Entschließungsantrag - B6-0200/2006Entschließungsantrag
B6-0200/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

16.3.2006

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0006/2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Jean-Claude Martinez, Margrietus van den Berg, Glenys Kinnock und María Elena Valenciano Martínez-Orozco
im Namen der PSE-Fraktion
zur Revision des Abkommens von Cotonou und zur Festsetzung der Mittelbindungen im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

Verfahren : 2005/2655(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0200/2006
Eingereichte Texte :
B6-0200/2006
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Angenommene Texte :

B6‑0200/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Revision des Abkommens von Cotonou und zur Festsetzung der Mittelbindungen im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das am 24. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens AKP-EU, und insbesondere auf dessen Anhang Ia zum „mehrjährigen Finanzrahmen für die Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens zur Änderung des Abkommens von Cotonou“,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zur vollständigen Einbeziehung der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten in den EU-Haushalt“ (KOM(2003)590),

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005, und insbesondere der Ziffer 70 sowie des Anhangs II über den jeweiligen Beitrag der Mitgliedstaaten zur AKP,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Haushaltsplan vom 1. April 2004, zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013 vom 8. Juni 2005 und zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika vom 17. November 2005,

–  unter Hinweis auf die Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten im Jahr 2005 eingegangen sind, insbesondere:

-  die EU und ihre Mitgliedstaaten werden das VN-Ziel von 0,70% des EU/BNE bis 2015 erreichen, was zu einer Erhöhung des Beitrags der EU zu den Millenniums-Entwicklungszielen von 33 Mrd. € im Jahr 2003 auf mehr als 84 Mrd. € bis 2015 führen wird (Europäischer Rat, Juni 2005),

  • -ein Zwischenziel der EU von 0,56% wird bis 2010 erreicht, was die ODA-Leistungen der EU auf 67 Mrd. € ansteigen lassen wird (EU Ratsgipfel, Juni 2005),
  • -die EU und andere Geber werden die Hilfe für Afrika verdoppeln und so Afrika 25 Mrd. USD als ODA-Leistungen bis 2010[1] zukommen lassen (G8 Gipfel, Juli 2005),

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis auf Anhang Ia des geänderten Abkommens von Cotonou, nach dem die Europäische Union „während dieses neuen Zeitraums ihre Hilfsanstrengungen zugunsten der AKP-Staaten mindestens auf dem Niveau des 9. EEF ohne die Restmittel“ halten werde,

B.  in der Erwägung, dass sich der Europäische Rat, obwohl die Kommission ursprünglich für den 10. EEF einen Durchschnittsbetrag unter mehreren Optionen von 24,948 Mrd. Euro für den Zeitraum 2008-2013 (6 Jahre) berechnet hatte, auf seiner Tagung vom 15. und 16. Dezember 2005 in Brüssel auf den Betrag von nur 22,682 Mrd. Euro geeinigt hat,

C.  in der Erwägung, dass diese Verringerung um 2 Mrd. € im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Union im Rahmen des Anhangs Ia des geänderten Abkommens von Cotonou steht und die zahlreichen politischen Versprechen des Jahres 2005, die Entwicklungshilfe beträchtlich zu steigern, außer Acht lässt,

D.  in der Überzeugung, das die AKP-Staaten ihre Zustimmung zum geänderten Abkommen von Cotonou ohne die Aufnahme des Anhangs Ia über die Finanzierung nicht gegeben hätten, und dass es deshalb Sache der Mitgliedstaaten der EU ist, ihr Versprechen zu halten,

E.  in der Erwägung, dass die Erweiterung der Europäischen Union um Bulgarien und Rumänien für 2007 vorgesehen ist,

F.  in Kenntnis des Beitritts von Osttimor zum Abkommen von Cotonou am 15. Dezember 2005,

G.  in Kenntnis der von den ÜLG geäußerten Bedenken hinsichtlich ihres Ausschlusses vom 10. EEF und der Unsicherheit bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den ÜLG und der EU,

