss auf die Meinungsbildung in Berufsverbänden und Nachbarschaftsvereinigungen haben, die Politik der gegenwärtigen Regierung kritisieren und sich für eine demokratische Ordnung einsetzen,

D.  in der Erwägung, dass die Politik der Europäischen Union dazu beitragen sollte, diese Kreise zu erweitern und ein kreatives und demokratisches bürgerschaftliches Engagement für eine nachhaltige Entwicklung im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich zu verstärken,

E.  unter Hinweis darauf, dass die Lage vieler Einwohner der Insel infolge der verheerenden Wirbelstürme nach wie vor kritisch ist und dass der letzte Zyklon die Häuser und Mangoplantagen in der Region von Trinidad schwer geschädigt hat,

F.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass die Politik der Europäischen Union ihr eigenes Profil entwickelt und sich klar von anderen Haltungen abhebt, indem ein konstruktiver Dialog und eine Öffnung statt einer Frontenverhärtung und sterilen Auseinandersetzung angestrebt werden,

G.  in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit Kuba ausschließlich auf friedlichem Wege fortgeführt werden muss und Angriffe oder Destabilisierungsversuche mit geheimen und gewaltsamen Mitteln, einschließlich Luftraumverletzungen, ausschließen muss,

H.  in der Erwägung, dass Kuba das einzige Land in der Region ist, mit dem die Europäische Union kein Kooperationsabkommen ausgehandelt und geschlossen hat, während einige Mitgliedstaaten bilaterale Handels- und Kulturabkommen mit Kuba unterhalten,

I.  in der Erwägung, dass Kuba im Jahr 2000 ein Handelsabkommen mit der CARICOM geschlossen hat, seit Oktober 2002 CARIFORUM-Mitglied ist und seit dem Jahr 2000 der Gruppe der AKP-Staaten angehört,

1.  fordert nachdrücklich, dass die Europäische Union einen konstruktiven Dialog mit der kubanischen Regierung aufnimmt mit dem Ziel, einen über die so genannten Dissidenten hinausgehenden bürgergesellschaftlichen Raum zu öffnen und zu festigen, um nach Wegen zu suchen, den gegenwärtigen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen auf demokratische und friedliche Weise zu begegnen;

2.  fordert den Rat und die Kommission auf, ihren konstruktiven Dialog mit Kuba auf der Basis ihrer eigenen strategischen Prioritäten, die auf der Achtung der Menschenrechte und der nachhaltigen Entwicklung gründen, zu vertiefen, und bekräftigt seine Kritik an der Isolationspolitik und seine Verurteilung des von den Vereinigten Staaten verhängten Embargos;

3.  fordert den Rat und die Kommission auf, gleichzeitig ihre Zusammenarbeit über die einschlägigen NRO zu intensivieren - insbesondere jene, die sich für die Stärkung der stadtnahen landwirtschaftlichen Familienbetriebe, der biologischen Landwirtschaft und der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energie sowie der Vorhaben zur Erhaltung der biologischen Vielfalt einsetzen -, sowie kubanischen Studenten Zugang zu Stipendien im Rahmen des EU-Programms Erasmus Mundi zu gewähren;

4.  ist der Auffassung, dass die Tatsache, dass es, im Gegensatz zu anderen Ländern, kein Kooperationsabkommen mit Kuba gibt, anachronistisch und inkohärent ist, und fordert beide Seiten nachdrücklich auf, nach Möglichkeiten für die Aufnahme von Verhandlungen zu suchen, um diesem Mangel abzuhelfen;

5.  bekräftigt seine Verurteilung von Inhaftierungen aufgrund der Gesinnung oder friedlichen politischen Betätigung sowie von Inhaftierungen ohne faire und transparente Gerichtsverfahren und Urteile, sei es in der Republik Kuba, in Guantánamo oder auf amerikanischem Staatsgebiet wie im Fall der so genannten „Miami Five“, und fordert in jedem dieser drei Fälle eine diplomatische Intervention der Europäischen Union;

6.  fordert die kubanische Regierung auf, geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit aller Bürger Kubas zu ergreifen, sowie den Schikanen gegen so genannte Dissidenten ein Ende zu setzen;

7.  bekräftigt seine Verurteilung der Todesstrafe und fordert die kubanische Regierung nachdrücklich auf, die erforderlichen Verfahren zur Abschaffung der Todesstrafe anstelle ihrer gegenwärtigen Aussetzung einzuleiten;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten sowie der Regierung Kubas zu übermitteln.