Entschließungsantrag - B6-0102/2006Entschließungsantrag
B6-0102/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

8.2.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Lilli Gruber, Pasqualina Napoletano, Véronique De Keyser und Christa Prets
im Namen der PSE-Fraktion
zur Konfrontation zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft

Verfahren : 2006/2512(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0102/2006
Eingereichte Texte :
B6-0102/2006
Angenommene Texte :

B6‑0102/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Konfrontation zwischen dem Iran und der internationalen Gemeinschaft

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen vom 13. Oktober 2005 zum Iran und vom 17. November 2005 zu den „jüngsten Erklärungen des iranischen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad zu Israel“,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 30. Januar 2006,

–  in Kenntnis der Resolution des Gouverneursrates der IAEO vom 4. Februar 2006 zur Umsetzung des NVV-Sicherungsabkommens in der Islamischen Republik Iran,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass der Iran am 8. August 2005 beschlossen hat, entgegen den Verpflichtungen des Pariser Abkommens seine Uranumwandlungsaktivitäten wieder aufzunehmen, und am 10. Januar 2006 weitere Schritte unternommen hat,

B.  in der Erwägung, dass Artikel IV des Atomwaffensperrvertrags (NVV) Folgendes besagt: „Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.“;

C.  in der Erwägung, dass die IAEO erneut ihre Besorgnis hinsichtlich der weiterhin lückenhaften Informationen über die zahlreichen in Bezug auf eine Weiterverbreitung von Kernwaffen heiklen Aspekte des iranischen Atomprogramms unterstrichen hat,

D.  in der Erwägung, dass die IAEO erneut bekräftigt hat, sich auch weiterhin für eine diplomatische Lösung des iranischen Nuklearproblems einsetzen zu wollen, die zu weltweiten Anstrengungen für eine Nichtverbreitung von Atomwaffen und für die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten beitragen sollte, was auch die Trägermittel einschließt,

E.  in der Erwägung, dass der Gouverneursrat der IAEO in seiner Resolution vom 24. September 2005 die Auffassung vertrat, dass die Fragen im Zusammenhang mit dem Atomprogramm des Iran in den Zuständigkeitsbereich des UN-Sicherheitsrates fallen,

F.  in der Erwägung, dass die Beziehungen der EU zum Iran auf einem dreigeteilten Ansatz beruhten, und zwar Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen, dem politischen Dialog und einem Menschenrechtsdialog, und dass der politische Dialog aufgrund der derzeitigen Krise unterbrochen wurde,

G.  in der Erwägung, dass es auf der letzten Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags im Jahr 2005 nicht gelungen ist, eine multilaterale Initiative gegen die Bedrohung durch die Verbreitung von Kernwaffen und Massenvernichtungswaffen zu stärken,

H.  in der Erwägung, dass sich die Situation im Iran in Bezug auf die Achtung der bürgerlichen Rechte und der politischen Freiheiten seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2005 weiter verschlechtert hat, obwohl sich die Regierung des Iran mehrfach verpflichtet hat, die universellen Werte zu fördern,

I.  in der Erwägung, dass sich die Zahl der Berichte über Hinrichtungen und Todesstrafen, insbesondere gegen jugendliche Straftäter und Angehörige von Minderheiten, immer weiter erhöht hat, was einen Verstoß gegen international anerkannte Kriterien und Normen darstellt,

Zur Frage der Kernwaffen

1.  zeigt sich tief besorgt über die derzeitige Haltung der iranischen Staatsorgane zu ihrem Atomprogramm, insbesondere zum Entfernen von Siegeln an mehreren Atomanlagen, sowie über ihren Beschluss, die Anreicherungsaktivitäten wieder aufzunehmen;

2.  unterstützt die Schlussfolgerungen der vom Gouverneursrat der IAEO am 4. Februar 2006 verabschiedeten Resolution, in denen der Iran wegen der Nichtbeachtung der Empfehlung der IAEO kritisiert und betont wurde, dass aus diesem Grund das Vertrauen fehlt, dass das Nuklearprogramm des Iran ausschließlich friedlichen Zwecken dient;

3.  vertritt die Auffassung, dass es gemäß der IAEO-Resolution notwendig ist, dass der Iran alle Anreicherungs- und Wiederaufbereitungsaktivitäten in vollem Umfang und auf Dauer aussetzt, den Bau eines Schwerwasser-Forschungsreaktors überdenkt, das Zusatzprotokoll unverzüglich und vollständig ratifiziert und generell die vom Generaldirektor der IAEO verlangten Transparenzmaßnahmen einleitet;

