ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
25.1.2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Pasqualina Napoletano und Raimon Obiols i Germà
im Namen der PSE-Fraktion
zur Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung
B6‑0081
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Haltung der EU gegenüber der kubanischen Regierung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kuba, und insbesondere seine Entschließungen vom 22. April und 17. November 2004,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2004 zu Guantánamo,
– unter Hinweis auf die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU angenommenen Entschließungen,
– unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt 96/697/GASP zu Kuba, der am 2. Dezember 1996 angenommen wurde und vierteljährlich vom Rat aktualisiert wird,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union vom 26. März 2003 über die Inhaftierung von Oppositionellen in Kuba,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 16. Juni 2003,
– unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 26. Oktober 2005, der Gruppe „Damen in Weiß" den Sacharow-Preis 2005 für Gewissensfreiheit und Menschenrechte zusammen mit der nigerianischen Rechtsanwältin Huawa Ibrahim und der Organisation Reporter ohne Grenzen zu verleihen,
– unter Hinweis auf Artikel 108 seiner Geschäftsordnung,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union ist und dass diese daher Leitlinien ihrer auswärtigen Beziehungen sein müssen,
B. in der Erwägung, dass die Beschränkungen der Meinungsfreiheit, des Versammlungsrechts sowie die Beibehaltung von politischen Gefangenen in Kuba nicht nur die Normalität der Beziehungen der Europäischen Union mit diesem Land erschweren, sondern auch ein Hindernis für das unveräußerliche Recht der kubanischen Bevölkerung darstellen, ihre Zukunft selbst zu bestimmen,
C. unter Hinweis darauf, dass der Rat die gegen Kuba im Juni 2003 verhängten Sanktionen als Maßnahme für die Regularisierung der Beziehungen zwischen Kuba und der Europäischen Union auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte aufgehoben hat,
D. unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament ebenso wie die Generalversammlung der Vereinten Nationen sich wiederholt gegen die Politik der Wirtschaftsblockade und Isolation gegenüber Kuba ausgesprochen hat, weil es der Auffassung ist, dass sie weder den Interessen der Kubaner und der Europäischen Union noch dem Fortschritt der Menschenrechte, der Demokratie und dem Pluralismus nützt,
E. in der Erwägung, dass seitens der kubanischen Behörden nicht die wichtigen Signale abgegeben wurden, die das Europäische Parlament betreffend die uneingeschränkte Achtung der Grundfreiheiten und insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit fordert,
F. mit der Feststellung, dass in der Völkergemeinschaft die Anzahl der Stimmen immer größer wird, die die Schließung der Haftanstalt von Guantanamo wegen des Fehlens von Prozessgarantien und wegen der Menschenrechtssituation der Häftlinge fordern,
G. mit dem Bedauern, dass die kubanischen Behörden den Damen in Weiß die Genehmigung verweigert haben, den Sacharow-Preis am Sitz des Europäischen Parlaments in Empfang zu nehmen,
1. fordert die Präsidentschaft des Rates auf, die erforderlichen Maßnahmen zu einer Intensivierung ihrer Politik gegenüber Kuba zu treffen, und zwar auf der Grundlage der Aufstellung eines gemeinsamen Programms und des Grundsatzes der Gleichbehandlung gegenüber Drittländern, was die Auswertung der Fortschritte betreffend die Achtung der Menschenrechte, den politischen Pluralismus und die Instrumente zur demokratischen Beteiligung anbelangt;
2. fordert die kubanische Regierung auf, die vollständige Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Lande zu gewährleisten und die Gewissenshäftlinge und die politischen Häftlinge ohne Gewaltverbrechen freizulassen sowie sofort würdige Haftbedingungen zu gewährleisten; dies soll als Grundlage für einen ständigen Dialog mit der Europäischen Union in allen Bereichen von Beziehungen dienen: politisch, wirtschaftlich und sozial;
3. ersucht die kubanischen Behörden dringend, den Damen in Weiß zu genehmigen, sich zum Sitz des Europäischen Parlaments zu begeben, damit man ihnen effektiv den Sacharow-Preis 2005 überreichen kann;
4. bekundet seine Befriedigung über die wachsende Anzahl von Stimmen gegen die Existenz der Haftanstalt in Guantánamo und ermahnt die Institutionen der Europäischen Union, weiterhin auf seine Schließung hinzuarbeiten und sich gegen die gesetzwidrige Inhaftierung von Häftlingen in der Welt auszusprechen;
5. wiederholt die Bereitschaft der EU, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Kubas beizutragen, sowohl in bilateralen Beziehungen mit dem Land sowie im Rahmen des Abkommens von Cotonou (EU-AKP);
6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung und dem Volkskongress der Republik Kuba, der Organisation Amerikanischer Staaten, dem Rat AKP-EU, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU sowie der Gruppe der Damen in Weiß, Sacharow-Preisträgerinnen des Europäischen Parlaments, zu übermitteln.