Entschließungsantrag - B6-0196/2006Entschließungsantrag
B6-0196/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

15.3.2006

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0006/2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz und Willy Meyer Pleite
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur Revision des Abkommens von Cotonou und zur Festsetzung der Mittelbindungen im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

Verfahren : 2005/2655(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0196/2006
Eingereichte Texte :
B6-0196/2006
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0196/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Revision des Abkommens von Cotonou und zur Festsetzung der Mittelbindungen im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das am 24. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens AKP-EU, und insbesondere auf dessen Anhang Ia zum „mehrjährigen Finanzrahmen für die Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens zur Änderung des Abkommens von Cotonou“,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zur vollständigen Einbeziehung der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten in den EU-Haushalt“ (KOM(2003)590),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005, und insbesondere der Ziffer 70 sowie des Anhangs II über den jeweiligen Beitrag der Mitgliedstaaten zur AKP-Zusammenarbeit,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu:

–  der Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Haushaltsplan vom 1. April 2004,

–  den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013 vom 8. Juni 2005,

–  unter Hinweis auf die Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten im Jahr 2005 eingegangen sind, insbesondere:

-  dass die EU und ihre Mitgliedstaaten das VN-Ziel von 0,70% des EU/BNE bis 2015 erreichen werden , was zu einer Erhöhung des Beitrags der EU zu den Millenniums-Entwicklungszielen von 33 Mrd. € im Jahr 2003 auf mehr als 84 Mrd. € bis 2015 führen würde (Europäischer Rat, Juni 2005),

-  dass ein Zwischenziel der EU von 0,56% wird bis 2010 erreicht werde, was die ODA-Leistungen der EU auf 67 Mrd. € ansteigen lassen würde (EU Ratsgipfel, Juni 2005),

-  dass die EU und andere Geber die Hilfe für Afrika verdoppeln und so Afrika 25 Mrd. USD als ODA-Leistungen bis 2010 zukommen lassen werden (was im Vergleich zu 2004 eine Verdopplung darstellt) - (G8 Gipfel, Juli 2005)

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis auf die Verpflichtung gemäß dem Anhang Ia des geänderten Abkommens von Cotonou, nach der die Europäische Union „während dieses neuen Zeitraums ihre Hilfsanstrengungen zugunsten der AKP-Staaten mindestens auf dem Niveau des 9. EEF ohne die Restmittel [hält]; zusätzlich werden auf der Grundlage von Schätzungen der Gemeinschaft die Auswirkungen der Inflation, des Wachstums in der Europäischen Union und der Erweiterung im Jahre 2004 um 10 neue Mitgliedstaaten berücksichtigt“,

B.  in der Erwägung, dass sich der Europäische Rat, obwohl die Kommission ursprünglich für den 10. EEF einen Durchschnittsbetrag unter mehreren Optionen von 24,948 Mrd. Euro für den Zeitraum 2008-2013 (6 Jahre) berechnet hatte, auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 in Brüssel auf den Betrag von 22,682 Mrd. Euro zu den jeweiligen Preisen geeinigt hat

C.  in der Erwägung, dass diese Verringerung um 2 Mrd. € im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Union im Rahmen des Anhangs Ia des geänderten Abkommens von Cotonou steht und die zahlreichen politischen Versprechen des Jahres 2005, die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) beträchtlich zu steigern, außer Acht lässt,

D.  in der Überzeugung, das die AKP-Staaten ihre Zustimmung zum geänderten Abkommen von Cotonou ohne die Aufnahme des Anhangs Ia über die Finanzierung nicht gegeben hätten, und dass es deshalb Sache der Mitgliedstaaten der EU ist, ihr Versprechen zu halten,

E.  in Kenntnis des Beitritts von Osttimor zum Abkommen von Cotonou am 15. Dezember 2005,

F.  in Kenntnis der von den ÜLG geäußerten Bedenken hinsichtlich ihres Ausschlusses vom 10. EEF und der Unsicherheit, ob die künftige Finanzierung der Zusammenarbeit der EU zu ihren Gunsten sein wird,

1.  bedauert, dass der vom Europäischen Rat beschlossene Gesamtbetrag für den 10. EEF hinter der ursprünglichen Schätzung der Kommission zurückbleibt;

2.  bedauert, dass die zahlreichen politischen Versprechen, die 2005 für eine beträchtliche Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) abgegeben wurden, keinen Niederschlag in einer beträchtlichen Steigerung des Beitrags der Mitgliedstaaten zum EEF gefunden haben;

3.  fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, ihren Beitrag zum 10. EEF überdenken und einen höheren Betrag vorzuschlagen;

4.  fordert den Rat und die Kommission auf, die Finanzierung der „Entwicklungsdimension“ der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die derzeit ausgehandelt werden, zu klären;

5.  nimmt zur Kenntnis , dass der Beitrag Rumäniens und Bulgariens zum 10. EEF zusätzlich sein sollte, sobald sie tatsächlich der EU beigetreten sind;

6.  fordert vom Rat, den Beitritt Osttimors zum Partnerschaftsabkommen zu berücksichtigen, und fordert, dass die diesem neuen Land gewährte Hilfe eindeutig als zusätzliche Hilfe im Vergleich zu der Formel im Anhang Ia des geänderten Abkommens von Cotonou erscheint;

7.  fordert den Rat und die Kommission auf, möglichst bald die Frage der künftigen Finanzierung der Zusammenarbeit mit dem ÜLG zu klären;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den AKP-Ländern zu übermitteln.