ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
25.1.2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Carmen Fraga Estévez, David Casa und Ioannis Gklavakis
im Namen der PPE-DE-Fraktion,
Heinz Kindermann im Namen der PSE-Fraktion,
Pedro Guerreiro im Namen der GUE/NGL-Fraktion und
Seán Ó Neachtain im Namen der UEN-Fraktion
zu der Annahme von Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer
B6‑0083/2006
Entschließung des Europäischen Parlaments der Annahme von Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission (KOM(2003) 589),
– unter Hinweis auf den am 9. Juni 2005 angenommenen Bericht des Fischereiausschusses (A6-0112/2005),
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis darauf, dass der oben genannte Bericht das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ist, welche zu einer Übereinkunft zwischen den Mitgliedern des Parlaments und den Dienststellen der GD Fischerei der Kommission geführt hat,
B. unter Hinweis darauf, dass die einzigen bisher geltenden Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer aus dem Jahr 1994 stammen, dass sie bereits damals als überholt angesehen wurden und dass sie nicht für andere Meeresgebiete der Gemeinschaft gelten, bei denen die Maßnahmen eine verantwortbare Fangtätigkeit ermöglichen,
C. in der Erwägung, dass das Fehlen einer Regelung für die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in diesem Teilgebiet der EU zu einer offenkundigen und immer krasseren Diskriminierung unter den europäischen Fischern geführt hat,
D. in der Erwägung, dass bestimmte Fischbestände mit einem hohen Handelswert bedrohlich zurückgehen,
1. äußerst seine Besorgnis angesichts der Passivität des Rates, die als mangelndes Interesse am Mittelmeer ausgelegt werden muss, während dieser Raum doch sowohl in biologischer als auch in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht als eines der vielseitigsten und vielschichtigsten Fischfanggebiete gilt;
2. erklärt sich beunruhigt, weil eine solche Passivität die Aufstellung von besser zu verantwortenden und dem allgemeinen Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik besser angepassten Normen hemmt und somit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderläuft;
3. erklärt sich beunruhigt, weil in Ermangelung einer raschen Entscheidung die Gefahr besteht, dass die internationalen Verpflichtungen der Europäischen Union im Bereich der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und insbesondere der regionalen Fischereiorganisationen für das Mittelmeer (allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer und internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik) nicht eingehalten werden;
4. fordert daher den Rat auf, darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer möglichst bald verabschiedet werden;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.