Entschließungsantrag - B6-0096/2006Entschließungsantrag
B6-0096/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

8.2.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Annemie Neyts-Uyttebroeck, Cecilia Malmström, István Szent-Iványi, Philippe Morillon und Antoine Duquesne
im Namen der ALDE-Fraktion
zur Konfrontation zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft

Verfahren : 2006/2512(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0096/2006
Eingereichte Texte :
B6-0096/2006
Angenommene Texte :

B6‑0096/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Konfrontation zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Iran vom 28. Oktober 2004, 13. Januar 2005, 10. März 2005, 13. Oktober 2005 und 17. November 2005,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 2706. Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ zum Iran (30./31. Januar 2005),

–  in Kenntnis der Resolution des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation vom 24. September 2005 und insbesondere seiner Resolution vom 4. September 2005,

A.  zutiefst besorgt über die wiederholten Erklärungen des Präsidenten der Islamischen Republik Iran, in denen er zur Vernichtung des Staates Israel aufrief,

B.  in der Erwägung, dass die Islamische Republik Iran die Siegel an ihrer Pilotanlage zur Anreicherung von Uran in Natanz und zwei weiteren Anlagen am 12. Januar 2006 entfernt und angekündigt hat, sie wolle ihr Atomprogramm wieder aufnehmen, was faktisch einem Bruch ihrer Vereinbarung mit der EU-Troika gleichkommt,

C.  in der Erwägung, dass der Iran seit August 2005 seine Aktivitäten im Bereich der Umwandlung von Uran und einige Forschungstätigkeiten, darunter die experimentelle Urananreicherung, wieder aufgenommen hat,

D.  in der Erwägung, dass die EU-Troika am 12. Januar 2006 erklärte, dass die Gespräche mit dem Iran nach zweijährigen Verhandlungen in eine „Sackgasse“ geraten seien,

E.  in der Erwägung, dass Frankreich, Deutschland und Großbritannien am 2. Februar eine Dringlichkeitssitzung der IAEO gefordert haben, um die Autorität der IAEO zu stärken und darauf hinzuwirken, dass die vom Iran in der Vergangenheit begangenen Verstöße gegen die Sicherung vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht werden,

F.  in der Erwägung, dass der Generaldirektor der IAEO, Mohamed El-Baradai, den Iran wiederholt um Zugang zu weiteren Dokumenten, Personen und Anlagen ersucht hat, um den friedlichen Charakter des iranischen Programms bestätigen zu können,

G.  in der Erwägung, dass China inzwischen gemeinsam mit den USA, Großbritannien, Frankreich und Russland dem Iran abgestimmte Botschaften übermittelt und diesen darin aufgefordert hat, seine Anreicherungsaktivitäten nicht wieder aufzunehmen,

H.  in der Erwägung, dass der Iran einen russischen Vorschlag, das Uran im Namen Russlands anzureichern, abgeschmettert hat,

I.  angesichts der Tatsache, dass eine Lösung des Iran-Problems einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen um eine Nichtweitergabe von Kernwaffen und zum Erreichen des Ziels, den Nahen Osten von Massenvernichtungswaffen, einschließlich der Trägermittel, zu befreien, leisten würde,

1.  zeigt sich ernsthaft besorgt darüber, dass der Iran sein Nuklearprogramm teilweise wieder aufgenommen hat;

2.  verurteilt erneut mit Entschiedenheit die Äußerungen des Präsidenten der Islamischen Republik Iran und fordert ihn wiederum auf, seine kriegslüsternen Erklärungen in vollem Umfang zurückzunehmen;

3.  zeigt sich ernsthaft besorgt über die Auswirkungen der im Iran weiterhin in vollem Umfang stattfindenden Anreicherungsaktivitäten oder eine Entscheidung, seine freiwillige Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Atomwaffensperrvertrag auszusetzen;

4.  fordert den Iran mit Nachdruck auf, die Aussetzung seiner Anreicherungsaktivitäten wieder aufzunehmen und vollständig mit der IAEO zusammenzuarbeiten;

5.  nimmt Berichte zur Kenntnis, wonach während der 16-monatigen Unterbrechung der Forschung und Entwicklung in der Anlage von Natanz die Arbeiten an den dortigen baulichen Einrichtungen fortgesetzt wurden, während der Iran mit dem Westen (der EU-Troika) langwierige Gespräche über sein geplantes Atomprogramm führte;

6.  bedauert, dass der Iran den Verhandlungsprozess derzeit einseitig beendet; wiederholt daher seine frühere Forderung an den Iran, die Gespräche mit der EU-Troika in gutem Glauben, ohne Nötigung und Drohungen wieder aufzunehmen, und weist darauf hin, dass es nun am Iran liegt, die internationale Gemeinschaft in Bezug auf seine Absichten zu beruhigen;

7.  begrüßt den Beschluss des Gouverneursrates der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), den Fall des Iran aufgrund schwerwiegender Bedenken wegen seines Atomprogramms vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu bringen, und unterstützt die Resolution des Gouverneursrates der IAEO zur nuklearen Sicherheit im Iran, die mit 27 Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen wurde;[1]

8.  unterstreicht, dass die offenen Fragen am besten gelöst werden können und das Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Programms dann hergestellt werden kann, wenn der Iran positiv auf die Forderungen nach vertrauensbildenden Maßnahmen reagiert, die von der EU, der IAEO und der internationalen Gemeinschaft an den Iran gerichtet wurden;

9.  vertritt die Auffassung, dass die Krise im Einklang mit den Regeln des Völkerrechts beigelegt werden muss, und hofft, dass dies mit friedlichen Mitteln geschehen kann;

10.  fordert den Rat erneut auf, für die gesamte Region eine Sicherheitsinitiative einzuleiten, um die Weitergabe von Kernwaffen und Konfliktherde zu verhindern;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Islamischen Republik Iran und der in dieser Entschließung erwähnten Länder, dem Generaldirektor der IAEO sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.