4.  bekräftigt erneut, dass der Iran gemäß Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen das Recht auf Entwicklung eines Atomprogramms hat, und unterstützt die Initiativen und Vorschläge der EU-Troika (Frankreichs, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs) sowie anderer internationaler Partner für eine Zusammenarbeit mit dem Iran im nuklearen Bereich für friedliche Zwecke; wiederholt gleichzeitig seine Forderung an die Regierung des Iran, sich jeglicher Drohung gegen einen Staat zu enthalten und bei ihrem Handeln die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen zu respektieren;

5.  ist der Auffassung, dass die von der IAEO vorgeschlagene Einschaltung des UN-Sicherheitsrates ein notwendiger Schritt ist, um die derzeitige Situation zu bewerten, und stimmt den Schlussfolgerungen des Rates zu, in denen eine Stärkung der Rolle der IAEO gefordert wird; ist ferner der Ansicht, dass durch diesen Schritt eine weitere Verschärfung der derzeitigen Situation vermieden werden dürfte; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Initiativen im Rahmen der IAEO und in den Vereinten Nationen eng untereinander abzustimmen;

6.  unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den USA, Russland, China und blockfreien Ländern, um weitere Konzepte zu prüfen, mit deren Hilfe eine umfassende Vereinbarung mit dem Iran über seine Atomanlagen und ihre Nutzung unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange des Iran erreicht werden kann;

7.  ersucht den Iran, den von der EU-Troika unterstützten russischen Vorschlag bezüglich der Urananreicherung, der dem Iran die Möglichkeit geben dürfte, mit seinem Atomprogramm in einem multilateralen Rahmen weiter voranzukommen, ernsthaft zu prüfen; ist der Auffassung, dass eine solche Lösung als Vorschlag für eine Verbesserung der derzeitigen Regelung für alle interessierten Länder – unter Aufsicht der IAEO – in Betracht gezogen werden muss;

8.  bekräftigt erneut, dass nur Dialog, Verhandlungen und Achtung des Völkerrechts im Rahmen eines wirklichen Multilateralismus zu einer friedlichen Lösung beitragen können; ist daher der Auffassung, dass keine militärischen Optionen und Erstschläge in Betracht gezogen werden sollten;

9.  vertritt die Auffassung, dass eine umfassende Vereinbarung wie diese, für die die Vereinigten Staaten, die Europäische Union und andere internationale Partner ihre Verantwortung übernehmen müssen, dazu beitragen würde, ein nachhaltiges regionales Sicherheitssystem unter Einschluss aller Atommächte in der Region zu erreichen; ist der Ansicht, dass der Iran daher als verantwortungsbewusster regionaler Akteur handeln und zu einem Nahen Osten ohne Massenvernichtungswaffen beitragen sollte;

Zur Menschenrechtsfrage

10.  verurteilt erneut mit Nachdruck die Todesstrafen, die gegen jugendliche Straftäter und Minderjährige verhängt und vollstreckt wurden und die in zahlreichen Fällen eine Bestrafung für sexuelle Akte und sexuelle Orientierung darstellten, die auf der Grundlage internationaler Rechtsnormen nicht als Straftaten angesehen werden, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, die international anerkannten rechtlichen Garantien, u.a. für Minderjährige, zu respektieren;

11.  verurteilt die Tatsache, dass Web-Journalisten und Web-Logger festgenommen und inhaftiert und gleichzeitig mehrere Internet-Veröffentlichungen zensiert wurden; verurteilt ferner die jüngsten willkürlichen Inhaftierungen von Journalisten und die starken Einschränkungen für die Medien im Iran und fordert die zuständigen iranischen Stellen, insbesondere das iranische Parlament, auf, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte nachzukommen und vor allem die Meinungsfreiheit zu gewährleisten;

12.  fordert den Iran nachdrücklich auf, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu unterzeichnen, und verurteilt die zunehmenden Festnahmen und Bestrafungen von Frauen aufgrund einer „nicht angemessenen Verschleierung“;

13.  fordert die Kommission auf, alle Maßnahmen umzusetzen, die im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte getroffen werden sollen, um die Kontakte und die Zusammenarbeit mit der iranischen Zivilgesellschaft sowie den unabhängigen Medien zu intensivieren und darüber hinaus, zusammen mit dem Europäischen Parlament, die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte im Iran zu unterstützen;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der in dieser Entschließung erwähnten Länder, dem Generaldirektor der IAEO, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie der Regierung und dem Majlis der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.