H.  in der Erwägung, dass die vorrangigen Ziele des Abkommens von Cotonou die Ausmerzung der Armut, eine nachhaltige Entwicklung und die schrittweise Einbeziehung der AKP-Länder in die Weltwirtschaft sind; in der Erwägung, dass sich alle AKP- und EU-Staaten zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungziele verpflichtet haben,

I.  in der Überzeugung, dass der politische Dialog im geänderten Abkommen von Cotonou noch wichtiger ist, und dass die Entwicklung die Achtung der Menschenrechte sowie eine nachhaltige Entwicklung unterstützen muss,

1.  bedauert, dass der vom Europäischen Rat beschlossene Gesamtbetrag für den 10. EEF hinter der ursprünglichen Berechnung der Kommission zurückbleibt;

2.  bedauert, dass die überschwänglichen Versprechen, die 2005 für eine beträchtliche Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) abgegeben wurden, keinen Niederschlag in einer beträchtlichen Steigerung des Beitrags der Mitgliedstaaten zum EEF gefunden haben; weist darauf hin, dass der vorgeschlagene Betrag für den 10. EEF nur 0,028% des BIP der Mitgliedstaaten ausmachen würde;

3.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die gesamten von der Kommission verwalteten ODA-Leistungen, wenn einerseits die Mitgliedstaaten ihre Zusagen hinsichtlich der Steigerung der Entwicklungshilfe einhalten und andererseits der Betrag des 10. EEF derjenige ist, der vom Europäischen Rat festgesetzt wurde, von derzeit 19% auf 14% im Jahr 2015 sinken werden, und dass das eine de facto Renationalisierung der Entwicklungspolitik bedeutet;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, eine wesentliche Steigerung ihres Beitrags zum 10. EEF in Betracht zu ziehen;

5.  fordert den Rat und die Kommission auf zu klären, wie die Entwicklungsdimension der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die derzeit ausgehandelt werden, finanziert werden wird; betont, dass jede solche Finanzierung aus neuen zusätzlichen Ressourcen zu erfolgen hat, die nicht die derzeitigen Mittelbindungen für den EEF hinsichtlich der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele berühren;

6.  fordert den Rat nachdrücklich auf, mehr und neue Gemeinschaftsmittel für die Handelsförderung bereitzustellen, und besteht darauf, dass solche Programme nicht zu einer Umschichtung von Ressourcen führen sollten, die bereits für andere Entwicklungsinitiativen, wie die Millenniums-Entwicklungsziele, vorgesehen sind;

7.  fordert den Rat auf, dafür zu sorgen, dass der Beitrag Rumäniens und Bulgariens zum 10. EEF zusätzlich ist, sobald diese Länder der EU beigetreten sind;

8.  fordert vom Rat, den Beitritt Osttimors zum Partnerschaftsabkommen zu berücksichtigen, und fordert, dass die diesem neuen Land gewährte Hilfe eindeutig als zusätzliche Hilfe im Vergleich zu der Formel im Anhang Ia des geänderten Abkommens von Cotonou erscheint;

9.  fordert den Rat und die Kommission auf, möglichst bald die Frage der künftigen Finanzierung der Zusammenarbeit mit dem ÜLG zu klären;

10.  fordert den Rat und die Kommission auf die künftige Finanzierung der Afrikanischen Union einschließlich der Frage zu klären, in welcher Höhe eine Finanzierung aus dem MEDA-Programm erfolgen sollte;

11.  erinnert daran, dass alle Ausgaben des EEF den Kriterien der Zuschussfähigkeit für ODA genügen müssen, die vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD aufgestellt wurden;

12.  fordert die Kommission auf, eine führende Rolle bei der Gewährleistung der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten zu übernehmen, um die Effizienz sowohl der EU- als auch der bilateralen Entwicklungsfinanzierung zu stärken;

13.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der EU, den EU-Mitgliedstaaten und -Regierungschefs, den Regierungen der AKP-Länder sowie der Kommission zu übermitteln.