Entschließungsantrag - B6-0140/2006Entschließungsantrag
B6-0140/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

14.2.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz und Willy Meyer Pleite
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zum Recht auf Meinungsäußerung und zur Achtung religiöser Überzeugungen

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0140/2006
Eingereichte Texte :
B6-0140/2006
Angenommene Texte :

B6‑0140/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Recht auf Meinungsäußerung und zur Achtung religiöser Überzeugungen

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, des Generalsekretärs der Organisation der Islamischen Konferenz und des Hohen Vertreters der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, die ihr Verständnis für die tiefe Verletzung und die weit verbreitete Empörung in der muslimischen Welt bekundet haben, gleichzeitig aber die jüngsten Gewalttaten gegen ausländische diplomatische Missionen verurteilen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Barcelona vom 27. - 28. November 1995, die im November 2005 von den Staats- und Regierungschefs in Barcelona bekräftigt wurde,

–  unter Hinweis auf Artikel 19, 28 und 30 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung sowie auf Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aus dem Jahre 1950,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed in Dänemark und deren anschließende erneute Veröffentlichung in europäischen Tageszeitungen zu zahlreichen Demonstrationen und heftigen Protestausbrüchen geführt hat,

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Union sich zur Förderung der Integration und der Nichtdiskriminierung verpflichtet hat,

C.  in der Erwägung, dass die Meinungsfreiheit und die Gedankenfreiheit respektiert werden müssen,

D.  mit dem erneuten Hinweis darauf, dass die Meinungsfreiheit und die Religionsfreiheit gewahrt und respektiert werden müssen,

1.  bekundet seine ernsthafte Besorgnis angesichts der Auswirkungen der Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed in Dänemark und deren späterer erneuten Veröffentlichung in einigen anderen europäischen Tageszeitungen, was von einem großen Teil der muslimischen Welt als ungerechtfertigte Aggression empfunden worden ist;

2.  weist darauf hin, dass diese Karikaturen zu einer Zeit veröffentlicht wurden, die gekennzeichnet ist vom Krieg im Irak, der anhaltenden Besetzung Palästinas und der fortgesetzten Eskalation von Drohungen gegen die arabische Welt, die zu besonderen Empfindlichkeiten geführt haben;

3.  verurteilt jede Form von Provokation, die zu Konflikten und Misstrauen zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen führt;

4.  verurteilt die gewalttätige Eskalation der Proteste;

5.  bekundet seinen Widerstand gegen alle Versuche, die derzeitige Lage zu missbrauchen, um Schranken und kulturelle Konflikte zwischen Menschen heraufzubeschwören, zwischen denen es diese Probleme nicht gibt;

6.  stellt fest, dass die Meinungsfreiheit in allen Ländern der Welt gewährleistet werden muss und dass jeder, der sie ausübt, Verantwortung und Pflichten übernimmt;

7.  fordert alle diejenigen, die sich für ein friedvolles und auf gegenseitiger Achtung beruhendes Zusammenleben und für Dialog einsetzen, auf, äußerste Anstrengungen zu unternehmen, um diese Krise beizulegen und sich von allen Kräften zu distanzieren, die versuchen, diese Situation in einen Krieg zwischen Zivilisationen und Religionen zu verkehren;

8.  fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, politische Maßnahmen auf allen Ebenen zur Bewältigung des Phänomens der Fremdenfeindlichkeit und des Rassismus und zur Förderung von Verständnis, Gleichheit, Toleranz, Integration und insbesondere Achtung aller Kulturen und Religionen zu unterstützen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.